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Stephan J. Reuken

AfD 18.03.2026 Sitzungen 8/127

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir beraten heute also den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetzes sowie der Änderung der Geschäftsordnung des Landtages. Und auf den ersten Blick erscheint das auch alles nach angenehmer Bürgernähe. Schlagworte wie „Modernisierung“, „mehr Beteiligung“, „online“ und „öffentlich“ sind reichlich im Gesetzentwurf zu finden. Aber wenn man sich die Details anschaut, ist das Ergebnis eine Mischung aus Symbolpolitik, (Marcel Falk, SPD: Totaler Quatsch!) neuen Filtermöglichkeiten gegen unliebsame Anliegen (Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ist schon klar, dass Sie nicht wollen, dass die Bürger mitreden!) und einer weiteren Ausweitung einer ideologisch aufgeladenen Beschwerdebürokratie. (Beifall Horst Förster, AfD) Kernstück des Gesetzentwurfes ist der neue Paragraf 20a, die öffentliche Petition. Petitionen sollen veröffentlicht und sechs Wochen online mitgezeichnet werden können. Ab 1.000 Mitzeichnungen sollen Petenten und zwei Begleitpersonen öffentlich angehört werden. Das wird dann als Stärkung der Bürgerbeteiligung verkauft. Doch der Entwurf zieht dem Ganzen dann sofort wieder den Stecker: Es gibt ausdrücklich keinen Rechtsanspruch, weder auf Veröffentlichung noch auf Anhörung, und selbst bei erreichtem Quorum von 1.000 Mitzeichnern kann der Ausschuss schlicht und ergreifend beschließen, eine Anhörung nicht durchzuführen. Und darin sehen wir einen ganz zentralen Kritikpunkt. Man verspricht hier Öffentlichkeit, aber die Politik behält die vollständige Kontrolle darüber, was überhaupt öffentlich wird. Bürgerbeteiligung wird damit ein Stück weit zum bloßen Gnadenakt. Und noch problematischer wird es dann in der Geschäftsordnung. Dort wird das Veröffentlichungsverfahren geregelt inklusive langer Kataloge, wann eine Petition nicht veröffentlicht wird. Und es ist ja selbstverständlich richtig, dass strafbare Inhalte auszuschließen sind, aber hier wird eben weit darüber hinausgegangen. So sollen Petitionen unter anderem nicht veröffentlicht werden dürfen, wenn sie Links und URLs, also Internetquellen enthalten, wenn sie angeblich unsachlich sind oder offensichtlich von falschen Voraussetzungen ausgehen, alles hochgradig dehnbar und politisch aufladbare Begriffe. (Beifall Horst Förster, AfD: Richtig!) Weiterhin soll es keine Veröffentlichung geben, wenn eine Petition geeignet erscheint, den sozialen Frieden, die internationalen Beziehungen oder den interkulturellen Dialog zu belasten. Sehr geehrte Damen und Herren, wer definiert denn, was den interkulturellen Dialog belastet? Gerade bei streitbaren Themen, die viele Bürger hier umtreiben, sei es Migration, innere Sicherheit, die Energiepreise, lässt sich eben so ein Gummibegriff jederzeit gegen den Antragsteller wenden. Das ist kein neutraler Rahmen, sondern eine politische Filterklausel, sehr geehrte Damen und Herren! (Beifall Paul-Joachim Timm, AfD: Das soll ja wohl auch so sein.) Und dann zum Datenschutz: Besonders befremdlich ist die Regelung, dass bei Veröffentlichung Name und Wohnort des Petenten im Internet erscheinen sollen und bei Mitzeichnung eben ebenfalls Name und Wohnort. Alternativ bei Mitzeichnung ist ein Pseudonym möglich, wobei Name und Anschrift dann beim Ausschuss zu hinterlegen sind. Das wird im Entwurf mit Datenschutz und Persönlichkeitsschutz begründet, aber wir sehen hier einen eher gegenteiligen Effekt. In aufgeheizten Debatten bedeutet die Kombination aus Name und Wohnort im Netz oft öffentlichen Druck, berufliche Nachteile oder sogar Einschüchterungsversuche. Soziale Sanktion wird wohl eher befeuert als vermieden. Der zweite große Block im Gesetzentwurf ist dann die neue Aufgabe des Bürgerbeauftragten als Beauftragter gegen Diskriminierung in Paragraf 16a. Der Bürgerbeauftragte soll also in neuer Funktion „auf die Vermeidung und Beseitigung von etwaiger Diskriminierung durch Träger der öffentlichen Verwaltung“ hinwirken. Er darf Sachverständige hinzuziehen, Gutachten einholen, Beschwerden weitervermitteln und eigene Empfehlungen an Behörden richten. Und wenn die Behörden diesen Empfehlungen dann nicht folgen, müssen sie sich dem Bürgerbeauftragten erklären. Das ist nicht bloß Beratung, das ist eine quasi aufsichtliche Parallelstruktur mit politischer Schlagseite, sehr geehrte Damen und Herren. Wir als AfD sagen, Gleichbehandlung vor dem Recht ist selbstverständlich, aber wir brauchen dafür keine zusätzliche politisierte Ombudsbürokratie, wir brauchen vielmehr funktionierende Verwaltungen, klare Rechtswege und transparente Verfahren. Sehr geehrte Damen und Herren, Herr Krüger hat es angesprochen, neu ist auch, dass der Petitionsausschuss mindestens einmal pro Legislatur einen Sprechtag in jeder Justizvollzugsanstalt des Landes durchführen muss und anlassbezogen eben auch in geschlossenen Einrichtungen. Natürlich haben auch gerade Gefangene Rechte, aber die Frage ist, warum wird es an dieser Stelle verpflichtend, während man gleichzeitig beim Kernversprechen der öffentlichen Petition keinen Rechtsanspruch gewährt. Hier sehen wir eine klare Schieflage der Prioritäten. Der Entwurf ist also kein redlicher Schritt zu mehr Bürgerbeteiligung, sondern ein hoch reguliertes, politisch filterbares Onlineschaufenster. Wenn Sie es ernst meinen, dann brauchen wir mindestens klare, überprüfbare Kriterien für die Veröffentlichung, ohne Gummibegriffe wie einen „belasteten“ interkulturellen Dialog. Ferner brauchen wir Datenschutz, der auch schützt, und die Möglichkeit einer sachlichen Auseinandersetzung, die eben auch Onlinequellen einbezieht. Was wir nicht brauchen, ist eine Schattenaufsicht durch den Bürgerbeauftragten, ohne dass hierfür überhaupt Kosten ausgewiesen werden. Solange das nicht passiert, ist dieser Entwurf aus unserer Sicht nicht zustimmungsfähig. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

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