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Plenarprotokoll 7/20

16.07.2020 · 280 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗

Beteiligte Fraktionen: AfD (32)Die Linke (25)FDP (23)CDU (22)SPD (11)GRÜNE (10)

Keller

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich heiße Sie willkommen zu unserer heutigen Sitzung des Thüringer Landtags, die ich somit eröffne. Ich begrüße die Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung, die Vertreterinnen und Vertreter der Medien und ich grüße ganz herzlich alle Zuschauerinnen und Zuschauer am Livestream. Für diese Plenarsitzung hat als Schriftführer neben mir Herr Abgeordneter Aust Platz genommen, die Redeliste führt Frau Abgeordnete Dr. Klisch. Für die heutige Sitzung haben sich entschuldigt: Herr Abgeordneter Heym, Herr Abgeordneter Dr. König und Herr Minister Adams zeitweise. Einige Hinweise zum heutigen Tag: Aufgrund der Eilbedürftigkeit habe ich für Frau Katrin Krauße, Reporterin des Vereins SRB – Das Bürgerradio im Städtedreieck Saalfeld – Rudolstadt – Bad Blankenburg, für die heutige Plenarsitzung eine außerordentliche Genehmigung für Bild- und Tonaufnahmen gemäß der Regelung für dringende Fälle nach § 17 Abs. 4 Satz 1 der Geschäftsordnung erteilt. Zur Tagesordnung einige Hinweise – im Ältestenrat und bei der Feststellung der Tagesordnung wurden folgende Festlegungen zur Tagesordnung getroffen: Der Tagesordnungspunkt 5 wird morgen aufgerufen. Die Tagesordnungspunkte 7 und 8 werden jeweils heute in erster Beratung und morgen in zweiter Beratung aufgerufen, soweit der Landtag keine Ausschussüberweisung beschließt. Der Tagesordnungspunkt 10 wird heute vor der Mittagspause aufgerufen. Die Tagesordnungspunkte 14, 17, 24, 31, 32 und 34 werden in diesen Plenarsitzungen auf jeden Fall aufgerufen. Der Tagesordnungspunkt 15 wird gemeinsam mit den Tagesordnungspunkten 23 a und b beraten und ebenfalls in diesen Plenarsitzungen auf jeden Fall aufgerufen. Wird der Ihnen vorliegenden Tagesordnung zuzüglich der von mir genannten Hinweise widersprochen? Gibt es Anmerkungen? Das kann ich nicht erkennen. Dann stellt der Landtag die Tagesordnung so fest. Sehr geehrte Damen und Herren, damit darf ich aufrufen den Tagesordnungspunkt 1 Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/720 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten - Drucksache 7/1152 ZWEITE BERATUNG Das Wort hat Frau Abgeordnete Lukasch aus dem Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten zur Berichterstattung. Bitte, Frau Abgeordnete Lukasch, Sie haben das Wort.

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Ute Lukasch Die Linke

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Architektenund Ingenieurkammergesetzes

Guten Morgen! Sehr geehrte Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, der Landtag hat durch seinen Beschluss in seiner 13. Sitzung am 14. Mai 2020 den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten überwiesen. Im Gesetz wird die Umsetzung der Europäischen Richtlinie über eine Verhältnismäßigkeitsprüfung vor Erlass neuer Berufsreglementierungen geregelt. Der Ausschuss beschloss dazu eine schriftliche Anhörung sowie das Online-Diskussionsforum. In seiner Sitzung am 2. Juli hat der Ausschuss die Zuschriften ausgewertet, die kritischen Worte haben wir sehr wohl zur Kenntnis genommen und auch die Empfehlung, den einen Teil in der Bauordnung mit zu diskutieren. Das werden wir auch tun. Der Ausschuss empfiehlt die Annahme des Gesetzes. Danke. (Beifall DIE LINKE)

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Keller

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Architektenund Ingenieurkammergesetzes

Vielen Dank. Das Wort hat nun Herr Abgeordneter Liebscher für die SPD-Fraktion.

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Lutz Liebscher SPD

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Architektenund Ingenieurkammergesetzes

Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauer auf der Tribüne und am Livestream, am 6. Mai dieses Jahres haben die Fraktionen Die Linke, SPD und Bündnis 90/Die Grünen das Zweite Gesetz zur Änderung des Thüringer Architekten- und Ingenieurkammergesetzes auf den Weg gebracht. (Beifall SPD) Wir haben es dann am 14. Mai – da kann man schon mal klopfen – hier im Plenum beraten und dann an den fachlich zuständigen Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten überwiesen. Mit dem Gesetz sollen für die Berufe des Ingenieurs, des Beratenden Ingenieurs, des Architekten, des Innenarchitekten, des Landschaftsarchitekten und des Stadtplaners erstens einheitliche Regelungen für die grenzüberschreitende Erbringung von Dienstleistungen sowie ein stärkerer Automatismus bei der Anerkennung von Berufsqualifikationen erreicht werden. Zweitens sollen Kriterien für eine im Voraus vorzunehmende und zu begründende Verhältnismäßigkeitsprüfung von nationalen Anforderungen an diese reglementierten Berufe bzw. an Berufe, deren Tätigkeiten gesetzlich beschränkt sind, geschaffen und Informations- und Transparenzpflichten begründet werden. Weiterhin sollen drittens die Satzungen der Kammern bei Änderungen durch eine Aufsichtsbehörde geprüft werden. Diese Änderungen ergeben sich aus den Bestimmungen der Richtlinie 2005/36/EG in der Fassung der Richtlinie 2013/55/EU sowie aus Artikel 56 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union. Aufgrund der Dringlichkeit haben wir uns dazu entschlossen, diesen Entwurf als Fraktionen in den Landtag einzubringen. Die entsprechende Anhörung hat erbracht, dass die beiden Kammern zwar den zusätzlichen Aufwand beklagen, aber die Anpassung nicht ablehnen, weil sie die Notwendigkeit zur Anpassung einsehen. Auch das Online-Diskussionsforum hat hier keinerlei zusätzlichen Änderungsbedarf erbracht, weil es keinen einzigen Beitrag zu dieser Frage gab und weil wir auch im Ausschuss ergebnisorientiert damit umgegangen sind, sodass es sogar den Vorschlag gibt, das heute hier ohne Aussprache zu beschließen. (Beifall SPD) Ich gehe davon aus, dass wir hier heute kein Politikum auf den Weg bringen. Vielmehr wird die Gesetzesinitiative wohl lediglich eine Randnotiz bleiben, allerdings eine notwendige. In diesem Sinne bitte ich Sie um Zustimmung zur Beschlussempfehlung und zum Gesetzentwurf. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD)

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Keller

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Architektenund Ingenieurkammergesetzes

Das Wort hat Herr Abgeordneter Rudy für die AfDFraktion.

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Thomas Rudy AfD

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Architektenund Ingenieurkammergesetzes

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, liebe Gäste! „Es ist ja nur die Umsetzung in nationales Recht“ oder „wir kommen darum nicht herum, er ist ja von der EU“ – nur zwei Sätze, die man im Umfeld dieses Gesetzentwurfs vernommen hat. (Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Eben!) Das zeigt wieder einmal, wie stark und wie tief sich die EU in unser tägliches Leben einmischt und wie dies gleichzeitig von vielen mittlerweile hingenommen wird. Wieder einmal muss ein Thüringer Gesetz und damit nationales Recht geändert werden, weil es die Bürokraten in Brüssel so wollen, Bürokraten, die keiner von uns kennt und die nicht demokratisch gewählt wurden. (Beifall AfD) So vertritt die Europäische Kommission, über deren Auffassung von Demokratie man trefflich streiten kann, die Ansicht, dass die Bundesrepublik Deutschland ihren Verpflichtungen zur Umsetzung der einschlägigen Richtlinien der Europäischen Union in Bezug auf die Architekten und Ingenieure nicht nachgekommen sei und dass auch das Thüringer Architekten- und Ingenieurkammergesetz deshalb geändert werden muss. Nach dem vorliegenden Entwurf der rot-rot-grünen Fraktionen sei dies alternativlos. Diesen Politikansatz sieht die AfD mit großer Sorge. Die deutschen Standards dürfen nicht aufgeweicht werden. (Beifall AfD) Dass durch diese Änderung erst rechtliche Unsicherheiten und zusätzliche Kosten entstehen, hat hier im Landtag zudem scheinbar nicht jeden interessiert, aber die AfD interessiert es. Aber genau diese Unsicherheiten, zusammen mit zusätzlicher Bürokratie, kritisieren die angehörigen Kammern. Beispielsweise bedeutet die Durchführung der Verhältnismäßigkeitsprüfung für neu angeführte, geänderte oder bestehende Satzungsregelungen für die Ingenieurkammer jeweils einen einmaligen und nicht bezifferbaren Kostenaufwand, einen Kostenaufwand, der letztendlich aus dem Beitragsaufkommen der Kammermitglieder finanziert werden muss. Auch die Architektenkammer kritisiert, dass es durch den vorliegenden Entwurf zu massiven Auswirkungen auf den Umfang von Verwaltung, Dokumentation und Bürokratie kommen wird. Ebenfalls kritisiert die Architektenkammer, dass es erhebliche Rechtsunsicherheiten in der Praxis geben wird. Denn wenn bei jeder Änderung einer Kammersatzung oder auch nur einzelner Satzungsbestimmungen geprüft werden muss, ob eben diese Änderung dem Geltungsbereich der EU-Richtlinie 2018/958 unterfällt oder nicht, ist das mit einem massiven zusätzlichen Aufwand verbunden – ein erheblicher Arbeitsaufwand, der Kosten verursacht, Kosten, die die Mitglieder der Kammern wiederum an ihre Kunden weiterreichen müssen. Es zeigt sich also, dass dieser rot-rot-grüne Gesetzentwurf noch einiges zu wünschen übrig lässt. Es zeigt weiter, dass die EU und ihre nicht gewählten Bürokraten vor allem zwei Dinge können: den Leuten das Leben schwer machen und ihnen dafür noch in die Tasche greifen. Aber es kommt ja von der EU und wir kommen ja angeblich nicht drum herum. Hier sagen wir als AfD aber Stopp. Nur weil es ein paar nicht demokratisch legitimierte Bürokraten aus Brüssel so wollen, heißt das nicht, dass das auch automatisch gottgegeben so hingenommen werden muss. (Beifall AfD) Schon gar nicht ist es alternativlos. Wir müssen stattdessen unsere Thüringer Architekten und Ingenieure vor noch mehr Bürokratie und Kosten schützen. (Beifall AfD) Wir haben uns daher zu einer Alternative zu dem angeblich so alternativlosen Gesetzentwurf entschlossen und lehnen diesen ab. Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Keller

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Architektenund Ingenieurkammergesetzes

Das Wort hat Herr Abgeordneter Bergner für die FDP-Fraktion.

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Dirk Bergner FDP

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Architektenund Ingenieurkammergesetzes

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, auch wenn die Redezeit, die hier vorn steht, noch nicht für mich gelten könnte, eine Bemerkung zum Thema „keine Aussprache“. Das kann man ausmachen, aber dann muss man es auch so kommunizieren, dass es überall ankommt, meine Damen und Herren. Aber es hat mich auch die Rede des Kollegen Rudy doch etwas provoziert, um drei Zeilen mehr zu sagen als ich mir vorgenommen habe. Herr Kollege Rudy, Sie haben, wenn ich Sie gerade richtig verstanden habe – das ist manchmal akustisch nicht immer so ganz einfach –, gesagt, die Kammern machen den Leuten das Leben schwer und greifen ihnen in die Taschen. (Zwischenruf Abg. Rudy, AfD: Die Kammern? Habe ich nicht!) Haben Sie das nicht so gesagt? Denn das wäre dann schon sehr heftig. Ich finde, die Kammern machen nämlich eine sehr gute Arbeit, die manchmal sicherlich auch noch besser sein kann, und wir sollten sie als Interessenvertretung des Berufsstands auch wertschätzen. (Beifall FDP) Der zweite Punkt, der mir aufgefallen ist und den wir offensichtlich wirklich nicht gleichermaßen sehen: Es ist gut, dass wir eine Europäische Union haben, und es ist gut, dass wir eine Europäische Union haben, (Beifall CDU, SPD, FDP) die auch grenzüberschreitende Arbeit möglich macht und damit natürlich auch regelt. Ich bin in einer Gegend zu Hause, die ist gerade mal 60 Kilometer von der tschechischen Grenze entfernt, andere Kollegen sind im Südwesten Deutschlands, nahe der französischen Grenze zu Hause usw. usf. Es ist ja vernünftig, wenn wir Regeln finden, die dafür sorgen, dass etwa der Ingenieur aus Schleiz mühelos eben auch in Karlsbad arbeiten kann oder der Ingenieur aus Baden mühelos in Straßburg arbeiten kann, und deswegen ist es auch vernünftig, entsprechende Regeln zu finden. Das will ich an dieser Stelle auch klar und deutlich sagen. (Beifall FDP) In der 13. Plenarsitzung im Mai wurde der hier vorliegende Gesetzentwurf zum ersten Mal beraten, seinerzeit aus unserer Sicht mit heißer Feder geschrieben und kurzfristig auf die Tagesordnung gesetzt. Ich habe in der ersten Beratung schon die Kurzfristigkeit bemängelt und möchte dies heute noch mal wiederholen: Vor allem bei Gesetzentwürfen, die Europäische Richtlinien in eine Landesgesetzgebung überführen sollen, sollte es doch möglich sein, meine Damen und Herren, Fristen nicht auszureizen. Das wäre sicher im Interesse aller im Parlamentsbetrieb Tätigen und Beteiligten, insbesondere auch der Landtagsverwaltung. Sei es drum: Im Ausschuss AfILF wurde der Entwurf hinreichend diskutiert, auch wenn wir uns eine Beteiligung des Justizausschusses gewünscht hätten. Die betroffenen Akteure, nämlich Architektenund Ingenieurkammer, stimmen dem Gesetz im Wesentlichen zu, das ging auch aus den Antworten im Anhörungsverfahren hervor. Der Ausschuss hat – das haben wir vorhin gehört – die Annahme empfohlen und dem werden wir auch folgen. Aber, Kollege Liebscher, eine Bemerkung erlauben Sie mir noch: Es war schon etwas zum Schmunzeln, als Sie gesagt haben, weil es schnell gehen musste, haben Sie es als Fraktionen eingereicht. Das ist kein gutes Zeugnis für die von Ihnen getragene Regierung. Ich danke Ihnen. (Beifall SPD, FDP)

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Keller

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Architektenund Ingenieurkammergesetzes

Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Ich schaue noch mal. (Zwischenruf Abg. Rudy, AfD: Darf ich noch eine Frage an Herrn Bergner stellen?) Herr Abgeordneter Rudy, bitte schön.

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Thomas Rudy AfD

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Architektenund Ingenieurkammergesetzes

Vielen Dank für Ihre Stellungnahme, Herr Bergner. Ich weiß jetzt nicht, ob ich mich da versprochen habe, ich möchte es nur noch mal klarstellen: Natürlich meine ich nicht, dass die Kammern da zusätzlich Bürokratie produzieren, sondern ich meine, die EU bürdet den Kammern zusätzliche Bürokratie auf, die die Kammern natürlich finanziell dann auch an ihre Mitglieder weitergeben müssen. Das haben wir kritisiert, wir kritisieren nicht die IHK, wir haben kein Problem damit. (Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Sie kritisie- ren nicht die IHK?!) Die Kammern meine ich, die Architektenkammer. (Unruhe im Hause) Das ist mir jetzt nur rausgerutscht. (Beifall AfD) Wir kritisieren weder die Architektenkammer noch die Ingenieurkammer, wir kritisieren die EU – das ist das Problem dabei. (Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das ist ja was ganz Neues!) (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das ist ganz neu, natürlich, klar. Ich meine, das haben Sie jetzt nicht gewusst, aber ich meine, es ist gut, dass man Sie immer wieder daran erinnert, weil … (Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Es ist gut, dass wir jetzt wissen, dass es die AfD gibt!) Das ist sehr gut, vielleicht kommen Sie auch noch auf die Idee, dass die EU vielleicht nicht die bestmögliche Sache ist. (Unruhe im Hause) (Zwischenruf Abg. Urbach, CDU: Was denn sonst?) Zum Beispiel die frühere EWG, die war doch ganz in Ordnung, (Heiterkeit im Hause) Also die Wirtschaftsgemeinschaft. Aber die EU – das ist ja eine Katastrophe. Was schreibt die uns noch alles vor? Es reicht allmählich. Also die Bürokratie muss irgendwann mal enden. Ich möchte jetzt nur sagen: Ich bin eigentlich für die Rückentwicklung der EU und nicht für den weiteren Ausbau. Danke schön. (Beifall AfD)

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Keller

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Architektenund Ingenieurkammergesetzes

Jetzt liegen mir keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit darf ich doch etwas um Ihre Aufmerksamkeit bitten. Abgestimmt wird nun direkt über den Gesetzentwurf der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 7/720 in zweiter Beratung. Wer stimmt für den Gesetzentwurf? Das sind die Stimmen aus den Fraktionen Die Linke, der SPD, Bündnis 90/Die Grünen, der FDP und der CDU. Wer stimmt gegen den Gesetzentwurf? Das sind die Stimmen aus der Fraktion der AfD. Wer enthält sich? Ich sehe keine Enthaltungen. Damit ist der Gesetzentwurf in zweiter Beratung angenommen. Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung. Dafür bitte ich diejenigen, die mit Ja stimmen, sich von den Plätzen zu erheben. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen Die Linke, der SPD, Bündnis 90/Die Grünen, der FDP und der CDU. Vielen Dank. Wer stimmt gegen den Gesetzentwurf? Das sind die Stimmen aus der Fraktion der AfD. Vielen Dank. Wer enthält sich der Stimme? Niemand. Damit darf ich feststellen, dass der Gesetzentwurf beschlossen ist. Damit schließe ich diesen Tagesordnungspunkt und ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 3 Gesetzentwurf der Fraktion der FDP - Drucksache 7/859 ZWEITE BERATUNG Ich eröffne die Aussprache. Das Wort erhält Herr Abgeordneter Montag für die FDP-Fraktion. Bitte.

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Robert-Martin Montag FDP

Thüringer Gesetz zur Stärkung der parlamentarischen Beteiligung an Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen nach § 32 des Infektionsschutzgesetzes (Parlamentsbeteiligungsstärkungsgesetz)

Sehr verehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, am 19. Juni 2020 haben wir als Fraktion der Freien Demokraten dieses Parlamentsbeteiligungsstärkungsgesetz in diesen Landtag eingebracht und wir sind nach wie vor der Überzeugung, dass zu Beginn der Krise definitiv schnelles Handeln notwendig war. Auch heute ist die Pandemie noch nicht beendet und auch heute ist schnelles Handeln der Landesregierung durchaus gefragt, aber wir dürfen der fortschreitenden und aus unserer Sicht auch zunehmenden Entmachtung der Parlamente dabei nicht tatenlos zusehen. Denn zentral ist aus unserer Sicht, dass die Entscheidung über grundrechtseinschränkende Maßnahmen eben auch künftig dem Thüringer Landtag als demokratisch legitimiertem Gesetzgebungsorgan vorbehalten sein muss bzw. unter Beteiligung des Parlaments getroffen werden muss. Die Zustimmung kann – und das ist eben auch ein Punkt aus unserem Gesetzentwurf – in besonders dringlichen Fällen natürlich auch nachträglich eingeholt werden. Entscheidend ist und bleibt aber, dass natürlich die gewählten Volksvertreter, das Parlament also, das letzte Wort haben müssen. Lassen Sie mich vielleicht noch mal auf zwei Äußerungen und Wortmeldungen von zwei Kollegen aus der letzten Debatte eingehen. Das waren Herr Kollege Blechschmidt und Frau Lehmann, die Zweifel an der Zulässigkeit einer solchen Regelung geäußert haben. Herr Blechschmidt, es gibt mittlerweile die Stellungnahmen von zwei Rechtswissenschaftlern in Bezug auf eine ähnliche parlamentarische Initiative in Niedersachsen. Und da kommen die beiden Herren Heinig und Möllers zu dem Schluss, dass eine solche Regelung, wie sie von uns vorgeschlagen wurde, verfassungsmäßig geboten sei, dass auch Artikel 80 Abs. 4 – das war ja der Kritikpunkt von Ihnen – ein möglicher Hebel ist, dass das Handeln der Exekutive eben nur eine Momentaufnahme während der Akutphase einer Pandemie sein darf und dass man das Krisenmanagement, eben die zentrale politische Integrations- und Steuerungsfunktion, die dem Parlament vorbehalten ist, durch Gesetzesform nicht ersetzen darf. Ich ziehe also zunächst mal das Fazit, wir brauchen eine wie auch immer dann ausgestaltete parlamentarische Lösung. Wir haben eine vorgelegt. Leider war eine weitere inhaltliche Diskussion durch die Mehrheit des Hauses nicht gewünscht. Die Debatte treibt aber nicht nur uns um, sondern auch in anderen Parlamenten wird entsprechend diskutiert. Man hat manchmal den Eindruck, dass sich die Frage, inwieweit das Parlament seine Mitbestimmungsrechte wahrnehmen soll und auch die entsprechenden Positionen dazu ein Stück weit an Regierungsbeteiligung respektive an Oppositionsbeteiligung ablesen lässt. Frau Kollegin Lehmann hat beim letzten Mal gesagt, unser Vorgehen sei unredlich und populistisches Verhalten. Da darf ich vielleicht mal mit der Erlaubnis der Präsidentin ein Zitat vorlesen: „Bei gravierenden Eingriffen in die Grundrechte muss das Parlament immer in der Lage sein, das Verordnungsermessen der Staatsregierung durch ein [Parlamentsgesetz] […] zu definieren und zu bestimmen. […] [D]er Landtag [darf] nicht bloß Zuschauer, Applaudierender oder gar Befehlsempfänger [sein]. Der Landtag ist [und bleibt] Verfassungsorgan. Wir sind entschlossen, die parlamentarischen Beteiligungsrechte dieses Landtags zu sichern und einzufordern.“ Das sind nicht meine Worte. Ich habe gesagt, ich zitiere. Ich habe Ihren Parteifreund, den Kollegen Horst Arnold aus dem Bayerischen Landtag, mit diesen Worten zitiert, der mit Verve und Leidenschaft an der Seite von FDP und Bündnisgrünen im Bayerischen Landtag um mehr Parlamentsbeteiligung auch in der CoronaKrise gestritten hat.

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Keller

Thüringer Gesetz zur Stärkung der parlamentarischen Beteiligung an Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen nach § 32 des Infektionsschutzgesetzes (Parlamentsbeteiligungsstärkungsgesetz)

Sehr geehrter Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage vom Abgeordneten Blechschmidt?

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Robert-Martin Montag FDP

Thüringer Gesetz zur Stärkung der parlamentarischen Beteiligung an Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen nach § 32 des Infektionsschutzgesetzes (Parlamentsbeteiligungsstärkungsgesetz)

Gern.

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André Blechschmidt Die Linke

Thüringer Gesetz zur Stärkung der parlamentarischen Beteiligung an Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen nach § 32 des Infektionsschutzgesetzes (Parlamentsbeteiligungsstärkungsgesetz)

Herr Abgeordneter Montag, ist Ihnen bekannt – und ich gehe davon aus, Sie sitzen nicht umsonst hier im Parlament –, dass wir als Gesetzgeber jederzeit in der Lage sind, alle mit einem Gesetz verbundenen Maßnahmen und Inhalte im Gesetz zu beschreiben, und dass wir aber andererseits auch die Möglichkeit haben, diese über den Richtlinien- oder Verordnungsweg an die Landesregierung abzugeben? Es steht uns also immer frei, als Gesetzgeber zu handeln. Können Sie mir folgen in dieser Auffassung?

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Robert-Martin Montag FDP

Thüringer Gesetz zur Stärkung der parlamentarischen Beteiligung an Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen nach § 32 des Infektionsschutzgesetzes (Parlamentsbeteiligungsstärkungsgesetz)

Ich kann Ihnen absolut folgen. Was wir wollen, ist eine zwingend vorgesehene Beteiligung des Parlaments bei der Einsetzung von Verordnungen zu Grundrechtseinschränkungen. Genau das wollen wir eben in Gesetzesform festschreiben (Beifall FDP) und nicht auf etwaige parlamentarische Mehrheiten verweisen. Meine Damen und Herren, leider war es nicht möglich, dass sich unser Gesetzentwurf weiter einer inhaltlichen Debatte stellen konnte. Herr Blechschmidt, wir hätten gern auch über potenzielle Änderungsanträge der anderen Fraktionen diskutiert. Ich kann Ihnen sagen, Sie hätten unsere Unterstützung gehabt, und zwar auch ganz ohne Stabilitätspakt, weil ich glaube, das Recht sollte sich das Parlament nicht nehmen lassen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall FDP)

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Keller

Thüringer Gesetz zur Stärkung der parlamentarischen Beteiligung an Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen nach § 32 des Infektionsschutzgesetzes (Parlamentsbeteiligungsstärkungsgesetz)

Das Wort hat Frau Abgeordnete Henfling für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ich verzichte!) Sie verzichtet. Dann hat jetzt Herr Abgeordneter Schard für die CDU-Fraktion das Wort.

