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Christian Pegel

18.03.2026 Sitzungen 8/127

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Meine sehr geehrte Damen und Herren! Ich freue mich, dass wir Ihnen nach einem deutlich längeren Prozess die Novellierung des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes vorstellen dürfen. Bei dem Prozess bedanke ich mich ganz ausdrücklich bei einer Vielzahl von Kolleginnen und Kollegen in den eigenen Behörden, aber auch in den Brandschutzdienststellen der Landkreise und beim Landkreistag und Städte- und Gemeindetag, viel herzlicher, mindestens genauso herzlich, viel herzlicher noch bei denen, die uns ehrenamtlich geholfen haben. Wir haben einen eher untypischen Gesetzgebungsprozess mit einem gut anderthalbjährigen Vorlaufzeitraum, in dem wir versucht haben einzusammeln, was sich über die letzten zehn/zwölf Jahre an Lücken, an Ergänzungen, an Änderungsbedarf ergeben hat. Wir haben alle zusammen mit denen, die jeden Tag mit diesem Gesetz umgehen müssen – ehrenamtlich, auch hauptamtlich, aber vor allem ehrenamtlich –, einen Prozess gestaltet, um die Punkte, die wir anpacken wollen, uns anzuschauen und auch gemeinsam nach Möglichkeit Meinungen zu bilden, wie wir es angehen wollen. Vor diesem Hintergrund freue ich mich sehr, dass wir ganz viel Zeit geschenkt bekommen haben. Ich erinnere mich an einen Termin, die Kreisbrandmeister und der Landesbrandmeister waren ins Ministerium gekommen vor circa einem Jahr, und man hatte sich vorgenommen, es waren, glaube ich, 78 Punkte oder 71 Punkte, die an einem Tag gemeinsam durchzusprechen. Wir sind uns mittags in der Kantine begegnet, und ich glaube, sie waren bei Punkt 12, und da war ich mir sicher, die schenken uns noch deutlich mehr ehrenamtliche Zeit als diesen einen Tag. Und so ist es am Ende auch gekommen. Gleichwohl glaube ich, dass wir darüber es geschafft haben, Ihnen etwas vorlegen zu können, was sehr tief abbildet die Erwartungshaltungen, die Erfordernisse, die aus der Praxis an uns herangetragen worden sind. Das, was wir dort einsammeln, was wir gemeinsam bewerten und, wie gesagt, dann Lösungen zuführen konnten, lässt sich grob – es sind auch Detailregelungen dabei –, grob in drei große Blöcke nach meiner Überzeugung eintakten. Den ersten, wie ich finde, größten Block würde ich überschreiben mit „Stärkung des Ehrenamtes“. Erstens. Sie werden Reglungen finden, dass etwas, was eigentlich nach Kommunalverfassung selbstverständlich ist, auch klar ist, schon immer, gleichwohl an vielen Stellen zu Reibungspunkten führt, dass nämlich das Feuerwehrwesen gemeindlich durch eine Satzung zu regeln ist. Sie werden jetzt Gemeinden finden, wo die Gemeindevertretung/der Bürgermeister die Satzung ziemlich autonom gestalten. Das führt dann zu manchem Reibungsverlust zu den Feuerwehren. Sie finden auch Feuerwehren, die davon ausgehen, dass die Satzung quasi ihre sei und sie sie ohne die Gemeindevertretung machen könnten. Auch das führt zu Reibungsverlusten und Reibungen. Ich will mal deutlich sagen, das sind kommunale Satzungen, die haben Außenwirkung, die kann nur die Gemeindevertretung beschließen. Klugerweise, wie es die meisten Gemeinden machen, tut man das gemeinsam, dann sind beide Seiten zufrieden. Aber wir wollen noch einmal deutlicher im Gesetz klarstellen, das, was nach außen wirkt, muss die Gemeindevertretung als Satzung beschließen, aber wir werden, wenn Sie uns folgen, eine