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Elke-Annette Schmidt

Die Linke 18.03.2026 Sitzungen 8/127

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ehe ich in mein Manuskript hier einsteige, an die AfD gerichtet: Das ist vollkommen klar, dass Sie diesem Gesetz nicht zustimmen. (Petra Federau, AfD: Das ist so schlecht handwerklich.) Sie setzen auf fossile Energieträger und Kernenergie, (Rainer Albrecht, SPD: Keinen Vorschlag gemacht.) und das ist nicht die Zukunft unseres Landes. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Und Sie haben auch keinen eigenen Vorschlag unterbreitet, genauso ist es. Wir setzen dagegen, Mecklenburg-Vorpommern ist ein Land der erneuerbaren Energien. Wind und Sonne sind zentrale Bausteine unserer Energieversorgung, heute und in Zukunft. Doch eines ist ebenso klar, der Ausbau der erneuerbaren Energien kann nur dann dauerhaft erfolgreich sein, wenn die Menschen vor Ort davon profitieren. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Das hören wir jetzt seit Jahren.) Und genau darum geht es bei dieser heute zur Beschlussfassung vorliegenden Gesetzesnovelle. Wir wollen sicherstellen, dass die Gemeinden und die Bürgerinnen und Bürger, die Windkraft- und PV-Flächenanlagen in ihrer unmittelbaren Umgebung haben, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Das ist Bürgerbestechung und sozialistische Umverteilung, mehr ist das nicht.) direkt und verlässlich an den wirtschaftlichen Erträgen beteiligt werden. Denn Akzeptanz entsteht dort, wo Teilhabe möglich ist – nicht nur ideell, sondern auch ganz konkret finanziell, meine Damen und Herren. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Und mit dem vorliegenden BüGem 2.0 vereinfachen wir das bisherige System deutlich. Statt komplizierter Berechnungen auf Basis der tatsächlich produzierten Strommenge führen wir eine klare, transparente und planbare Beteiligung auf der Grundlage der installierten Leistung ein. Und das bedeutet, für die Windenergieanlagen soll zukünftig eine jährliche Zahlung von 5.000 Euro pro vollem Megawatt installierter Leistung an die Gemeinden und 5.000 Euro pro installiertem Megawatt an die Einwohnerinnen und Einwohner erfolgen. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Woher kommt das Geld? Sagen Sie mal!) Für Photovoltaikfreiflächenanlagen gelten entsprechend angepasste Beträge. Und der entscheidende Vorteil liegt auf der Hand: Die Zahlungen sind unabhängig von Windstärken, Sonneneinstrahlungen oder Abschaltzeiten. Und damit entsteht Planungssicherheit für die Gemeinden, für die Bürgerinnen und Bürger und auch für die Vorhabenträger. Und gleichzeitig reduzieren wir damit den administrativen Aufwand erheblich. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Sie erhöhen die Kosten für jeden, der Strom verbraucht hier.) Es müssen keine komplexen Abrechnungen über tatsächlich produzierte Strommengen mehr erfolgen. Das macht das Verfahren einfacher, schneller und rechtssicherer. Und ein weiterer Punkt ist die direkte Beteiligung der Einwohnerinnen und Einwohner. Diese kann entweder über Gutschriften auf die Stromrechnung oder über direkte Haushaltszahlungen erfolgen. (Torsten Renz, CDU: Können Sie das Gesetz auch lesen?) Damit stellen wir sicher, dass die Wertschöpfung nicht nur bei der Kommune ankommt, sondern auch unmittelbar bei den Menschen. Und gerade im ländlichen Raum ist das ein starkes Signal. Die Energiewende findet nicht nur auf unseren Flächen statt, sie zahlt sich auch aus für die Menschen vor Ort. Und zugleich berücksichtigen wir Fälle, in denen Strom direkt im Umkreis der Anlage verbraucht wird, etwa durch Unternehmen oder kommunale Einrichtungen. Wenn durch solche Direktlieferungen bereits wirtschaftliche Vorteile für die Region entstehen, etwa durch Arbeitsplätze, Gewerbesteuereinnahmen oder niedrigere Energiekosten, (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) wird die Beteiligung entsprechend angepasst. Auch das ist ein Ausdruck