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Stefan Schard CDU

Thüringer Gesetz zur Stärkung der parlamentarischen Beteiligung an Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen nach § 32 des Infektionsschutzgesetzes (Parlamentsbeteiligungsstärkungsgesetz)

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, wir beschäftigen uns heute bereits das zweite Mal mit diesem Thema. Wir haben auch bei der erstmaligen Beschäftigung klargemacht, dass wir es hier mit einer Situation zu tun haben, wo wir die größten Grundrechtseingriffe in der Geschichte Thüringens und – wenn man darüber hinausgehen will – auch Deutschlands zu verzeichnen haben im Zusammenhang mit dieser leidlichen Pandemie. Wir sind als Landtag, als Abgeordnete an dieser Pandemie bzw. in diesen Verordnungen ein Stück weit in die Zuschauerrolle gedrängt und ich halte es durchaus für richtig, zumindest darüber zu diskutieren, wie der Landtag, wie die Abgeordneten in diese Diskussion und eventuell auch in diese Entscheidungsprozesse einbezogen werden können. Ich habe auch überhaupt keinen Hehl darum gemacht, dass ich die ledigliche Beschränkung des FDP-Antrags auf SARS-CoV-2, auf COVID-19 für zu gering bemessen halte. Deshalb denke ich, dass man diesem Antrag, der von der FDP eingebracht wurde, nicht unbedingt zustimmen muss. Wir werden uns deshalb – denke ich – enthalten, aber wir haben ja auch bei einem späteren Antrag noch die Möglichkeit, uns noch einmal mit diesem Thema zu beschäftigen und an dieser Stelle dann dafür zu sorgen, dass der Landtag dort auch eine entsprechende Einflussmöglichkeit bekommt. Ich danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall CDU)

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Keller

Thüringer Gesetz zur Stärkung der parlamentarischen Beteiligung an Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen nach § 32 des Infektionsschutzgesetzes (Parlamentsbeteiligungsstärkungsgesetz)

Das Wort hat Herr Abgeordneter Laudenbach für die AfD-Fraktion. Bitte vergessen Sie nicht Ihre Maske, wenn Sie durch den Saal gehen! Ich bin gerade darauf aufmerksam gemacht worden. Danke.

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Dieter Laudenbach AfD

Thüringer Gesetz zur Stärkung der parlamentarischen Beteiligung an Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen nach § 32 des Infektionsschutzgesetzes (Parlamentsbeteiligungsstärkungsgesetz)

Sehr geehrte Frau Präsidentin, Kollegen Abgeordnete, liebe Gäste, zum vorliegenden Gesetzentwurf ist in der vergangenen Beratung manch Sinnvolles und manch weniger Sinnvolles gesagt worden. Das kann jeder im Protokoll nachlesen. Die rechtliche Ausgangslage hat sich im Vergleich zum Juni nicht geändert. Die Länder sind zuständig für die Erfüllung der staatlichen Aufgaben, die Gesetzgebungskompetenz liegt hier beim Bund. Auf der tatsächlichen Ebene erleben wir, dass die rigiden Einschränkungen der Grundfreiheitsrechte angesichts der Lage immer weniger von den Bürgern akzeptiert werden, und das auch zu Recht, wie ich meine. Ein interessanter Nebenaspekt ist dabei, dass ganz offensichtlich verschiedene Übertretungen der Corona-Verordnung behördlicherseits weniger verfolgt werden als andere. Zu bemerken ist auch, dass trotz umfangreicher kritischer Wortmeldungen von sehr bekannten Staats- und Verfassungsrechtlern die Gerichte äußerst zurückhaltend sind bei der Beurteilung der Anordnungen der Ministerien als überzogen; zumindest gilt das für den Eilrechtsschutz. Wie das am Ende im Hauptsacheverfahren aussehen wird, wird man dann sehen. Es liegt aber in der Natur der Sache, dass zum Zeitpunkt der Entscheidung wohl alles nur noch historischen Wert haben wird. Das beschreibt das Dilemma und zeigt gleichzeitig den Weg dahin, wo das Problem gelöst werden muss. Es zeigt sich, dass die Befugnisnormen für die Exekutive in einem Umfang und in einer beispiellosen Intensität genutzt und nach unserer Auffassung auch jenseits des Erlaubten ausgeübt worden sind, (Beifall AfD) ohne dass der Rechtsschutz durch die Gerichte dem adäquat nachfolgt. Ganz offensichtlich folgt das menschliche Verhalten jenseits der Idee des gewaltenteilenden Rechtsstaats auch anderen Gesetzmäßigkeiten. Das wäre meines Erachtens mal ein Thema einer umfassenden wissenschaftlichen Studie. Sehr geehrter Herr Montag, das alles ändert nichts daran, dass Ihr Gesetzentwurf weiterhin nicht unsere Zustimmung finden kann. Wir lehnen ihn deswegen ab. Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Keller

Thüringer Gesetz zur Stärkung der parlamentarischen Beteiligung an Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen nach § 32 des Infektionsschutzgesetzes (Parlamentsbeteiligungsstärkungsgesetz)

Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten vor. Wünscht die Landesregierung das Wort? Das kann ich nicht sehen. Damit kommen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Fraktion der FDP in der Drucksache 7/859. Wer stimmt diesem Gesetzentwurf zu? Das sind die Stimmen aus der Fraktion der FDP. Wer stimmt gegen den Gesetzentwurf? Das sind die Stimmen aus den Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD und der AfD. Wer enthält sich der Stimme? Das sind die Stimmen der Fraktion der CDU. Damit ist der Gesetzentwurf abgelehnt. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Damit rufe ich auf den Tagesordnungspunkt 4 Gesetzentwurf der Fraktion der AfD - Drucksache 7/944 ZWEITE BERATUNG Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat Herr Abgeordneter Czuppon von der Fraktion der AfD.

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Torsten Czuppon AfD

Gesetz zur Änderung des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Abgeordnete, liebe Zuschauer! Wie sagte einst der französische Lyriker und Politiker Alphonse de Lamartine? „Das Gewissen ist das Gesetz aller Gesetze.“ Bei der heutigen zweiten Lesung unseres Gesetzentwurfs möchte ich Sie in dieser enorm wichtigen Angelegenheit für Thüringen genau daran erinnern. In der Plenardebatte am 19. Juni haben einige Abgeordnete hier erkennen lassen, dass sie das Problem fehlender ehrenamtlicher Feuerwehrangehöriger nicht kennen oder sie dieses Problem offensichtlich nicht verstehen. Wie kann es sonst sein, dass Frau Marx von der SPD hier am Thema vorbei auf eine bestehende Lohnfortzahlung von privaten Arbeitgebern bei Feuerwehreinsätzen abzielt. Denn genau darum geht es in unserem Gesetzentwurf nicht. Das ist der beste Beweis, dass Sie, Frau Marx, sich nicht eingehend mit der Materie beschäftigt haben. Oder zum Beispiel der Herr Dittes von der Linken, der meiner Fraktion Streichungsabsichten für die Feuerwehrausgaben bei den Beratungen des Haushalts für 2020 vorgeworfen hat. Weit gefehlt, Herr Dittes. Es war die Fraktion der AfD, die bei den Haushaltsberatungen 6 Millionen Euro mehr für die Feuerwehrrente verlangt hat. (Beifall AfD) Wie steht es eigentlich um die am 2. April ausgelaufene Förderrichtlinie für Fahrzeuge, Feuerwehrgerätehäuser, Führerscheine in Thüringen? Auf welcher Grundlage wurden in den letzten Wochen, es sind jetzt schon drei Monate, Bescheide dazu erlassen? Ich denke, da konnten keine Bescheide erlassen werden, Beispiele gibt es hier noch wie Sömmerda, aber ich habe wenig Zeit. Warum ist die Feuerwehr-Entschädigungsverordnung immer noch nicht verlängert oder erneuert? Stellen Sie sich endlich der Realität. Die vor dem Landtagswahlkampf 2009 von der damaligen CDUAlleinregierung eingeführte Feuerwehrrente allein hat nicht zur Steigerung der Attraktivität des Ehrenamts in den freiwilligen Feuerwehren geführt. Dazu noch mal die Zahlen, die ich schon genannt hatte: 2009 gab es 42.500 Einsatzkräfte in den freiwilligen Feuerwehren, 2018 nur noch 33.780. Das ist ein Rückgang um fast ein Viertel und eine alarmierende Zahl. Wir wollen mit unserem Gesetzentwurf Rahmenbedingungen schaffen, die es gerade kleineren Gemeinden und Städten ermöglichen, ausreichend ehrenamtliches Feuerwehrpersonal vorzuhalten. Dies geht nur, wenn wir die örtlichen privaten Arbeitgeber der Feuerwehrangehörigen, also die Handwerksbetriebe, Kleinunternehmer usw., finanziell entlasten. (Beifall AfD) Denn was nützt dem privaten Arbeitgeber die von Frau Marx angeführte Lohnfortzahlung, wenn er bei der Wertschöpfung seiner Firma während des Feuerwehreinsatzes durch nicht mit Personal besetzte Baustellen oder Produktionsstätten Einbußen hinnehmen muss? Genau diesem Problem wollen wir mit unserem Gesetzentwurf abhelfen. Es ist höchste Zeit, ehrenamtliche Feuerwehrangehörige ortsnah bei ihren freiwilligen Feuerwehren zu halten, dass deren private Arbeitgeber endlich angemessen für den Wertschöpfungsverlust mit einem freiwilligen Zuschuss zu den monatlichen Kosten zur Sozialversicherung entlastet werden. (Beifall AfD) An diesen soll neben der Stadt und Gemeinde dann auch der Freistaat Thüringen mit einem Pauschalbetrag im jeweiligen Einzelfall beteiligt werden, was dann noch durch die Landesregierung durch Rechtsverordnung zu regeln wäre. Auch abschließende Bestimmungen zur rechtssicheren Festsetzung des Katastrophenfalls in Thüringen sind zu treffen, zumal der Katastrophenfall nach den Gesetzentwürfen sowohl der Regierungsfraktionen als auch von CDU und FDP nun Einzug in die Thüringer Kommunalordnung halten soll. Wir haben in Thüringen einen seit Jahren mit 3 Millionen gefüllten Katastrophenschutzfonds, aber wann wird schon einmal der Katastrophenfall festgesetzt? Selten bis nie, wofür allein schon der seit Jahren nicht in Anspruch genommene Katastrophenschutzfonds spricht. Lassen Sie uns den Landräten und Bürgermeistern rechtssichere Regelungen zur Festsetzung des Katastrophenfalls an die Hand geben, dann bleiben die Gemeinden oder Städte gerade bei Regen- oder Sturmunwettern nicht mehr auf den Kosten Dritter, insbesondere auch den Einsatzkosten benachbarter Feuerwehren, sitzen. „Das Gewissen ist das Gesetz aller Gesetze.“ Mit diesem eingangs bereits zitierten Spruch appelliere ich an Ihr Gewissen, verehrte Abgeordnete, und bitte Sie alle stellvertretend für unsere freiwilligen Feuerwehren aus sachlichen Gründen um Zustimmung zu unserem Gesetzentwurf. Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Keller

Gesetz zur Änderung des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes

Das Wort hat Herr Abgeordneter Urbach für die Fraktion der CDU.

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Jonas Urbach CDU

Gesetz zur Änderung des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes

Meine sehr geehrten Damen und Herren, werte Frau Präsidentin! Liebe Kollegen von der AfD, die Grundidee ist nach wie vor nicht verkehrt. Das Ansinnen, Feuerwehrleute zu unterstützen bzw. Regelungen zu schaffen, die die Rahmenbedingungen verbessern, ist ohne Weiteres ein gutes Ziel. Aber – ich werde es kurzhalten, in der letzten Plenarsitzung haben wir das auch schon besprochen – der vorliegende Entwurf ist nicht wirklich tragfähig. Er ist zu kompliziert und die Frage ist: Was bringt er? 20 Euro pro Monat für ein Unternehmen für den Fall, dass gegebenenfalls ein Feuerwehrmann während seiner Arbeitszeit eben in den Dienst muss, da ist nach meiner Auffassung der Verwaltungsaufwand wesentlich größer als der tatsächliche Nutzen. Ich habe es schon erwähnt: Ich denke, dass auch die Unternehmen, die in den Orten Feuerwehrleute einstellen, in der Regel davon profitieren, dass, wenn sie einen Brand oder Katastrophenfall haben, diese Feuerwehr auch vor Ort zu ihnen kommt und ihnen hilft. Deswegen denke ich, dass sehr viele Unternehmer auch bereit sind, diesen kleinen Teil zu leisten. Sie sagten auch – und das ist auch eine Frage für die Haushaltserhebung, wie viel das eigentlich am Ende kosten soll –, dass diese 33.000 aktiven Kameraden, wenn sie denn vor der Haustür arbeiten, dann irgendwo eine Entschädigung bekommen sollen. Das Problem ist aber doch ganz einfach, dass wir überhaupt nicht wissen, wie viele unserer Kameradinnen und Kameraden so arbeiten, dass sie auch tatsächlich bei einem Einsatzfall mit ausrücken könnten. Die meisten arbeiten doch nicht zu Hause. Es gibt auch Regelungen – das ist mir bekannt –, dass mancher Arbeitnehmer, der in der Feuerwehr ist, auch in dem Ort, wo er arbeitet, noch mal bei der Feuerwehr eine Ausrüstung hat und dort auch mit ausrücken kann. Aber das ist viel zu kompliziert, das hier herauszufinden. Der Aufwand ist zu groß, das herauszufinden. Und 20 Euro – ich muss es noch mal sagen – sind ein symbolischer Akt, aber der Verwaltungsaufwand, im Nachgang herauszufinden, wie das war, welche Firma das beantragt hat usw. usf., ist zu groß. Wir sehen das ja schon, wenn ein Einsatz war, dann gibt es ein Formular. Das kann man machen, ohne Frage, aber diese Geschichte halte ich für nicht tragbar. Daher können wir auch heute Ihrem vorliegenden Entwurf nicht zustimmen. Ich will Sie ermuntern, auch weiterhin nach Lösungen zu suchen. Ich denke, wir sind hier im Haus auch alle bereit, die Feuerwehren zu stärken. Mit diesem vorliegenden Entwurf allerdings wird das nicht gelingen. Vielen Dank. (Beifall CDU)

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Keller

Gesetz zur Änderung des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes

Das Wort hat Herr Abgeordneter Bergner für die FDP-Fraktion.

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Dirk Bergner FDP

Gesetz zur Änderung des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes

Vielen Dank. Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, ich habe ja bereits beim letzten Mal schon einiges dazu ausführlich gesagt. Ich habe Ihnen dabei auch geschildert, was beispielsweise gemacht worden ist, wenn ich an den Feuerwehrführerschein oder an die Feuerwehrrente denke. Aber es gibt andere Themen, die in meinen Augen wesentlich wichtiger sind, denn – Kollege Urbach hat das gerade auch schon geschildert – eine Pauschale von 20 Euro hat allenfalls Symbolcharakter und ist ein Tropfen auf den heißen Stein, hilft den Unternehmen nicht, hilft den Feuerwehrkameraden nicht, bringt einen Haufen Bürokratie und ist am Ende nutzlos. Wir müssen uns Gedanken machen – und das habe ich Ihnen beim letzten Mal schon geschildert –, wie man etwa Unternehmer, die durch einen Einsatz von ihren Mitarbeitern in eine Lage geraten, eine Leistung nicht termingerecht fertig zu machen, aus der Haftung rausnehmen kann. Nehmen wir eine Baustelle. Das liegt mir jetzt persönlich als Bauingenieur am nächsten. Stellen Sie sich vor, da ist ein Elektromeister mit vielleicht zwei Mitarbeitern, ein kleiner Betrieb – so etwas gibt es ja in Thüringen, finde ich auch in Ordnung – und der muss an einem bestimmten Vormittag Kabel auf der Filigrandecke legen, weil dann der Nächste kommt und betoniert, danach dann auch gleich die Dämmung und der Estrich gelegt werden sollen. Genau der kommt jetzt in die Lage, weil an diesem besagten Vormittag, an dem die Kabel gelegt werden mussten, ein Brand war, dass die beiden, die das machen sollten, nicht da waren. Am nächsten Tag kommt derjenige, der betonieren sollte, und sagt: Ja, was ist denn nun? Baubehinderung, Mehrkosten. Und das ist das Problem, nicht die Wertschöpfung. Die Wertschöpfung ersetzen Sie mit 20 Euro wirklich nicht, aber das Problem, dass er dann in die Bredouille gerät und der Nächste sagt, jetzt will ich aber von dir das Geld, was ich hier als Schaden erlitten habe, dort müssen wir ran. Das ist der eigentliche Punkt. Ich habe eigentlich gedacht, Herr Czuppon, als Sie vorhin angefangen haben zu reden, dass Sie auf diesen Hinweis, den ich beim letzten Mal gegeben habe, eingegangen sind. Sind Sie aber nicht, deswegen ist es leider auch nicht besser als beim letzten Mal geworden. Ein weiterer Punkt, den ich sehe beim Thema „sich Gedanken machen, wie es mit Feuerwehren vorwärtsgeht, wie wir für Feuerwehren Personal rekrutieren können“, ist beispielsweise das Thema „Jugendfeuerwehren“. Überall dort, wo wir gute, funktionierende Jugendfeuerwehren haben, entstehen ja in den Familien geradezu Feuerwehrdynastien, wo es von Opa zu Vater zu Enkel weitergegeben wird. Das ist doch etwas, wo selbst in Situationen, wo wir Probleme haben, weil einfach ein Bevölkerungsschwund da ist, trotzdem diese Feuerwehrdynastien in den Familien gesichert werden. Das müssen wir besser fördern und das müssen wir besser hinkriegen. (Beifall FDP) Ihr Entwurf ist vielleicht gut gemeint, klingt auch erst mal gut, aber er ist wenig hilfreich, deswegen werden wir ihm nicht zustimmen können. Danke schön. (Beifall FDP)

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Keller

Gesetz zur Änderung des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes

Das Wort erhält Herr Abgeordneter Dittes für die Fraktion Die Linke.

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Steffen Dittes Die Linke

Gesetz zur Änderung des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, selten war die Ablehnung im Hohen Haus so einmütig wie bei diesem Gesetzentwurf und das hat nämlich seine Gründe. Herr Czuppon hat hier das Wort „Gewissen“ als das größte und bedeutendste Gesetz ins Spiel gebracht. Und daran merkt man, wenn man etwas länger darüber nachdenkt, genau, wo das Problem bei der AfD liegt, denn in dem Wort „Gewissen“ steckt das Wort „Wissen“ und dieser Antrag zeugt davon, dass der AfD-Fraktion das Wissen um die tatsächlichen Zustände in der Feuerwehr tatsächlich fehlt und auch das Wissen darüber, was eigentlich notwendig ist, und insbesondere aber auch das Wissen, wie auf diese Notwendigkeit in den letzten Jahren reagiert wurde. Ich will es noch einmal zusammenfassen, wo die AfD tatsächlich überall danebenstand, Herr Bergner ist schon darauf eingegangen: Unterstützung des Feuerwehrführerscheins, die Feuerwehrrente, die Entschädigung bei Gesundheitsschäden für Feuerwehrangehörige, die Feuerwehr-Entschädigungsverordnung mit den vereinbarten Anhebungen, die Mitgliederkampagne, die Förderung des Feuerwehrverbands, bessere Entschädigungszahlungen bei Gesundheitsschäden. Bei all dem stand die AfD sprachlos an der Seite und versucht, sich jetzt hier als Retter der Feuerwehren aufzuspielen. Und weil Herr Czuppon die Frage der Feuerwehrrente angesprochen hat, das ist ein schönes Beispiel, wie die AfD tatsächlich Politik betreibt. Sie stellt auf der einen Seite einen Antrag, im Haushalt einen Haushaltstitel um 6 Millionen Euro anzuheben, und macht damit hier nichts anderes, als einen Finanzrahmen zu beschreiben, in dem die Landesregierung ermächtigt wird, Geld auszugeben. Was sie allerdings nicht macht, die anderen notwendigen Rechtsgrundlagen zum Ausgeben von öffentlichen Geldern mit zu regeln, auf deren Grundlage nämlich die Feuerwehrrente zur Auszahlung kommt. Da schweigt die AfD. Es ist der Kern populistischer Politik, der mal eine Zahl in den Haushalt einbringen soll, und auf der anderen Seite machen Sie mit diesem Antrag aber auch deutlich, dass Sie die Haushaltssystematik überhaupt nicht verstehen, wenn Sie zur Gegenfinanzierung Ihres Vorschlags hier bereits verausgabte und im Haushalt geplante Mittel gegenrechnen wollen. Ich muss es einfach auch noch einmal zusammenfassen: Ich meine, es gibt ja kaum einen Vorschlag zur Unterstützung von Unternehmen, den die FDP ablehnt, und auch diesen Vorschlag lehnt die FDP ab. Das zeigte schon, dass er nämlich völlig an den Interessen auch von Unternehmen vorbeigeht. Herr Bergner hat aber darauf hingewiesen, dass das gar nicht das alleinige Ziel der FDP ist, denn Sie haben zu Recht die Frage gestellt, was eigentlich bei der Feuerwehr ankommt, und haben die Frage auch beantwortet, nämlich nichts. Deswegen hat Herr Urbach sehr treffend ausgesagt – und den will ich hier auch noch mal zitieren, weil ich das wirklich sehr bemerkenswert fand –: Der Aufwand für Ihren Gesetzentwurf ist größer als der nicht vorhandene Nutzen. – Das macht es schon mal doppelt deutlich, was die Abgeordneten auch fachlich von Ihrem Vorschlag hier halten. (Beifall DIE LINKE) Deswegen will ich noch mal zusammenfassen und dabei auch für meine Kollegen von SPD und Grünen sprechen: Die Förderung der freiwilligen Feuerwehr ist eine wichtige und verantwortungsvolle Aufgabe in der Politik und der kommen wir auch nach und das aus zwei Gründen. Die freiwilligen Feuerwehren in den Gemeinden sind der Garant dafür, dass die Kommunen den gesetzlichen Auftrag zum örtlichen Brandschutz überhaupt erfüllen können. Das ist in der Tat eine sehr wichtige Aufgabe für die Sicherheit der Menschen, die in Thüringen, insbesondere auch in den ländlichen Regionen, leben. Aber die Förderung der freiwilligen Feuerwehren ist natürlich auch eine kulturpolitische Aufgabe und auch eine sozialpolitische Aufgabe, weil die freiwilligen Feuerwehren auch ein Ort des gesellschaftlichen Zusammenlebens in den Gemeinden sind. (Beifall CDU) Deswegen bekennen sich auch nahezu alle Fraktionen, gemeinschaftlich dafür Sorge zu tragen, diese Feuerwehren nicht aus dem Blick zu verlieren, sondern gemeinsam zwischen den Fraktionen, aber auch gemeinsam mit dem Feuerwehrverband die Bedingungen für die Feuerwehr zu verbessern und auch dafür Sorge zu tragen, dass die demografische Entwicklung, die wir in Thüringen zu verzeichnen haben, nicht im vollen Umfang auf die freiwilligen Feuerwehren durchschlägt. Da ist 2018 durchaus ein erster Erfolg erzielt worden, denn da sind die Einsatzabteilungen erstmalig seit vielen Jahren wieder gestiegen. Dieser Verantwortung werden wir auch weiterhin gerecht werden, aber der Vorschlag der AfD zeugt hingegen von wenig Sachkenntnis, aber ist vor allem auch vollkommen ungeeignet. Als Letztes will ich noch eine Bemerkung machen, weil ich das von der Argumentation wirklich absurd finde: Die Behauptung, dass wir keine rechtssicheren Regelungen zur Ausrufung des Katastrophenfalls haben, damit zu begründen, dass der Katastrophenfonds nicht abgerufen worden ist. Erstens – das habe ich in der ersten Beratung schon gesagt – ist die Rechtsregelung aus Sicht des Landes durchaus ausreichend und sehr konkret bestimmt. Und es kommt dann eben auf die lokalen, auf die regionalen Situationen an, auf deren Grundlage dann die Landratsämter den Katastrophenfall ausrufen müssen. Das kann eben nicht landeseinheitlich konkret geregelt werden, weil das nun völlig außer Acht lässt, wie sich die konkreten Situationen vor Ort darstellen. Aber das Besondere bei Ihrer Bemerkung – und das will ich schon noch mal deutlich entgegnen – ist, wir sollten froh sein in diesem Land, dass der Katastrophenfonds noch unangetastet ist, weil das eben heißt, dass wir noch zu keiner Katastrophe gekommen sind. Wir sollten sie nicht durch rechtliche Definition herbeireden und erst schaffen. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Keller

Gesetz zur Änderung des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes

Herr Abgeordneter Henke, bitte.

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Jörg Henke AfD

Gesetz zur Änderung des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Werte Abgeordnete, werte Gäste, ich bin noch mal nach vorn gekommen, weil mir die Feuerwehr wirklich am Herzen liegt und ich mich auch sehr stark darum kümmere. Deswegen habe ich mich in der Landesfeuerwehrschule etwas erkundigt, wie denn der Fortschritt bei den besprochenen Maßnahmen ist, wo ich mich bei Herrn Ministerpräsidenten Ramelow mal bedanken muss. Bei dem Vor-Ort-Termin sind einige Sachen besprochen worden, bei dem auch der Innenminister und das Bauministerium zugegen waren. Ja, einiges ist am Laufen, aber vieles liegt auch noch im Argen, das muss man mal ganz klar sagen, insbesondere bei der Landesfeuerwehrschule, die für unsere freiwilligen Feuerwehren ganz wichtig ist. Das muss man mal ganz klar so sagen. Dahin einen schönen Dank für die gute Arbeit, die dort geleistet wird! Ja, es ist richtig, dass das Innenministerium tätig geworden ist und vieles in die Wege geleitet hat. Aber das große Problem ist, bei den Beförderungen im höheren Dienst gibt es Diskrepanzen. Sie wissen selbst, von den vier Eingestellten sind drei weg und einer ist noch da. (Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Das nützt aber jetzt nichts!) Das heißt, Sie bekommen in der Landeswehrschule ein Problem bei den höheren Diensten, zumal ich erfahren habe, dass der stellvertretende Leiter der Landesfeuerwehrschule jetzt in Rente geht, der für die Planung in der Schule auch verantwortlich war. Das Problem, was ich dort erfahren habe, ist auch, dass im Zuge der Corona-Krise natürlich eine ganze Reihe Ausbildungen ausgefallen ist, die auch nicht mehr aufgeholt werden kann. Das geht einfach nicht, weil die Kapazitäten vor Ort nicht da sind. Ich denke, um die freiwilligen Feuerwehren zu ertüchtigen, müssen wir wirklich dort ansetzen, um den Leuten eine fundierte Ausbildung an die Hand zu geben. Was ich aus eigenem Erfahren weiß, ist, dass die freiwilligen Feuerwehren ein großes Problem haben, die Tagschichten zu besetzen. (Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Das be- gründet doch aber nicht Ihren Gesetzentwurf!) Das heißt, wenn bestimmte Einsätze gefahren werden müssen, sind die Tagschichten nicht voll besetzt und das ist ein großes Problem bei den freiwilligen Feuerwehren. Da, muss ich sagen, hat Herr Czuppon recht: Klar, wir brauchen Arbeitsplätze vor Ort, die gut bezahlt sind, damit ich die Leute auch vor Ort habe. Mir nützt nämlich jemand, der in der freiwilligen Feuerwehr ist und in Erfurt arbeitet, gar nichts. Das heißt, wir müssen dort ansetzen, ordentliche Arbeitsplätze, um den Leuten auch eine Perspektive vor Ort zu geben. (Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Und das für 20 Euro!) Das ist wichtig, und das möchte ich einfach noch mal herausstellen. Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Keller

Gesetz zur Änderung des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes

Gibt es weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten? Das kann ich nicht sehen. Dann hat für die Landesregierung Herr Minister Maier um das Wort gebeten, bitte schön.