zweite Regelung einführen, die sagt, alles, was im Innenleben der Freiwilligen Feuerwehr ist, muss eben nicht in der Satzung sein, sondern kann – wir würden es Geschäftsordnung nennen, hier im Gesetz heißt es Dienstordnung –, kann die Feuerwehr für sich selber regeln in der Dienstordnung. Das können sie selber mit ihrer Mitgliederversammlung gestalten. Die wissen untereinander am besten, wie sie sich ehrenamtlich intern organisieren wollen. Wir wollen also die Regelungsmaterie verteilen und sagen, das, was nur feuerwehrintern ist, kann dann auch gerne die Feuerwehr ganz alleine intern tun – stärkt Ehrenamt, stärkt die Möglichkeiten, ein Stück weit selbstbestimmt Dinge umzusetzen. (Beifall Rainer Albrecht, SPD: Sehr gut!) Wir wollen darüber hinaus in den wenigen Fällen, die hoffentlich nie eintreten, wo die Freiwillige Feuerwehr nicht mehr mit Ehrenamt stark genug ist, um ihre Einsatzfähigkeit herzustellen, wenn also das zum Tragen kommt, was schon ewig im Gesetz ist, dass sie nämlich eine Pflichtfeuerwehr zusätzlich berufen kann, wollen wir ein bisschen modifizieren. Bisher wäre es nach dem Gesetz so, wenn ich nicht genug Kräfte habe, würde ich die Freiwillige Feuerwehr auflösen, eine Pflichtfeuerwehr benennen, und alles, was da an ehrenamtlichem Engagement drinsteckt mit eigenen Regelungen, mit eigener Wehrführung, mit Wahlrechten würde ich kaputtspielen, und ich würde im Zweifel vermutlich trotzdem wieder diejenigen, die vorher ehrenamtlich waren, als Allererste in die Pflichtfeuerwehr berufen und dann ein paar Kameraden dazu. Das löst aber Ungerechtigkeit aus. Wir werden deshalb, sofern Sie uns folgen, diesen Tatbestand anpassen, dort, wo ein freiwilliger Feuerwehrbestand da ist, so würde man dann nur dazu ergänzend einzelne Mitglieder als verpflichtend hinzunehmen, aber die ehrenamtlich organisierte Struktur nicht zerschlagen. Auch da stärken wir das, was an Ehrenamt dann schon dort ist. Wir würden einen sehr kleinen Punkt, aber wenn er wirksam würde – hoffentlich passiert das nie, sage ich vorneweg –, sehr groß in der Wirkung, gerne anpassen. Sie wissen, dass es eine Hanseatische Feuerwehr-Unfallkasse gibt, so was wie die Berufsgenossenschaft der Freiwilligen Feuerwehren. Und wenn mal der schlimmste aller Fälle eintritt, eine Kameradin oder ein Kamerad im Einsatz gar ums Leben käme, würden dort Leistungen für die Familien, für die Kinder, für die Partnerin oder den Partner geleistet. Bisher hängt das hart an der Regelung, ich bin verheiratet. Wir wissen, dass Lebensmodelle vielfältiger geworden sind und dass es durchaus mindestens genauso Einstehensbereitschaften gibt zwischen Paaren, die unverheiratet sind, die gemeinsam Häuser erwerben, Kinder haben. In dem Falle mussten wir bislang leider einer Partnerin, einem Partner in die Augen schauen und sagen, es fehlt der Trauschein. Das können wir bei der Rente und vielen anderen Dingen tun, in diesem Falle finde ich es völlig unangemessen. Diejenigen, die sich da engagieren, im Zweifel sich für uns alle in eine gefährliche Situation bringen, müssen sicher sein, dass die Familie im Zweifel sicher ist, und das wollen wir gerne ergänzen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Wir glauben darüber hinaus, dass das Ehrenamt zuweilen darunter leidet, dass nicht alle in den Gemeinden wissen, dass Freiwillige Feuerwehr von „freiwillig“ kommt, weil man ehrenamtlich dabei ist. Zuweilen gibt es Hinweise, dass quasi