Christian Albrecht
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Beteiligung von jungen Menschen ist uns ein ganz besonders wichtiges Anliegen. Und hier möchte ich Sie auch noch mal daran erinnern, dass Rot-Rot da ja schon einiges geliefert hat in dieser Legislatur. Wir haben das Wahlalter 16, wir haben das Jugendbeteiligungsgesetz auf den Weg gebracht. Wir haben auch im letzten Doppelhaushalt die Stärkung von politischer Bildung und vom Jugendplan, und gerade Letzterer ist ja auch eine wichtige Grundlage, wenn wir Kinder und Jugendliche dazu befähigen wollen, ihr aktives oder eben auch ein passives Wahlrecht gut wahrzunehmen. Ich kann zumindest für unsere Fraktion sagen, dass wir uns auch perspektivisch vorstellen könnten, das Wahlrecht für Jugendliche noch weiter abzusenken auf 14 oder aber die Jugendbeteiligung noch weiter zu stärken peu à peu, fachlich gut begleitet. Das muss natürlich auch finanziell entsprechend ausgestattet werden. (allgemeine Unruhe – Glocke der Präsidentin) Hier möchte ich noch mal starkmachen, was Frau Tegtmeier gesagt hat, diese Forderung nach einem passiven Wahlrecht ist im Rahmen der Enquete – und da war ich ja nun viereinhalb Jahre mit dabei – nie aufgekommen, sondern da geht eigentlich immer eher die Richtung dahin, dieses Jugendbeteiligungsgesetz erst mal richtig gut aufzugleisen, das entsprechend auszustatten, den Kindern und Jugendlichen da die Möglichkeit zu geben, über Antragsrecht in den Vertretungen sich entsprechend einzubringen. Und ich glaube, auch da sind wir gerade dabei, das erst mal umzusetzen und zu gucken, ob das läuft, und entsprechend Feedback da dann aufzunehmen. Was ich auf jeden Fall teile, ist Ihr Zutrauen in die jungen Menschen. Ich glaube, die Jugend ist noch mal politischer und besser ausgestattet, als das vielleicht vor 20 Jahren der Fall war. Wir sehen das ja immer auch in den Besuchergruppen, wenn wir da teilweise 7./8. Klassen haben, wo ich feststelle, dass junge Menschen schon wahnsinnig interessiert sind an Politik, auch gut argumentieren können, kluge Fragen stellen, auch schon ein gewisses Selbstverständnis mitbringen, auch für sich und ihre Interessen zu streiten. Und wenn ich mich zurückerinnere, als ich in dem Alter war, da gab es das nicht. Ich habe mich damals für Pokémon interessiert, aber nicht für Politik. Und jetzt haben wir viele junge Menschen, die sind da schon dabei und bringen sich auch zivilgesellschaftlich an vielen Stellen gut ein. Für uns ist aber auch klar, was wir nicht möchten, ist, dass wir hier Mandatsträger zweiter Klasse haben, oder ich sage mal so, Abgeordneten-Azubis. Aber da würden wir ein Stück weit jetzt reinlaufen. Die Argumente sind schon vorgetragen worden. Wir haben Fragen eingeschränkter Geschäftsfähigkeit, wir haben Haftungsfragen, Tätigkeiten, die nicht ausgeführt werden können, Aufsichtsräte oder stellvertretende Bürgermeister und Ähnliches. (Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Dafür gibt es Lösungen.) Wir haben die Rechte der Eltern, (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) dazu komme ich auch gleich, und die Schulpflicht. So, jetzt ist es natürlich so, können Sie auch sagen, ja, man kann das entsprechend gestalten am Nachmittag . Jetzt weiß ich nicht, wie es bei Ihnen ist, wir in Rostock, wir haben schon ein relativ junges Gremium mit der Bürgerschaft, und trotzdem, die Bürgerschaftssitzung und auch die Ausschüsse, das kriegen wir noch halbwegs vernünftig hin. Es gibt aber auch viele Informationsveranstaltungen. Dann muss ich eben 11:00 oder 13:00 Uhr zuerst dahin gehen, um mir dann später bei anderen Themen eine Meinung zu bilden. Also auch das ist oft schwierig bei der Gestaltung. Und bei diesen Fragen von Vereinbarkeit haben wir ja für alle Bevölkerungsgruppen große Probleme. Ich möchte aber auch sagen, das soll kein Totschlagargument sein. Da, stellen Sie auch richtig fest, da gibt es durchaus Lösungen, aber die muss man ja erst mal finden und dann auch entsprechend einbringen. (Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Gucken Sie mal in den Gesetzentwurf!) In Baden-Württemberg gibt es ja dieses Gesetz entsprechend. Da gibt es auch die aufgeführten Probleme. Und auch hier bin ich sehr nah bei dem, was Frau Tegtmeier sagt: Lassen Sie uns das doch mal anschauen! Lassen Sie uns da eine Legislatur durchlaufen! Lassen Sie uns gucken, wie das dann funktioniert hat! Welche Probleme sind wirklich virulent geworden? Hat man die lösen können? Wenn ja, wie hat man die gelöst? Weil bevor wir jetzt losrennen und uns auch, sage ich jetzt mal, auf blauen Dunst in so eine Debatte begeben, irgendwas machen, dann feststellen, das funktioniert nicht gut, und das dann noch mal anfassen, würde ich einfach sagen, die ein/zwei Jahre haben wir auch noch, uns das vernünftig anzuschauen, dann auch daraus zu lernen aus der Best Practice und dann eventuell einen eigenen Vorschlag zu machen. Da wären wir dann auch entsprechend mit dabei. Aber ich glaube, Stand heute sind wir in der fachlichen Debatte noch gar nicht weit genug, um hier zu einem vernünftigen Vorschlag zu kommen. Deswegen abschließend grundsätzlich: Als Fraktion Die Linke haben wir da eine Offenheit für das Anliegen, sehen uns noch nicht ganz so weit, so was dann auch wirklich jetzt hier auf eine gesetzliche Grundlage zu stellen. (Zuruf von Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Es wurde mehrfach darauf hingewiesen, dass die Bedingungen bei uns noch mal ein bisschen andere sind als in Baden-Württemberg. Wir können von dort aber lernen. Dafür brauchen wir aber erst mal eine solche Evaluation, und dann gucken wir uns das an. Entsprechend würden wir das dann heute ablehnen, und damit bedanke ich mich für die Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktion Die Linke und Martina Tegtmeier, SPD)