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Georg Maier

Gesetz zur Änderung des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich unterstütze natürlich jegliche Bemühung, dazu beizutragen, dass wir perspektivisch die Situation der Feuerwehren verbessern, insbesondere dass wir sicherstellen, dass es genügend Einsatzkräfte vor Ort gibt. Und ich kann konstatieren, wir sind auf diesem Weg gut vorangekommen, denn die Anzahl der aktiven Feuerwehrkameradinnen und -kameraden ist gestiegen. Die Anzahl der Kinder und Jugendlichen, die sich in den Jugendfeuerwehren engagieren, ist gestiegen. Das heißt natürlich nicht, dass wir jetzt die Hände in den Schoß legen können und sagen, es läuft doch alles – nein. Die Situation der Feuerwehren – und Sie haben es eben angesprochen –, gerade auch die Situation an der Landesfeuerwehrschule ist eine stete Herausforderung, denn die Dinge entwickeln sich ja weiter und wir müssen Schritt halten. Man hat in der Vergangenheit gerade bei der Feuerwehrschule die Dinge schleifen lassen und jetzt sind wir mit großen Kraftanstrengungen dabei, die Feuerwehrschule dorthin zu entwickeln, wo sie hingehört. Ich möchte, dass die Thüringer Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule in ein paar Jahren für sich behaupten kann, zu den modernsten in Deutschland zu gehören, aber da müssen wir natürlich sehr viel Kraft und auch Geld investieren. (Zwischenruf Abg. Gottweiss, CDU: Zeit wird es!) Was tatsächlich wichtig ist: Wir müssen Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern von Feuerwehrleuten natürlich eine Kompensation für das bieten, was durch Einsatz von Kameradinnen und Kameraden an Verdienstausfall bzw. an Verlust entstanden ist. Das tun wir auch. Wir ersetzen das und wir ersetzen auch die Sozialbeiträge. Übrigens, was bei der Gelegenheit gern mal vergessen wird: Sehr viele Feuerwehrkameradinnen und -kameraden sind Selbstständige, Handwerker vor Ort. Das ist nämlich das Rückgrat der Feuerwehren. Sie sprachen eben über die Tageseinsatzbereitschaft. Ich bin ja viel unterwegs bei den Feuerwehren vor Ort. Das ist tatsächlich eine Herausforderung, gerade in den ländlichen Regionen, weil viele ihren Arbeitsplatz eben nicht vor Ort haben, sondern weiter weg. Das ist ein strukturelles Problem. Wie begegnen wir dem? Natürlich indem viele Kommunen ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gerade in den Bauhöfen ermuntern, bei der Feuerwehr tätig zu sein, denn die sind vor Ort und können schnell die Tageseinsatzbereitschaft sicherstellen. Also die Kommunen leisten schon einen sehr hohen Beitrag, um das sicherzustellen. Das reicht natürlich in vielen Fällen nicht aus und dann kommen viele Kameradinnen und Kameraden, gerade die Handwerker sind, Selbstständige sind, vor Ort sind, dazu und verstärken die Wehren. Dafür haben wir die Sätze angepasst, erhöht. Das, was Sie jetzt vorschlagen, ist bürokratischer Aufwand, das ist eher Symbolik. Meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie uns das Geld, was ja jetzt knapp geworden ist, da einsetzen, wo wir es dringend brauchen. Da geht es auch gerade darum, die Feuerwehrrente zu stabilisieren. Ich sage ausdrücklich: zu stabilisieren. Denn auch das Rentensystem bei der Feuerwehr leidet natürlich unter dem Niedrigzinsumfeld und wir werden Geld in die Hand nehmen müssen, um das für die Zukunft zu stabilisieren. Was noch dazukommt, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist die persönliche Schutzausrüstung. Die persönliche Schutzausrüstung ist in Teilen in die Jahre gekommen, da müssen wir Geld investieren, damit die Kommunen auch in die Lage versetzt werden – das ist ja kommunale Selbstverwaltung –, (Beifall CDU) den Kameradinnen und Kameraden eine Schutzausrüstung zu bieten, die eben auch den Zweck erfüllt. Gerade jüngst habe ich mit der Deutschen Feuerwehr-Gewerkschaft intensiv darüber diskutiert: das Stichwort „Feuerkrebs“, ich weiß nicht, ob Sie das schon mal gehört haben. Viele Kameraden, die gerade auch heute Nacht wieder in Altenburg im Einsatz waren, 70 Kameradinnen und Kameraden haben dort größeren Schaden abgewendet, mit sehr viel Einsatz dort verhindert, dass ein Wohnhaus dort komplett abbrennt, die waren Dämpfen, Gasen ausgesetzt und wir wissen heute noch nicht genau, wie sich das auswirkt. Wir wissen aber, dass moderne Schutzausrüstung verhindert, dass es gegebenenfalls auch über die Haut und über das Einatmen zu solchen Schäden kommt. Wir brauchen Geld, um die Feuerwehrhäuser im Land instand zu setzen. Wir brauchen neue Fahrzeuge. (Beifall CDU) Viele Aufgaben warten auf uns und Sie alle wissen, dass jetzt auch coronabedingt natürlich das Geld knapper geworden ist. Ich werde mich in den Haushaltsverhandlungen dafür einsetzen, dass wir auch für die Feuerwehren einiges lockermachen können. (Beifall CDU) Da weiß ich auch, dass die Finanzministerin dort aufgeschlossen ist. Was den zweiten Aspekt anbelangt, die Definition, was eine Katastrophe ist, auch da haben wir gelernt, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen hier gut funktionieren. Auch in der Corona-Pandemie hat sich gezeigt, dass andere Rechtsvorschriften hier einschlägiger sind – das Infektionsschutzgesetz. Also auch an dieser Stelle von meiner Seite kein Handlungsbedarf. Ich denke, wir müssen uns darauf konzentrieren, was wirklich wichtig ist. Ihr Vorschlag gehört nicht dazu. Danke schön. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Keller

Gesetz zur Änderung des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes

Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit komme ich zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Fraktion der AfD in der Drucksache 7/944. Wer für den Gesetzentwurf stimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der AfD-Fraktion. Wer stimmt gegen den Gesetzentwurf? Das sind die Stimmen der Fraktionen Die Linke, der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP. Wer enthält sich der Stimme? Das sind die Stimmen aus der Fraktion der CDU. Damit ist der Gesetzentwurf abgelehnt und ich schließe den Tagesordnungspunkt 4. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 6 Gesetzentwurf der Fraktion der FDP - Drucksache 7/985 ERSTE BERATUNG Wünscht die Fraktion der FDP das Wort zur Begründung? Frau Abgeordnete Bergner, bitte, Sie haben das Wort.

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Dirk Bergner FDP

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über das Petitionswesen

Sehr geehrte Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauer am Livestream, stellen Sie sich vor, Sie wohnen in einem 200-Seelen-Dorf, wie so oft heutzutage spaltet ein wichtiges Thema die Gesellschaft und natürlich auch dieses Dorf. Es gibt eine Petition dazu, die Ihre Meinung vertritt und Sie möchten mitzeichnen. Im Thüringer Petitionsgesetz ist aber im Falle der Zeichnung die Veröffentlichung von Name und Wohnort der Mitzeichner festgeschrieben und damit kommen Sie in ein Dilemma: Wenn Sie mitzeichnen, wissen alle im Dorf, dass Sie mitgezeichnet haben, und es kann passieren, dass sich Ihre Nachbarn, Freunde, ja selbst Menschen in der Familie von Ihnen abwenden, Gespräche verstummen, wenn Sie hinzukommen, Ihre Kinder werden gemobbt und wissen noch nicht einmal warum, wie das plötzlich passiert. § 14 Abs. 6 Thüringer Petitionsgesetz sagt: „Bei einer Veröffentlichung werden zusammen mit der Petition Name und Wohnort des Petenten sowie im Fall der Mitzeichnung Name und Wohnort der Mitzeichnenden veröffentlicht.“ Liebe Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, wir Abgeordnete wünschen uns eine aktive Bürgerbeteiligung an der Politik. Uns ist doch der Bürgerwille wichtig, er soll unsere Entscheidungsprozesse im Parlament mit leiten. Unsere Entscheidungen müssen sich am Bürgerwillen orientieren. Dabei ist die Petition ein wichtiges Instrument dafür, dass Bürger ihre Gedanken gut sortiert darlegen und sich Mitzeichnende finden. Die Anzahl der Mitzeichner ist für uns ein wichtiges Indiz, wie viele Bürger hinter dieser Petition stehen. Hier darf es keine Verfälschung durch Angst geben. (Beifall FDP) Deshalb schlage ich eine Änderung des betreffenden § 14 Abs. 6 Petitionsgesetz wie folgt vor: „Bei einer Veröffentlichung werden zusammen mit der Petition Name und Wohnort des Petenten veröffentlicht. Mitzeichnende haben das Wahlrecht, ob Name und Wohnort veröffentlicht werden.“ Ich gehe davon aus, dass es unabhängig von Parteizugehörigkeit das Bedürfnis eines jeden Abgeordneten ist, die Bürgerbeteiligung an parlamentarischen Prozessen zu stärken. Daher bitte ich um Überweisung federführend an den Petitionsausschuss und mitberatend an den Justizausschuss. Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall FDP)

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Keller

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über das Petitionswesen

Das Wort hat Frau Abgeordnete Müller für die Fraktion Die Linke.

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Anja Müller Die Linke

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über das Petitionswesen

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich finde das heute sehr spannend, dass wir hier außerhalb des Petitionsberichts auch mal über das Petitionsrecht diskutieren und ich sage, Frau Bergner, gut, dass wir die Diskussion hier heute beginnen. Wir werden uns der Ausschussüberweisung auch nicht verschließen, aber ich möchte auf ein paar Sachen eingehen. Sie haben jetzt hier als Fraktion der FDP einen Vorschlag dargelegt. Da muss ich gestehen, der ist ein bisschen unkonkret. Sie haben in Ihrem Antrag auch das Petitionsrecht des Deutschen Bundestags dargelegt. Und daraus will ich mal kurz vorlesen. Da heißt es nämlich: „Mitzeichner einer öffentlichen Petition oder Personen, die sich mit Diskussionsbeiträgen daran beteiligen, geben ihren Namen, ihre Anschrift und E-Mail-Adresse an. Veröffentlicht werden der Name oder – auf Wunsch der/des Mitzeichnenden – ein standardisiertes Pseudonym […].“ Ich finde, diese Regelung, da muss man diskutieren, kann und sollte man auch hier in Thüringen übernehmen. Denn eins möchte ich auch sagen: Sie haben ein bisschen auf ein Dilemma der Angst angespielt. Wir hatten eine sehr starke Petition, da ging es darum, Rechtsrockkonzerte zu verbieten. Menschen haben unterzeichnet, aber es gab auch einige, die uns persönlich angeschrieben und gesagt haben: Ich würde gern mitzeichnen, aber ich habe einfach Angst. Aus diesem Grunde gebe ich Ihnen recht: Ja, es kann auch zu Angstgefühlen in der Bevölkerung kommen, wenn ich mich für eine Sache einsetze, weil unsere Gesellschaft einfach aufgeheizt ist. Aus dem Grunde haben wir uns in der Koalition auch noch mal mit dem Petitionsgesetz in Gänze auseinandergesetzt und wir sehen auch Verbesserungsbedarf im Hinblick darauf, wie wir die Menschen schützen können, wenn sie sich beteiligen wollen. Es ist nun mal auch der Bürgerausschuss, wie ich ihn immer gern nenne. OpenPetition hat mal eine Analyse gemacht. Da stellen sie das Thüringer Petitionsgesetz ganz oben in ihr Ranking. Also wir sind Spitzenreiter. Das bedeutet aber nicht, dass wir da stehen bleiben sollten. Wir haben noch ein paar Vorschläge, die wir dann gern mit Ihnen im Ausschuss diskutieren wollen würden. Von dem her stimmen wir dem zu. Da geht es einerseits auch um die Anerkennung der Unterschriften. Auch da gibt es Klarstellungsbedarf. Nehmen wir nur die, die online eingereicht worden sind oder auch die, die Leute auf der Straße sammeln? Müssen wir uns die Petitionsplattform, diese Beteiligungsplattform in Gänze mal angucken? Wie kann man das besser gestalten, bürgerfreundlicher auf den Weg bringen? Von daher danke ich Ihnen für den Antrag, aber ich nenne es mal ein kleines Bleichmittel, das zu unkonkret für uns ist. Lassen Sie uns im Ausschuss darüber diskutieren. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE)

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Keller

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über das Petitionswesen

Das Wort hat Herr Abgeordneter Gröning für die AfD-Fraktion.

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Birger Gröning AfD

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über das Petitionswesen

Sehr geehrte Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete, sehr geehrte Damen und Herren, die FDP-Fraktion hat hier einen Gesetzentwurf zum Petitionswesen eingebracht. Es geht darum, dass Mitzeichnern von Petitionen die Wahl eröffnet werden soll, darüber zu entscheiden, ob ihr Name und Wohnort bei zu veröffentlichenden Petitionen publiziert wird oder nicht. Das mit dem Gesetzentwurf verfolgte Anliegen ist zweifellos sinnvoll, denn der Umstand, dass persönliche Daten eines Mitzeichners bisher veröffentlicht werden, wird den einen oder anderen davon abhalten, eine Petition zu unterzeichnen, auch wenn er sie gern unterstützte. Insofern halten wir die von der FDP vorgeschlagene rechtliche Einräumung einer Wahlmöglichkeit bezüglich der Veröffentlichung von Namen und Wohnort hier für sinnvoll. Es geht um Datenschutz, der letztendlich auch die bürgerschaftliche Beteiligung fördern soll. Der Gesetzentwurf der FDP hat allerdings einen handwerklichen Mangel. Auf dem Vorblatt des Gesetzentwurfs ist von der Veröffentlichung von Name und Anschrift anstatt von Name und Wohnort die Rede. Das ist natürlich ein großer Unterschied und kann so nicht stehen bleiben. Ansonsten würden wir als AfD-Fraktion aber gern im Ausschuss über die Sache reden. Vielen Dank für diesen Antrag und vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall AfD)

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Keller

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über das Petitionswesen

Das Wort hat Herr Abgeordneter Müller für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

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Olaf Müller GRÜNE

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über das Petitionswesen

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr verehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, zuerst muss ich sagen, dieser Vorstoß der FDP, das Thüringer Petitionsgesetz zu ändern, geht in die richtige Richtung. Das Petitionsrecht ist ein ausgesprochen hohes Gut der Bürgerinnenbeteiligung und ist, auch wenn wir derzeit Platz 1 bei Umfragen belegen, ausbaufähig und weiter entwicklungsfähig. Das Petitionsrecht als Mittel des außergerichtlichen Rechtsbehelfs räumt jeder Bürgerin und jedem Bürger das Recht ein, sich gegen empfundene Ungerechtigkeit, erfahrene Benachteiligung oder ungleiche Behandlung durch staatliche Stellen zu wehren. Um dieses Recht wahrzunehmen, muss die Möglichkeit, eine Petition beim Landtag einzubringen, so niedrigschwellig wie nur möglich sein. Auch im Thüringer Petitionsgesetz ist da meiner Meinung nach noch Luft nach oben, können noch Hindernisse aus dem Weg geräumt werden, die das Einbringen von Petitionen oder eine Mitzeichnung derzeit erschweren. In diesem Kontext lobe ich die Initiative der FDP zur Gesetzesänderung, über die wir heute hier debattieren. Doch, liebe Kolleginnen und Kollegen, dieser Änderungsvorstoß ist aus unserer Sicht zu kurz gesprungen. Das Thema verdient eine eingehendere Betrachtung. Wenn wir das Petitionsgesetz schon anfassen, sollten wir das richtig und mit dem nötigen Augenmerk auch im Hinblick auf weitere Aspekte tun. Ich selbst bin noch nicht lange Mitglied im Petitionsausschuss, aber mir ist relativ schnell klar geworden, der Petitionsausschuss ist im Gegensatz zu all den anderen Ausschüssen ein ganz besonderer Ausschuss. Wir arbeiten da in einer Art und Weise zusammen, die sich doch etwas von den Arbeiten in anderen Ausschüssen unterscheidet. Um die Herausforderung zu meistern, als Politiker Fürsprecher und Nachfrager bei Ungerechtigkeit, Benachteiligung und ungleicher Behandlung durch staatliche Stellen zu sein, bedarf es nicht nur offener Ohren, Empathie für die Betroffenen und eines klaren Rechtsempfindens. Doch im Gegenzug bekommen wir im Ausschuss durch die vorgetragenen Petitionen jede Menge Anregungen für unsere Arbeit als Abgeordnete, werden auf Anliegen und Bredouillen der Bürgerinnen und Bürger hingewiesen. So manche Lücke und Schwachstelle in gesetzlichen Regelungen oder Verordnungen konnten so schon im Ausschuss entdeckt werden. Die Arbeit im Petitionsausschuss ist das Bindeglied zwischen den Anliegen der Menschen, die sich an uns wenden, weil sie unsere Unterstützung brauchen, und den Möglichkeiten, die Verwaltung und staatliche Stellen auf Handhabungen hinzuweisen, damit Missständen abgeholfen werden kann. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, gewiss, der Petitionsausschuss kann mit der Petition begehrte Entscheidungen nicht selbst treffen, da er nach der Verfassung kein entsprechendes Recht besitzt, aber er kann, sofern er zu dem Schluss kommt, dass die Petition berechtigt ist, die politische Empfehlung an die Landesregierung aussprechen, der Petition zu entsprechen oder sie zumindest nochmals zu prüfen. Der Weg dahin ist nicht immer einfach, dazu braucht es – wie überall in der Demokratie – vernünftige Debatten, die auf Fakten bauen, und gegenseitigen Respekt. Hier möchte ich doch die Lanze für diesen Ausschuss brechen und mich für die gute Zusammenarbeit mit den Abgeordneten unserer demokratischen Parteien und auch bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Geschäftsbereich des Petitionsausschusses der Landtagsverwaltung für die immer sehr gute Zusammenarbeit bedanken. (Beifall DIE LINKE) Vor dem Hintergrund dieser guten Erfahrung bin ich auch sicher, dass wir zumindest zwei gemeinsame Ziele haben, nämlich sachlich auf die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger reagieren zu können und die Hürden abzubauen, die Menschen davon abhalten könnten, ihre demokratischen Grundrechte auch in Form einer Einbringung oder auch Mitzeichnung von Petitionen wahrnehmen zu können. Demokratie, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist weder selbstverständlich noch unveränderlich. Sie muss immer wieder neu erklärt und erkämpft werden. Sie braucht aber auch Bürgerinnen und Bürger, die sich einmischen, die für ihre Werte, für ihre Rechte und die der anderen einstehen. Sie braucht demokratische Institutionen, die für Beteiligung offen sind. Der Petitionsausschuss ist eine solche Institution. Ich freue mich auf die anstehende Diskussion im Ausschuss und ich bitte um die Überweisung des Gesetzentwurfs an den Petitionsausschuss. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP)

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Keller

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über das Petitionswesen

Das Wort erhält Herr Abgeordneter Gottweiss für die CDU-Fraktion.

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Thomas Gottweiss CDU

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über das Petitionswesen

Werte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Zuschauer, so sehr das Anliegen, was die FDP mit dem Gesetzentwurf vorbringt, auch nachvollziehbar ist, wir als CDU-Fraktion sind da skeptisch. Man muss zunächst erst mal sagen, diese Möglichkeit zur Veröffentlichung von Petitionen wurde ja erst 2012 geschaffen, Thüringen ist da einer der Vorreiter gewesen und es ist tatsächlich eine sehr gute Idee gewesen, diese Möglichkeit einzuräumen. Wir haben zum Beispiel im Jahr 2019 103 Anträge zur Veröffentlichung gehabt, von denen 32 Petitionen geeignet waren. Dieses Interesse an dieser Möglichkeit zeigt, dass es dafür auch einen Bedarf gibt. Grundsätzlich ist es so, jeder kann eine Petition einreichen, kann sich hier an den Thüringer Landtag wenden. Jede einzelne Petition, auch wenn sie nur von einer einzigen Person unterstützt wird, wird natürlich von uns im Petitionsausschuss ernst genommen und wir versuchen, im Sinne der Bürger diese Petition zu bearbeiten und an der einen oder anderen Stelle zu helfen. Der Grundgedanke bei den Petitionen, die zur Veröffentlichung freigegeben werden und wo man mitzeichnen kann, ist aber doch ein ganz anderer. Es geht darum, Themen, die eine breite Verwurzelung in der Bevölkerung haben, auch aufs Tableau zu heben, dass man sich gemeinsam für eine Angelegenheit engagiert und diese Gemeinsamkeit auch dadurch dokumentiert, dass man eben mitzeichnet und dann die Möglichkeit hat, dass die Petenten bei der Erreichung der Quoren angehört werden. Dieses gemeinsame Engagement bedeutet aus meiner Sicht eben auch, dass man für eine Sache Gesicht zeigt. Und natürlich haben wir das Problem, dass es bestimmte Anliegen gibt, bei denen es zunächst einmal schwierig ist, Gesicht zu zeigen. Aber ich glaube, gerade in diesen Fällen ist es umso notwendiger. Es wurde das Engagement im Kampf gegen Rechtsextremismus angesprochen. Natürlich ist es auch in diesen Fällen wichtig, Gesicht zu zeigen und mit seiner Person dafür zu stehen, dass wir in einer demokratischen Gesellschaft leben wollen, die wir sozusagen auch begleiten. Wir wissen, dass es viele gibt, auch in diesem Hause, die sich in diesem Sinne engagieren und die auch Anfeindungen ausgesetzt werden. Diesem Problem müssen wir uns natürlich stellen und wir müssen gesellschaftlich schauen, dass wir es auch abstellen. Aber diese Frage mit dem Petitionsrecht zu verbinden, ist dann doch eher eben nicht im Sinne des Erfinders, weil, wie gesagt, die Mitzeichnung ja gerade bedeutet, dass man gemeinsam für etwas eintritt. Es ist natürlich auch wichtig, dass diejenigen, die dort mitzeichnen, tatsächlich auch reale Personen sind und nicht irgendwelche erfundenen Dinge. Ich glaube, in dem Sinne ist es aber auch nicht gemeint gewesen, insofern werden wir uns der Diskussion im Ausschuss nicht verweigern. Was ich persönlich aber auch bei der Bearbeitung dieser Petitionen besonders wichtig finde, ist, dass man eben gerade erkennt, wo das Problem herkommt, dass es einfach bestimmte Häufungen in den Regionen gibt, in manchen Orten, in denen ein Thema besonders intensiv diskutiert wird. Auch diese Information ist natürlich für die Bearbeitung der Petitionen sehr wichtig. Deswegen, finde ich, sollten wir hier nicht voreilig das Petitionsrecht in diesem Sinne ändern, sondern sollten uns im Ausschuss tatsächlich darüber unterhalten, wozu denn diese Möglichkeit der Mitzeichnung dient und inwiefern sie sich bewährt hat. Ich sage, der Name und die Adresse sind natürlich auch personenbezogene Daten, aber das ist nichts, was so umfangreich in die Persönlichkeitsrechte eingreifen würde, dass man wirklich von so einer Mitzeichnung abgehalten werden sollte. Deswegen ist die Regelung nicht ohne Grund getroffen worden und wir sollten sie nicht ohne Not abschaffen. Aber das Grundproblem im Ausschuss zu diskutieren, dem werden wir uns nicht verweigern und werden dementsprechend einer Überweisung an die Ausschüsse zustimmen. Besten Dank. (Beifall CDU)

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Keller

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über das Petitionswesen

Das Wort hat Frau Abgeordnete Dr. Klisch für die SPD-Fraktion.