Freiwillige Feuerwehren gerufen werden wie ein Dienstleister. Bei Sturm ist der Baum im Garten umgekippt, eine Gefahr droht. Ist es richtig, die Freiwillige Feuerwehr zu rufen? Wenn der Baum einfach nur liegt, ist es, offen eingestanden, mit dem Umgang der ehrenamtlichen Zeit der Kameradinnen und Kameraden ein ziemlich liederlicher Umgang, dann muss ich im Zweifel ein privates Dienstleistungsunternehmen rufen, das unter der Woche den Baum zerlegt. (Unruhe vonseiten der Fraktion der CDU) Sie finden Ähnliches bei manchem Betreiber von Brandmeldeanlagen. Wenn die nicht ordentlich gewartet und gepflegt werden, lösen sie häufiger aus, als sie eigentlich müssen. Für die Kameradinnen und Kameraden heißt das ausrücken, im Zweifel dem Arbeitgeber mitteilen, dass sie jetzt sofort die Arbeit abbrechen. Wenn Sie das zu häufig tun, gefährden Sie im Übrigen die Bereitschaft der Kameradinnen und Kameraden zu kommen. Auch da würden wir das Ehrenamt gerne stärken, indem wir die Regelungen sehr klar beibehalten. Notfall, Brand, Hilfeleistung, Unfall – alles bleibt kostenfrei, aber dann, wenn jemand wie eine Dienstleistung glaubt, Freiwillige Feuerwehr rufen zu können, wenn jemand nicht ordentlich mit den Anlagen umgeht, die in diesem Bereich Meldungen auslösen, dann wollen wir den Gemeinden noch einmal deutlicher Kostenübertragungspflichten an die Hand geben, auch dort zum Schutz von Ehrenamt. Wer das missbraucht, wer das nicht ordentlich behandelt, der muss dann im Zweifel auch mit Kostentragung rechnen, auch zum Schutz derer, die sich ehrenamtlich engagieren, meine Damen und Herren. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Ein zweiter großer Block neben der Stärkung des Ehrenamts ist ein spezifisches Ehrenamt, nämlich die Amtswehrführung. Da sind die Kameradinnen und Kameraden zum Teil tiefer drin als ich. Vor einigen Jahren ins Gesetz gekommen, erst mal als Begriff, wir haben gesehen, dass die Amtswehrführung sich in der praktischen, operativen Tätigkeit sehr weit auseinanderentwickelt. Das hängt ein bisschen davon ab, ob das Amt, ob die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister eines Amtes dieser Rolle, dieser Figur, diesem Personenkreis etwas auch zutrauen, zweitens, ob einzelne Amtswehrführungen sich das auch erkämpfen. Wir glauben, dass wir eine Definition im Gesetz brauchen, die einen klaren Aufgabenkatalog vorgibt. Die Amtswehrführung hat einen extremen Wert für die Koordinierung innerhalb des Amtes zwischen den Wehren, für die Beratung aller Bürgermeisterinnen und Bürgermeister und auch ein bisschen für die Abstimmungsprozesse zwischen den gemeindlichen Feuerwehren eines Amtes. Wir wollen sehr gerne sehr viel klarer die Rolle definieren, wir wollen sehr viel klarer sagen, was Amtsführung darf, soll und kann, und wir wollen gerne im Gesetz ergänzen, dass künftig Gemeinden innerhalb des Amtes auch gemeinsam Teile, spezielle Aufgaben oder ganze Feuerwehraufgaben gemeinsam erledigen können. Um einem Missverständnis von Anfang an entgegenzutreten: kein Zwang, aber Möglichkeit. Die Möglichkeit gibt es bisher nicht, wir wollen die gerne eröffnen. Und wenn es auf Amtsebene die Überlegung gibt, wir können etwas zusammen besser als allein, dann soll die Chance gegeben werden. Wir wollen also stärken, die Amtsebene soll möglich sein, der Amtswehrführer soll eine klarere, breitere Rolle bekommen. Und zu guter Letzt würden wir gerne Vereinfachungen vornehmen bei Gebühren und