Birgit Hesse
Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Weitere Wortmeldungen liegen mir jetzt nicht vor und ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über den von der Landesregierung eingebrachten Gesetzentwurf auf Drucksache 8/5404. Der Sozialausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf der Landesregierung entsprechend seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/6347 anzunehmen. Ich rufe auf die Artikel 1 bis 6 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung des Sozialausschusses. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. Gegenstimmen? – Und Enthaltungen? – Vielen Dank! Damit sind die Artikel 1 bis 6 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/6347 bei Zustimmung durch die Fraktionen Die Linke, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, im Übrigen Enthaltungen angenommen. Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen entsprechend der Beschlussempfehlung des Sozialausschusses auf Drucksache 8/6347 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Und die Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit ist der Gesetzentwurf der Landesregierung entsprechend der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/6347 bei gleichem Stimmverhalten wie eben angenommen. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 7 : Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landes- und Kommunalwahlgesetzes und anderer Vorschriften, Drucksache 8/5420. Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landes- und Kommunalwahlgesetzes und anderer Vorschriften (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 8/5420 – In der 118. Sitzung des Landtages am 12. November 2025 ist die Überweisung des Gesetzentwurfes in die Ausschüsse abgelehnt worden. Nach Paragraf 48 Absatz 2 unserer Geschäftsordnung wird der Gesetzentwurf spätestens nach drei Monaten zur Zweiten Lesung auf die Tagesordnung gesetzt. Gemäß Paragraf 84 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung ist eine Aussprachezeit von bis zu 35 Minuten vorgesehen. Zu diesem Tagesordnungspunkt wurde zusätzliche Redezeit gemäß Paragraf 84 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung angemeldet. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Fraktionsvorsitzende Frau Oehlrich.