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Cornelia Klisch SPD

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über das Petitionswesen

Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau Präsidentin, ich möchte mich meinen Vorrednern, insbesondere Frau Müller und Herrn Müller, gern anschließen. Ich möchte mit einem Satz beginnen, den Sie vielleicht auch kennen, der sagt: „Das Einfache ist nicht immer das Beste, aber das Beste ist immer einfach.“ Ich denke, liebe FDPFraktion, Sie haben hier einen einfachen Miniaspekt aus dem aktuellen Petitionsgesetz ausgewählt, aus einem Gesetz, das, denke ich, sicherlich vor einigen Jahren modern war, aber mittlerweile doch auch in einigen Aspekten überholungsbedürftig ist. Ich denke, das ist ein wichtiger Denkanstoß, keine Frage. Es ist wichtig, darüber nachzudenken, wie wir Bürger motivieren können, zum Beispiel Petitionen zu zeichnen. Mein Vorredner hat es gerade gesagt, es lässt sich darüber trefflich streiten, ob die Anonymität eine wichtige Grundlage ist oder dem vielleicht sogar entgegensteht, weil man eigentlich sichtbar sein und Gesicht zeigen möchte. In jedem Fall, glaube ich, ist es wichtig, dass wir, wenn wir uns hier auf den Weg der Diskussion begeben, immer im Blick behalten, dass es am Ende ein einfaches Gesetz werden sollte, egal ob mit oder ohne Änderungen, dass es bürgerfreundlich sein sollte und dass es vor allen Dingen – das hat Herr Müller auch ausführlich gesagt – geringe Hürden haben sollte, damit es die Menschen zur Teilhabe motiviert. Im Moment haben wir in manchen Teilen eben noch keine wirklich bürgerfreundliche Sprache, wir haben keine niedrigen Quoren, wir haben vielleicht auch noch nicht das modernste System, wenn es zum Beispiel um elektronische Beteiligungsmöglichkeiten geht. Deshalb unterstützt meine Fraktion gern das Ansinnen, was jetzt auch mehrfach geäußert wurde, das im Justiz- und im Petitionsausschuss weiterzudiskutieren. Ich freue mich auf die Diskussion, aber ich hoffe auch, dass wir am Ende das Beste erreichen im Sinne eines einfachen, guten Petitionsgesetzes. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Keller

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über das Petitionswesen

Frau Abgeordnete Bergner, bitte.

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Dirk Bergner FDP

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über das Petitionswesen

Werte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauer am Livestream, ich freue mich zunächst, hier in diesem Parlament so eine breite Zustimmung für meinen Vorschlag zu finden. Mit der allgemeinen Kritik, die gekommen ist, dass mein Vorschlag zu kurz greift, kann ich gut leben. Ich wollte etwas anstoßen, und zwar mit einem pragmatischen, einfachen Vorschlag. Es ist wichtig, dass wir uns alle einbringen und deswegen bin ich ganz gespannt, was Ihre Präzisierungen für meinen Vorschlag bringen werden. Insofern freue ich mich auf die Diskussion in den Ausschüssen, denn es ist nicht nur mein Ziel, sondern unser aller Ziel, aus dem Petitionsgesetz, was jetzt existiert, ein sehr gutes Petitionsgesetz für unsere Bürger zu machen. Frau Müller, ich bin durchaus bei Ihnen, wenn wir sagen: Wahlrecht, meine Daten nicht veröffentlichen, pseudonym veröffentlichen. Warum nicht? Wir können dort viele Ideen einbringen. Herr Gottweiss, ich bin enttäuscht über Ihre Stellungnahme, dass die Bürger immer Gesicht zeigen müssen. Ich weiß nicht, wie viele Gespräche Sie mit Bürgern geführt haben. Also mir ist das sehr viel reflektiert worden, dass sie Angst haben, Petitionen zu zeichnen. Und da ist es egal, ob das bei Aktionen gegen rechts ist (Zwischenruf Abg. Gröning, AfD: Oder gegen Linke!) oder bei Aktionen gegen Windkraft. Es ist vollkommen egal, die Leute haben Angst. Deswegen müssen wir ihnen die Angst nehmen. Mir ist absolut unverständlich, dass Ihnen diese Angst nicht bekannt ist. Frau Klisch, es ist ja keinem verboten, das Gesicht zu zeigen. Es kann ja jeder mit Name und Wohnort zeichnen, aber es muss das Recht eingeräumt werden, dass die Veröffentlichung dessen nicht zwingend ist. Herr Gröning, sorry, dass uns der Schreibfehler passiert ist bei dem Entwurf, aber dazu schalten wir das ja in den Ausschuss und dort können wir das korrigieren. Ich freue mich auf alle Fälle auf eine sehr konstruktive Diskussion und hoffentlich dann auch bald zu einer Beschlussvorlage in diesem Parlament, damit die Bürger das auch zeitnah spüren. Danke. (Beifall AfD, FDP)

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Keller

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über das Petitionswesen

Gibt es weitere Wortmeldungen? Das kann ich nicht erkennen. Dann kommen wir zur Abstimmung. Die Ausschussüberweisung ist beantragt. Zunächst stimmen wir über die vorgeschlagene Überweisung an den Petitionsausschuss ab. Wer dem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus allen Fraktionen. Gegenstimmen? Kann ich nicht sehen. Stimmenthaltungen? Sehe ich auch nicht. Damit ist die Überweisung an den Petitionsausschuss erfolgt. Es gibt außerdem den Vorschlag der Überweisung an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind ebenfalls die Stimmen aus allen Fraktionen. Gibt es Gegenstimmen? Kann ich nicht erkennen. Stimmenthaltungen? Gibt es auch keine. Damit ist die Überweisung an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz beschlossen. Dann stimmen wir über die Federführung ab. Es gibt den Vorschlag, die Federführung dem Petitionsausschuss zuzuweisen. Wer dem seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind ebenfalls die Stimmen aus allen Fraktionen. Gegenstimmen? Gibt es keine. Stimmenthaltungen? Sehe ich auch keine. Damit ist das so beschlossen. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt und rufe auf den Tagesordnungspunkt 7 Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 7/1125 ERSTE BERATUNG Wünscht die Landesregierung das Wort zur Begründung? Ja. Herr Minister Hoff, Sie haben das Wort.

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Prof. Dr. Hoff

Thüringer Gesetz zu dem Staatsvertrag zur Modernisierung der Medienordnung in Deutschland

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, der Medienstaatsvertrag, der hier heute zur Erörterung steht, ist die Antwort der Länder auf die Digitalisierung der Medienwelt und er löst Regelungen ab, die über Jahrzehnte im Rundfunkstaatsvertrag und in diversen Änderungsstaatsverträgen festgehalten waren und er ist auch das Herzstück des Staatsvertrags zur Modernisierung der Medienordnung in Deutschland. Ihnen liegt der Gesetzentwurf der Landesregierung zur Umsetzung dieses Staatsvertrags in das Thüringer Landesrecht vor. Der Ausschuss für Europa, Kultur und Medien hatte die Unterrichtung über den geplanten Abschluss des Staatsvertrags bereits im Januar 2020 festgestellt und daraufhin hat der Ministerpräsident den Staatsvertrag am 15. April dieses Jahres unterzeichnet. Im jetzt anstehenden Staatsvertrag zur Modernisierung der Medienordnung ist eine Reihe von Regelungen vorgesehen, auf die ich kursorisch eingehen möchte. Er schließt Regelungslücken und behandelt Anwendungsprobleme des bisherigen Rundfunkstaatsvertrags und die haben sich aus der Konvergenz der Medien für folgende Bereiche ergeben: Zum einen natürlich der Rundfunkbegriff und die Zulassungspflicht, es geht aber auch um Medienplattformen und Benutzeroberflächen und es geht um Medienintermediäre – ein Begriff, der zunächst vielleicht ein bisschen sperrig klingt –, aber auch Social Bots und damit um einen Auftrag aus der Justizministerkonferenz. Hinsichtlich des Rundfunkbegriffs und der Zulassungspflicht geht es zunächst darum, dass bisher bei 500 gleichzeitigen Nutzern die Notwendigkeit bestand, eine Zulassungspflicht bei den Landesmedienanstalten anzustreben. Hier hat man festgestellt, dass die Veränderung dieses Bereichs und auch die hohe Dynamik in diesem Sektor eine Veränderung notwendig machen, sodass die Zulassungspflicht für Rundfunkangebote von Influencern und anderen Anbietern nunmehr entfallen soll, wenn sie im Durchschnitt weniger als 20.000 gleichzeitige Nutzerinnen und Nutzer erreichen oder nur eine geringe Bedeutung für die individuelle und öffentliche Meinungsbildung entfalten. Das ist also eine erhebliche Liberalisierung, die Zulassungspflicht gilt damit allerdings auch – und das sei gesagt – für Radioprogramme, die ausschließlich im Internet verbreitet werden und bisher anzeigepflichtig, aber zulassungsfrei sind. Angebote, die die 20.000er-Schwelle überschreiten, benötigen nach wie vor eine Zulassung. Das erscheint zumutbar, denn sowohl das Verfahren als auch die Gebühren bei den Landesmedienanstalten stellen für Angebote mit einer so hohen Reichweite auch keine besonders große Hürde dar. Der zweite Punkt, Medienplattformen und Benutzeroberflächen: Hier sollen Medienplattformen und andere Verwender von Benutzeroberflächen verpflichtet werden, unter anderem den Rundfunk in seiner Gesamtheit leicht auffindbar zu machen, und sie sollen verpflichtet werden, alle Programme des öffentlich-rechtlichen Rundfunks privilegiert auffindbar zu machen. Auch private Programme, die von den Landesmedienanstalten nach bestimmten Kriterien auszuwählen sind, müssen privilegiert auffindbar sein. Hier ist es so – und das gehört ja dazu und es sei an der Stelle immer noch mal deutlich gemacht –: 16 Länder müssen sich gemeinsam in der Ministerpräsidentenkonferenz gemeinsam einigen. Kommt diese Einigung nicht zustande, gibt es keinen Staatsvertrag. Das heißt auch, ein solcher Staatsvertrag, wie er hier zur Diskussion steht, ist am Ende ein Kompromiss. Die Länder sind mit unterschiedlichen Vorstellungen in diese Diskussion gegangen. Wir haben als Freistaat Thüringen Vorbehalte gegen die Regelungen, mit denen eine privilegierte Auffindbarkeit sowohl der Privaten als auch der Öffentlich-Rechtlichen festgeschrieben werden soll, formuliert, waren mit dieser Position auch nicht allein. Gleichzeitig gab es Länder, denen das enorm wichtig ist. Das sind natürlich auch Länder, in denen beispielsweise private Anbieter mit großen Standorten vertreten sind und denen diese Regelung in besonderer Weise wichtig war. Insofern ist im Ausgleich von unterschiedlichen Positionen diese Regelung hier festgeschrieben worden. Es wird aus unserer Sicht notwendig sein, auch sorgfältig zu beobachten, wie sich diese Regelungen in der Praxis auswirken, insbesondere ob sie nicht auch zu einer erschwerten – und das war unser Argument – Wahrnehmbarkeit kleinerer, neuer oder auch ausländischer Medienangebote führen. Insofern ist uns wichtig, dass die Landesmedienanstalten entsprechende Satzungsermächtigungen haben, von denen sie dann eben auch mit Bedacht Gebrauch machen. Zur Plattformregulierung gibt es wiederum auch – und das gehört zu dem Spannungsverhältnis mit dazu – eine Thüringer Position, die sich an dieser Stelle in besonderer Weise durchgesetzt hat, nämlich dass künftig die im jeweiligen Land zugelassenen privaten Hörfunkprogramme einen sogenannten Must-Carry-Status im digitalen Kabel bekommen sollen. Das heißt also, der Kabelnetzbetreiber muss sie übertragen. Das ist eine Stärkung dieser Programme, was uns in besonderer Weise wichtig war, und ich bin froh, dass wir das durchgesetzt haben. Beim dritten Punkt, Medienintermediäre und Social Bots: Ich habe, was die Social Bots betrifft, schon gesagt, das war ein Auftrag der Justizministerkonferenz, dass hier im Staatsvertrag eine entsprechende Regelung gefunden werden soll. Davon haben wir selbstverständlich auch Gebrauch gemacht. Bei den Medienintermediären sind Suchmaschinen, soziale Netzwerke, Sprachassistenten gemeint. Diese sollen eine diskriminierungsfreie Auffindbarkeit von Medienangeboten insgesamt gewährleisten und sie sollen dafür Sorge tragen, dass die Kriterien, nach denen sie die Inhalte anzeigen, eben auch transparent machen. Das heißt, es geht auch um die Kontrolle, nach welchen Kriterien Angebote angezeigt werden. Diese Kriterien müssen für die Öffentlichkeit transparent gemacht werden; das heißt, sie müssen auch kontrollierbar sein. Wir hatten auch hier Vorbehalte gegen das Diskriminierungsverbot für Medienintermediäre formuliert. Wir waren hier auch im Kreis einer Reihe von Ländern. Die vorgetragenen Bedenken und Argumente sind nun so gefasst, dass eine Diskriminierung durch einen Medienintermediär nur noch dann vorliegt, wenn er gleichsam mit Händen zu greifen ist. Eine solche Diskriminierung liegt eben vor, wenn der Medienintermediär entweder systematisch von seinen selbst veröffentlichten Kriterien abweicht oder wenn diese Kriterien selbst bestimmte Angebote systematisch behindern. Das ist uns – das sage ich ganz deutlich – zu wenig, hier wollten wir mehr Regelungstiefe. Ich gehe davon aus, dass es dabei auch nicht bleiben wird. Wir werden uns wahrscheinlich in einem der nächsten Staatsverträge genau mit diesem Sachverhalt auseinandersetzen und es wird auch zu evaluieren sein. Weiter gehende Vorstellungen anderer Länder, wonach ein allumfassendes Diskriminierungsverbot für Medienintermediäre hätte geschaffen werden sollen, ist ein Gegenstand, bei dem wir weiterhin darauf drängen, dass er geregelt wird. Lassen Sie mich noch dazusagen, dass auch die EU-Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste mit diesem Staatsvertrag in das deutsche Recht überführt wird. So werden nach dieser Richtlinie sogenannte Video-Sharing-Plattformen, beispielsweise YouTube, umfassend in den Regelungsbereich des Medienstaatsvertrags einbezogen. Das heißt, die müssen sich künftig an bestimmte Werberegeln halten sowie ein Beschwerdemanagement und einen inländischen Zustellungsbevollmächtigten einführen. Das erscheint uns absolut sinnvoll und notwendig. Wir haben dann auch Änderungen des Jugendmedienschutzstaatsvertrags vorgenommen. Dessen Bestimmungen sollen ausdrücklich auf VideoSharing-Plattformen erstreckt werden. Bislang ist es leider so, dass Kinder und Jugendliche auf solchen Plattformen mit jugendgefährdenden Inhalten konfrontiert werden. Die Länder wollen die Anbieter mit den neuen Regelungen in die Pflicht nehmen, das zu ändern und nicht nur Ankündigungen, sondern auch die tatsächliche Umsetzung dann auch vorzunehmen. Unter anderen müssen für problematische Inhalte Bewertungskontrollmöglichkeiten vorgehalten werden. Die Länder unterstreichen auch eindeutig ihre Zuständigkeit für den Jugendmedienschutz im Internet. In diesem Sinne sehen Sie, dass hier eine umfassende Modernisierung des Rundfunkrechts an die veränderte digitalisierte Medienwelt vorgenommen wurde. Ich bitte um Zustimmung dieses Hauses zu diesem Staatsvertrag. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Keller

Thüringer Gesetz zu dem Staatsvertrag zur Modernisierung der Medienordnung in Deutschland

Das Wort hat Herr Abgeordneter Cotta für die AfDFraktion.

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Jens Cotta AfD

Thüringer Gesetz zu dem Staatsvertrag zur Modernisierung der Medienordnung in Deutschland

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kollegen Abgeordnete, liebe Internetcommunity, beim Medienstaatsvertrag, der nun schon seit einer geraumen Zeit öffentlich diskutiert wird, geht es ein wenig um die Frage, ob das Glas halb leer oder halb voll ist, ob die Sache zukunftsweisend oder rückwärtsgewandt ist. Im Rechtsstaat müssen die Grundlagen der Rundfunk- und Medienordnung zweifelslos geregelt werden. Die Frage etwa, ob im öffentlich-rechtlichen Rundfunk, der durch Zwangsbeiträge sehr üppig finanziert wird, Werbung gezeigt werden darf und wenn ja, wie viel, bedarf sicherlich einer rechtlichen Regelung und auch etwa die Anliegen des Jugendmedienschutzes sind vom Gesetzgeber zu berücksichtigen. Es liegt außerdem auf der Hand, dass die rasante technologische Entwicklung im Bereich der elektronischen Medien eine entsprechende Rechtsetzung erfordert. Insoweit ist es grundsätzlich richtig, wenn der heute geltende Rundfunkstaatsvertrag, der aus dem Jahr 1991 stammt, durch einen Medienstaatsvertrag ersetzt werden soll, der den neuen Gegebenheiten im Mediensektor Rechnung tragen soll. Denn seit 1991 hat sich die Medienwelt massiv verändert: YouTube, Google, Twitter, Netflix, MagentaTV und für die Grünen der Disney Channel, Tablet oder Smartphone – (Beifall AfD) all das sind Dinge, die es damals noch nicht gab. Was ein Influencer, ein YouTuber oder ein Let’s Player ist, das wusste seinerzeit auch noch niemand. Aber all das sind Dinge, die heute zu unserer Welt gehören und zu denen wir uns auch gesetzgeberisch verhalten müssen. Ich darf für meine Fraktion zunächst einmal grundsätzlich Folgendes konstatieren: Gewiss weist der Medienstaatsvertrag in vielen Punkten in die richtige Richtung, gewiss kann man mit so manchem leben. Aber es bleibt auch zu betonen, dass der Staatsvertrag den Geist der Vergangenheit, den Geist obrigkeitsstaatlicher Regelungsmanie und den Geist der Freiheitsfurcht atmet. (Beifall AfD) Ich will das an drei Punkten erläutern. Erstens natürlich zementiert der Medienstaatsvertrag den Status quo des öffentlich-rechtlichen Rundfunksystems. Im Wesentlichen übernimmt der Vertrag diesbezüglich die alten Regelungen, obgleich es im Detail auch ein paar Abweichungen gibt. Dass die AfD hier im Grundsätzlichen unzufrieden ist, wird niemanden wundern, denn die AfD steht für eine grundsätzliche Neuordnung des öffentlich-rechtlichen Rundfunksystems, und eine solche Neuordnung hat man mit dem Medienstaatsvertrag nicht in Angriff genommen. (Beifall AfD) Was man aber getan hat – und damit bin ich bei meinem zweiten Punkt –, ist Folgendes: Man hat die Denkweise der Rundfunkordnung, die Denkweise der alten Welt auf die neue Welt der Telemedien, des Internets, der Gamer, Influencer und YouTuber übertragen. Und das heißt, der Medienstaatsvertrag ist hier ganz rückwärts gewandt. (Beifall AfD) Ich darf in Erinnerung bringen, dass die Rundfunkregulierung in der Vergangenheit vor allem deshalb erforderlich war, weil die technischen Bedingungen sehr eingeschränkt waren, Stichwort „begrenzte Sendefrequenzen“. Um ein Angebot zur Meinungsvielfalt zu sichern, bedurfte es daher Regelungen wie etwa solche über Zulassungsverfahren. Unsere heutige Onlinewelt der Telemedien ist aber ganz anders strukturiert. Es gibt hier de facto keine technischen Begrenzungen der Kanäle mehr und es ist gewissermaßen eines der Wesensmerkmale dieser Onlinewelt, dass in ihr eine enorme Vielfalt herrscht. Und obwohl der Medienstaatsvertrag so viel von Vielfalt und von der Sicherung der Meinungsvielfalt redet, lassen seine Regelungen des privaten Rundfunks oder die Regeln zu den Medienplattformen und Benutzeroberflächen geradezu eine Furcht vor der Vielfalt, die natürlich die Nutzersouveränität stärkt, erkennen. (Beifall AfD) Hier herrscht nach wie vor das Denken in Kategorien von Zulassung, Aufsicht und Kontrolle und das riecht doch irgendwie nach Bevormundung oder gar Zensur. (Beifall AfD) Insbesondere fürchtet unsere Landesregierung um die Vormachtstellung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, weshalb man diverse Privilegierungsregelungen eingebaut hat, die insbesondere die Öffentlich-Rechtlichen vor dem Andrang der Vielfalt schützen sollen. (Beifall AfD) Ein Ausdruck dieser Denkweise sind die Regelungen zur Zulassung. Zwar war die Landesregierung so großzügig, die Möglichkeit zulassungsfreier Rundfunkprogramme im Internet zu schaffen, aber die Zulassungsfreiheit nach § 54 Abs. 1 ist eng und willkürlich gesetzt. Demnach ist ein Programm zulassungsfrei, wenn es von geringer Bedeutung für die individuelle und öffentliche Meinungsbildung ist oder im Durchschnitt von sechs Monaten weniger als 20.000 gleichzeitige Nutzer erreicht. Zunächst ist es natürlich eine Frage der Wertung, ob ein Programm bedeutend oder nicht bedeutend ist, und so ist das ein unbestimmter Rechtsbegriff. Vor allem aber kommt hier eine merkwürdige Logik zum Ausdruck. Neue Programmanbieter dürften ja anfangs in der Regel nie von hoher Bedeutung und folglich zulassungsfrei sein. Wenn er aber im Laufe der Zeit Bedeutung erlangt, wird er nachträglich, also auch nach seiner Investition, der Zulassungspflicht unterworfen. Was die 20.000 gleichzeitigen Nutzer angeht, so möchte ich nur einmal fragen, wie diese Zahl überhaupt zustande kommt und warum man nicht 120.000 genommen hat. Drittens sei darauf verwiesen, dass gerade neue Tätigkeitsfelder im Onlinebereich – ich habe die YouTuber und die Gamer schon genannt – in einer problematischen Art und Weise rechtlich verunsichert und in ihrer Tätigkeit unter Umständen eingeschränkt werden, zum Beispiel, weil die Legaldefinitionen des Staatsvertrags den Gegebenheiten nicht gerecht werden oder manche Jugendschutzregelungen unangemessene Beschränkungen für Angebote, die sich dezidiert an Jugendliche richten, bedeuten. Dass manche der Regelungen der Medienplattformen, insbesondere diejenigen in § 80 des Staatsvertrags, womöglich gegen die EU-Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste verstoßen, sei abschließend nur angemerkt. Der Medienstaatsvertrag ist also in vielen Punkten durchaus problematisch und hätte eine ausführliche Diskussion auch im Medienausschuss verdient. So wie er jetzt ausgestaltet ist, wird die AfD-Fraktion dem Medienstaatsvertrag jedenfalls nicht zustimmen. Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Keller

Thüringer Gesetz zu dem Staatsvertrag zur Modernisierung der Medienordnung in Deutschland

Das Wort hat Frau Abgeordnete Henfling für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

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Madeleine Henfling GRÜNE

Thüringer Gesetz zu dem Staatsvertrag zur Modernisierung der Medienordnung in Deutschland

Meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrte Präsidentin, die Landesregierung hat am 14. Januar 2020 dem Medienstaatsvertrag zugestimmt und wir haben das übrigens auch schon im Ausschuss beraten. Ich glaube, wenn ich mir das Protokoll ansehe, hätte die AfD genau das, was sie gerade eingefordert hat, an dieser Stelle tun können, nämlich darüber diskutieren. Die Nachfragen gab es dort und es gab dort auch eine Klärung. Ich glaube, jetzt so zu tun, als hätten Sie nicht die Chance dazu gehabt, darüber zu sprechen, das ist tatsächlich mal wieder die übliche Leier, die wir von Ihnen hören. Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Minister hat es schon angesprochen: Wir bewegen uns mal wieder im Bereich der Staatsverträge, und Staatsverträge sind immer schwierig, weil wir sozusagen nur zu einem Kompromisspapier diskutieren. Wenn sich 16 Länder einigen müssen, dann kann man eben nicht zu 100 Prozent alle Forderungen, die man als wichtig erachtet, in der Tiefe tatsächlich durchsetzen und muss zu einem Kompromiss finden, und genau das liegt uns hier vor. Zunächst muss aber erst mal gesagt werden, dass dieser Medienstaatsvertrag, der den Rundfunkstaatsvertrag ablöst, tatsächlich sinnvoll ist und uns in die Digitalisierung auch in der Medienwelt leitet. Insbesondere die Regulierungsfragen der Medienlandschaft bedürfen einer größeren Transparenz und das stellt aus meiner Perspektive dieser Medienstaatsvertrag auch tatsächlich her. Die AfD hat ihren Redebeitrag mal wieder genutzt, um gegen den Öffentlich-Rechtlichen zu schießen, auch das ist irgendwie nicht überraschend. Von daher will ich darauf gar nicht weiter eingehen. Eines sei nur gesagt: Freiheit – auch im Medienbereich – gibt es nur mit Regeln, denn die Freiheit wird dadurch hergestellt, dass wir definieren, welche Werte wir haben, und das gilt natürlich auch hier in diesem Bereich. Sie wollen anscheinend einen regelungsfreien Bereich und ich glaube, das passt sehr gut in Ihre permanente Leier davon, dass Sie quasi immer überall alles sagen wollen. Aber dafür gibt es eben in einem Staat Regeln, dass bestimmte Dinge eben nicht gesagt werden können, weil sie die Menschenwürde anderer verletzen. Und das gilt eben auch hier und deswegen ist es wichtig. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Außerdem sind in diesem Regelungswerk Jugendschutzregeln eingesponnen. Ich glaube, dass niemand hier in diesem Raum tatsächlich möchte, dass wir bestimmte Plattformen nicht entsprechend regulieren, um Kinder und Jugendliche vor bestimmten Inhalten zu schützen, das halte ich … (Zwischenruf Abg. Gröning, AfD: Indyme- dia.org!) Ja, das ist witzig, dass Sie das anbringen. Herr Cotta saß ja auch in der TLM-Versammlung diese Woche, und ich glaube, die Ansprache durch das Präsidium der TLM bei der Frage, was Inhalte angeht, die im Netz nichts zu suchen haben, ging an die AfD und nicht an irgendwelche anderen Parteien. Also vielleicht sollten Sie anfangen, sich da an Ihre eigene Nase zu fassen. (Unruhe AfD) (Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Sie müssten mal das Gesetz lesen!) Das hat nichts mit dem Gesetz zu tun, aber die AfD tut ja immer so, als wäre sie diejenige, die keine Regeln im Netz überschreitet. Ich würde sagen, wenn man genau hinschaut, ist es vor allem die AfD, die dort die Regeln überschreitet. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich teile die Auffassung des Ministers, dass die Auffindbarkeit im Netz bei der Frage der privilegierten Auffindbarkeit durchaus eine kritische und schwierige Regelung ist. Auch da hätte ich mir etwas anderes gewünscht. Ich glaube, da werden wir sicherlich auch in den nächsten Jahren noch nachsteuern müssen. Die gleiche Kritik teile ich eben auch bei der Frage der Medienintermediären, Social Bots, was die diskriminierungsfreie Auffindbarkeit angeht. Da werden wir sehen, wie die Kontrollen und die Umsetzung tatsächlich funktionieren werden. Ich bin auch der festen Überzeugung, dass wir an dieser Stelle definitiv nachsteuern müssen. Ich finde aber durchaus begrüßenswert, dass wir bestimmte Plattformen jetzt eben auch mit einbeziehen und dass dort auch die Regeln transparent in diesem Staatsvertrag auftauchen und für alle klar ist, auf welcher Basis sie sich bewegen, was ist, wenn es um Werbung geht, wenn es um die Frage geht, wie tatsächlich Werbung geschaltet werden darf. Es ist, glaube ich, sehr wichtig, dass das hier drinsteht. Die Bußgelder sind auch deutlich geregelt, also auch für jeden auffindbar. Es gibt unter anderem auch Beschwerdemanagement, auch das ist wichtig. Die Umsetzung der AVMD-Richtlinie soll große Anbieter fernsehähnlicher Telemedien verpflichten, in ihrem Angebotskatalog mindestens 30 Prozent europäische Produktionen vorzuhalten. Auch diese Quotenregelung ist, glaube ich, eine wichtige Regelung, die dort eingeführt wurde. Im Großen und Ganzen lässt sich sagen, der Medienstaatsvertrag ist ein erster Schritt in die richtige Richtung, die Digitalisierung in diesem Bereich abzubilden. Er hat hier und da Dinge, die uns sicherlich in den nächsten Monaten und Jahren noch weiter begleiten müssen und auch werden. Ich glaube, dass es nicht so einfach ist, die unterschiedlichen Bereiche so zu regulieren, dass es am Ende für alle wirklich gut ist. Deswegen werden wir da nachsteuern müssen. Aber ich denke, dass wir da auf einem guten Weg sind und dass das ein guter erster Aufschlag ist. Wir werden sehen, wohin sich das entwickelt. Vielen herzlichen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Keller

Thüringer Gesetz zu dem Staatsvertrag zur Modernisierung der Medienordnung in Deutschland

Das Wort erhält Herr Abgeordneter Kellner für die CDU-Fraktion.

