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Sabine Enseleit

CDU 18.03.2026 Sitzungen 8/127

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Über vier Jahre lang hat die Landesregierung beim Thema Cybersicherheit geschlafen und Angreifern dadurch Tür und Tor geöffnet. Ich möchte die ganzen Vorfälle gar nicht im Detail wiederholen, denn in der Vergangenheit wurde hier im Plenum schon zur Genüge darauf hingewiesen. Nur leider ist nach diesen Cyberangriffen bis auf reine Schadensbegrenzung nie wirklich etwas passiert. Anstatt aus den Fehlern zu lernen, Vorsorge zu treffen und robuste Prozesse sowie Infrastrukturen aufzubauen, wurden nach den Angriffen immer nur die Scherben zusammengekehrt. Jetzt, wenige Monate vor Ende der Legislatur, verfallen Sie in Aktionismus und legen uns ein schnell zusammengeschustertes Informationssicherheitsgesetz vor, das Sie im Eiltempo durch die politischen Gremien treiben wollen. Der Universität Greifswald wurden im Zuge der Ressortanhörung lediglich drei Tage gewährt, um diesen nicht gerade schlanken Gesetzesentwurf zu bewerten und eine Stellungnahme abzugeben. Das ist nicht sehr professionell und lässt Ihre Arbeit wahrlich in keinem guten Licht erscheinen. Dennoch verkenne ich keineswegs, dass dieser Gesetzentwurf im Kern eine längst überfällige und fachlich fundierte Antwort auf die rasant wachsende Bedrohungslage im Cyberraum darstellt. In einem Flächenland wie unserem ist Kooperation statt isolierter Einzelmaßnahmen der Schlüssel zum Erfolg. Dass wir nun einen einheitlichen Rechtsrahmen schaffen, von der kleinsten Kommune bis hin zu den obersten Landesbehörden, ist ein notwendiger Schritt für einen wirksamen digitalen Schutzschirm für unser Land. Die Orientierung an den anerkannten Standards des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik ist eine wichtige Weichenstellung, um eine hohe Resilienz der öffentlichen Verwaltung zu erreichen. Auch die Idee der Security Operations Center ist im Grundsatz richtig, allerdings ist es höchst ineffizient, wenn jede Kommune, ob allein oder im Verbund, ein solches SOC aufbaut. Das Land muss hier einen zentralen Schutzschirm bereitstellen, unter den sich die Kommunen begeben können. Nur so lässt sich ein verlässlich hohes Schutzniveau gewährleisten und in der Summe für alle Beteiligten viel Geld einsparen. Informationssicherheit ist ohnehin schon kostspielig genug. Die Erfüllung der neuen gesetzlichen Vorgaben wird für viele Kommunen einen massiven organisatorischen und vor allem finanziellen Kraftakt bedeuten, wenn er sie nicht sogar völlig überfordert. Die kommunale Familie hat in der Anhörung völlig zu Recht auf diese Mehrbelastungen hingewiesen, wie beispielsweise bei den SOCs. Wenn das Land neue Standards vorgibt, muss es auch für die Kosten geradestehen. Wer bestellt, bezahlt – das ist für uns als CDU ein unumstößlicher Grundsatz der kommunalen Selbstverwaltung. Ihr Entwurf lässt die Kommunen an diesem entscheidenden Punkt im Unklaren. Ein weiteres Augenmerk unseres Änderungsantrags liegt auf dem Geltungsbereich dieses Gesetzes. Cyberkriminelle interessieren sich nicht für Gewaltenteilung oder institutionelle Befindlichkeiten. Für sie ist ein jedes schlecht gesichertes System ein potenzielles Einfallstor in unser gesamtes Netz. Deshalb ist es fachlich absolut unverständlich, warum Sie in Ihrem Entwurf den Landtag, den Landesrechnungshof, unsere Gerichte, die Staatsanwaltschaften und auch die Hochschulen weitgehend ausklammern. Institutionelle Unabhängigkeit bezieht sich auf die inhaltliche Arbeit und die freie Entscheidungsfindung, aber doch nicht auf das technische Sicherheitsniveau. Ein gemeinsamer Rechtsrahmen und digitaler Schutzschirm für all diese Institutionen sind kein Angriff auf ihre Unabhängigkeit, sondern die zwingende Voraussetzung dafür, in Zeiten zunehmender Cyberattacken überhaupt arbeitsfähig zu bleiben. Ein Blick über den Tellerrand zeigt, im sächsischen Informationssicherheitsgesetz fallen etwa auch die Gerichte in den Geltungsbereich. Und dort hat bisher noch niemand die Unabhängigkeit der Justiz infrage gestellt. Meine Fraktion begrüßt weite Teile des vorgelegten Gesetzentwurfes. Wenn Sie unserem Änderungsantrag zustimmen, werden wir auch dem gesamten Gesetzesentwurf zustimmen. Lehnen Sie unseren Antrag jedoch ab, werden wir uns enthalten. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

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