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Paul-Joachim Timm

AfD 18.03.2026 Sitzungen 8/127

Nun, meine sehr geehrten Damen und Herren, Frau Präsidentin, Hohes Haus, die AfD-Fraktion hat heute einen Gesetzesentwurf zur Änderung des Landeshochschulgesetzes vorgelegt, um die Studiengebühren für Studenten aus dem Nicht-EU-Ausland einzuführen. Hierfür gibt es mehrere Gründe, und die will ich Ihnen gerne erklären. Grundsätzlich stehen wir als AfD programmatisch dazu, dass sich die Grundfinanzierung der Universitäten durch den Landeshaushalt deutlich verbessern muss. Gleichzeitig kann es aber nicht sein, dass wir uns faktisch ein kostenfreies Studium für ausländische Studenten aus Nicht-EU-Staaten leisten, während Hörsäle, Institute und Verwaltungen der staatlichen Hochschulen unter Finanzdruck stehen. Allein die Universität Greifswald startete mit einem Haushaltsdefizit von 5 Millionen Euro in das Jahr 2026 und ist damit exemplarisch. Zwar ist die Universität Greifswald weiterhin handlungsfähig, aber es müssen umfassende Sparmaßnahmen vorgenommen werden. So beispielsweise werden offene Stellen nicht besetzt und Sachausgaben reduziert. Inflationsbedingte Kostensteigerungen und zusätzliche Aufgaben in Bereichen wie Digitalisierung, Antidiskriminierung, Datenschutz und IT-Sicherheit tun ihr Übriges. Diese Probleme betreffen aber alle staatlichen Hochschulen in unserem Land, und wir sprechen hier von einem strukturellen Problem. Und wenn Sie ehrlich sind, vergeht ja kaum eine Woche, in der wir nicht mit der finanziellen Notlage an unseren Universitäten konfrontiert sind. Gucken Sie heute in den „Medienspiegel“, da geht es um die Lehrämter und die Universität Greifswald wiederum! Um die finanzielle Situation der Hochschulen zu verbessern, scheint neben einer besseren Grundfinanzierung eine angemessene Studiengebühr für Studenten aus dem Nicht-EU-Ausland eine große Chance zu sein, gerade weil solche Studiengebühren kein Novum sind und den Universitäten ein Werkzeug an die Hand geben, ihren Haushalt zu verbessern. In Baden-Württemberg erfolgte die maßgebliche Einführung von generellen Studiengebühren in Höhe von 1.500 Euro pro Semester an den staatlichen Hochschulen bereits im Wintersemester 2017/2018, und das wurde seinerzeit von einer schwarz-grünen Landesregierung getragen. Auch in Bayern können Hochschulen durch das dortige Hochschulinnovationsgesetz seit Kurzem Studiengebühren erheben, an der Technischen Universität München werden seit dem Wintersemester 2024/2025 Gebühren für internationale Studenten aus Drittstaaten erhoben, die sich neu in einen Studiengang einschreiben, bis zu 6.000 Euro in bestimmten Fällen. An der Technischen Hochschule Nürnberg sind es 1.000 Euro pro Semester. Alles vertretbar. Zudem muss konstatiert werden, dass sich der Studienabbruch unter Bildungsausländern leider deutlich höher ausfällig macht als unter deutschen Studenten. Das Deutsche Zentrum für Hochschul- und Wissenschaftsforschung veröffentlichte hierzu im Mai 2022 eine umfassende Studie. So beträgt die Studienabbruchquote unter Bildungsausländern im Bachelorstudium 41 Prozent, im Master 28. Bei deutschen Studenten beträgt die Abbruchquote im Bachelorstudium hingegen 28 Prozent und im Master nur 21. Für unser Bundesland Mecklenburg-Vorpommern wollten wir nun genau wissen, wie sich die Studienabbruchquoten explizit für die Studenten aus dem Nicht-EU-Ausland darstellen und wie viele überhaupt an unseren Hochschulen studieren. Die Zahlen können Sie hierzu aus der Antwort auf die Kleine Anfrage auf Drucksache 8/4141 einsehen. Geliefert wurden seitens der Landesregierung nicht nur einerseits die Gesamtzahlen von Studenten aus dem Nicht-EU-Ausland und die jeweiligen Herkunftsländer, sondern andererseits auch die Zahlen der Exmatrikulation dieses Personenkreises in einzelnen Fächergruppen von den Jahren 2019 bis 2023. Gucken Sie da mal rein, das war sehr aufschlussreich! Allein im Studienfach Medizin – und das, meine sehr geehrten Damen und Herren, wissen Sie, was für den Steuerzahler sehr, sehr teuer ausfällt – fällt die Studienabbruchquote leider auch hier sehr hoch aus. Diese liegt in jedem Studienjahr bei weit über 60 Prozent, wohingegen nur knapp ein Drittel nach einem erfolgreich abgeschlossenen Studium exmatrikuliert wird. Dabei ist jeder Studienabbruch nicht nur verschwendete Lebenszeit, sondern finanziell als krasse Fehlinvestition zu bewerten, der den eigentlichen Zweck verfehlt, nämlich unserer Wirtschaft und unserem Land qualifizierte Arbeitskräfte zur Verfügung zu stellen – mal davon abgesehen, dass auch ein großer Teil von Nicht-EU-Ausländern mit erfolgreichem Abschluss oder auch ohne gar nicht in Deutschland oder in unserem Bundesland verbleibt. Der Greifswalder Klinikdirektor Klaus Hahnenkamp traf Anfang Januar die Aussage, dass die Kosten des Medizinstudiums bei etwa 200.000 bis 300.000 Euro lägen. Es scheint daher nur fair und logisch, dass Studenten aus den Nicht-EU-Ländern durch angemessene Studiengebühren an Kosten ihres Studiums beteiligt werden. Durch unseren Gesetzentwurf soll geregelt werden, dass eine Studiengebühr für alle von insgesamt 1.500 Euro pro Semester erhoben wird und explizit noch mal für das Fach der Humanmedizin in Höhe von 3.000 Euro. Den Angaben unserer Kleinen Anfrage ist zu entnehmen, dass wir in etwa 3.400 bis 3.500 Studenten aus Ländern außerhalb der EU an unseren Hochschulen in Mecklenburg-Vorpommern begrüßen und diese immatrikuliert sind. In der Summe wären das jährliche Einnahmen von circa 11 Millionen Euro, die dem Hochschulbetrieb in unserem Bundesland zusätzlich zur Verfügung stehen würden. Das Argument, dass unser Bundesland durch eine Studiengebühr unattraktiv werden könnte, teilen wir nicht, da die Studiengebühren in anderen EU-Ländern gut und gerne mal ein Vielfaches betragen von dem, was wir hier konservativ fordern. Meine sehr geehrten Damen und Herren, zum Schluss geht es immer noch um die Wertschätzung des Aufwands der Steuerzahler, und in diesem Sinne tragen Sie bitte unserem Gesetzentwurf Rechnung und stimmen Sie dem zu! – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

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