Mandy Pfeifer
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute erneut das Kindertagesförderungsgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern und, Herr Renz, mit Blick auf die Demonstration können wir heute sagen, was lange währt, wird endlich gut. (Torsten Renz, CDU: Können wir gleich beschließen.) Meine Damen und Herren, (Beifall vonseiten der Fraktion der SPD) wir novellieren dieses Gesetz, weil wir bundesgesetzliche Regelungen umsetzen müssen. Das klingt erst einmal recht stumpf, aber für die Eltern und vor allen Dingen für die Kinder im Land gehen wir mit diesem Gesetz einen großen Schritt in Richtung Verbesserung. Die Ministerin hat es gesagt, mit diesem Gesetz erhalten erstmals Kinder in Mecklenburg-Vorpommern einen Anspruch auf einen Hortplatz, denn bisher war der nämlich – und das vergessen wir in unseren Debatten immer gern – abhängig von der Vereinbarkeitsthematik der Eltern. Und das hatte zur Folge, dass wir Kinder in den Horten nicht gesehen haben, die es pädagogisch möglicherweise nötig gehabt hätten. So viel dann aber auch, Herr Schult, zu Ihrer Kritik, hier findet keine Qualität statt. Jetzt können alle Kinder in die Horte gehen, weil sie einen eigenen Anspruch haben, unabhängig davon, ob Mama oder Papa arbeiten. Und das, finde ich, ist ein Riesenschritt in Richtung Chancengerechtigkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Und deswegen ist es heute ein guter Tag für Mecklenburg-Vorpommern. Ab dem Schuljahr 2026/2027 hat jedes Kind, das zur Schule kommt, einen eigenen Anspruch auf Hortförderung, unabhängig davon, was die Eltern machen. Für unser Bundesland, ich sagte es gerade, ist das ein Schritt beim Thema Chancengerechtigkeit, und dieser Schritt vollendet diese Chancengerechtigkeit eben auch in der Kita. Und, meine Damen und Herren, ich möchte nicht, dass dieser wichtige Punkt in allen auch kritischen Debatten rund um diesen Gesetzentwurf untergeht. Jedes Kind, das ab dem Schuljahr 2026/2027 kommt, hat einen eigenen Anspruch von insgesamt 40 Stunden Förderung in der Schule und im Hort. Das bedeutet auch eine erhebliche bürokratische Entlastung für die Eltern, die Ministerin hat es gesagt. Der Anspruch des Kindes muss nun nicht mehr nachgewiesen werden, solange und soweit es sich um diese 40 Stunden dreht. Nachweise sind nur noch zu erbringen – und auch das ist mir wichtig noch einmal zu betonen, weil es nichts Neues ist –, Nachweise sind nur noch zu erbringen, wenn man eine Förderung über die 40 Stunden hinaus begehrt, also 50 Stunden in der Woche. (Vizepräsidentin Beate Schlupp übernimmt den Vorsitz.) Auch das bleibt weiterhin möglich. Mir ist es wichtig, das hier heute an dieser Stelle zu sagen, weil das ist wichtig für viele Eltern in unserem Land. Und ich höre, die Debatten laufen gerade auch in eine andere Richtung. 50 Stunden bleiben möglich, müssen nachgewiesen werden, ist nichts Neues, haben wir schon immer so gemacht. Mit der Einführung eines eigenen Anspruchs der Kinder nach dem Ganztagsförderungsgesetz in einer Bildungseinrichtung wird auch klargestellt, Hort ist Bildung. Und das bedeutet, Eltern von Kindern, die einen Eingliederungshilfeanspruch haben, müssen sich nicht mehr an den Kosten der Eingliederungshilfe einkommensabhängig beteiligen, (Beifall Dr. Monique Wölk, SPD, und Jeannine Rösler, Die Linke) sondern auch für diese Familien ist das Hortangebot endlich kostenfrei. Das ist ein weiterer wichtiger Schritt in Richtung Chancengerechtigkeit, der heute ausreichend Beachtung finden muss und Beachtung finden sollte. Wir regeln die Zusammenarbeit von Hort und Schulen verbindlicher. Und ja, Herr Renz, das ist nötig, weil ich kann mich noch gut an die Hortzeit meiner Kinder erinnern, da gab es ein Pendelheft, das war es. Wenn jetzt also Erwachsene miteinander sprechen, finde ich, ist das ein guter Schritt nach vorne. Und auch in der Schule, das ist mir wichtig, weil auch das ist mir schon anders kommuniziert worden, auch in der Schule, im Schulgesetz findet sich die korrespondierende Regelung dazu, dass auch die Schulen zu einer Kooperation mit dem Hort verpflichtet sind. Auch hier, würde ich sagen, reden wir von einer Qualitätsverbesserung. Und wir erleichtern die Inanspruchnahme des Ferienhortes, der sich an dem Alltagsanspruch der Kinder orientieren wird. Meine Damen und Herren, der Ganztag in Mecklenburg-Vorpommern wird schrittweise eingeführt. Deswegen enthält das KiföG auch noch Übergangsvorschriften für die Kinder, die jetzt schon im Hort sind. Im Kern sagen diese Vorschriften aus, für die Familien verändert sich nichts. Und jetzt würde ich gern noch mal auf die Aussagen von Herrn Schult eingehen. (Enrico Schult, AfD: Gerne doch.) Herr Schult, seit 2025 ist die Beitragsfreiheit nicht mehr Bestandteil des Gute-Kita-Gesetzes. (Enrico Schult, AfD: Nee.) Sie können darunter die Qualitätsmaßnahmen subsumieren, ... (Heiterkeit bei Enrico Schult, AfD: Heißt jetzt auch nicht mehr Gute-Kita-Gesetz, heißt ja jetzt KiTa-Qualitätsgesetz.) Des KiTa-Qualitätsgesetzes. ... die Absenkung der Fachkraft-Kind-Relation, die Nichtanrechnung der Auszubildenden im ersten und zweiten Lehrjahr und auch den Erhalt der Sprach-Kitas. Und mir ist noch mal wichtig zu sagen, Sie können hier die Fachkraft-Kind-Relation die ganze Zeit bemühen, die „1“ in dieser Relation wird ausgestaltet durch die kommunale Ebene. Wir haben da, die Ministerin hat es gesagt, eine gute Regelung gefunden im Landesrahmenvertrag. Es ist Ihnen aber unbenommen, in Ihrem Kreistag dafür zu sorgen, dass also diese Ausgestaltung noch anders aussieht. Legen Sie los! Aber mir ist wichtig, dass wir das klar trennen. Das eine ist die Fachkraft-Kind-Relation, das andere ist der Personalschlüssel. Und der ist wesentlich für die Anzahl der Menschen in den Kitas. (Enrico Schult, AfD: Ja. – Jeannine Rösler, Die Linke: Sehr richtig!) Meine Damen und Herren, ich beantrage – also der Form halber würde ich das jetzt mal machen, Frau Präsidentin – die Überweisung in den Bildungsausschuss und freue mich auf die Beratung. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)
