Horst Förster
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es geht um das passive Wahlrecht ab 16. Ich will mich kurzfassen, die krankende Demokratie wird nicht besser dadurch, dass das Wahlalter immer mehr bis zur Kindesnähe abgesenkt wird. Zudem geht es um das passive Wahlrecht für Jugendliche, wo die Eltern noch bestimmen können, ob ihr Kind bis in den späten Abend noch an politischen Veranstaltungen teilnimmt oder zeitig ins Bett geht, um am nächsten Morgen ausgeruht zur Schule zu gehen, wobei das Letztere wahrscheinlich für die Kinder sinnvoller ist. Das Wahlalter hat eine lange Geschichte. Bis weit in das 19. Jahrhundert wurde man in den meisten deutschen Ländern erst mit 24 oder 25 Jahren volljährig. Ab 1870 galt dann die Volljährigkeit mit 21 Jahren. Das änderte sich erst 1975 nach mehr als 100 Jahren mit der Absenkung auf 18 Jahre. Das sollte in Übereinstimmung mit der Volljährigkeit eigentlich die Grenze nach unten sein. Für das aktive Wahlrecht mag eine weitere Absenkung auf das Wahlalter 16, wie es ja auch schon erfolgt ist, akzeptabel sein, aber keinesfalls für das passive Wahlrecht. Hier hat bisher nur Baden-Württemberg eine Ausnahme gemacht, allerdings nur für die kommunale Ebene. Dem folgt der Antrag. Die Antragsteller wollen also hier bei uns im Kreistag und in den kommunalen Gremien Jugendliche sitzen haben, halbe Kinder ohne jede Lebenserfahrung. Der Antrag ist lebensfremd, und ich bin auch sicher, dass die meisten Jugendlichen, jedenfalls die Mehrheit, eine solche Änderung auch nicht gut finden. Diesen Antrag kann eigentlich niemand ernsthaft wollen. Der Antrag ist abzulehnen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)