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Jörg Kellner CDU

Thüringer Gesetz zu dem Staatsvertrag zur Modernisierung der Medienordnung in Deutschland

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuhörer und Zuschauer am Livestream, wir beraten heute den Medienstaatsvertrag. Nachdem die Ministerpräsidenten und Bundesländer ihre Unterschrift zum Staatsvertrag zur Modernisierung der Medienordnung in Deutschland gesetzt haben, erfolgt nun die parlamentarische Ratifizierung, die wir hier heute in der ersten Lesung durchführen wollen. Es soll das Gesetz von 1991 des Rundfunkstaatsvertrags ablösen und zukünftig die neuen Medien mit erfassen, Telemedien, Medienplattformen. Hierzu zählen Online-, Audio- und Videotheken, Internetsuchmaschinen, Streaming-Anbieter und soziale Onlinenetzwerke. Der rasant entwickelten Medienlandschaft in dem letzten Jahrzehnt muss man Rechnung tragen. Ich denke, mit diesem neuen Medienstaatsvertrag geht man den ersten Schritt in die richtige Richtung. Es ist letztendlich eine Vorgabe aus der EU-Richtlinie. Natürlich kann man die Kritikpunkte, die ich heute gehört habe, auch zum Teil teilen. Aber an der Stelle muss auch gesagt werden, wir befinden uns am Anfang einer Entwicklung, wo wir noch nicht wissen, wie die nächsten Jahre das noch weiter beeinflussen werden. Wir werden sicherlich noch mehr als einmal über dieses Thema sprechen müssen, aber ich denke, der Medienstaatsvertrag hat die wesentlichen Punkte angesprochen und auch geregelt. Wichtig ist natürlich auch der Jugendschutz, der hier stärker in den Fokus genommen wurde. Auch gewährleistet er mehr Transparenz im Hinblick auf Meinungsbildungsprozesse und sicheren Medienpluralismus sowie Medienvielfalt. Der zentrale Punkt ist die diskriminierungsfreie Auffindbarkeit bei der Präsentation von Angeboten, Inhalten, das heißt, dass durch alle Algorithmen in Intermediären bestimmte Onlineangebote bei deren Anzeige nicht gezielt bevorzugt oder benachteiligt werden dürfen. Ich denke, die Medienlandschaft, wie sie sich derzeit gestaltet, hat großen Einfluss gerade im Bereich der Jugend. Wir hatten das auch in der TLM diese Woche diskutiert. Ich denke, das ist auch ein wichtiger Aspekt, den man nicht aus dem Auge verlieren darf und der auf jeden Fall den Schutz der Jugend mehr in den Blick nehmen soll, weil die Medien an der Stelle doch – ich sage mal – einen großen Einfluss und nicht unbedingt die richtige Richtung aufzeigen. Man will es hier probieren, man will hier den Versuch starten, mehr Transparenz hineinzubekommen, aber auch Kontrolle. Das wurde ja von der Landesregierung vorgestellt und Frau Henfling hat das noch mal thematisiert. Im Großen und Ganzen ist es der Medienstaatsvertrag, der den modernen Medien Rechnung trägt. Es gehört auf die moderne Medienlandschaft auch eine moderne Medienordnung. Hier ist der Versuch gestartet worden und, ich denke, den sollte man auf jeden Fall ernst nehmen und auch weiterverfolgen. Was die Kollegen von der AfD alles angebracht haben: Ja, da gibt es sicherlich Punkte, die man teilen kann. Aber die Frage ist letztendlich, wie Sie es gestalten wollen. Ich höre natürlich in erster Linie, der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist bei Ihnen immer in der Kritik. Das ist sicherlich auch ein Punkt, über den man sprechen muss, aber nicht in diesem Zusammenhang, sondern wenn der öffentlich-rechtliche Rundfunk tangiert wird. Aber bei Ihnen kommt ja immer ein Stück weit raus, wir brauchen das alles nicht. (Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Das habe ich nicht gesagt!) Ich bin da anderer Meinung, was öffentlich-rechtlichen Rundfunk anbelangt. Da werden wir sicherlich noch die Diskussion führen können, wenn es um diesen Staatsvertrag geht. Aber hier haben wir den ersten Schritt gemacht, die modernen Medien, die neuen Medien zu kontrollieren, aber auch ein Stück weit zu kanalisieren, was die Kontrolle, die Bußgelder anbelangt. Deswegen sind wir der Auffassung, das ist der erste Schritt, das ist der richtige Weg. Wir werden diesen mit dem Staatsvertrag unterstützen. Vielen Dank. (Beifall CDU)

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Keller

Thüringer Gesetz zu dem Staatsvertrag zur Modernisierung der Medienordnung in Deutschland

Das Wort hat Herr Abgeordneter Hartung für die SPD-Fraktion.

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Thomas Hartung SPD

Thüringer Gesetz zu dem Staatsvertrag zur Modernisierung der Medienordnung in Deutschland

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, der Rundfunkstaatsvertrag von 1991 passt nicht in die Zeit. Das wird bereits beim Blick auf § 2 deutlich, wo noch ganz klassisch vom Rundfunk als Informations- und Kommunikationsdienst unter Benutzung – ich zitiere – „elektromagnetischer Schwingungen“ gesprochen wird. Das ist nicht mehr wirklich das, was wir heute als Medienvielfalt ansehen. Das, was da beschrieben ist, ist, glaube ich, von dem heute konsumierten Angebot nur noch ein kleiner Bestandteil. Was haben die Länder gemacht? Sie haben sich auf den Weg gemacht, diesen Rundfunkstaatsvertrag in die neue Zeit zu bringen. Hauptanliegen ist zum einen die Umsetzung der EU-Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste. Diese war 2018 novelliert worden und ist bis zum September 2020 in nationales Recht umzusetzen. Das schaffen wir wahrscheinlich gerade noch so. Zweitens muss man die neuen Medien so weit regulieren, dass Vielfaltsicherung, Qualitätssicherung und Missbrauchsprävention auch hier gesetzlich normiert werden. Neben den klassischen Rundfunkangeboten … (Unruhe AfD) Na, Sie sind es doch, die hier sogar der FDP, der armen Frau Baum verbieten möchten, „Disney“ zu schauen. Das haben Sie doch gerade eben gesagt. Um jetzt mal wieder zum Ernst zu kommen und nicht zu diesen Pappnasen: Neben den klassischen Rundfunkangeboten müssen wir uns also auch Medienplattformen wie MagentaTV, Benutzeroberflächen, Medienintermediären widmen, zum Beispiel in Suchmaschinen. Wir müssen VideosharingDienste wie YouTube unter die Lupe nehmen und den Bestimmungen des Rundfunkstaatsvertrags unterordnen. Die Anbieter dieser Dienste haben im Laufe der Zeit immer mehr die Funktion von Gatekeepern übernommen und sind dabei nicht automatisch (Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Wie in China!) der entsprechenden Meinungsvielfalt und den entsprechenden Diskriminierungsverboten verpflichtet. (Unruhe AfD) Wir sehen es immer mehr … Frau Präsidentin, könnten Sie mal ein bisschen für Ruhe im Haus sorgen? Das ist Gepöbel, das sind nicht nur Zwischenrufe. Das Grundrauschen ist schon ein bisschen mehr als ein Zwischenruf. (Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Nein!) Doch, Herr Möller, doch! Jedenfalls fühlen sich Anbieter wie Google, Facebook, Twitter, YouTube und Ähnliche nur marginal den Grundprinzipien der Vielfalt und der Transparenz verpflichtet. Der Einsatz manipulativer Social Bots ist dabei genauso bedenkens- und überdenkenswert (Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Verschwö- rungstheorien!) wie andere Dinge dieser Anbieter. Transparenzgebot und Diskriminierungsverbot müssen auch für diese Anbieter gelten. Deswegen ist die Reformierung des Medienstaatsvertrags wichtig. Deswegen müssen wir regulieren, dass zum Beispiel die Intermediären ihre verwendeten Präsentationsalgorithmen nicht dazu nutzen, bestimmte Inhalte zu blockieren, andere Inhalte hervorzuheben und dadurch selbst den Zugang zu Medieninhalten zu manipulieren. Für diese klaren Regeln, für diese Kontrollen ist es wichtig, dass wir diesen Staatsvertrag ratifizieren. Ich bitte daher um Zustimmung. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Keller

Thüringer Gesetz zu dem Staatsvertrag zur Modernisierung der Medienordnung in Deutschland

Sehr geehrter Herr Abgeordneter Hartung, ich gehe davon aus, dass Sie den Begriff „Pappnasen“ in Richtung Comics gemeint haben. (Zuruf Abg. Dr. Hartung, SPD: Aber selbst- verständlich!) Oder haben Sie das in Richtung AfD-Fraktion gesagt? – Nein, das ist nicht der Fall. Dann will ich das hier nur geklärt haben, sonst wäre hier an dieser Stelle ein Ordnungsruf fällig, damit das die anderen auch gleich wissen. Damit darf ich Herrn Abgeordneten Montag für die FDP-Fraktion aufrufen.

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Robert-Martin Montag FDP

Thüringer Gesetz zu dem Staatsvertrag zur Modernisierung der Medienordnung in Deutschland

Meine sehr verehrten Damen und Herren, werte Frau Präsidentin, nachdem wir gestern in der Aktuellen Stunde über die Chancen der Digitalisierung in Thüringen gesprochen haben, befassen wir uns heute schon direkt mit den Folgen der digitalen Transformation, nämlich diesmal in der Medienlandschaft, und wir reden über einen Staatsvertrag zur Modernisierung der Medienordnung, der eben den angestaubten – ist vielleicht noch sehr freundlich formuliert – Rundfunkstaatsvertrag ablösen soll. Die Vorredner und Kollegen haben schon gesagt, dass dieser Vorgängervertrag im Ursprung von 1991 stammt. Da gab es natürlich viele digitale Innovationen noch nicht. Es gab seinerzeit kein öffentlich zugängliches Internet, an Suchmaschinen, Videodienste, soziale Netzwerke und StreamingDienste dachte damals niemand. Für mich klingt es schon ewig her, aber so viel an Jahren ist es noch gar nicht, wenn man bedenkt, dass beispielsweise erst 1994 der erste Webbrowser mit einer grafischen Oberfläche – also auch einer allgemein nutzbaren Oberfläche – überhaupt erschienen ist. Das ist noch nicht so lange her, aber daran merkt man, dass tatsächlich eine technologische Revolution stattgefunden hat. Über Smartphones usw. will ich gar nicht sprechen. Aber das hat natürlich eine Dynamik ausgelöst, eine Dynamik, in der die Frage steht: Wie werden eigentlich Medien gemacht? Wie wird kommuniziert und wie kann man Inhalte erstellen? Tatsächlich ist es so, dass die Anbieter dieses Recht früher sozusagen exklusiv hatten, weil eine hohe Technikkompetenz, ein hoher Kapitaleinsatz notwendig waren, wie eben in Rundfunkanstalten, aber heute das Medienmachen, das Angebotproduzieren demokratisiert sind, sozusagen jeder auf Plattformen seinen Inhalt präsentieren kann. Ich sage mal, es ist auch schon die Frage angesprochen worden, wie dann eine Marktmacht zu kontrollieren ist, die auch eine Meinungsmacht darstellen kann, darum geht es letzten Endes in diesem Medienstaatsvertrag. Da sagen wir ganz deutlich: Wir tragen ihn mit. Denn natürlich hat man noch nicht gleich alles richtig regeln können. Aber der Zug sitzt auf dem Gleis und vor allen Dingen fährt der Zug in die richtige Richtung. 122 Paragrafen umfasst das Vertragswerk, insbesondere werden nunmehr auch diese angesprochenen Plattformen, Suchmaschinen und soziale Netzwerke einer medienrechtlichen Regulierung unterworfen. Eine Regulierung heißt ja nicht eine Zensur, lieber Herr Möller. Das ist, glaube ich, auch noch mal wichtig, darzustellen. Regeln sind dann gut, wenn sie ein faires Miteinander und Wettbewerb ermöglichen; auch um Qualität und um die Inhalte von Medien geht es. (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Mit Qualität hat es die AfD nicht so!) Gut. Wir sehen es ja beispielsweise daran – das hatten wir auch bei der …

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Keller

Thüringer Gesetz zu dem Staatsvertrag zur Modernisierung der Medienordnung in Deutschland

Herr Abgeordneter Montag, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Möller?

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Robert-Martin Montag FDP

Thüringer Gesetz zu dem Staatsvertrag zur Modernisierung der Medienordnung in Deutschland

Gern, ja.

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Stefan Möller AfD

Thüringer Gesetz zu dem Staatsvertrag zur Modernisierung der Medienordnung in Deutschland

Vielen Dank, Herr Kollege Montag. Halten Sie es denn für einen Ausdruck von Qualitätsmanagement, dass Deutschland hinter China gleich den zweiten Platz bei den am meisten gesperrten Videos im Internet hat?

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Robert-Martin Montag FDP

Thüringer Gesetz zu dem Staatsvertrag zur Modernisierung der Medienordnung in Deutschland

Also, lieber Herr Möller, ich glaube, wir sind gerade am Anfang, herauszufinden, welche Möglichkeiten technologischer, aber auch rechtlicher Art wir überhaupt haben, auf bestimmte Medienanbieter zuzugreifen. Wenn ich beispielsweise die Ungleichbehandlung sehe – nehmen wir mal das Angebot der Bild-Gruppe, die ursprünglich ein Zeitungsverlag waren und jetzt zusätzlich auf Video-Formate, TVgleiche Formate setzen, aber für sich meinen, dass sie sozusagen damit nicht unter die Regelungsbedarfe fallen wie beispielsweise öffentliche Rundfunkanstalten und andere, beispielsweise BürgerTV usw. – dass man das reguliert, was Angebotsvielfalt und Meinungsvielfalt anbelangt, da halte ich es schon für notwendig, um eine Vielfalt auch nicht nur rein der Größe des Unternehmens zu überlassen. Ich spreche da noch nicht mal von Springer, sondern ich spreche von anderen Angeboten. Ich glaube, da sollten wir uns einig sein, dass ein gemeinsamer fairer Wettbewerb, der dann zu Qualität führt, unser aller Ziel sein sollte. Ich glaube, da sind wir in der richtigen Richtung, dass diese Regelungen einen Anfang finden. Sie sind noch nicht perfekt. Ich glaube, das hat auch Herr Minister Hoff gerade angesprochen, was aus seiner Sicht noch fehlt. Aus unserer Sicht fehlt ebenfalls noch ein bisschen was. Vor dem Problem stehen wir generell. Vielen Dank. (Beifall AfD) Jetzt weiß ich nicht, wie meine Zeit aussieht. Ich kann es im Prinzip kurz machen. Am Ende ist es so, dass die Realität oftmals rechtliche Regelungen und die Welt der Politik überholt. Im Bereich „Medienregulierung und Rahmensetzung“ ist das der Fall gewesen. Ich glaube, wir müssen jetzt gar nicht weiter ins Detail gehen, denn meine Redezeit ist abgelaufen. Er trifft in dem Fall unsere Zustimmung. Herr Minister Hoff weiß, er kriegt von uns Kritik, wenn er es verdient hat, er kriegt aber auch Unterstützung, wenn Unterstützung lohnt, und das ist in dem Fall der Fall. Vielen Dank. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP)

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Keller

Thüringer Gesetz zu dem Staatsvertrag zur Modernisierung der Medienordnung in Deutschland

Dann muss ich jetzt unterbrechen, weil wir die Hygienepause machen müssen. Um 11.20 Uhr machen wir weiter. Danke.

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Madeleine Henfling

Thüringer Gesetz zu dem Staatsvertrag zur Modernisierung der Medienordnung in Deutschland

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir beenden die Lüftungspause und würden im Tagesordnungspunkt 7 fortfahren. Das Wort hat Abgeordneter André Blechschmidt.

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André Blechschmidt Die Linke

Thüringer Gesetz zu dem Staatsvertrag zur Modernisierung der Medienordnung in Deutschland

Danke, Frau Präsidentin. Ich weiß gar nicht, ob man den Anschluss geistig noch mal bringt. Sicherlich, aber die Atmosphäre ist natürlich so ein klein bisschen gedämpft. Ich möchte denselben Ausgangspunkt wählen wie einige meiner Vorredner, die Problematik der Historie, die Notwendigkeit. Man kann wirklich davon sprechen, endlich kommen wir einen Schritt weiter, denn die Medienregulierung soll und muss die Meinungsvielfalt, die Menschenwürde, Kinder und Jugendliche im Besonderen und Nutzerinnen und Nutzer im Allgemeinen schützen. Dies konnte der bisherige Staatsvertrag nicht mehr umfänglich leisten, stammt er doch – und da haben andere verschiedene Beispiele gebracht, ich möchte auch eines dazu beitragen – noch aus einer Zeit, in der das Mobiltelefon einen eigenen Platz im Auto gebraucht hat. So ist es durchaus richtig, gut und wichtig, nach zweijähriger Verhandlung die entsprechenden Veränderungen vorzunehmen, um diesen Staatsvertrag, jetzt Medienstaatsvertrag, in ein modernes Medienzeitalter anzupassen. Dieser Prozess war ausgesprochen transparent, beteiligungsorientiert, was man durchaus mit Blick auf Staatsverträge nicht immer sagen kann, aber hier positiv hervorheben sollte. Da auch mein Einschub, Herr Cotta: Ja, wir hatten das im Ausschuss, ja, wir haben dort debattiert und haben unsere Fragen gestellt. Und wenn es Ihnen aus jetziger Sicht nicht gereicht hat, müssen Sie den Vorwurf ertragen und hinnehmen, dass Sie dort hätten mehr sagen und Ihre Gedanken auf den Tisch legen müssen. Das ist nicht geschehen. Jetzt nehme ich Ihre Kritik zur Kenntnis. Aber dann nützt es nichts, zu sagen, wir hatten keine Zeit, sondern gerade mit Blick auf die letzten Staatsverträge sind wir immer rechtzeitig und umfänglich informiert worden. Anspruch dieses Staatsvertrags waren sowohl der Auftrag als auch die Regulierung der Akteure, den Stand 2021 anzupassen, den Jugendschutz zu verbessern und faire Regelungen für alle Medien aufzustellen, damit die Informationsvielfalt gesichert und gefördert wird. So sollten auch sogenannte Medienintermediäre wie Facebook und Google, die Inhalte anderer mit Algorithmen sortieren und im Internet darstellen, reguliert und klare Regelungen zur Frage „Was ist Rundfunk und wie wird er bewertet?“ aufgestellt werden. Die Sortierung nach Algorithmen, meine Damen und Herren, hat nämlich durchaus eine demokratietheoretisch bedenkliche Dimension. Nach welchen Kriterien wird sortiert? Wie kommt das benutzerspezifische Ranking zustande und wie kann der oder die Einzelne darauf Einfluss nehmen? Wie wird Diskriminierung einzelner Anbieter von Inhalten entgegengewirkt? Hierauf gibt der neue Staatsvertrag neue und gute Antworten. Das ist auch gut so. Nur so können ein unabhängiges Informationsangebot und freie Meinungsbildung in den Medien langfristig gewährleistet werden. Nicht minder wichtig erscheint mir die Feststellung zu sein, dass relevante Angebote mit gesellschaftlichem Mehrwert als öffentliche und private Rundfunkangebote, die einen Wertbeitrag und Nutzen für die demokratische Gesellschaft erbringen, auch Nutzeroberflächen besonders leicht aufzufinden und zugängig sein müssen. Damit wird der Wert von qualifizierten Informationsangeboten ausdrücklich gestärkt. Die Stärkung inklusiver Medienangebote durch Barrierefreiheit ist ein längst überfälliger Schritt, um möglichst allen Menschen die Teilhabe an medialen Meinungsbildungsprozessen zu ermöglichen. Diesen Weg müssen wir nun konsequent weiter beschreiten und dabei unterstützen, tatsächlich Barrierefreiheit herzustellen. Ich betone ausdrücklich und zusätzlich: auch schnell. Nicht zuletzt, meine Damen und Herren, halte ich es für richtig und erforderlich, mit dem Staatsvertrag auch Instrumente zu gestalten, die die Einhaltung demokratischer und journalistischer Spielregeln und Gesetze im Internet sicherstellen und gegebenenfalls Verstöße dann auch sanktionieren können. Hier gab es bisher nur vor allem für Angebote im Netz eine Regulierungslücke, die dieser Staatsvertrag ausdrücklich schließt. Dennoch – und das haben auch alle Redner deutlich gemacht – ist dieser Vertrag ein Kompromiss – ein Kompromiss zwischen 16 Bundesländern. Wir hätten uns noch weitere Veränderungen vorstellen können und haben auch diese in die Diskussion eingebracht. Ich möchte an dieser Stelle nur stichwortartig auf drei Punkte eingehen: Erstens: Es gibt aus unserer Sicht keine weiteren Regelungen zur Medienkonzentration. Dies wäre auch durchaus noch vorstellbar. Zweitens: Die Presse mit ihren Onlineangeboten wird nicht mit einbezogen. Nicht sendebezogene presseähnliche Angebote für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk – diese Problematik wurde nicht rückgängig gemacht. Das wäre der dritte Punkt, an dem wir im Grunde genommen Kritik üben. Ein weiterer Geltungsbereich des Staatsvertrags muss nun in Zukunft auch kommen. Für die redaktionellen Teile von reichweitenstarken Internetportalen wie zum Beispiel T-Online oder web.de gibt es bislang keine ausreichende Instanz, an die sich Menschen beispielsweise mit Beschwerden wenden können. Für sie sollten die Regeln gelten wie für vergleichbare Wettbewerber, um die Wettbewerbsgleichheit zu garantieren. In Summe, meine Damen und Herren, ist den Ländern mit dem Staatsvertrag dennoch ein gutes Ergebnis gelungen. Wir bleiben dabei, diesem Ergebnis kann auch Die Linke zustimmen, obwohl für die Zukunft weitere Arbeit ansteht. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Madeleine Henfling

Thüringer Gesetz zu dem Staatsvertrag zur Modernisierung der Medienordnung in Deutschland

Vielen Dank. Weitere Wortmeldungen? Herr Cotta von der AfD-Fraktion.

