Katy Hoffmeister
Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Dass die Koalitionsfraktionen einen Gesetzentwurf ihrer eigenen Landesregierung derart verändern und zusammenstutzen, erleben wir nicht so häufig. Es wird Ihnen schon in meinem Bericht aufgefallen sein, wie vielfältig und wie anzahlmäßig stark die Themen waren, die die Änderungsanträge der Koalitionäre geprägt haben. Mit der Streichung im vorgelegten Gesetz, also der Verkürzung der Möglichkeiten der Weiterbildungszeit in der Allgemeinmedizin auf das EU-Mindestmaß und der Regelung der Leichenschau durch Notärzte wurden zwei wesentliche Bestandteile des eigenen Gesetzentwurfes gänzlich herausgenommen. Erstaunlich, da es sich dabei in beiden Fällen ausdrücklich um nur Kannregelungen, also Eröffnungsmöglichkeiten gehandelt hat, auch wenn diese in der Anhörung durchaus umstritten waren. Blickt man auf den Gesetzentwurf, so ist ehrlicherweise wenig übriggeblieben, was über kammerinterne und redaktionelle Veränderungen hinausgeht. Dinge, meine sehr geehrten Damen und Herren, die unzweifelhaft wichtig sind und zugunsten der Anmerkungen der Kammern im parlamentarischen Verfahren verändert wurden, verblieben allerdings, sind darüber hinaus lediglich Ermöglichungen von Verbundweiterbildungen, die wir ausdrücklich begrüßen. Gerade vor dem Hintergrund der anstehenden Krankenhausreform werden sie künftig ein zentrales Element sein, um Weiterbildungen flächendeckend und in kleineren Krankenhäusern gewährleisten zu können. Es ermöglicht eben jenen Standorten, ärztlichen Nachwuchs zu finden und danach vor allem hoffentlich zu halten. Verbundweiterbildungen sind somit ein Attraktivitätsgewinn für kleinere Krankenhausstandorte. Und wir regen in diesem Zusammenhang an, den Vorschlag der Unimedizin Rostock aufzugreifen und eine Verbundweiterbildungsbörse nach dem Hamburger Modell einzurichten. Ebenso befürworten wir die Möglichkeit des interkollegialen Ärzteaustausches in Sachen Kinderschutz. Wir hätten uns jedoch hier ausdrücklich gewünscht, dass man die praxisbewährte Lösung und Formulierung etwa aus Nordrhein-Westfalen übernimmt, denn eine Evaluierung am Ende nämlich und ausschließlich eines mündlichen, vertraulichen Austauschs ist in der Tat aus unserer Auffassung gar nicht möglich. Die Ärztekammer hat aus unserer Sicht zu Recht darauf verwiesen. Und in diesem Zusammenhang möchte ich auch den weiteren Anzuhörenden für ihre Hinweise und Anmerkungen danken, die ja in großen Teilen aufgegriffen wurden. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich will es an dieser Stelle bei meinen Ausführungen insoweit belassen und als CDU-Fraktion erklären, dass wir uns in der Abstimmung enthalten. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)
