Constanze Oehlrich
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleg/-innen! Wir setzen heute die Beratungen über einen Gesetzentwurf fort, der darauf abzielt, das Mindestalter für die Wahl in ein kommunales Gremium auf 16 Jahre abzusenken. Bei der Ersten Lesung am 12. November 2025 wurde bereits deutlich, worum es dabei im Kern geht, um mehr Vertrauen in junge Menschen, um demokratische Teilhabe und um die Zukunftsfähigkeit unseres Landes. In der Ersten Lesung haben wir gehört, dass Jugendliche in Mecklenburg-Vorpommern längst Verantwortung tragen in Vereinen, in den Freiwilligen Feuerwehren, in Jugendorganisationen und Parlamenten, in Ausbildung und Ehrenamt. Viele von ihnen engagieren sich politisch und bringen so neue und wertvolle Perspektiven in ihr Umfeld ein. Aber junge Menschen wollen nicht nur gehört werden, sie wollen mitgestalten. Politische Reife macht sich nicht an einem Geburtsdatum fest, sondern entsteht durch Erfahrung, Bildung und Beteiligung. Dort, wo Jugendliche bereits mitbestimmen dürfen, sehen wir, dass sie verantwortungsvoll und konstruktiv agieren. Wir haben in Mecklenburg-Vorpommern bereits das aktive Wahlrecht ab 16 bei Kommunal- und Landtagswahlen. Andere Bundesländer zeigen, dass es genau der richtige Weg ist, die kommunalen Parlamente für Jüngere zu öffnen, denn die Demokratie bleibt nur lebendig, wenn sie sich erneuert. In der vergangenen Debatte wurde mehrfach behauptet, 16- und 17-Jährige seien zu jung, zu beeinflussbar oder nicht erfahren genug. Doch diese Argumente halten einer nüchternen Betrachtung einfach nicht stand. Beeinflussbarkeit ist kein jugendspezifisches Phänomen. Es geht darum, sich zu informieren, zu diskutieren und zu entscheiden, unabhängig vom Alter. Erfahrung wächst durch Verantwortung. Wer jungen Menschen Verantwortung verweigert, verhindert genau die Reife, die er einfordert. Und auch Belastbarkeit ist individuell und keine Frage des Alters. Junge Abgeordnete und ältere, beide Altersgruppen leisten wertvolle Arbeit, bringen ihre Erfahrungen und ihre Vorstellungen von der Zukunft mit in die politische Debatte ein und bilden so ein Parlament, welches ein Abbild unserer Gesellschaft ist. Bestimmt sind nicht alle 16-Jährigen bereit, ein kommunales Mandat zu übernehmen, genau wie nicht alle 40-Jährigen dafür bereit sind, aber wenn man fragt, gibt es 16-Jährige, die dazu bereit sind, ist die Antwort ganz eindeutig Ja. Wir stehen vor Herausforderungen, die junge Menschen besonders betreffen: der Kampf gegen die Klimakrise, die Digitalisierung unserer Lebens- und Arbeitswelt, der sich durch alle Bereiche ziehende Fachkräftemangel, die Belebung ländlicher Räume, bezahlbare Mobilität, der Zugang zu Bildung. Wer diese Themen am stärksten spürt, sollte auch im Parlament darüber mitentscheiden dürfen. Unserem Gesetzentwurf wurde in der Ersten Lesung entgegengehalten, eine Absenkung des Wählbarkeitsalters würde mit der Schulpflicht kollidieren. Das kann man angesichts der mit einem Landtagsmandat verbundenen regelmäßigen Teilnahme an Sitzungen in der Landeshauptstadt durchaus in Erwägung ziehen. Bei kommunalen Gremien besteht diese Problematik aber nicht, denn diese treten wohnortnäher und am Nachmittag oder Abend zusammen. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Die Vorsitzenden sind zudem gehalten, bei der Terminierung von Sitzungen die gesetzlichen Regelungen zur Schulpflicht und auch zum Jugendschutz zu beachten. Gegen unseren Gesetzentwurf wurde auch ins Feld geführt das Recht und die Pflicht der elterlichen Sorge. Doch auch die damit verbundenen Konflikte lassen sich bei näherem Hinsehen lösen. Nach Paragraf 26 Absatz 2 BGB haben die Eltern bei der Pflege und Erziehung die wachsenden Fähigkeiten und das wachsende Bedürfnis des Kindes zu selbstständigem, verantwortungsbewusstem Handeln zu berücksichtigen. Die Erziehungsberechtigten besprechen mit dem Kind, sofern es nach dessen Entwicklungsstand angezeigt ist, Fragen der elterlichen Sorge und streben Einvernehmen an. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Das bedeutet nicht, dass die Eltern allen Wünschen des Kindes entsprechen oder ein Einvernehmen herbeiführen müssen. Die Wahrnehmung der elterlichen Sorge kann auch Entscheidungen der Sorgeberechtigten gegen den Willen des Kindes erfordern. Im Zusammenhang mit der Wahrnehmung des kommunalen Mandats werden die Sorgeberechtigten dabei zu berücksichtigen haben, dass die Wahrnehmung dieses Ehrenamtes gesetzlich geregelte Rechte und Pflichten mit sich bringt. Diese sind mit anderen gesetzlichen Verpflichtungen, wie etwa der Schulpflicht, ebenso in bestmöglichen Einklang zu bringen wie mit den übrigen Bedürfnissen des Kindes. Sehr geehrte Kolleg/-innen, junge Menschen bringen Perspektiven ein, die uns Älteren oft fehlen, Mut, Innovationsfreude, umfassende digitale Kompetenz, ein anderes Verständnis von Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit. Meine Fraktion bleibt bei ihrer Forderung nach einer Absenkung des Wählbarkeitsalters auf 16 Jahre. Wir trauen jungen Menschen etwas zu und wissen, dass sie bereit sind, ihre Zukunft mitzugestalten und zu einer besseren zu machen. Ich bitte nochmals um Zustimmung zu unserem Gesetzentwurf und danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