von Augenmaß und wirtschaftlicher Vernunft. Meine Damen und Herren, mit der vorliegenden Gesetzesnovelle und dem Änderungsvorschlag verfolgen wir drei klare Ziele: erstens mehr Akzeptanz für den Ausbau erneuerbarer Energien, zweitens mehr Planungssicherheit für Gemeinden und Vorhabenträger und drittens mehr regionale Wertschöpfung für die Menschen in Mecklenburg-Vorpommern. Und die Energiewende ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, aber sie wird nur gelingen, wenn sie vor Ort als fair empfunden wird, wenn diejenigen, die Anlagen sehen und Flächen bereitstellen, auch einen gerechten Anteil am wirtschaftlichen Nutzen erhalten, und genau dafür schaffen wir hier die Grundlage. Und lassen Sie mich noch einmal auf den Prozess eingehen, der zu dieser Änderung des ursprünglichen Gesetzentwurfes geführt hat. (Der Abgeordnete Torsten Renz bittet um das Wort für eine Anfrage.) Nein, ich lasse keine Zwischenfrage zu. Nach der Verbandsanhörung im Januar, in der eine Änderung des bisherigen Beteiligungsgesetzes grundsätzlich begrüßt wurde, gab es jedoch einiges an Kritik zu den vorgeschlagenen Beteiligungshöhen und dem vorgestellten Beteiligungsmodell. Daraufhin haben wir unterschiedliche Möglichkeiten und Beteiligungshöhen verglichen und diskutiert. Dabei war uns wichtig, sowohl die Belange der Bürgerinnen und Bürger und Gemeinden als auch die Einwände der Energiebranche zu berücksichtigen. Denn eines war und ist uns wichtig: Das Gesetz darf nicht zur Verhinderung des Ausbaus der erneuerbaren Energien führen. Und wir haben als Fraktion uns tatsächlich noch mal viel Zeit genommen und auch mit der Branche noch mal diskutiert und Möglichkeiten geprüft. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Hätten Sie mal mit dem Bürger machen sollen.) Und am Ende haben wir den Gesetzentwurf in diesem Sinne angepasst und haben uns auf feste Beträge anstelle von Cent-pro-Kilowatt-Modellen entschieden, angelehnt an das Land Brandenburg, an das im Land Brandenburg bestehende Verfahren, aber mit weitaus höheren Beteiligungen für die Gemeinden und für die Bürgerinnen und Bürger. Und nun möchte ich zum Schluss noch auf die CDU eingehen, Herr Renz und Herr Waldmüller. (Wolfgang Waldmüller, CDU: Das haben Sie ja schon beim Fachabend gesagt.) Den Vorwurf, den Sie ja schon im Ausschuss zur, den Sie schon im Ausschuss hervorgebracht haben, es sei nun ein völlig neues Gesetz, (Torsten Renz, CDU: Habe ich nicht gesagt.) den … (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Das war Ihr Kollege von der SPD.) Ja, wären die Änderungen sehr erheblich. … weise ich zurück. Und dass die Änderungen überraschend kamen, da stimme ich Ihnen zu, durchaus. Aber es ist eben, das parlamentarische Verfahren lässt es zu, und Sie hatten durchaus auch die Möglichkeit, sich dazu zu verhalten, und haben es ja auch getan. (Wolfgang Waldmüller, CDU: Das hat Sie nur nicht interessiert.) Die Anhörung zum Gesetzentwurf und die dort geäußerte Kritik waren für uns als Koalitionspartner eben Anlass, die Beteiligungshöhen noch einmal zu überdenken, ohne dabei das laufende Verfahren zu gefährden, und mit dem Ziel, es zu einem vernünftigen Abschluss zu bringen. Denn, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Menschen da draußen, die warten auf dieses Gesetz. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Die warten ganz sicher darauf, ja.) Ja, die warten darauf. Und ich bin schon etwas irritiert, Herr Waldmüller, dass Sie die Gemeinden hier so, ich sage mal, ein bisschen, ja, unschön behandeln. (Zuruf von Wolfgang Waldmüller, CDU) Die Gemeinde ist ein, die Gemeinde, (Zuruf von Wolfgang Waldmüller, CDU) in der Gemeinde werden, sind doch Vertreterinnen (Glocke der Vizepräsidentin – Wolfgang Waldmüller, CDU: Das habe ich nie gesagt.) der Bürgerinnen und Bürger, (Zuruf von Marcel Falk, SPD) die dort Entscheidungen treffen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)

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