Finanzierungen. Zum einen würden wir den Ämtern, den Behörden gerne dann, wenn ich Gebührenbescheide formulieren muss, für die Gebührenkalkulation mit Pauschalierungen helfen. Bisher müssen Sie quasi beim Einsatz für jede einzelne eingesetzte Kameradin und Kameraden deren Stundenlohn kennen, und dann können Sie demjenigen, der böswilligerweise einen Einsatz ausgelöst hat, hinterher eine Rechnung schreiben. Wir würden gerne für Fahrzeuge, für Personen mit Pauschalierungen helfen. Wichtig ist, jeder kann weiterhin nach unserem Vorschlag individuell seine Gebührenkalkulation machen. Wer das gerne mag – in größeren Städten mit entsprechender Verwaltungskraft mag das funktionieren –, der macht das individuell. Wir wollen aber die, die sagen, ich will es mir gern leichter machen, mit Pauschalierungen unterstützen, sodass Gebührenkalkulationen leichter werden. Auf die Art und Weise helfen wir wiederum den Behörden, vor allen Dingen der kleineren Ämter, und wir sorgen dafür, dass hoffentlich häufiger dort, wo Missbrauch stattfindet, tatsächlich auch Gebühren erhoben werden, erhoben werden können, die dann auch ein Stück weit eine verhaltenslenkende – so nenne ich es mal freundlich – Wirkung entfalten dürfen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Zu guter Letzt schlagen wir Ihnen vor, dass wir auch auf der Seite der Finanzierung bei der Feuerschutzsteuer nicht nur Investitionen für die Kreise und kreisfreien Städte ermöglichen, sondern dass daraus ein längerer Diskussionsprozess im Übrigen mit den Landkreisen, der dem vorausgegangen ist, wofür ich den Landräten sehr dankbar bin, dass sie künftig einen Teil der Feuerschutzsteuer, die ihnen zugewiesen wird, einsetzen können, um entweder für die Führerscheinausbildung der freiwilligen Feuerwehrkameradinnen und -kameraden selbst Fahrlehrer und Fahrlehrer zu beschäftigen oder aber über Rahmenverträge in den jeweiligen Landkreisen genau diese Führerscheine zu unterstützen. Das nimmt die Gemeinden nicht aus ihrer finanziellen Verantwortung raus, es soll aber helfen und es soll insbesondere günstiger machen und sicherstellen, dass die Ausbildungen sehr zeitnah stattfinden können. Das ist ein bisschen der Kanon dessen, was wir Ihnen an die Hand geben, ich glaube, viele gute gemeinsame Lösungen, vor allen Dingen gemeinsam gefunden, gemeinsam vorbereitet. Ich würde mich sehr freuen, wenn wir jetzt in einen spannenden gemeinsamen Diskussionsprozess kommen. Die Kameradinnen und Kameraden in den Freiwilligen Feuerwehren warten zwischenzeitlich auf dieses neue Gesetz, weil sie ja die Vorlaufzeit kennen. Von daher haben wir da eine gewisse Erwartungshaltung, die wir gemeinsam bedienen. Ich freue mich auf die Diskussion mit Ihnen. Und ich glaube, wir haben zum Beispiel beim Musterfeuerwehrgerätehaus bewiesen, dass diese gemeinsamen Prozesse extrem wirksam sind. Gestern konnten wir sagen, 58 Gemeinden werden davon profitieren können. Auch das ist gemeinsam entwickelt, auch da ist der Prozess gemeinsam gegangen, bis hin zur Auswahl derer, die am Ende ein Musterfeuerwehrgerätehaus bekommen. (Patrick Dahlemann, SPD: Respekt!) Die gleichen Beteiligten haben hier geholfen. Das zeigt, es ist ein sehr produktiver gemeinsamer Prozess, für den ich mich herzlich bedanke und mich freue, dass ich Ihnen den jetzt in Ihre Diskussionsobhut übergeben darf. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)

Alle Reden von Christian Pegel Protokoll ↗