Christian Pegel
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Ich gebe Ihnen heute etwas in die Hand, was ein bisschen abbildet, was wir in der haupt- und ehrenamtlichen politischen Tätigkeit gleichermaßen kennen, nämlich gemeinsam sich für andere engagieren, gemeinsam einsetzen – Personalvertretungsrecht, das öffentlich-rechtliche Pendant zum Betriebsverfassungsrecht. Und wenn wir auf unser Personalvertretungsgesetz dieses Landes schauen, dann trägt es das Datum 1993. In seiner Zeit kann ich es gar nicht einordnen, ob es damals progressiver, zurückhaltender, wie auch immer gewesen ist. Ich kann auf jeden Fall sagen, dass es im Jahr 2025, und das leuchtet jedem ein angesichts des Zeitablaufes, durchaus erhebliche Neuerungen, Änderungen und Anforderungen gibt, die wir nicht mehr abbilden. Eine der erheblichsten Abbildungen, die uns bislang fehlt, ist, dass 1995 das Bundesverfassungsgericht zum öffentlichen Personalvertretungsrecht eine relativ weitreichende Entscheidung getroffen hat, die sich auf unser Gesetz dem Grunde nach auswirkt, das wir seit 1993 haben, das Gesetz, und seit 1995 die Entscheidung, und uns gemeinschaftlich engagiert da durchhangeln, wohl wissend, dass wir diese verfassungsrechtlichen Vorgaben bislang nicht umgesetzt haben. Es kann uns keiner vorwerfen, dass wir damit hektisch umgehen, sondern sehr geruhsam überlegt haben. Es wird Zeit, genau die Anpassung dann auch abzubilden. Um einmal ein Gefühl vorwegzunehmen, was sich einfach dann auch in über 30 Jahren verändert: Wenn Sie in die Arbeitsgerichtsgesetzgebung, arbeitsrechtliche Gesetzgebung der 80er-/70er-Jahre hineinschauen, dann gab es früher noch die Dreigliedrigkeit, es gab die Beamten, es gab die Angestellten und die Arbeiter. Man hat damals noch feinsinnig unterschieden bis hin ins Kündigungsrecht zwischen Arbeitern und Angestellten. Diese Differenzierung ist in den 90ern irgendwann weggefallen. Unser Personalvertretungsrecht unterscheidet das noch, um einen anfassbaren Punkt zu geben. Wir schlagen Ihnen selbstredend vor das, was jetzt seit 25/30 Jahren üblich ist in deutschen arbeitsrechtlichen Bestimmungen, dass wir lediglich noch Beschäftigte kennen, egal, ob im alten Deutsch Angestellten- oder Arbeitertätigkeiten wahrgenommen werden. Wir kennen also künftig, nach diesem Vorschlag, dann nur noch Beschäftigte und Beamte, zwei Statusgruppen. Bislang kennt unser Gesetz noch drei – eine deutlich überholte Regelung, einfach durch Zeitablauf, durch Veränderungen der Umstände. Wenn Sie reinschauen, es ist eine sehr grundlegende Novelle, deswegen ist es ein relativ umfängliches Paket. Noch einmal, nach 1993 durften wir dann, glaube ich, auch einmal grundständiger herangehen. Was wir uns zugrunde gelegt haben, ist der norddeutsche Maßstab, wir haben uns die Personalvertretungsrechte insbesondere im norddeutschen Raum, der Nachbarländer, angeschaut. Wir wissen aber auch, dass Thüringen, Nordrhein-Westfalen und andere Beteiligte längst umfangreiche Novellierungen in den letzten 15 bis 20 Jahren vorgenommen haben. Einer der wesentlichsten Punkte ist die eben angesprochene Bundesverfassungsgerichtsentscheidung. Wir setzen die Maßstäbe des Bundesverfassungsgerichtes jetzt um. Die Mitbestimmung trennt deshalb künftig nach Entscheidungen – beziehungsweise das Gesetz spricht von Maßnahmen –, die nur intern personell, also auf die eigenen Beschäftigten wirken. Die Alternative dazu ist, dass es Maßnahmen gibt, die eben nicht nur die eigenen Beschäftigten berühren, sondern auch nach außen wirken. Und genau da knüpft das Bundesverfassungsgericht an und sagt, bei der Frage, wie weitreichend Mitbestimmung sein darf, muss eine Unterscheidung hergestellt werden zwischen diesen beiden