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Jens Cotta AfD

Thüringer Gesetz zu dem Staatsvertrag zur Modernisierung der Medienordnung in Deutschland

Sehr geehrte Frau Präsidentin, ich muss doch noch mal an die Bütt hier. Frau Henfling, ich habe am Anfang meiner Rede gesagt, im Rechtsstaat müssen die Grundlagen der Rundfunk- und der Medienordnung zweifellos geregelt werden. Von einer Medienanarchie habe ich überhaupt nicht gesprochen. Herr Kellner, der vorliegende Medienstaatsvertrag ist immer noch ein Rundfunkstaatsvertrag, der Rundfunkregulierung auf alle Medien ausweiten will. Das passt einfach nicht in die neue Zeit. Beispiel YouTube: Ist YouTube eine Videoplattform oder ist es eine Social-Media-Plattform? Denn bei YouTube kann man auch kommentieren. Das sind alles Sachen, die sind nicht eindeutig geregelt. Deswegen passt dieser Medienstaatsvertrag nicht in die neue Welt. Ein Vorschlag unserer Fraktion wäre zum Beispiel, dass man technologieneutrale allgemeine Regelungen für alle Medien schafft und dann aber Regelungen macht, die den einzelnen Mediensektoren mit den spezifischen Problemstellungen Rechnung tragen. Das wäre viel differenzierter und würde auch viel besser wirken. (Beifall AfD) Zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk haben wir übrigens ein Konzept erarbeitet, Herr Kellner: Unser Rundfunkkonzept, das vorsieht, die Zwangsbeiträge abzuschaffen und eben Netflix, Amazon und Co. auch in die Pflicht zu nehmen, sich daran zu beteiligen, unseren Rundfunk zu finanzieren. Herr Hartung, ich verbiete niemandem Disney Channel zu schauen, auch Ihnen nicht, auch wenn Sie hier deutlich gemacht haben, dass Sie auf dieses chinesische Mediensystem stehen. Also wir auf jeden Fall nicht. (Beifall AfD) (Zwischenruf Abg. Dr. Hartung, SPD: Ich ha- be das nicht gesagt!) Aber wie wir aus allen Redebeiträgen gesehen haben, scheint es nun, auch wenn damals im Europaausschuss eine Kenntnisnahme und keine Diskussion stattgefunden hat, dennoch Redebedarf zu geben, weil jede Fraktion bis jetzt geäußert hat, dass sie Bedenken gegenüber diesem Medienstaatsvertrag im Ganzen hat. Deswegen sollten wir vielleicht doch noch mal darüber nachdenken, dieses Thema im Ausschuss zu behandeln. Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Madeleine Henfling

Thüringer Gesetz zu dem Staatsvertrag zur Modernisierung der Medienordnung in Deutschland

Abgeordneter Hartung hat sich zu Wort gemeldet.

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Thomas Hartung SPD

Thüringer Gesetz zu dem Staatsvertrag zur Modernisierung der Medienordnung in Deutschland

Frau Präsidentin! Herr Cotta, das schreit ja nach einer Richtigstellung. Ich habe China mit keinem einzigen Wort erwähnt, das waren Sie! Sie suggerieren hier, dass, wenn man (Beifall SPD) Kinder vor unlauterer Werbung schützt, das China ist, dass, wenn man Hassvideos wie von irgendwelchen Nazis löscht, das China ist. Das ist nicht so. Wir wollen einfach, dass die Menschen ein Angebot haben und sicher sein können, dass sie vor solchen Inhalten, die gelöscht werden, geschützt sind, Kinder zum Beispiel vor unlauterer Werbung, vor Manipulation durch Suchmaschinen. Davor wollen wir die Menschen schützen und dazu stehen wir auch. (Beifall SPD) Das hat mit China nichts zu tun. (Beifall DIE LINKE) Sie schauen nach China, weil Sie das gern hineininterpretieren, weil es wahrscheinlich in Ihrem Geist gleich sagt: Oh, Manipulation, Kontrolle – China, weil die Dinge, die wir löschen, häufig Dinge sind, die Ihnen gefallen. Denken Sie mal darüber nach. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD)

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Madeleine Henfling

Thüringer Gesetz zu dem Staatsvertrag zur Modernisierung der Medienordnung in Deutschland

Abgeordneter Blechschmidt hat sich noch einmal zu Wort gemeldet.

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André Blechschmidt Die Linke

Thüringer Gesetz zu dem Staatsvertrag zur Modernisierung der Medienordnung in Deutschland

Danke, Frau Präsidentin. Es ist sicherlich gewollt vom Kollegen Cotta, dass man noch mal reagiert, das war jetzt sein Wunsch. Zwei Gedanken noch mal: Öffentlich-rechtlicher Rundfunk, Ihr Rundfunk, den wir da zur Kenntnis nehmen, was die AfD entwickelt hat. Ich habe Ihnen schon mal gesagt – und dabei bleibe ich auch –, das, was Sie da als Modell entwickeln, die Beschneidung, die Sie nicht nur finanztechnisch, strukturell und damit eben auch personell vornehmen, führt letztendlich zu der Konsequenz, der öffentlich-rechtliche Rundfunk soll beseitigt werden. (Beifall DIE LINKE, SPD) Da haben wir ein anderes Modell und da haben wir eine andere Konsequenz und damit müssen Sie umgehen. Dann reicht auch nicht der Einwurf: Die Leute, die wollen das. – Die Mehrheit will es nicht. Das sage ich Ihnen deutlich. Die Mehrheit will es nicht. (Beifall DIE LINKE, SPD) Das sind immer Ihre Wortspiele, muss ich sagen. Wie Sie aus diesen Redebeiträgen, die, jetzt verkürze ich mal, immer die Schlusssätze „Wir sind dafür, wir unterstützen, wir tragen mit“ enthalten und die damit verbundenen Kritiken an Inhalten, wie es gegebenenfalls noch weitergehen soll, entnehmen, dass hier keine Mehrheit in dem Haus ist, um den Staatsvertrag zu verabschieden, das ist Ihr eigenes Rätsel, was Sie mit sich herumtragen. Wir werden den Staatsvertrag – und so habe ich jetzt die Mehrheit des Hauses verstanden – in diesen zwei Tagen verabschieden. (Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Wir nicht!) Damit müssen Sie dann leben. (Beifall DIE LINKE, SPD)

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Madeleine Henfling

Thüringer Gesetz zu dem Staatsvertrag zur Modernisierung der Medienordnung in Deutschland

Vielen Dank. Ich sehe jetzt keine weiteren Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten. Dann stimmen wir über die Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Europa, Kultur und Medien ab. Wer dieser zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das ist die AfD-Fraktion. Gegenstimmen? Das sind alle übrigen Fraktionen des Hauses. Damit ist die Ausschussüberweisung abgelehnt. Wir schließen den Tagesordnungspunkt 7 für heute und kommen zum Aufruf des TagesordnungsGesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/1187 ERSTE BERATUNG Wünscht jemand aus den Fraktionen Die Linke, der SPD oder Bündnis 90/Die Grünen das Wort zur Begründung? Abgeordneter Gleichmann von der Fraktion Die Linke.

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Markus Gleichmann Die Linke

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Brexit-Übergangsgesetzes

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, warum eine Änderung des BrexitÜbergangsgesetzes? Sie haben alle mitbekommen, dass aktuell Probleme bei der Neufassung der Straßenverkehrsordnung existieren. Die Rechtmäßigkeit ist angezweifelt, weil irgendwo in dem Gesetzestext eine Rechtsgrundlage falsch zitiert worden ist. Das ist natürlich gleich doppelt tragisch, weil erstens der Gesetzgeber wenig kompetent daherkommt und zweitens eine sinnvolle Regelung zur Sanktionierung von Geschwindigkeitsverstößen weiter torpediert wird. Das zu dem Thema. Was aber das Thema mit unserem Thema zu tun hat, ist, dass durch die chaotischen Brexit-Verhandlungen mehrfach das Verhandlungsergebnis verändert worden ist und es nacheinander in verschiedensten Amtsblättern dann veröffentlicht wurde. Zum Zeitpunkt unserer Verabschiedung des BrexitÜbergangsgesetzes war die Zitierung also eine andere, als sie heute wäre. Das Dokument ist aber dasselbe geblieben, ist also quasi nur eine Textstelle, die sich verändert hat. Damit wir uns das ersparen, was auf Bundesebene bei der StVO passiert ist, bitten wir um die Zustimmung zu den Änderungen des referenzierten Textes. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

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Madeleine Henfling

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Brexit-Übergangsgesetzes

Vielen Dank. Ich eröffne die Aussprache zum Tagesordnungspunkt 8. Für die Fraktion der FDP hat sich Abgeordneter Montag zu Wort gemeldet.

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Robert-Martin Montag FDP

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Brexit-Übergangsgesetzes

Sehr verehrte Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, Hintergrund des heutigen Gesetzes ist – Sie haben es schon gesagt, Herr Gleichmann – die doch chaotische Verhandlungsführung seitens Großbritanniens. Man muss das leider so konstatieren. Ich glaube, die Europäische Union mit dem Chefverhandler Barnier hat in den letzten Jahren große Schritte auf Großbritannien zugemacht. Ich kann nur noch mal an die Zeiten erinnern, als Theresa May Prime Minister war und jeden Tag eine – man kann es nicht anders sagen – andere Sau durchs Dorf trieb, teilweise in den eigenen Medien Interviews gab, die ihre eigenen Unterhändler in Brüssel wieder kassiert haben. Also alles leider hochnotpeinlich und kein guter Ausdruck dafür, ob ein Land, das den Weg gewählt hat, seine eigene Zukunft außerhalb der Europäischen Union zu suchen und zu finden, überhaupt eine Vorstellung davon hat, wie denn die eigene Zukunft aussehen soll. Das macht Verhandlungen kompliziert, das kennt man auch aus dem privaten Leben. Ob die Hoffnung, die damit verbunden ist, aus einem Binnenmarkt auszutreten, um damit letzten Endes die eigene wirtschaftliche Prosperität zu steigern, tatsächlich eintritt, das ist eine sehr gewagte Hypothese. Ich will da noch nicht einmal von einer Prognose sprechen. Denn der Vorteil der Europäischen Union ist, dass wir gemeinsame Rechtsakte treffen, dass wir gemeinsam einen Rahmen setzen, der für alle in diesem Bereich gleich ist, sodass in der Europäischen Union die Rahmenbedingungen für alle gleich sind und damit auch wettbewerbsfair sein können. Weil wir ein so starker Wirtschaftsraum sind, gelingt es uns, unsere eigenen Standards auch dorthin zu exportieren, wo allgemein Standards noch nicht so hoch sind. Das heißt, Verträge der Europäischen Union über Freihandelszonen, die hier häufig kritisiert worden sind, führen dazu, dass mittlerweile beispielsweise in Südostasien andere soziale Produktionsstandards – beispielsweise in der Textilindustrie – gelten, weil man sagt, wenn ihr zu uns in unseren Wirtschaftsraum exportieren wollt, dann müsst ihr euch bitte an eine Grundlage, an Regeln halten. Deswegen stehen wir für Welthandel, deswegen stehen wir auch für Freihandelszonen. (Beifall FDP) An unserer Seite sollten wir eigentlich diejenigen wissen, die normalerweise genau dieses Ziel proklamiert haben, dann aber am Ende, wenn es konkret wird, wie bei CETA oder TTIP, verwunderlicherweise dagegen sind. Meine Damen und Herren, ich glaube, zu dem Gesetzentwurf müssen wir inhaltlich gar nicht tiefer einsteigen. Ich glaube, wir müssen dafür Sorge tragen, dass unsere Thüringer Wirtschaft am Ende in der Lage ist, mit dem hoffentlich noch immer sehr engen Partner Großbritannien weiterhin zu handeln. Ich glaube, Handeln bringt immer Frieden, Handeln bringt immer Verständnis. Daran sollte uns allen gelegen sein. Deswegen erteilen wir bei dieser Formalie unsere Zustimmung und hoffen, dass zukünftige Generationen Großbritanniens den Weg in eine Europäische Union zurückfinden, die dann aber auch hoffentlich ihre Hausaufgaben gemacht haben. Unsere liberalen Freunde in der Europäischen Union, im Europäischen Parlament haben dazu Vorschläge gemacht, die ich hier nicht wiederholen möchte, die aber, so glaube ich, selbst die Mehrheit dieses Hauses finden würden. Vielen Dank. (Beifall FDP)

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Madeleine Henfling

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Brexit-Übergangsgesetzes

Vielen Dank. Für die CDU-Fraktion hat sich Abgeordneter Urbach zu Wort gemeldet.

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Jonas Urbach CDU

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Brexit-Übergangsgesetzes

Meine sehr geehrten Damen und Herren, werte Präsidentin, zunächst ist nach wie vor der Schritt Großbritanniens 2015, die EU verlassen zu wollen, bedauernd festzuhalten. Ich finde, das ist nach wie vor ein Fehler. (Beifall CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN, FDP) Ich kann mich der Hoffnung des Vorredners anschließen, dass vielleicht dort irgendwann die Vernunft wieder einzieht. Meine sehr geehrten Damen und Herren, erlauben Sie mir zunächst, den Inhalt des im März vergangenen Jahres hier im Landtag beschlossenen Gesetzes kurz noch einmal in Erinnerung zu rufen. Die wesentlichen Aspekte dieses Gesetzes, die wesentlichen Aufgaben sind, die finanziellen, wirtschaftlichen und auch politischen und gesellschaftlichen Auswirkungen dieses unschönen Brexits so minimal wie möglich für die Menschen ausfallen zu lassen. Die Voraussetzung dafür ist allerdings ein geregelter, sprich geordneter Brexit auf der Grundlage des bereits ausgehandelten Deals zwischen dem Vereinigten Königreich und den übrigen EUMitgliedstaaten. Am 31. Januar hat Großbritannien die Europäische Union formal verlassen. Seitdem befindet sich das Land im sogenannten Übergangszeitraum, in dem Großbritannien sowohl Teil der Zollunion als auch Teil des Binnenmarkts bleibt. Dieser Übergangszeitraum endet nun Punkt Mitternacht am 31. Dezember 2020. An dieser Deadline wird sich nichts mehr ändern, denn die Möglichkeit einer Verlängerung dieser Übergangsfrist um bis zu zwei Jahre hat die britische Regierung kürzlich verstreichen lassen. In diesem Übergangszeitraum bis zum 31. Dezember ist das Vereinigte Königreich weiterhin wie ein EUMitgliedstaat zu behandeln. Jedoch gibt es Ausnahmetatbestände, auf die die Übergangsregelung keine Anwendung finden soll. Diese Ausnahmetatbestände betreffen auch das Landesrecht. Mit dem Thüringer Brexit-Übergangsgesetz, das in allen deutschen Bundesländern letztes Jahr analog beschlossen wurde, ist auf Landesebene Rechtssicherheit hergestellt und geklärt worden, in welchen Fällen das Vereinigte Königreich während des Übergangszeitraums eben nicht wie ein EU-Mitgliedstaat zu behandeln ist. Dieses Übergangsgesetz sieht vor, dass im Falle eines geregelten Brexits bzw. eines Austrittsverfahrens des Vereinigten Königreichs aus der EU bestimmte landesrechtliche Regelungen, die an die Mitgliedschaft in der EU anknüpfen, fortgelten oder eben nicht fortgelten sollen. Laut § 1 des Gesetzes wird geregelt, dass das Vereinigte Königreich auch landesrechtlich im Übergangszeitraum als EU-Mitglied zu behandeln ist. Wird im Landesrecht, wozu auch die von Thüringen gezeichneten und in Landesrecht transformierten Staatsverträge wie im Medien- oder Glücksspielbereich gehören, auf die EU-Mitgliedschaft Bezug genommen, so gilt das EU-Recht auch für das Vereinigte Königreich. Dagegen regelt § 2 die Ausnahme von dieser Übergangsregelung bezüglich des aktiven und passiven Kommunalwahlrechts in Thüringen. Das heißt, auch im Übergangszeitraum sollen Staatsangehörige des Vereinigten Königreichs weder ein aktives noch ein passives Kommunalwahlrecht haben und bereits gewählte Mandatsträger mit dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU ihr Mandat verlieren. Auch das ist eine direkte Folge dieser Verhandlungen. Meine Damen und Herren, wie im Bund ist auch auf Landesebene eine gesetzliche Regelung von landesrechtlich relevanten Angelegenheiten im Übergangszeitraum bis zum endgültigen Austritt Großbritanniens aus der EU erforderlich. Um einen geordneten Brexit auf der Grundlage des inzwischen überarbeiteten Austrittsabkommens zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU umzusetzen, braucht es natürlich Übergangsbestimmungen. Diese federn nicht nur die Brexit-Folgen ab, sondern helfen meiner Ansicht nach auch bei der Gestaltung künftiger Handels- und Wirtschaftsbeziehungen. Ich finde den Vergleich vom Kollegen Gleichmann ganz gut, dass wir hier nicht in eine ähnliche, schwierige Situation geraten wie bei der Straßenverkehrsordnung, sodass wir hier natürlich diesem Gesetzentwurf zustimmen werden und dann in irgendeiner Form wieder vernünftige Beziehungen zu Großbritannien aufrechterhalten. Ich bekräftige noch mal: Ich schließe mich der Hoffnung an, dass wir hier irgendwann auch wieder Großbritannien in unseren Reihen begrüßen dürfen. Vielen Dank. (Beifall CDU, FDP)

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Madeleine Henfling

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Brexit-Übergangsgesetzes

Vielen Dank. Weitere Wortmeldungen? Herr Abgeordneter Möller von der AfD-Fraktion.

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Stefan Möller AfD

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Brexit-Übergangsgesetzes

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste, wenn ich mir den Gesetzentwurf so durchlese – in § 1 des Thüringer Brexit-Übergangsgesetzes vom 27. Mai 2019 wird der Klammerzusatz XYZ durch den Klammerzusatz XYZ ersetzt –, dann finde ich es schon erstaunlich, dass man darüber so lange debattieren kann. Sie nutzen das Ganze zu einer Generalaussprache über den Brexit – faktisch jedenfalls. Dann will ich Ihnen auch unsere Position in dem Zusammenhang (Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das ist ja eine Überraschung!) noch mal verdeutlichen. Das fasse ich auch relativ kurz zusammen, damit Sie nicht so sehr leiden, Frau Rothe-Beinlich, (Beifall AfD) nämlich in dem Sinne, dass die Quote des Bedauerns über den Brexit in Großbritannien – Gott sei Dank, weil das Land unglaublich schlau ist – wesentlich kleiner ausgeprägt ist als hier in diesem Landtag. (Beifall AfD) Dafür gibt es auch verdammt gute Gründe. Einer der letzten guten Gründe ist, glaube ich, erst diese Woche bekannt geworden, nämlich das Punktesystem, mit dem die Einwanderung in Großbritannien neu geregelt wird – ein exzellentes Zuwanderungsmodell für einen modernen Industriestaat. Davon sind wir in Deutschland und in Europa – jedenfalls in dem Teil, der unter der EU-Herrschaft leidet – meilenweit entfernt. (Beifall AfD) Ich muss Ihnen ganz ehrlich sagen: Ihr Wunsch, dass Großbritannien wieder zurück in die EU kommt – ich weiß nicht, ob das der richtige ist. Wenn die EU so bleibt, wie sie ist, wenn sie sich weiterhin als unreformierbar herausstellt, dann, bin ich der Meinung, sollte man doch eher hoffen, dass wir den Weg ebenso wie Großbritannien herausfinden. (Beifall AfD)

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Madeleine Henfling

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Brexit-Übergangsgesetzes

Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Hey?

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Stefan Möller AfD

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Brexit-Übergangsgesetzes

Selbstverständlich.

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Madeleine Henfling

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Brexit-Übergangsgesetzes

Bitte schön.

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Matthias Hey SPD

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Brexit-Übergangsgesetzes

Vielen Dank, Herr Möller. Sie haben eben ausgeführt, dass das Bedauern über das Verlassen der EU kleiner wäre bzw. die Zustimmung Großbritanniens zum Brexit wesentlich größer ist, als wir meinen. Aber wie erklären Sie sich dann – Großbritannien besteht ja nun nicht nur aus England –, dass es bereits in Wales und in London selbst als Hauptstadt ernsthafte Gegenbewegungen gibt, dass Schottland ein Gegenreferendum plant und dass nach sehr vielen gleichlautenden Medienberichten ein Referendum, das zu diesem Zeitpunkt durchgeführt werden könnte, ein eindeutiges Verbleiben in der EU zur Folge hätte? (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Stefan Möller AfD

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Brexit-Übergangsgesetzes

Das ist eine gute Frage, die Sie da stellen. Die beantworte ich Ihnen auch sehr gern. Sehen Sie, natürlich hat so ein System wie die Europäische Union mit ihren Freihandelsmöglichkeiten oder mit ihren erweiterten Handelsmöglichkeiten – richtiger Freihandel ist es ja auch nicht – auch Gewinner. Das ist ganz klar. Diese Gewinner bedauern natürlich den Verlust dieser Möglichkeiten und sehnen sich danach zurück. Aber man muss eben auch schauen – das ist in Deutschland nichts anderes –, wie viele im Volk denn davon Verlierer sind oder wie stark denn die Gewinner-Verlierer-Quote ausgeprägt ist. Das ist dasselbe, wenn Sie sich Thüringen anschauen. Von der Europäischen Union profitiert man natürlich, wenn man sozusagen Transferempfänger ist, ganz klar, aber das ist ja nicht der eigentliche Gedanke der Europäischen Union. (Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Das ist ja unerhört!) Von der Europäischen Union profitieren Sie vor allem dann, wenn Sie international auf dem Markt agieren, weil Sie zum Beispiel ein Großkonzern sind. Natürlich, wenn ich in Wolfsburg, in München oder in Ingolstadt sitze, (Beifall AfD) finde ich die Europäische Union gut. Da wird Geld verdient. In diesen Städten wird auch das Geld akkumuliert, aber nicht in Erfurt, meine Damen und Herren, (Beifall AfD) und wahrscheinlich auch nicht in irgendwelchen schottischen Dörfern. Ich glaube, die Frage, wie viele Leute der Europäischen Union noch zustimmen und wie viele nicht, wird in den Regionen ganz unterschiedlich beantwortet, ob man nämlich dort entsprechende Profiteure sitzen hat oder eben eher nicht. Ich glaube, wenn ich mir Deutschland anschaue, wenn ich mir Großbritannien angucke, dann sind die Regionen und die Menschen, die davon nicht profitieren, (Beifall AfD) sondern die eher zu den Verlierern dieses Systems zählen, in der Überzahl. Das ist der Grund für den Brexit gewesen. (Beifall AfD)

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Madeleine Henfling

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Brexit-Übergangsgesetzes

Herr Abgeordneter Gleichmann.

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Markus Gleichmann Die Linke

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Brexit-Übergangsgesetzes

Liebe Kolleginnen und Kollegen, da muss man noch mal reagieren. Auch ich bin erstaunt, dass man über so eine Formalie so lange reden kann. Aber wenn wir jetzt hier schon quasi bei der Weltfriedensdebatte angelangt sind, dann wollen wir die auch durchführen. Ich will noch ein paar Sachen zu den Inhalten sagen, zu denen Herr Möller etwas gesagt hat. Es gibt ein Wirtschafts- und Sozialforschungsinstitut aus London, das festgestellt hat, dass seit 2016 aufgrund der Brexit-Diskussion etwa 2,5 Prozent weniger Wachstum existent sind. Das sind quasi 50 Milliarden Euro pro Jahr, die da verloren gehen. Es schätzt ein, dass sich das in Zukunft noch auf minus 3,5 Prozent steigern wird, wobei sich das alles, wenn man die Corona-Debatte mit einbezieht, ein bisschen verwässern lässt. Wir hatten an dieser Stelle im Ausschuss für Europa, Kultur und Medien auch Dr. Wojahn da. Er hat angekündigt, wie die Aussagen der Populisten in der Zukunft sein könnten. Sie könnten natürlich jetzt sagen: Die Wirtschaft ist wegen Corona zusammengebrochen, so könnte man das in Großbritannien auch sagen, und sobald es dort langsam wieder aus dem Tale hochgeht, könnte man sagen, wegen des Brexits steigt jetzt quasi die Konjunktur wieder an. Das ist eine schöne Argumentation, die so aber leider nicht funktioniert. (Beifall DIE LINKE, SPD) Und die werden wir Ihnen natürlich auch immer vorhalten. Seit 2016 sind, so schätzt das Institut ein, etwa 11 Prozent weniger Investitionen in Großbritannien gelaufen und etwa 500 Milliarden Euro sind allein durch Verlagerung der Automobilbranche der Wirtschaft in Großbritannien durch die Lappen gegangen und woanders hingegangen, quasi in die EU. Ich glaube, das ist schon ziemlich eindeutig, dass wir, wenn wir über den Brexit reden, dann schon sagen müssen oder nicht nur wir sagen, sondern auch die Großbritannier einladen sollten, darüber zu reden, wie wir es hier auch an einigen Stellen hatten, wieder zurückzukehren, die Option der Rückkehr zu bieten. Jetzt müssen wir erst mal damit leben, dass dieser Brexit kommt. So wie es aussieht, wird er auch hart werden, wobei man natürlich immer auch noch auf ein Verhandlungsergebnis hoffen kann. Wir sind der Meinung, der Brexit schadet Europa, der Brexit schadet Großbritannien. Insofern ist es eigentlich etwas, was man sich auch hätte sparen können. Danke. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Madeleine Henfling

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Brexit-Übergangsgesetzes

Vielen Dank. Weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten sehe ich jetzt nicht. Die Landesregierung will auch nicht dazu sprechen. Dann ist auch keine Ausschussüberweisung beantragt, sodass wir den Tagesordnungspunkt 8 an dieser Stelle schließen. Wir sind gestern beim Eintritt in die Tagesordnung übereingekommen, dass wir den Tagesordnungspunkt 10 noch vor der Mittagspause aufrufen. Das würde ich jetzt machen. Gesetzentwurf der Fraktion der CDU - Drucksache 7/1191 ERSTE BERATUNG Wünscht die Fraktion das Wort zur Einbringung? Herr Zippel, bitte schön.

