Falko Beitz
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Energiewende entscheidet sich nicht in Talkshows, und mit Verlaub, sie entscheidet sich auch nicht hier durch unsere Reden im Parlament. Sie entscheidet sich ganz konkret an einem Punkt, bei der Akzeptanz der Menschen. Und diese Akzeptanz hat zwei Ebenen, zum einen die Akzeptanz der Technologie selbst und ihre wirtschaftlichen Vorteile – und zumindest habe ich nicht gehört, dass Wind- und Solarstrom durch den Krieg im Iran teurer geworden wären – und zum anderen, und das ist der entscheidende Punkt, die Akzeptanz der Anlagen direkt vor Ort. Und genau dort, bei dieser lokalen Akzeptanz, ist Mecklenburg-Vorpommern seit 2016 Vorreiter. Unser Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz war die Initialzündung für viele andere Bundesländer und auch für die Beteiligungsregelungen im EEG. Nach fast zehn Jahren war es Zeit, dieses Gesetz zu überarbeiten, zu vereinfachen und an die heutigen Rahmenbedingungen anzupassen. Und genau das tun wir mit dem BüGem 2.0, denn eines ist klar, Akzeptanz entsteht nicht durch Sonntagsreden, sondern durch konkrete Vorteile vor Ort. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Und sie entsteht dann, und sie entsteht dann, wenn die Menschen sagen können, diese Änderung passiert nicht über unsere Köpfe hinweg und sie bringt mir auch etwas ganz Konkretes. Oder kurz gesagt, der Taler in der Tasche ist die ehrlichste Form der Teilhabe an der Energiewende. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem BüGem 2.0 und den Änderungen des Wirtschaftsausschusses greifen wir die Schwächen des bisherigen Gesetzes auf – zu kompliziert, zu bürokratisch, zu schwer handhabbar –, und wir ersetzen sie durch ein System, das klar, verständlich und praxistauglich ist. Der zentrale Maßstab lautet: Die Energiewende muss wirtschaftlich sein und sie muss wirtschaftlich bei den Menschen vor Ort ankommen, planbar, verlässlich und spürbar. Und deshalb haben wir die Systematik der Beteiligung grundlegend umgestellt. Statt komplizierter Berechnungen über eingespeiste Kilowattstunden gilt künftig ein einfaches Prinzip, installierte Leistung. Konkret heißt das 5.000 Euro pro Jahr je installiertem Megawatt bei der Windenergie für die Gemeinden und in gleicher Höhe für die Bürgerinnen und Bürger, 1.000 Euro pro Jahr je installiertem Megawatt bei der Solarenergie, und auch hier ebenfalls jeweils für die Gemeinden und die Bürgerinnen und Bürger. Das schafft Planungssicherheit für Projektträger, Transparenz für Kommunen und eine klare, nachvollziehbare Beteiligung für die Menschen. Und es macht die Wirkung greifbar. Sieben Windräder mit jeweils 6,2 Megawatt bedeuten jedes Jahr 210.000 Euro für die Gemeinden und 210.000 Euro für die Bürgerinnen und Bürger, und über 20 Jahre sind das 8,4 Millionen Euro, die in der Region bleiben, und genau darum geht es. (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Für Projekte, bei denen der Strom direkt vor Ort genutzt wird und nicht unter das EEG fällt, haben wir die Sätze um 50 Prozent reduziert. Und das sorgt für faire Wettbewerbsbedingungen und stärkt gezielt die regionale Wertschöpfung. Denn unser Ziel ist klar, wir wollen nicht nur Strom exportieren, wir wollen, dass Energie aus Mecklenburg-Vorpommern auch hier Wertschöpfung schafft, Arbeitsplätze sichert, Zukunft gibt. Meine Damen und Herren, dass sich Teile der Branche geringere Beteiligungssätze gewünscht hätten, ist keine Überraschung. Und ja, das ist aus unternehmerischer Perspektive auch absolut nachvollziehbar. Aber genauso klar ist, ohne Akzeptanz vor Ort geht es nicht, Energiewende mit und nicht gegen die Menschen ist das Prinzip. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke – Zuruf vonseiten der Fraktion der SPD: So ist es.) Und genau deshalb halten wir an der verbindlichen Beteiligung fest. Gleichzeitig sehen wir die Herausforderung im Wettbewerb der Standorte. Die sinkenden Zuschlagswerte in den Ausschreibungen der Bundesnetzagentur erhöhen den Druck gerade für Projekte in Mecklenburg-Vorpommern. Deshalb bleibt unser Ziel eine bundeseinheitliche Regelung für Beteiligung, und solange es die nicht gibt, brauchen wir pragmatische Lösungen. Ein sinnvoller Schritt wäre, verpflichtende Beteiligungszahlungen bei Ausschreibungen aus dem Gebotspreis herauszurechnen. So ließe sich der Wettbewerb sichern, ohne einzelne Länder zu benachteiligen. Hier ist die Bundesnetzagentur gefragt. Meine sehr geehrten Damen und Herren, dieses Gesetz ist kein Bremsklotz für die Energiewende, es ist durch Akzeptanzsteigerung die Voraussetzung für ihren Erfolg. Wir sehen sehr deutlich, was fossile Abhängigkeit bedeutet – das ist hier heute im Parlament umfassend debattiert worden –: Unsicherheit und hohe Preise. Erneuerbare Energien sind kein Selbstzweck, sie sind wirtschaftliche Notwendigkeit. Wind, Sonne und Biomasse stehen uns heute zur Verfügung, sie müssen nicht importiert werden, und, entscheidend, sie schicken uns auch keine Rechnung. (Heiterkeit bei Martin Schmidt, AfD – Der Abgeordnete Torsten Renz bittet um das Wort für eine Anfrage.) Meine Damen und Herren, wir werden das Gesetz in zwei Jahren evaluieren und genau prüfen, wie es wirkt. Wenn sich Rahmenbedingungen ändern, werden wir nachsteuern. Aber unter den heutigen Bedingungen ist das BüGem 2.0 ein tragfähiger Kompromiss für die Kommunen, für die Bürgerinnen und Bürger, für die Projektträger und für eine erfolgreiche Energiewende in Mecklenburg-Vorpommern. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)