Fragen: Wirkt etwas nur nach innen, wirklich nur auf die eigenen Beschäftigten beschränkt, dann darf die Mitbestimmung sehr weitgehend sein, oder umfasst sie auch Dritte, dann sei erforderlich, dass am Ende im Zweifel der demokratisch legitimierte Landtag, die demokratisch legitimierte Ministerpräsidentin oder die Ministerinnen und Minister eine entsprechende abschließende Entscheidung auch im Zweifel gegen ein Votum einer Personalvertretung treffen können müssen. Um das für alle anfassbar und handhabbar zu machen, gibt es zwei umfänglichere Kataloge, nämlich den für die eingeschränkte und den für die uneingeschränkte Mitbestimmung. Ich habe eben angedeutet, wo sich die Unterscheidung festmacht. Wir versuchen damit sehr praktikabel an die Hand zu geben, für welche Bereiche was gilt, für beides also verlässliche Kataloge. Es gibt aber hinzu dann quasi eine Art Generalklausel, weil wir nicht wissen, ob wir in der Zukunft alle Sachverhalte, alle Maßnahmen, die arbeitsrechtlich, personalvertretungsrechtlich noch mal relevant werden könnten, heute schon kennen. Also gibt es natürlich etwas, was abstrakter formuliert und wo sehr deutlich eine Entscheidung drin getroffen werden soll, dass wir immer dann, wenn Personalvertretungen, wenn Beschäftigteninteressen berührt sind, dass wir sie einbinden. Ich glaube im Übrigen, schon heute tun Dienststellen klug daran, wenn sie grundsätzlichere Veränderungen vornehmen, die die Kolleginnen und Kollegen mitberühren, dass man zumindest im Sinne einer vertrauensvollen Zusammenarbeit mit den Beschäftigtenvertretungen, den Personalvertretungen spricht. Wir würden das gerne noch einmal deutlich grundsätzlicher auch im Gesetz festhalten, aber, noch mal, grundsätzlich orientiert an der eben genannten Unterschiedlichkeit zwischen einer uneingeschränkten und einer eingeschränkten Mitbestimmung. Weil ich weiß, dass es dazu schon Diskussionen gibt, gegeben hat und mit Sicherheit auch geben wird, würde ich gerne allen Unkenrufen hier schon einmal proaktiv auch zurufen: Das, was wir dort vorsehen, ist etwas, was die norddeutschen Nachbarn zum Teil seit vielen, vielen Jahren praktizieren, ohne dass dort das Abendland untergegangen wäre. Es spricht vieles dafür, dass das, was andere norddeutsche Bundesländer umgesetzt bekommen, auch bei uns reibungslos funktionieren wird. Wir haben uns dabei im Übrigen dann nicht an dem Hochreck der norddeutschen Nachbarn orientiert, sondern versucht, den Durchschnitt zu wählen. Man wird auch norddeutsche Nachbargesetze finden, die weitreichender sind, zumindest aus Sicht der Beschäftigteninteressen weitreichender als das, was wir Ihnen vorschlagen. Noch einmal, dort hören wir durchgängig, dass die Praktikabilität gegeben ist, dass es im Alltag sich gut handeln lässt. Und deswegen bleibt mein Werbeblock, dass die Dinge nicht ganz so heiß gegessen, wie sie gekocht werden, erstens, Diskussionen ja zuweilen auch, und zweitens, dass praktisch bewiesen ist, das, was wir vorschlagen, klappt an anderen Stellen mit norddeutschem Gemüt, und dann wird es auch bei uns mit den entsprechenden norddeutschen Grundvoraussetzungen klappen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Neben dieser sehr grundsätzlichen Neuorientierung, der Aufteilung zwischen der eingeschränkten und uneingeschränkten Mitbestimmung, schlagen wir Ihnen vor, dass wir etwas, was bisher sehr hemdsärmelig handeln müssen, im Gesetz vorsehen. Wir haben Situationen, wo eben eine mitbestimmungspflichtige Angelegenheit nicht nur ein Ministerium oder ein anderes betrifft, sondern wo Sie Situationen haben, die in Wahrheit alle Ministerien betreffen. Bisher behelfen wir uns damit, dass eine Arbeitsgemeinschaft der Hauptpersonalräte