Dr. Harald Terpe
Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Kollegin Hoffmeister hat ja als Ausschussvorsitzende vorhin den Bericht abgegeben und da schon umrissen, dass es sich um ein Artikelgesetz handelt, also dass insgesamt sechs Gesetze da beteiligt sind an dieser Stelle, was auf einen besonderen Umfang auch der Gesetzgebung hindeutet. Die AfD, insbesondere ihr gesundheitspolitischer Sprecher, hat diese Gesetzesnovelle völlig fehlgedeutet. Da geht es nicht um die Strukturen, sondern das sind Gesetzentwürfe, die mit der Versorgung zunächst nur mittelbar etwas zu tun haben, nämlich über die Frage, ob wir genug Ärztinnen und Ärzte in unserem Land weiterbilden. Das sei nur mal dahingestellt. Also wir haben hier das Heilberufsgesetz vorliegen, sicherlich das Gesetz, was am meisten geändert worden ist, und ich werde nur einige Schwerpunkte herausnehmen. Einer, ein Schwerpunkt ist noch gar nicht beleuchtet worden, nämlich die Tatsache, dass es seit vielen Jahren einen Konflikt darum gibt/gab, ob die Universitäten in die Weiterbildungspläne sozusagen der Kammern eingebunden werden oder nicht, weil das Land Mecklenburg-Vorpommern mal eine Gesetzesnovelle hatte, wo im Gegensatz zu allen anderen Kammern in Deutschland den Universitätsprofessoren eigene Weiterbildungsermächtigungen zugesprochen wurden. Und das hat immer zu Problemen auch geführt bei der Einbindung der Universitäten in die Weiterbildung der Ärztinnen und Ärzte bei uns im Lande. Und das ist jetzt behoben worden. Und da hat es umfangreiche Vorgespräche gegeben, auch mit dem Ministerium, und dass die da an dieser Stelle zum Erfolg geführt haben, ist sehr in Ordnung. Zweiter Schwerpunkt, noch mal zur Verbundweiterbildung: Es ist ja schon gesagt worden, wozu das notwendig ist oder notwendig sein könnte. Aber auch ohne eine Krankenhausreform wäre es notwendig gewesen, diese Verbundweiterbildung zu stärken, weil es in der Tat so ist, dass nicht alle Krankenhäuser den Vollumfang eines Fachgebietes abbilden können, sodass die Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung, wenn sie die Kompetenz eines ganzen Fachgebietes erwerben müssen, häufig an mehrere Kliniken müssen, und nur die Maximalversorger sind die Krankenhäuser, wo man das aus einer Hand haben könnte. Zu den Maximalversorgern gehören auch die Universitäten, und ich sage an dieser Stelle, ich fordere die Universitäten auch auf, sich noch mehr in der Weiterbildung der Ärztinnen und Ärzte zu engagieren. Denn es gibt manchmal so einen Tenor: Wir bilden nur die aus, die wir auch brauchen an einer Universität. Das ist nicht der richtige Weg. (Zuruf von Hannes Damm, fraktionslos) Dann würde ich darauf kommen, dass ich auch finde, dass durch die Ausschussanhörung viele Änderungen/Änderungsbedarf sich noch mal ergeben hat und dass es ein gutes Zeichen ist, dass die dann auch Eingang gefunden haben in die Gesetzesänderungen. Ein bisschen ist es dann eben so – und da muss man Frau Kollegin Hoffmeister auch unterstützen –, da waren sozusagen Oppositionsfraktionen mit den Vorschlägen ein bisschen schneller. Das ist aber vielleicht auch nicht ungewöhnlich, wenn die Regierung dann nachgezogen hat und im Grunde die Änderungsanträge, die die CDU im Ausschuss gestellt hatte, dann im Grunde mit übernimmt. Sei es drum, das Ergebnis ist entscheidend, und an dieser Stelle finde ich es dann gut, dass sie übernommen worden sind. Und wir sind da nicht ganz so kritisch als Bündnisgrüne und sagen, …
