Jutta Wegner
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Diese Zweite Lesung zeigt vor allem eines: Die Koalition musste ihr eigenes Beteiligungsmodell korrigieren. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und, und das ist gut und richtig, dass es nach der massiven Kritik aus der Verbandsanhörung überhaupt noch eine Korrektur gab. Und ich will an dieser Stelle auch ausdrücklich den Vertreterinnen und Vertretern der Koalition im Wirtschaftsausschuss danken, (Rainer Albrecht, SPD: Sehr gut!) denn dort ist immerhin noch Bewegung in die Sache gekommen. Ohne diesen Änderungsantrag würden wir heute über eine deutlich schlechtere Fassung sprechen. Aber genau das macht auch das Grundproblem sichtbar. Korrigiert wurde nur so weit, wie es politisch notwendig war, nicht so weit, wie es sachlich richtig gewesen wäre. Der eigentliche Fehler lag nämlich viel früher. Es war politisch unklug, schon vor der Verbandsanhörung und vor der parlamentarischen Befassung mit den 0,6 Cent je Kilowattstunde hausieren zu gehen. Damit wurde eine Zahl in die Welt gesetzt, die Erwartungen geweckt hat, obwohl ihre wirtschaftliche und verfassungsrechtliche Tragfähigkeit nie sauber belegt war. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Hannes Damm, fraktionslos) Und nach der Verbandsanhörung hätte man den klaren, ehrlichen Weg gehen müssen, die realistere… – Entschuldigung –, realistischere Größenordnung von 0,4 Cent anzuerkennen und sie dann auch so ins Gesetz zu schreiben. Stattdessen haben Sie ein Soll-Muss-Konstrukt gebaut, um den politischen Schein der 0,6 Cent weiter aufrechtzuerhalten. Genau diese Fehlentscheidung hat sich dann bis hin zu dem Änderungsantrag im Ausschuss fortgezogen. Denn die frühe politische Festlegung hat Landesregierung und Koalition den Weg versperrt, das missglückte Modell einfach aufzugeben und stattdessen offen 0,3 oder 0,4 Cent festzuschreiben. Der spätere Wechsel zum Megawattmodell ist deshalb kein echter Neuanfang, er ist vor allem eine Form, diese Werte zu verschleiern. Für Gemeinden klingt dieses Modell zunächst attraktiv: planbare Einnahmen, jedes Jahr, unabhängig davon, wie viel Wind weht oder wie viel Sonne scheint. Für die Projekte bedeutet es aber etwas anderes. (Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt übernimmt den Vorsitz.) Die Zahlung bleibt auch dann bestehen, wenn der Ertrag schwächer ausfällt, wenn Abschaltungen zunehmen oder wenn die Kalkulation unter Druck gerät. Und genau darin liegt der Konstruktionsfehler. Die Beteiligung wird weiterhin vom tatsächlichen Ertrag abgekoppelt. Ein starker Standort kann das verkraften, ein schwächerer Standort wird relativ viel stärker belastet. (Beifall Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Denn wo Risiken steigen, steigen oft auch die Eigenkapitalanforderungen, und damit gerät die Kalkulation zusätzlich unter Druck. Planbarer für die Kommunen heißt also eben nicht automatisch fairer für das Projekt, und die reale Gefahr ist, dass Projekte ausfallen und damit auch die Beteiligung der Kommunen. Das ist nicht nur eine theoretische Frage, es ist ein reales Standort- und Wettbewerbsrisiko, denn wenn Projekte wirtschaftlich schwerer darstellbar werden, schwächt das auch Mecklenburg-Vorpommern im Wettbewerb der Bundesländer. Und deshalb geht es hier nicht um eine bloße Rechenfrage, es geht um die faire Verteilung von Risiken, Vorteilen und Wertschöpfung vor Ort. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Mit einem Modell, das sich an den tatsächlich erzeugten Kilowattstunden orientiert, ist diese Fairness besser gewahrt, deshalb bleiben wir mit unserem Änderungsantrag bei diesem Ansatz. Aber selbst, wenn man die Frage der Beteiligungshöhe einmal beiseitelässt, bleibt die nächste entscheidende Frage, erreicht diese Novelle denn ihre eigenen Ziele, also mehr Einfachheit, mehr Transparenz und weniger Bürokratie. Die ehrliche Antwort lautet: ein bisschen, aber eben nicht konsequent. Und genau deshalb haben wir weitere Änderungsanträge eingebracht: Erstens, echter Vertrauensschutz für fortgeschrittene Projekte, denn wer über Jahre plant, Gutachten beauftragt, Flächen sichert und Anträge einreicht, muss sich darauf verlassen können, dass die Regeln nicht kurz vor Schluss grundlegend verschoben werden, sonst gefährden Sie nicht nur einzelne Vorhaben, Sie beschädigen das Vertrauen in den Standort Mecklenburg-Vorpommern. Zweitens braucht es weniger Bürokratie bei der Einwohnerbeteiligung. Strompreisgutschriften klingen auf dem Papier attraktiv, in der Praxis sind sie aber aufwendig und fehleranfällig und schwer vermittelbar. Und Direktzahlungen sollten, wenn man sie politisch will, nicht über die Betreiber laufen, sondern über die Gemeinde. Das ist einfacher, klarer und für alle Beteiligten besser handhabbar. Und drittens geht es auch um die vielen kleineren Änderungen, die aus einem komplizierten Gesetz noch kein einfaches machen, aber immerhin mehr Klarheit schaffen würden. Genau darum geht es uns als GRÜNE – faire Beteiligung für Gemeinden sowie Bürgerinnen und Bürger, aber so, dass die Regeln am Ende auch wirtschaftlich vernünftig, rechtssicher und praktikabel sind. Politisch bleibt vor allem aber eines: Sie versprechen mehr Beteiligung, ohne die Regeln dafür wirklich klar, ausgewogen und praxistauglich zu machen. Genau das ist unser Kritikpunkt. Diese Novelle ist gegenüber dem ersten Aufschlag verbessert, aber sie löst das Grundproblem nicht. Sie ist noch immer nicht so einfach, transparent und bürokratiearm, wie sie sein müsste. Wir unterstützen die Forderung nach einer erneuten Ausschussbefassung und einer Dritten Lesung, zum einen aufgrund der Systemänderung und zum anderen aufgrund der fehlenden beziehungsweise der bis zur letzten Minute verschleppten Beantwortung meiner Kleinen Anfragen. Wenn die Landesregierung ein Gesetz an den Landtag abgibt, kann sie sich nicht auf den Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung zurückziehen, (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) dann muss sie rechtzeitig, also in der Frist, die im Januar abgelaufen ist, antworten, insbesondere dann, wenn die Fragen zur Beurteilung des Gesetzes unabdingbar sind. (Torsten Renz, CDU: Oha!) Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Torsten Renz, CDU) Danke schön!