dann mit einem, dem hauptzuständigen Ministerium verhandelt und man hinterher versucht, das in jedem Ministerium gleichermaßen in Dienstvereinbarungen umzusetzen. Wir würden Ihnen gern vorschlagen, dass für solche Fälle, die Einführung der elektronischen Akte zum Beispiel, die muss, wenn, mit einer einheitlichen Dienstvereinbarung für alle Behörden gelten, wenn Sie hineinschauen, dass es gewisse Arbeitszeitregelungen gibt, dass Homeoffice-Regelungen am Ende schwer erklärlich im Innenministerium anders verhandelt sein könnten als im Bildungsministerium, dass wir an den Stellen quasi eine ressortübergreifende Mitbestimmungsvariante auch im Gesetz verbindlich vorsehen, die für solche Sachverhalte dann auch verlässliche Rahmenbedingungen vorgibt. Wir würden Ihnen oder wir schlagen Ihnen mit dem Gesetz vor, die Digitalisierung von Personalvertretungsarbeit auch ausdrücklich vorzusehen. Da können Sie sich anlächeln und sagen, Mensch, Jahr 2026, das können die doch längst tun. Ja, das können sie, aber Personalvertretungen treffen Entscheidungen, die im Zweifel Rechtswirksamkeit brauchen. Und dann brauchen Sie eine Form der Sitzung, in der die Entscheidung getroffen wurde, die bei einer gerichtlichen Anfechtung auch zu einer Wirksamkeit oder einer wirksamen Betrachtung des Gerichtes führt. Das kann bis hin zu Beteiligungen bei Kündigungsverfahren führen. Und in dem Sachverhalt heißt es dann, wenn ich eine wirksame Sitzung brauche, muss ich momentan körperlich zusammenkommen. Gerade bei den in der Fläche sehr auseinanderliegenden Beteiligtenvertretern, das sind die Hauptpersonalräte beispielsweise, ist das mit erheblichem Fahraufwand verbunden. Und wir wissen alle miteinander, es gibt Dinge, da ist es gut, sich persönlich zu begegnen, es gibt auch die kurze Sitzung, die möglicherweise auch sehr druckvoll passieren muss, weil man in einer kurzen Frist reagieren muss. Wir würden gerne ganz ausdrücklich auch solche entscheidungsrelevanten Sitzungen, das also, was formell eingeladen werden muss, in digitalem Wege ermöglichen und werden Ihnen auch das vorschlagen. Wir haben darüber hinaus, so hat uns der Koalitionsvertrag es im Übrigen auch mit auf den Weg gegeben, eine Stärkung der Beteiligungsmöglichkeiten junger Menschen vor Augen. Ein Beispiel: Künftig sollen die Kolleginnen und Kollegen bereits ab dem 16. Lebensjahr und nicht erst ab dem 18. auch ihren Personalrat mitwählen können. Wenn sie bei der Kommunalwahl wählen können, bei der Landtagswahl, ist es schwer erklärlich, dass sie wiederum in ihrer jeweiligen Dienststelle bei den Personalratswahlen nicht dabei sein sollen. Wir ergänzen, wenn Sie uns folgen, beim Gesetz weiterhin, dass es für die Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare einen eigenständigen Referendarausschuss geben soll. Die sind ja nur zwei Jahre da. Es macht überhaupt keinen Sinn, die in die längeren Vertretungswahlzeiten der regulären Vertretungen mit hineinzunehmen, und trotzdem sollen die für gewisse Angelegenheiten ihren Ansprechpunkt bekommen. Gleiches gilt für unsere Anwärterinnen und Anwärter an der Fachhochschule in Güstrow, auch die sind ja überschaubare Zeit in Güstrow, auch für die eine eigene Möglichkeit zu schaffen. Und zu guter Letzt, an den Hochschulen die studentischen Hilfskräfte, die sind bisher völlig vertretungslos. Da gab es ja weitgehende Wünsche der gewerkschaftlichen Seite. Das wiederum, hatten wir Sorge, machte es für die Personalvertretungen an den Hochschulen schwer. Sie müssen bei studentischen Hilfskräften wissen, dass im Zweifel alle halbe Jahr da große Einstellungswellen passieren an den Lehrstühlen, müssen aufpassen, dass die nicht eine Personalvertretung lahmlegen. Gleichwohl war für uns