Katy Hoffmeister
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich darf Ihnen auf der Drucksache 8/6347 die Beschlussempfehlung des Sozialausschusses ebenso wie meinen abschließenden Bericht zum Gesetzentwurf der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Heilberufsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern und weiteren Gesundheitsrechts – übermitteln. Der Landtag hat den Gesetzentwurf der Landesregierung auf der Drucksache 8/5404 in seiner 118. Sitzung am 12. November letzten Jahres in Erster Lesung beraten und diesen zur Beratung an den Sozialausschuss überwiesen. Im Sozialausschuss wurde über diesen Gesetzentwurf in mehreren Sitzungen beraten. Am 21. Januar dieses Jahres haben wir eine öffentliche Anhörung dazu durchgeführt. Abschließend haben wir den Gesetzentwurf am 4. März dieses Jahres diskutiert und abgestimmt. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Ziel dieses Gesetzes, die rechtlichen Grundlagen zu legen für die Ärzte-, Zahnärzte-, Apotheker- und Tierärztekammer als Körperschaften des öffentlichen Rechts und damit als unmittelbare Staatsverwaltung, war das Ziel. Insbesondere gilt das für den gesetzlichen Auftrag, bei ihren Mitgliedern die Einhaltung der Berufspflichten zu überwachen, für ein Miteinander in den Organen und Gremien zu sorgen, die Fort- und Weiterbildung der Mitglieder, die Aus- und Fortbildung der Mitarbeitenden der Kammermitglieder, den Notfalldienst und den Bereitschaftsdienst der Apotheken zu gestalten und zu fördern sowie den öffentlichen Gesundheitsdienst und das öffentliche Veterinärwesen zu schützen. Des Weiteren geht es um die Umsetzung des Kinderschutzes unter Einhaltung des Datenschutzes. Auch wird die Verarbeitung gesundheitsbezogener Daten für Zwecke der Forschung und Gesundheitsberichterstattung angesprochen. Darüber hinaus wird eine Anpassung des Krebsregistergesetzes angestrebt. Enthalten war und ist auch eine Regelung zur Leichenschau. In der Anhörung haben wir selbstverständlich, würde man sagen, alle Berufskammern gehört sowie auch die Krankenhausgesellschaft, die Kassenärztliche Vereinigung, den Hausärzteverband oder auch die kommunale Familie. Ebenso kamen Vertreter der Notärzte zu Wort. Viele Ansatzpunkte und Vorschläge, die in den Anhörungen genannt worden sind, konnten letztlich in der Ausschussberatung berücksichtigt werden. Ich gehe davon aus, dass die Fraktionen ausführlich auf einzelne Themen der großen Anhörung zurückkommen werden und insofern diese Gelegenheit nutzen, hier dazu zu sprechen. Ich will in diesem Zusammenhang aber vor allem allen Sachverständigen, die uns Rede und Antwort gestanden haben, noch mal an dieser Stelle ausdrücklich im Namen aller Kolleginnen und Kollegen danken, insbesondere für die sehr intensive Diskussion, die wir mit Ihnen führen konnten. Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, Die Linke, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Gruppe der FDP) Die Fraktion der AfD hat im Laufe der Beratung hinsichtlich der Archivierung von Patientenakten, des interkollegialen Austausches bei Kindeswohlgefährdung, der Weiterbildungsdauer in der Allgemeinmedizin und der Leichenschau Änderungen beantragt, die vom Ausschuss allesamt abgelehnt worden sind. Die Fraktion der CDU hat während der Beratung im Hinblick auf die Fortbildung, die ehrenamtlichen Tätigkeiten der Organe der Kammern, den interkollegialen Austausch bei Kindeswohlgefährdung, die Ausbildung in der Allgemeinmedizin und die Leichenschau Änderungen beantragt, die vom Ausschuss abgelehnt worden sind. Die Fraktionen der SPD und Die Linke haben im Ausschuss umfangreiche Anpassungen des Gesetzentwurfes mit Blick auf die berufliche Fortbildung der Kammermitglieder, die besondere Ausbildung in der Allgemeinmedizin, die Aufgaben der Gutachtenerstellung zur Überprüfung von Behandlungsfehlern, die Gebührensatzung, den Haushaltsplan und die Bildung von Rücklagen in den Kammern, die Wählbarkeit der Kammermitglieder, die Rücknahme der Änderungen des Bestattungsgesetzes bezüglich der Durchführung der Leichenschau, die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen „Zahnärztliche Untersuchung von Kindern und Jugendlichen“ sowie die Meldevergütung nach dem Krebsregistrierungsgesetz beantragt, die vom Ausschuss auch angenommen worden sind. Der Sozialausschuss empfiehlt dem Landtag einvernehmlich mit den Stimmen der Fraktionen der SPD und Die Linke, bei Enthaltung der Fraktionen von AfD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 8/5404 mit den beschlossenen Änderungen und Maßnahmen unverändert anzunehmen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte Sie daher im Namen des Sozialausschusses um Ihre Zustimmung zur Beschlussempfehlung zum Gesetzentwurf bitten und bedanke mich insoweit für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)