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Christoph Zippel CDU

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Krankenhausgesetzes

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, im Dezember 2016 kam die Verordnung über Qualitäts- und Strukturanforderungen nach § 4 Abs. 3 des Thüringer Krankenhausgesetzes heraus. Damit wurde die sogenannte Facharztquote in den Thüringer Akutkliniken eingeführt – wohlgemerkt ohne wissenschaftliche Grundlage oder Vorbilder aus anderen Bundesländern. Die Verordnung schreibt für Fachabteilungen in Thüringer Akutkliniken mindestens 5,5 Vollzeitstellen für Ärzte, davon wenigstens drei Fachärzte des jeweiligen Fachgebiets, vor. Bereits in der Übergangsphase gab es vereinzelte Probleme, vor allem bei der Meldung der Quote. Im Juli 2019 folgte dann das Zweite Gesetz zur Änderung des Thüringer Krankenhausgesetzes mit weiteren Planungsvorgaben. Seitdem haben wir nun in Thüringen neben der Facharztquote auch Qualitätsindikatoren des Gemeinsamen Bundesausschusses. Die Folge: Strukturqualität und Ergebnisqualität existieren parallel nebeneinander oder vielmehr die Vorgaben dazu. Es folgte dann eine Anhörung zum Zweiten Gesetz zur Änderung des Thüringer Krankenhausgesetzes und eben dort kam es zu dieser Kritik, dass es ein Nebeneinander verschiedener Qualitätsstandards in Thüringen gibt. Es wurde die Befürchtung geäußert, dass starre Personalvorgaben die Ergebnisqualität konterkarieren. Die Krankenhäuser würden durch neue Nachweis- und Dokumentationspflichten zusätzlich belastet. Die Expertenkritik lautete, pauschale Quoten bei hoch spezialisierten Abteilungen wie Nuklearmedizin oder Strahlentherapie seien nicht praktikabel. Die Präsidentin der Landesärztekammer, Frau Dr. Lundershausen, äußerte sich im Oktober 2019 kritisch und sagte, die Facharztquote laufe ins Leere. Problematisch sei, dass Kliniken praktisch selbst entscheiden können, ob sie dem Ministerium Ärzteengpässe melden oder eben nicht. Ich zitiere Frau Dr. Lundeshausen: Wenn man das ordentlich machen wollte, müsste man das genau kontrollieren. So stellen nur die Häuser, die ehrlich sind, Anträge auf Ausnahmegenehmigungen. Die Barmer äußerte sich im Oktober 2019 wie folgt, nämlich dass es hier einen intransparenten Umgang des Gesundheitsministeriums mit der Quote gäbe. Weder Patienten noch Krankenkassen würden informiert, wenn Kliniken die Facharztmindestzahl nicht einhielten. Ich muss Ihnen sagen, an den kritisierten Punkten hat sich bis heute nichts geändert. (Beifall CDU, FDP) Die Wahrheit ist, die Facharztquote existiert vor allem auf dem Papier und nur dort. Wirklicher Nutzen für die Patientinnen und Patienten ist bis heute nicht zu erkennen, so wie es die CDU-Fraktion in allen Debatten, die wir hier im Landtag dazu geführt haben, jeweils prognostiziert und analysiert hat. Zahlreiche Krankenhäuser haben Ausnahmeregelungen beantragt, oftmals dauerhaft, geschlossen wurde bislang keine unterbesetzte Abteilung. In der Praxis heißt das, die Facharztquote heißt nichts anderes als neue bürokratische Aufgaben für unsere Thüringer Krankenhäuser. Um die Behandlungsqualität zu steigern, ist dieses Instrument nicht geeignet. Die Facharztquote hat sich als Irrweg erwiesen. Der vorliegende Antrag der CDU-Fraktion soll dafür sorgen, dass wir die Ärzte in unseren Krankenhäusern von unsinnigen Nachweis- und Dokumentationspflichten entlasten, damit sie mehr Zeit für ihre eigentliche Aufgabe haben: die Behandlung der Patienten. Vielen Dank. (Beifall CDU)

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Madeleine Henfling

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Krankenhausgesetzes

Vielen Dank. Dann eröffne ich jetzt die Aussprache zu diesem Tagesordnungspunkt. Für die FDP-Fraktion hat sich Abgeordneter Montag zu Wort gemeldet.

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Robert-Martin Montag FDP

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Krankenhausgesetzes

Sehr verehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Wolf hat recht, wenn die FDP spricht, hat es immer was mit Digitalisierung zu tun, weil wir nämlich der Überzeugung sind, dass die Dinge, die tot auf Papier stehen, nicht umgesetzt und eingehalten werden und es auch jeder weiß, sondern es im Prinzip nur eine inkonsistente Regelung ist, die am Ende nichts bringt, außer dass man sagt, man kümmere sich um Qualität, tut es aber nicht. Ich glaube, meine Damen und Herren, das ist eine Regelung, die wir nicht brauchen. Herr Kollege Zippel von der CDU hat richtigerweise auch angesprochen, wo wir ein Hauptproblem bei der Entscheidung sehen, in Thüringen Facharztquoten einzuführen. Denn dieses Nebeneinander unterschiedlicher Strukturvorgaben ist ein Problem. Wenn wir Regeln haben – vor allen Dingen in einem solch sensiblen Bereich wie der Gesundheitswirtschaft –, dann müssen die aus unserer Sicht bundesweit gelten. Denn ich kann nicht sehen, dass ein hessisches Krankenhaus unter anderen Bedingungen arbeitet als ein Thüringer Krankenhaus. Wenn wir Vorgaben für sinnvoll halten, dann müssen wir dafür sorgen, dass sie bundeseinheitlich gelten, denn alles andere macht keinen Sinn. Es gibt nicht den Thüringer Patienten, der Sonderregelungen braucht, wie es genauso wenig den sächsischen oder den hessischen Patienten gibt. Sondern unser Bestreben muss sein, dass die Regelungen, die wir einführen, sinnvoll sind, nämlich in zweierlei Hinsicht. So gibt es auch das SGB V vor, dass nämlich die Regelungen sinnvoll sind, dass sie transparent sind, dass sie effizient sind und am Ende dazu führen, dass sie auch beim Patienten ankommen. Insofern geht es uns nicht um die Frage, ob Facharztquoten sinnvoll sind, sondern darum, wie wir sie ausgestaltet haben und die Landesregierung eben auch Planung versteht, dass sie eben nicht plant und keine Vorgaben macht in der Frage „Strukturen“ und keine Ableitung macht von den eigentlichen Behandlungsbedarfen, die wir in den Regionen sehen, woraus wir ja ableitend die Strukturen entwickeln müssen. Genau diese Frage ist es, die uns umtreiben sollte und nicht die Frage der Facharztquote hin oder her. Letzten Endes – Herr Zippel hat es gesagt – ist es bisher ein inkonsistentes Vorgehen, was genau auch durch die Akteure beklagt wird. Insofern sind wir da bei der Argumentation vom Kollegen Zippel. Frau Klisch sagte vorgestern in der dpa, dass sie das Bürokratieargument nicht nachvollziehen kann, weil die Verwaltung der Häuser und nicht die Versorger sich darum kümmern müssen. Also, dass eine solche Facharztquote natürlich Bürokratie auslöst und dass es keine gute oder schlechte Bürokratie gibt, sondern dass beides Aufwand ist, das sollte überhaupt kein Diskussionsthema sein, gerade von jemandem, der in der persönlichen Praxis, im alltäglichen Handeln spürt, inwieweit Zeit, auch Behandlungszeit natürlich, und auch Aufwand, beispielsweise auch in einer ambulanten Praxis, durch Misstrauen in Form von Bürokratie gegenüber den handelnden Freiberuflern hier zu Mehraufwänden führen. Insofern ist es tatsächlich ein Argument, gerade dann, wenn es nicht dazu führt, dass Behandlungsqualität am Ende steigt. Unser Argument ist, die Quote sorgt in Thüringen zwar dafür, dass die Strukturen nicht weiter ausfasern, weil natürlich dadurch begrenzt wird, dass Krankenhäuser weitere Fachabteilungen anmelden, wie sie es bisher tun. Es gibt ja dort faktisch nur die Voraussetzung, dass man bestimmte Strukturvoraussetzungen erfüllen muss, dann meldet man das beim Gesundheitsministerium an. Das führt schon dazu, dass wir das ausufernde, unkontrollierte Wachstum, was zum Teil zu einem ungesunden Wettbewerb zwischen den Häusern in einem begrenzten Gesundheitsmarkt, wie wir ihn in Thüringen haben, führt, einbremsen, aber am Ende das, was man eigentlich damit erreichen möchte, nämlich die Behandlungsqualität zu verbessern, nicht erreicht wird. Aus unserer Sicht machen solche Vorgaben vor allen Dingen maximal dort Sinn, wo sie einen hohen Durchsatz an Patienten haben, viele Notfälle haben, aber beispielsweise in der Dermatologie und dergleichen macht so was aus unserer Sicht natürlich keinen Sinn. Ich habe eben gesagt, die eigentliche Herausforderung, wie wir Behandlungsqualität und Strukturqualität übereinanderbringen, ist eine ordentliche Planung unserer Gesundheitsstruktur. Wir gehen sogar so weit, dass die Zukunft letzten Endes regionalisiert aussehen muss. Wir müssen in den Regionen unsere tatsächlich vorhandenen Behandlungsbedarfe eruieren – und zwar ambulant und stationär – und müssen aus diesen Zahlen, die den Akteuren vorliegen, die den Krankenkassen vorliegen, aber auch beispielsweise der Kassenärztlichen Vereinigung über Abrechnungsdaten – aus diesen Daten wissen wir ja genau, welche Behandlungsbedarfe wir aktuell haben und welche wir in Zukunft noch prognostiziert sehen. Dann brauche ich natürlich ableitend davon Strukturen in den Regionen, die tatsächlich den Aufwendungen und den Bedarfen in der Region gerecht werden. Und da haben wir noch, gerade was die Krankenhausplanung des Landes angeht, einiges vor uns. Wir werden unsere konstruktiven Vorschläge dazu machen. In diesem Fall freuen wir uns auf die gemeinsame Debatte über das Wohl und Wehe der Facharztquote im zuständigen Gesundheitsausschuss und würden einer solchen Ausschussüberweisung zustimmen. Vielen Dank. (Beifall CDU, FDP)

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Madeleine Henfling

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Krankenhausgesetzes

Vielen Dank. Für die Fraktion der SPD hat sich Abgeordneter Hartung zu Wort gemeldet.

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Thomas Hartung SPD

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Krankenhausgesetzes

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, als wir die Grundlage für die Arztquote eingeführt haben, war Heike Taubert Sozialministerin und Christian Gumprecht von der CDU mein Partner in der Regierungskoalition. Wir hatten ein sehr klares Ziel. Das Ziel kann ich mit einer Anekdote untermalen, die mir damals passiert ist. Wir sind im Land sehr viel unterwegs gewesen, um mit den Krankenhausleitern, mit leitenden Angestellten, mit Ärzten usw. zu reden. Da war ich bei einer Veranstaltung in Südthüringen mit ungefähr zehn Leuten, wo wir über diese Qualitätsvorgaben geredet haben. Nach einer kurzen Begrüßung wurde ich von einer Geschäftsführerin eines Krankenhauses angebrüllt, die mir sagte, was wir uns als Politiker überhaupt einbilden würden, sie könne jede Fachabteilung in ihrem Haus mit zwei Ärzten problemlos führen – mit zwei Ärzten! –, wenn einer im Urlaub sei, kaufe sie sich eine Honorarkraft ein. – Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich hatte da schon zur Antwort angesetzt, da kam ein anderer Geschäftsführer, wollte vermitteln und sagte, nein, nein, die Kollegin übertreibe jetzt, zwei seien zu wenig, aber mit dreien gehe es ganz problemlos. – Da habe ich gesagt: Rechnen Sie doch mal durch. Das mag bei den kleinen Fachabteilungen wie zum Beispiel Radiologie so sein, aber bei jeder 24/7-Abteilung, bei jeder Abteilung, wo rund um die Uhr ein Arzt präsent sein muss, braucht man 5,5 Ärzte, allein um es rein theoretisch nach Arbeitszeitgesetz abzudecken. Das war der Hintergrund dieser 5,5-Ärzte-Quote. Das Arbeitszeitgesetz – übrigens ein Bundesgesetz – gilt überall. Für eine Abteilung, in der rund um die Uhr einer da sein muss, brauchen Sie mindestens 5,5 Ärzte, um das Arbeitszeitgesetz einzuhalten. Was passiert, wenn man meint, man kann so eine Abteilung mit zwei oder drei Ärzten führen? Das habe ich selbst erlebt, es ist noch nicht so lange her. Ich habe bei einem großen europäischen Krankenhauskonzern gearbeitet und habe jeden zweiten Tag Dienst gehabt. Das hieß damals noch: Nachtdienst, 24 Stunden, und danach eine normale Schicht dran, also 32, 34, 36 Stunden am Stück, nach Hause, essen, schlafen, wieder zur Arbeit und das eineinhalb Jahre lang. Wenn ich mal weniger als 500 Stunden im Monat in der Klinik verbracht habe, dann hatte ich wahrscheinlich Urlaub. Ich kann das auch nachweisen, ich habe die ganzen Dienstpläne noch. Das war damals Realität. Die Diskussion, mit zwei Ärzten eine Fachabteilung, jede Fachabteilung im Haus zu führen, ist gerade mal sechs Jahre her. Das ist nicht irgendwann in der Vergangenheit, Generationen früher gewesen. Das ist gerade mal sechs Jahre her! Hier in Thüringen! Das war damals schon illegal. Auch meine Arbeitszeiten waren damals schon illegal. Das Problem ist, damals gab es kein Ministerium, zu dem man Arztzahlen melden musste, um nachzuweisen, kann ich das Arbeitszeitgesetz einhalten, oder darauf aufmerksam zu machen, ich kann es nicht. Deswegen: Allein die Tatsache, dass man diese Quoten, diese Zahlen in solchen Bereichen, in denen ich 24 Stunden am Tag einen Arzt vorhalten muss, nachweisen muss, ist ein Gewinn an Lebensqualität für die jungen Kollegen. (Beifall SPD) Wenn ich den jungen Leuten von heute die Geschichten aus meiner beruflichen Anfangsphase erzähle, schauen die mich ungläubig an. Die sind jetzt teilweise so viele in den Abteilungen, dass sie sich den Dienst zum Beispiel an Feiertagen wie Heiligabend, Weihnachten und Ähnlichem in zwei oder drei Schichten aufteilen, damit sie alle noch was von ihrer Familie haben. Das ist Lebensqualität. Von der hätte ich damals nur träumen können. (Beifall SPD) Jetzt komme ich noch mal zur berechtigten Kritik. „Berechtigt“ sage ich gleich im Voraus, denn zwei Dinge sind notwendig. Erstens: Ich darf nicht alle Fachabteilungen über einen Kamm scheren. Für Abteilungen, wo 24/7 vorgeschrieben ist, kann ich die 5,5 Ärzte vorschreiben, denn die brauche ich tatsächlich, um das Arbeitszeitgesetz einzuhalten. All die Abteilungen wie – ich sage jetzt mal – die HNO-Abteilung, wo der Arzt spätestens 20.00 Uhr nicht mehr in die Klinik kommt, weil es solche Notfälle einfach nicht gibt, die Hautärzte, die brauchen das nicht, weil sie keine 24-Stunden-Bereitschaft in der Klinik verbringen, die brauchen keine 5,5 Ärzte, die brauchen viel weniger. Wenn wir uns die Ausnahmeanträge anschauen, die Anträge, die Quote unterschreiten zu können, sind das fast ausschließlich diese Fachrichtungen, die einfach weder vom Arbeitsaufwand noch von der wirtschaftlichen Performance diese 5,5 Ärzte darstellen können. Das ist ja das Problem. Deswegen muss die Forderung nicht sein, weg mit der Quote – die ist nämlich nicht verkehrt –, sondern angepasste Quote, so wie wir sie brauchen, (Beifall SPD) so wie wir sie in den Kliniken, in den einzelnen Fachabteilungen tatsächlich leistungsbezogen, auch einkommensbezogen darstellen können. Das ist notwendig. Wir brauchen eine angepasste Quote je nach Arbeitsaufkommen für jede einzelne Fachabteilung. Die zweite berechtigte Kritik ist: Das muss auch kontrolliert werden. Da muss im Zweifelsfall auch mal einer auf der Matte stehen und schauen, wo denn die Ärzte sind, wer heute da ist, wer wann Dienst hat usw. Das ist notwendig. Und solange wir Regeln haben, die nicht kontrolliert werden, sind sie angreifbar, sind sie unterlaufbar. Das ist völlig richtig. Das heißt aber nicht, dass die Quote falsch ist, sondern die Umsetzung ist fehlerhaft. Nun kommen wir dazu, was ich mir zum Beispiel wünschen würde. Wir haben einen allgemeinen Teil in den Qualitätsrichtlinien, wir haben drei Kapitel für drei Fachrichtungen in den Qualitätsrichtlinien. Ich erwarte eigentlich – und so war es auch ursprünglich mal zugesagt –, dass in einem überschaubaren Zeitraum die übrigen Kapitel für diese Qualitätsrichtlinien geschrieben werden, dass sie die Wirklichkeit in den Krankenhäusern, in den einzelnen Fachabteilungen abbilden und dass dort Quoten zum Beispiel für HNO, für Hautkliniken usw. vorgesehen sind, die tatsächlich Sinn machen. Da bin ich völlig bei Ihnen. Wenn wir darüber reden, da freue ich mich, das ist ein vernünftiger Ansatz. Aber ich warne ausdrücklich davor, aus berechtigter Kritik an der Umsetzung der Regel das Kind mit dem Bade auszuschütten. Das wäre der falsche Weg. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Madeleine Henfling

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Krankenhausgesetzes

Vielen Dank. Für die CDU-Fraktion erhält Abgeordneter Zippel das Wort.

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Christoph Zippel CDU

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Krankenhausgesetzes

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wie sinnvoll kann eine Vorschrift sein, bei der die Betroffenen beantragen können, von dieser Vorschrift ausgenommen zu werden? Was bringt eine Quote, bei der es so viele Ausnahmegenehmigungen gibt, dass sie eigentlich nur auf dem Papier existiert? Wenn Sie ehrlich zu sich selbst sind, kennen Sie die Antwort. Die Facharztquote hat sich als stumpfes Schwert erwiesen. Es wurde viel über Behandlungsqualität und über Patientensicherheit gesprochen und es wurde gesagt, das Land dürfe die Qualitätskriterien nicht aus der Hand geben. Aber genau das geschieht doch ehrlicherweise dutzendfach mit jeder Ausnahmegenehmigung an eine Klinik, die die Vorgaben nicht erfüllen kann. Wir wollen den Schwarzen Peter hier nicht den Kliniken zuschieben – in keinster Weise. Jeder hier weiß, wie schwierig es gerade auch im ländlichen Raum für die kleineren Kliniken ist, Facharztstellen adäquat zu besetzen. Quote hin oder her, Fachärzte können wir uns eben nicht aus dem Hut zaubern. Aber die Verordnung konsequent angewendet hätte bedeutet, dass zahlreiche Fachabteilungen seit 2017 eben hätten geschlossen werden müssen. Das kann doch niemand ernsthaft wollen. Deshalb haben wir nun die absurde Situation, dass die Facharztquote gilt, außer für die Kliniken, die sie nicht erfüllen können, alles mit der Begründung: Behandlungsqualität und Patientensicherheit. Sehr geehrte Damen und Herren, das ist Augenwischerei. Das ist ein Schildbürgerstreich und – ich sage es Ihnen ganz ehrlich – das ist nur Qualitätsfassade. (Beifall CDU) Der Hartmannbund hat im vergangenen Jahr zu Recht auf die Absurdität hingewiesen, eine Quotenregelung zu erlassen und sie wieder außer Kraft zu setzen, sobald sie in einem Krankenhaus nicht umgesetzt werden kann. Wenn das seitens der Landesregierung als Qualitätskriterium bezeichnet wird, so der Hartmannbund, sei die Botschaft an die Patienten doch: In Thüringer Krankenhäusern ist es mit der Qualität nicht weit her. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wollen wir wirklich ein solches Signal senden? Sehen wir doch der Realität ins Auge. Die Facharztquote hat sich in der Praxis nicht bewährt – sie hat sich nicht bewährt. (Beifall CDU, FDP) In der jetzigen Form hat sie nichts, aber auch gar nichts mit Qualität zu tun. Das sage ich Ihnen als Mitglied der CDU-Fraktion, die wir immer die Qualität in diesen Diskussionen hochgehalten haben. Wir sind doch dafür, dass die Qualität in Thüringer Krankenhäusern im Fokus steht, aber dann müssen auch Instrumente verwendet werden, die nützlich und sinnvoll sind und nicht eben so ein stumpfes Schwert, wie es die Facharztquote darstellt. Das Patientenwohl ernst zu nehmen heißt doch, Krankenhäuser zu belohnen, wenn sie die Patienten qualitativ hochwertig behandeln. Da ist es doch im Endeffekt egal, ob das mit 5,5 oder mit 5 Ärzten oder 4 Dreiviertelstellen passiert. Wenn die Ergebnisqualität ordentlich ist, dann kann das auch nicht mit einer unterbesetzten Abteilung passieren, sondern dann kann das eben nur mit entsprechendem Personal vor Ort passieren. Und wenn Sie die wissenschaftlich fundierten Qualitätsziele erreichen, dann ist das auch eine messbare Größe. Die Qualitätsindikatoren des G-BA, die schrittweise ausgebaut werden sollen, sind der richtige Weg. Eine starre Facharztquote, wie wir sie nun in Thüringen seit einiger Zeit wie einen Mühlstein mit uns herumtragen, garantiert hingegen allein noch keinerlei Qualität. Im Gegenteil, sie ist eine Rasenmäherlösung, sie zementiert den Status quo, setzt keine neuen Impulse und sie würgt Innovationen in den Krankenhäusern ab. Das mag man jetzt als symptomatisch für die Gesundheitspolitik von RotRot-Grün bezeichnen, aber fortschrittlich und innovativ ist es eben nicht, auch wenn Sie seit einiger Zeit versuchen, uns das hier entsprechend so zu verkaufen. Vor allem – das habe ich in der Einbringung ja schon gesagt – ist ein Nebeneinander von Facharztquote und G-BA-Kriterien vollkommen unpraktikabel. Das wurde zu Recht in der damaligen Anhörung zum Krankenhausgesetz auch kritisiert. Die Kritik kam aus einer breiten Masse an Vertretern. Sie kam von der Krankenhausgesellschaft, vom Verband der Privatkliniken, aber eben auch von der Kassenärztlichen Vereinigung und von der Landesärztekammer. Wenn ich mir jetzige Äußerungen anschaue, dann zielen die darauf ab, die Sorge zu äußern, dass die Qualität eben nicht definiert wird. Genau das soll aber nicht passieren. Wir wollen ja, dass Qualität in Thüringer Krankenhäusern hochgehalten wird, aber – ich sage es noch mal – doch mit tauglichen Mitteln und nicht mit derartigen Lösungen, wie Sie sie hier verzweifelt verteidigen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, eine der größten gesundheitspolitischen Herausforderungen in den kommenden Jahren, wenn nicht sogar die größte, ist doch, die medizinische Versorgung im ländlichen Raum in gewohnter Qualität aufrechtzuerhalten. Deswegen kann es doch nicht Ziel sein, die Thüringer Kliniken mit zusätzlichen bürokratischen Hürden zu belasten, nicht Ärztinnen und Ärzte mit Nachweis- und Dokumentationspflichten zu gängeln. Was wir wollen, sind Qualitätsvorgaben, die tatsächlich dem Patienten zugutekommen. Was wir nicht wollen, ist ein Papiertiger, der in der Praxis wirkungslos ist, ein Papiertiger, der die Kliniken nur belastet und an dem Sie einfach vielleicht aus Trotz, vielleicht aus Verzweiflung festhalten. Geben Sie sich einen Ruck und machen Sie den Weg frei, wie es auch schon gefordert wurde, für eine innovative Krankenhausplanung! Ich will den Antrag der CDU-Fraktion auch als Anstoß verstehen für eine Neudiskussion zur Sicherung der Qualität in den Thüringer Kliniken, denn darum muss es uns allen gehen, darum geht es uns allen und das soll Intention all unseren Handelns hier sein. Vielen Dank. (Beifall CDU, FDP)

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Madeleine Henfling

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Krankenhausgesetzes

Vielen Dank. Für die AfD-Fraktion hat sich Abgeordneter Lauerwald zu Wort gemeldet.

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Dr. Wolfgang Lauerwald AfD

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Krankenhausgesetzes

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, Zuschauer auf der Tribüne und am Livestream, Ziel des vorliegenden Gesetzentwurfs ist die Abschaffung der sogenannten Facharztquote. Herr Zippel hat schon die Entstehung und auch die Ärztezahlen benannt, darauf gehe ich jetzt nicht noch mal ein. Nach einer Übergangsfrist von einem Jahr haben etwa ein Dutzend Kliniken in Thüringen für 20 Fachabteilungen, welche den Personalschlüssel nicht erfüllen konnten, beim Gesundheitsministerium eine Ausnahmeregelung beantragt. Die Konsequenz, die sich für die betroffenen Krankenhäuser daraus ergibt, ist jeweils die Schließung der Fachabteilung. Kernproblem: Kleinere Kliniken werden so möglicherweise durch die Hintertür zur Schließung von Fachabteilungen gedrängt, weil sie das geforderte Personal nicht akquirieren können. Ein aktuelles Beispiel aus der nicht allzu weit zurückliegenden Vergangenheit ist das Krankenhaus Schleiz mit der Gynäkologie und Geburtshilfe. Wesentliche Kritikpunkte an der Facharztquote sind: a) die Vorgabe von den wie schon erwähnt 5,5 Ärzten, dass das willkürlich erscheint und weder auf praktischen noch wissenschaftlichen Erhebungen basiert; b) es gibt keinen geprüften Nachweis, dass dadurch die Behandlungsqualität steigt; c) auf die Strukturqualität, Facharztquote und Ergebnisqualität als Qualitätsindikatoren des Gemeinsamen Bundesausschusses ist auch schon eingegangen worden. Die Kliniken werben untereinander Ärzte ab, das führt zu einer Konzentration von Fachärzten an zahlungskräftigen Standorten. Und d) sind auch noch die Aufblähung kleiner Fachabteilungen und eine unnötige Leistungsmengenausweitung möglich. Kleinere Abteilungen kommen beispielsweise mit drei Ärzten gut aus, müssen aber nun 5,5 beschäftigen. Folglich laufen die Ärzte den Patienten hinterher. Gespart wird stattdessen an Pflegern, deren Tätigkeit die Ärzte übernehmen – gleich Fehlsteuerung. Demgegenüber gilt es Folgendes zu berücksichtigen: a) Perspektivisch sind Kooperationen und Konzentrationen von Fachabteilungen unausweichlich. b) Denn sinkende Fallzahlen aufgrund des demografischen Wandels in Thüringen wirken sich negativ auf die Behandlungsqualität aus. Jede dritte Klinik in Thüringen macht aufwendige und anspruchsvolle Operationen zu selten. Das Wohl des Patienten muss jedoch im Vordergrund stehen. Standortsicherung der Kliniken darf nicht Vorrang vor der Patientensicherheit erhalten. c) Die Grund- und Notfallversorgung muss zweifelsohne thüringenweit und damit explizit im ländlichen Raum sichergestellt sein, aber planbare Eingriffe wie eine Knie-OP sollten in einer Spezialklinik vorgenommen werden. d) Allgemein verbindliche Vorgaben zum Personaleinsatz generell abzulehnen, so wie es die CDU im Gesetzentwurf fordert, ist unter Umständen nicht der richtige Weg und sollte kritisch hinterfragt werden. Große Krankenhäuser sind sicherlich imstande, die Facharztquote zu erfüllen. e) Denn ist das nicht möglich, liegen die Probleme vermutlich noch an anderer Stelle, zum Beispiel der außertariflich schlechten Bezahlung des medizinischen Personals. Fazit: Die Facharztquote ist handwerklich schlecht gemacht, kann aber der Patientensicherheit sowie der Arbeitshygiene und Wertschätzung der Ärzte dienen. Denn in unterbesetzten Fachabteilungen geraten Ärzte regelmäßig an ihre Belastungsgrenzen, nicht zuletzt durch die zusätzlich immer größer werdende bürokratische Last. Herr Hartung, ich kann Sie beruhigen: Früher ging es noch viel schlimmer. Wir als Internisten hatten zum Beispiel 56 Stunden am Stück Dienst in der Klinik und die Anästhesisten sogar 80 Stunden. Aber zum Glück sind diese Zeiten vorbei. Danke schön. (Beifall AfD)

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Madeleine Henfling

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Krankenhausgesetzes

Für die Fraktion Die Linke hat sich Abgeordneter Plötner zu Wort gemeldet.