nachvollziehbar auch da der Wunsch, eine gewisse Vertretung, eine gewisse Begleitung sollen auch die bekommen. Auch da schlagen wir Ihnen also eine besondere Vertretungsform an den Hochschulen für die studentischen Hilfskräfte vor. Zu guter Letzt würden wir die Freistellungsregelungen an manchen Stellen anfassen. Es gibt einen großen Wunsch der gewerkschaftlichen Seite, der personalvertretungsrechtlichen Seite, auch sehr viel mehr Freistellung vorzunehmen. Die können wir, offen eingestanden, mit unseren Haushaltsmitteln nach unserer Überzeugung nicht abbilden. Aber es gibt durchaus Situationen, wo Beteiligte gerne eine Teilzeitfreistellung hätten, zum Beispiel, weil sie entweder selbst Pflege- oder Kinderbetreuung weiterhin abbilden wollen. Dann wollen sie eben, sie würden auch nicht voll arbeiten wollen, sondern eine gewisse Teilzeitregelung ermöglicht haben wollen. Wir wollen ihnen gerne auch, wenn sie dann freigestellter Personalrat sind, die Möglichkeit geben. Und außerdem gibt es Kolleginnen und Kollegen, die sagen, ich würde gerne mit einer halben Stelle in meinem normalen Job bleiben, weil ja ich vielleicht irgendwann zurückkehre, ich will da in der Praxis bleiben, bei den Kollegen, ich will nur eine halbe Freistellung. All das ist bisher von viel Ermessensausübung der dienstvorgesetzten Stellen abhängig. Auch da würden wir gerne sehr viel klarer regulieren. Wer das möchte, dann haben wir eben zwei halbe Freigestellte, die weiter mit zwei halben Stellen weiterarbeiten. Wir würden gerne dort mehr Flexibilität einräumen. Zu guter Letzt werden Personalvertretungen künftig auch für Gleichstellungsfragen, für die Fragen von Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf ausdrücklich mit zuständig sein. Bin überzeugt, die würden sich heute bei dem Themenfeld schon zuständig fühlen. Das macht im Übrigen die Gleichstellungsbeauftragten nicht überflüssig, die haben im Gesetz einen klaren Aufgabenkanon, den behalten sie auch. Aber dass Personalvertretungen sich dem Thema trotzdem bei Dienstvereinbarungen, trotzdem mit dem Blick auf die Kolleginnen und Kollegen widmen dürfen, scheint mir hochgradig nachvollziehbar. Auch das schlagen wir Ihnen vor. Zu guter Letzt haben wir einen kleinen Passus, der im Zweifel nur alle fünf Jahre relevant ist, aber immer dann, wenn Sie Ministerien neu schneiden, wenn Sie Umänderungen vornehmen und gerade gewählt haben – also das Personalvertretungsrecht, die Personalratswahlen sind nicht gleichermaßen zeitlich in den Abständen der Landtagswahl –, dann führt es zuweilen dazu, dass einige aus Personalvertretungsvertretungen rausfallen, dass die Vertreterinnen und Vertreter möglicherweise nicht mehr dabei sein können, dass einige auch unvertreten sind. Wir würden Ihnen gerne Regelungen vorschlagen, damit es keine personalvertretungsfreien Zeiten gibt. Da lassen sich mit relativ einfachen Mitteln Lösungen schaffen. Das alles geben wir Ihnen in die Hand. Ich weiß, dass es ein relativ umfängliches Paket ist. Ich freue mich sehr, dass wir über einen längeren Zeitraum mit der gewerkschaftlichen Seite die Vorbereitungen treffen durften. Wir haben zunächst auch im Kabinett auf der Grundlage eines Eckpunktepapiers ebenfalls eng beraten, die Grundzüge festgezurrt und es auch in der Gestaltung versucht, in allen Bereichen auf der kommunalen Seite eine Einbindung vorzunehmen, vor allen Dingen aber auf der Beschäftigtenseite. Ich hoffe, das bildet sich in den Beratungen deutlich ab. Ich freue mich auf die weiteren Beratungen und weiß, dass wir da viele intensive, impulsive Diskussionen erleben werden.1993 aber ins Jahr 2026 zu katapultieren, ist jede dieser Debatten wert. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)
