Ann Christin von Allwörden
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Bundesgerichtshof hat die Haftbeschwerde des nach Sprengung der Nord-Stream-Pipelines im September 2022 tatverdächtigen Ukrainers Serhii K. verworfen. Gegen den Tatverdächtigen wird wegen verfassungsfeindlicher Sabotage in Tateinheit mit Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion und Zerstörung von Bauwerken ermittelt. Der Bundesgerichtshof ist der Auffassung, dass es sich bei der Sprengung der Nord-Stream-Pipelines um einen geheimdienstlich gesteuerten Gewaltakt im fremdstaatlichen Auftrag handelt und die Ukraine der Auftraggeber war. Die Gasröhren seien kein legitimes militärisches Ziel, (Enrico Schult, AfD: Richtig!) sie hätten vorrangig zivilen Zwecken gedient. (Enrico Schult, AfD: Jawoll!) Die Anwälte des Tatverdächtigen hatten sich auf das kriegsvölkerrechtliche Schädigungsrecht, das sogenannte Kombattantenprivileg, berufen, wonach der Sabotageakt als legale Schädigungshandlung der Ukraine im Krieg gegen Russland gerechtfertigt gewesen sei. (Zuruf von Jens-Holger Schneider, AfD) Der Tatverdächtige war zum Zeitpunkt der Sprengung Teil einer Spezialeinheit der ukrainischen Armee. Meine Damen und Herren, bei einem weiteren Tatverdächtigen in Polen folgten im Gegensatz dazu die polnischen Gerichte dieser Argumentation. Sie entließen den Verdächtigen aus der Untersuchungshaft und lehnten eine Überstellung nach Deutschland ab. Das ist der Sachverhalt, der uns allen bekannt ist. Und mehr gibt es dazu im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern zum jetzigen Zeitpunkt nicht zu debattieren. Meine sehr geehrten Damen und Herren, in Deutschland ermitteln bei Straftaten die Staatsanwaltschaften, nicht der Landtag. Deshalb ermittelt auch der Generalbundesanwalt derzeit wegen verfassungsfeindlicher Sabotage, nicht Herr Förster von der AfD-Fraktion. (Horst Förster, AfD: Leider! – Heiterkeit bei Marcel Falk, SPD) Der Landtag von Mecklenburg-Vorpommern hat nach seiner Stellung und Funktion dazu keine Entscheidungen zu treffen und sollte sich in diesem Zusammenhang nicht zu laufenden Ermittlungen äußern. (Thore Stein, AfD: In der Aussprache, in der Aussprache, da können Sie sich als Abgeordnete profilieren.) Was wir aus dem Anschlag auf die Nord-Stream-Pipeline allerdings wiederum lernen können, ist, dass der Schutz unserer kritischen Infrastruktur vor Sabotage und Einwirkungen fremder Mächte eine übergreifende Aufgabe ist, die schnell, effektiv und im Zusammenspiel mit allen Akteuren angegangen werden muss. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Das ist ja ein Ding, also doch!) Das sollte unser aller Aufgabe sein und darauf sollten wir gemeinsam unsere Kräfte verwenden. Aber zu dieser Aussprache ist ansonsten auch tatsächlich nichts mehr zu sagen (Heiterkeit und Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) und zu debattieren. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU und David Wulff, FDP)