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Ralf Plötner Die Linke

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Krankenhausgesetzes

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Zuhörende, in diesem Gesetzentwurf bzw. diesem Entwurf zur Änderung des Gesetzes stellt die CDU einen wichtigen Qualitätsstandard in Thüringer Krankenhäusern infrage, nämlich die Facharztquote. Die Qualität zur Strukturanforderung ist in der Verordnung geregelt – sie wurde hier schon mehrfach angesprochen – mit den wichtigen mindestens 5,5 Stellen für ärztliches Personal, was vorgehalten werden muss. Gesundheitsministerin Heike Werner hat diese Verordnung eingeführt und – ich sage mal – das Echo war in der Tat ein positives, was ich zumindest vernommen habe und auch im Nachgang in der Auseinandersetzung in Erfahrung bringen konnte. Denn die gesetzlichen Krankenkassen haben das bundesweit als vorbildlich angesehen, dass man sich jetzt endlich mal auf den Weg macht, als Bundesland so was klar zu regeln. Herr Kollege Zippel, es ist eben gut, dass man auch als Bundesland mal das Selbstbewusstsein aufbringt, bei Dingen vorzuschreiten und nicht unbedingt immer schaut, was die anderen Bundesländer so treiben. (Beifall DIE LINKE) Diese Regelung ist deswegen auch ein wichtiges Qualitätsinstrument und muss erhalten werden. Ich sage mal, es wurde vorhin auch noch die Barmer Krankenkasse bemüht, die nun aber auch im Vorfeld dieser heutigen Debatte dazu getwittert hat. Ich zitiere den gestrigen Tweet: Das Aufheben der Facharztquote wäre – Zitat – „ein Rückschritt für die Patientensicherheit!“ (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich denke, diese Hinweise der Kassen muss man doch auch ernst nehmen. Die Facharztquote ist ein Werkzeug für Strukturqualität in Thüringen. Im Hinblick auf diese Patientensicherheit sollten wir sie nutzen. Sie argumentieren auch, dass dieser Standard zu viel Bürokratie bedeuten würde, auch mit den Qualitätsindikatoren, die von der Bundesebene durch den Gemeinsamen Bundesausschuss gekommen sind. Aber es ist doch sinnvoll, dass wir in Thüringen deshalb unsere eigenen Kriterien entwickeln und festlegen, um Qualität zu sichern. Die durch den Gemeinsamen Bundesausschuss beschlossenen Qualitätsindikatoren gelten zwar bundesweit, aber es ist dann eben keine zielgenaue, auf Landesebene spezifizierte Qualitätsindikation.

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Madeleine Henfling

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Krankenhausgesetzes

Herr Abgeordneter, erlauben Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Zippel?

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Ralf Plötner Die Linke

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Krankenhausgesetzes

Ja, selbstverständlich.

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Christoph Zippel CDU

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Krankenhausgesetzes

Sie haben gerade die Qualitätsstandards und die Facharztquote verteidigt. Wenn Sie noch mal kurz ausführen könnten, warum Sie einen Qualitätsstandard oder eine Vorgabe verteidigen können, die in der Praxis keinen, aber auch keinerlei Effekt hatte, weil es nur mit Ausnahmeregelungen quasi Ausnahmen für die Häuser gibt, die es nicht einhalten können. Das würde mich zum einen interessieren. Zum anderen würde mich interessieren, wie Sie gewährleisten wollen, dass auch die Ergebnisqualität entsprechend hoch ist, nur wenn Sie sicherstellen, dass 5,5 Ärzte oder 5 Ärzte oder wie auch immer vor Ort sind. Aber wie soll etwas Qualität sichern, was sowieso nicht sanktioniert wird?

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Ralf Plötner Die Linke

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Krankenhausgesetzes

Vielen Dank für die Anfrage, Herr Kollege Zippel. Herr Hartung hat das vorhin, denke ich, sehr ausdrücklich geschildert, wie dankbar die Ärzteschaft ist, dass es knallharte gesetzliche Grundlagen bzw. Verordnungsgrundlagen gibt, Mindeststandards abzusichern, damit man mit seinen Kolleginnen und Kollegen gute medizinische Versorgung leisten kann. Sie sind dementsprechend dankbar für diese Regelung gewesen. Deswegen ist es grundsätzlich zu begrüßen. Ich sage mal auch im Kontext – das hatte ich auch noch auf dem Tableau – des Krankenhausstandorts Schleiz: Irgendwie müssen Sie sich jetzt auch schon mal im Klaren sein, entweder ist es ein zahnloser Tiger, wie Sie hier behauptet hatten, der überhaupt keine Wirkung entfaltet, oder aber er führt dazu, dass kleine Kliniken geschlossen werden müssen, weil die Quote nicht erfüllt werden kann. Da müssten Sie sich auch mal einig werden, was Sie denn nun an dieser Quote hier konkret kritisieren. (Beifall DIE LINKE) (Zwischenruf Abg. Zippel, CDU: Die Bürokra- tie macht die Branche kaputt!) Ich werde eben auch den Verdacht nicht los – und das müssen Sie mir auch zugestehen –, dass der heutige Antrag auf Drängen Ihrer designierten Landesvorsitzenden zustande gekommen ist, um die Verantwortung für die Probleme an den Krankenhausstandorten Schleiz und Greiz auf das Land abzuwälzen. (Beifall DIE LINKE, SPD)

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Madeleine Henfling

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Krankenhausgesetzes

Herr Abgeordneter Plötner, würden Sie noch eine weitere Zwischenfrage des Abgeordneten Montag zulassen?

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Ralf Plötner Die Linke

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Krankenhausgesetzes

Na klar.

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Robert-Martin Montag FDP

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Krankenhausgesetzes

Danke, lieber Kollege Plötner. Sie hatten mich gerade bei der Frage Schleiz jetzt noch mal zu einer Zwischenfrage animiert. Deswegen wäre es für mich noch mal interessant zu wissen, wie Sie denn zwei Dinge übereinbringen, nämlich einmal den in der Praxis zahnlosen Tiger der Facharztquote und gleichzeitig diese durch die Strukturvergaben kalte Schließung und ungeplante Schließung von Krankenhausstandorten. Sehen Sie hier nicht das Land in der Pflicht, diese Planung endlich anhand einer Versorgungsplanung zu machen und nicht sozusagen durch die Hintertür, indem man dann Träger, in dem Fall einen kommunalen Träger, zwingt, einen Krankenhausstandort zu schließen? (Beifall CDU, FDP)

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Ralf Plötner Die Linke

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Krankenhausgesetzes

Ich hatte den Kollegen Zippel mit dem zahnlosen Tiger zitiert, ich sehe das natürlich grundsätzlich anders und als sinnvolles Instrument. (Zwischenruf Abg. Kalich, DIE LINKE: So ein Quatsch!) (Unruhe FDP) (Zwischenruf Abg. Montag, FDP: ... Gesund- heitsexperte, ja?!) Und wenn Sie mir eh nicht auf meine Antwort zuhören, Herr Montag, gehe ich jetzt weiter in meiner Rede. Bei den Krankenhausstandorten Schleiz und Greiz war ich gerade und eben auch bei der Verantwortung, die vor Ort herrscht, auch bei der Aufsichtsratsvorsitzenden Frau Schweinsburg. (Beifall SPD) Ich zitiere, Frau Präsidentin, aus einem Artikel der „Ostthüringer Zeitung“ vom 20. Februar dieses Jahres, als Menschen protestiert hatten, als im Schleizer Krankenhaus die Geburtsstation schließen musste: „‚Das Maß ist voll. Die Greizer Landrätin Martina Schweinsburg hat mit ihrer Erklärung, warum Sie die Gynäkologie und Geburtshilfe schließen musste, den Vogel abgeschossen. Den Ärztemangel im Schleizer Krankenhaus hat sie selbst herbeigeführt‘, erklärt Hartmut Jacobi.“ (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das ist der Sprecher des Arbeitskreises „Krankenhaus Schleiz muss bleiben“. An dieser Stelle herzliche Grüße und viel Erfolg beim Kampf um den Erhalt für das Schleizer Krankenhaus! Ich wünsche allen Beteiligten, dass dort eine gute Lösung gefunden wird. (Beifall DIE LINKE) Denn auch das sollte klar sein: Man braucht erst mal Krankenhäuser vor Ort, um überhaupt über Qualitätsstandards diskutieren zu können. (Beifall DIE LINKE) Abgesehen von den Managementfehlern dort vor Ort sind wir in Thüringen natürlich auch dem demografischen Wandel ausgesetzt und müssen uns auch mit Zukunftsfragen in der medizinischen Versorgung beschäftigen. Das ist überhaupt nicht in Zweifel zu ziehen. Es gibt die vielfach angesprochenen Ausnahmegenehmigungen für verschiedene Krankenhäuser. Das aber ist mit Blick auf die betreffenden Fachdisziplinen durchaus nachvollziehbar und vertretbar. Es wird nichts nutzen, Qualitätskriterien in der Thüringer Krankenhauslandschaft abzuschaffen, um die Zahl der Ärzte und Ärztinnen zu erhöhen. Das wird nicht funktionieren! Auch der Verweis auf die angeblich überbordende Bürokratie der Facharztquote ist ein Scheinargument, das leider herhalten muss, um einen wichtigen Baustein einer zukunftsfähigen Gesundheitspolitik zurückzunehmen. Die Fraktion Die Linke arbeitet bereits mit allen anderen demokratischen Fraktionen gut zusammen, um sozusagen auch mal ein bisschen Konfliktpotenzial herauszunehmen. Ich glaube, da ist ein hoher Konsens, dass wir ein Interesse daran haben, die Absicherung von medizinischem Personal im ländlichen Raum, aber vor allen Dingen auch in den Krankenhäusern zu gewährleisten. Wenn wir medizinische Fachkräfte in Thüringen behalten wollen, müssen wir in diesem Bereich die Qualität und den Personalschlüssel erhöhen und nicht abbauen. Vor allem müssen wir weg von einem marktorientierten Gesundheitssystem, Herr Kollege Montag. (Unruhe FDP) Sie hatten schon von der „Gesundheitswirtschaft“ gesprochen. Da zuckt es immer ein bisschen bei mir. (Zwischenruf Abg. Montag, FDP: Wir haben kein staatliches Gesundheitssystem mehr!) Der Abwägung von wirtschaftlichen Aspekten und Zwängen dürfen wir die Ärztinnen und Ärzte nicht ständig ausliefern. Das belastet sie zusätzlich und gehört leider zum medizinischen Alltag. Deswegen gilt es, das zu kritisieren. Auch wenn sich unsere Fraktion Die Linke hier deutlich für die Notwendigkeit einer Facharztquote ausspricht, möchten wir mit den anderen demokratischen Fraktionen die Debatte gern darüber weiterführen, wie wir die Qualität in unseren Krankenhäusern sichern und bestenfalls noch erhöhen können. Die Linke spricht sich auch für die Überweisung an den Sozial- und Gesundheitsausschuss aus. Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Madeleine Henfling

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Krankenhausgesetzes

Vielen Dank. Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat sich Abgeordnete Pfefferlein zu Wort gemeldet.

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Babette Pfefferlein GRÜNE

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Krankenhausgesetzes

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Gäste, was für Emotionen wieder bei Krankenhäusern! Das finde ich gut, mache ich gern, diskutiere ich gern. Liebe CDU, lieber Herr Zippel, ich weiß ja, dass Sie die Facharztquote von Anfang an nicht gut fanden, dass diese für Sie ein Dorn im Auge war. Ich kann mir gut vorstellen, so ein Dorn stört, schmerzt und drückt, aber er schränkt auch den Blick auf das Wesentliche ein – das muss ich auch sagen. (Unruhe CDU) Ja, das ist so. (Zwischenruf Abg. Müller, DIE LINKE: Ja, manchmal wird man sogar blind dadurch!) Rot-Rot-Grün hat die von Ihnen hier so angeprangerte Facharztquote in der vergangenen Wahlperiode eingeführt, um die Qualität in Klinikbehandlungen sicherzustellen. Das heißt – das wurde hier schon gesagt –, in den Thüringer Krankenhäusern sollen die Fachabteilungen mit mindestens 5,5 Arztstellen ausgestattet sein, mindestens drei davon sollen Fachärztinnen und Fachärzte sein. Das hat sich niemand ausgedacht, um den Krankenhausverwaltungen die Arbeit besonders schwer zu machen, sondern damit in den Krankenhäusern für die notwendigen Behandlungen genügend Ärztinnen und Ärzte zur Verfügung stehen. Ausnahmen wurden diskutiert, das haben wir auch in großen Runden gemacht. Wir können das gern noch mal im Ausschuss aufrufen. Ich gebe Ihnen wirklich recht, es muss noch besser kontrolliert werden. Aber wir halten daran fest; von der Facharztquote gehen wir auch nicht ab. Wir reden hier also von Qualität, wir reden hier über Qualitätsstandards in unseren Thüringer Krankenhäusern. Zur Orientierung und für die Gewissheit, dass die Versorgung in allen Thüringer Krankenhäusern aneinander messbar ist, braucht es nun einmal Qualitätsstandards und vergleichbare Kriterien. Denn die Sicherheit der Patientinnen und Patienten ist das oberste Gut. Es muss gewährleistet sein, dass in jedem Thüringer Krankenhaus auf jeder Station rund um die Uhr die Sicherheit und eine gute Behandlung an erster Stelle stehen. Dafür haben wir in den vergangenen Jahren viel getan, damit in den Fachabteilungen der Thüringer Krankenhäuser die gute Versorgung jederzeit gewährleistet wird. Dazu gehört für uns auch die Facharztquote, denn wir brauchen verlässliche und klare Rahmenbedingungen, damit die stationäre Versorgung auch in Zukunft gewährleistet werden kann. Qualität und die Bedarfsorientierung sind für Bündnis 90/Die Grünen wichtige Eckpunkte einer nachhaltigen Krankenhauspolitik. Wir wollen die bestmögliche und bedarfsgerechte Versorgung aller Patientinnen und Patienten, egal ob die Behandlung bei einem großen Maximalversorger stattfindet oder in einem der kleineren Häuser. Für uns sind solche Vorgaben zur Qualität nicht zuletzt Verbraucherinnenschutz. Wir finden solche Maßnahmen wichtig, aber grüne Gesundheitspolitik denkt noch einen Schritt weiter, denn zu einer guten Gesundheitsversorgung gehören auch die Gesundheitsförderung, die Prävention und die Verzahnung zwischen ambulanter und stationärer Versorgung. Herr Montag hat das auch vorhin gesagt, dass wir da noch ein Stück weit entfernt sind. Aber dabei stoßen neue Ideen und Konzepte eben auch immer wieder an die bestehenden Grenzen und Defizite unseres Gesundheitswesens. Die Zuständigkeiten für die Organisation der Versorgung sind zersplittert. Für die Planung der stationären Versorgung sind die Länder zuständig, für die Verteilung der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte die Krankenkassen und die Kassenärztlichen Vereinigungen. Investitionen in ambulante und stationäre Einrichtungen werden nicht miteinander koordiniert. Es gibt unnötige Reglementierungen für Krankenhäuser, die ambulante Behandlungen anbieten wollen, für Kommunen, die medizinische Versorgungszentren gründen wollen, für qualifizierte Pflegekräfte oder Therapeutinnen und Therapeuten, die eigenständig Leistungen erbringen wollen. Die ambulante Versorgung kann bislang selten auf kooperative Angebote zurückgreifen. Zu oft noch fehlt der Blick über den Tellerrand hinaus im Interesse der Patientinnen und Patienten. Vor allem dünn besiedelte ländliche Räume und sozial benachteiligte Regionen und Städte machen uns Sorge. Der demografische Wandel stellt die Versorgung vor neue Herausforderungen. Der Versorgungsbedarf in unserer Gesellschaft verändert sich rasant. Was in urbanen Regionen mit vielen jungen Familien sinnvoll erscheint, ist in dünn besiedelten Räumen mit vielen älteren Menschen nicht geeignet. Deshalb müssen wir dringend mehr Möglichkeiten schaffen, die Gesundheitsversorgung zu verbessern. Dazu gehört auch, dass nicht in jedem Krankenhaus für alles eine Fachabteilung da sein muss. Aber es muss überall eine abgestimmte und bedarfsgerechte Versorgung geben. Der Weg zu einer solchen optimalen Versorgung ist lang und bedarf der Abstimmung aller Beteiligten. Strukturveränderungen sind schwer – das habe ich selbst oft genug erlebt –, deshalb sind auch die Gespräche vor Ort wichtig, die Menschen von Anfang an mitzunehmen, was mit den Häusern vor Ort passiert. Deshalb müssen wir uns das Thema mit einer bestmöglichen medizinischen Versorgung wohl noch mal in Ruhe anschauen. Eine nochmalige Diskussion über die Facharztquote bzw. die dritte Änderung des Krankenhausgesetzes wegen eines Halbsatzes gehört sicherlich nicht dazu. Wir sollten doch alle das Gleiche wollen: die bestmögliche, qualitativ hochwertige Krankenhausversorgung der Bevölkerung für alle Thüringerinnen und Thüringer sicherzustellen. Liebe CDU, nehmen Sie den Dorn aus dem Auge und lassen Sie uns gemeinsam über wirkliche weitere Verbesserungen der Gesundheitsversorgung in Thüringen reden. Herzlichen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Madeleine Henfling

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Krankenhausgesetzes

Vielen Dank. Aus den Reihen der Abgeordneten hat sich Abgeordneter Hartung zu Wort gemeldet. Sie haben noch 30 Sekunden.

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Thomas Hartung SPD

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Krankenhausgesetzes

Frau Präsidentin, dass es nur 30 Sekunden sind, erspart dem Herrn Zippel und dem Herrn Montag, dass ich tatsächlich über Greiz und Schleiz mal ein bisschen genauer rede und die Dinge beim Namen nenne, gerade von Frau Schweinsburg. Ich bin hier noch mal vorgekommen, weil es heißt, die Verordnung würde nur mit Ausnahmeregeln funktionieren. Das stimmt nicht. Es sind genau 14 oder 16 Anträge gewesen, die im vergangenen Jahr eingegangen waren, das ist gerade mal so in jedem dritten Krankenhaus theoretisch ein Antrag für eine Fachabteilung. Nicht für das ganze Krankenhaus, für eine Fachabteilung. Das ist deutlich weniger als „funktioniert nur so“. Und wenn wir uns genau anschauen, welche Fachabteilungen es betrifft – es sind genau die Fachabteilungen, die ich vorhin genannt habe,

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Madeleine Henfling

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Krankenhausgesetzes

Und damit ist die Redezeit zu Ende, Herr Hartung.

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Thomas Hartung SPD

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Krankenhausgesetzes

die mit den 5,5 Ärzten eigentlich viel zu üppig bedacht sind. Vielen Dank. (Beifall SPD)

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Madeleine Henfling

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Krankenhausgesetzes

Aus den Reihen der Abgeordneten sehe ich jetzt keine weiteren Wortmeldungen. Deswegen hat für die Landesregierung Frau Ministerin Werner das Wort.

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Heike Werner

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Krankenhausgesetzes

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, der vorgelegte Gesetzentwurf der CDU möchte im Ergebnis die zentrale Qualitätsregelung der Thüringer Verordnung mit Qualitäts- und Strukturanforderungen abschaffen. Ich will noch mal erläutern, worum es genau geht, weil hier immer mal zwischen Facharztquote und Arztquote changiert wurde. Es geht in der Verordnung über Qualitäts- und Strukturanforderungen darum, dass vorgegeben wird, dass für jede im Krankenhausplan ausgewiesene Fachabteilung ärztliches Personal im Umfang von mindestens 5,5 Vollbeschäftigteneinheiten vorzuhalten ist. Dabei müssen die ärztliche Leitung der Fachabteilung, die Stellvertretung und ein weiterer Arzt die Facharztqualifikation für die entsprechende Fachrichtung vorweisen. Das scheinen mir keine sehr überbordenden Anforderungen zu sein. Und – das wurde schon gesagt – die vorgegebene Personalstärke ergibt sich aus dem Arbeitszeitgesetz, da der Dienst in einem Krankenhaus 24 Stunden, sieben Tage die Woche durch qualifiziertes ärztliches Personal in den einzelnen Fachabteilungen abgesichert werden muss. Ein Abweichen von diesem Standard führt insbesondere außerhalb der regulären Dienstzeiten – Herr Hartung hat das schon sehr gut beschrieben – unter anderem dazu, dass Notfälle nicht unmittelbar mit der medizinisch-fachlichen Kenntnis behandelt werden können. Das führt dazu, dass Ärztinnen und Ärzte überlastet sind, und es führt dazu, dass Bürgerinnen und Bürger sich nicht gut medizinisch versorgt fühlen. Die Abschaffung der Personalvorgaben ginge also sowohl auf Kosten der Patientensicherheit als auch auf Kosten der beschäftigten Ärztinnen und Ärzte. Deshalb kann das Anliegen der CDU-Fraktion vonseiten der Landesregierung nicht unterstützt werden. Die bestehende Regelung stellt sicher, dass rund um die Uhr eine entsprechend qualifizierte Ärztin oder ein entsprechend qualifizierter Arzt zur Behandlung von Patientinnen und Patienten in den Krankenhäusern tatsächlich verfügbar ist. Die Einführung dieser Quote wurde hier im Parlament diskutiert und ich möchte erneut deutlich machen, dass die Herleitung auf klar nachvollziehbarer Grundlage erfolgt ist. Die Zahl von 5,5 Vollbeschäftigteneinheiten ergibt sich, wenn man die Gesamtstundenzahl eines Jahres durch die durchschnittlichen Jahresarbeitsstunden dividiert. Die dahinterstehende Überlegung orientiert sich schlicht und einfach am Anspruch der Patientinnen und Patienten auf eine qualitativ gute Behandlung. Die Verordnung stellt selbstverständlich keine Kritik an der Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft der Krankenhäuser und der Thüringer Ärzteschaft dar. Ich erkenne die hohe Qualität der Krankenhausbehandlung in Thüringen ausdrücklich an, mit der Verordnung aber wird dafür Sorge getragen, dass für die notwendigen Behandlungen genügend Ärztinnen und Ärzte vor Ort sind. Dies ist neben der Wahrung des Qualitätsanspruchs der Patientenversorgung auch ein Schutz der Ärztinnen und Ärzte, damit deren ohnehin hohe Arbeitsbelastungen nicht aus wirtschaftlichen Erwägungen immer weiter erhöht werden. Herr Hartung hat es beschrieben. Auch ich hatte Gespräche, gerade mit jungen Ärztinnen und Ärzten, aber nicht nur mit denen, die gesagt haben: Wir sind absolut für diese Arztquote und für die Facharztquote, weil der Druck in den Abteilungen im Krankenhaus so hoch ist, dass wir gar nicht unserem Anspruch gerecht werden können, Patientinnen und Patienten medizinisch gut versorgen zu können. Dass natürlich das Echo vonseiten der Geschäftsführung oft ein anderes ist, das ist nachvollziehbar. Das hängt aber mit der Situation der Krankenhäuser, der Finanzierung insgesamt auch zusammen und daran muss man tatsächlich auch arbeiten. Aber es ist etwas, was wir nicht auf Landesebene erreichen können, sondern es müssten auf Bundesebene andere Entscheidungen getroffen werden. Natürlich wissen wir, dass nicht an jedem Ort in allen Fächern eine ausreichende Zahl von Fachärztinnen und Fachärzten zur Verfügung steht. Deshalb gibt es auch Ausnahmemöglichkeiten von der Verordnung. Aber – auch das wurde schon gesagt – das sind hier nicht massenhaft Ausnahmeverordnungen, sondern es sind Ausnahmen, die hier möglich gemacht worden sind, es sind im bestimmten kleineren Rahmen immer befristete Ausnahmen, die hier ermöglicht werden. Sie sind immer mit Auflagen an die Krankenhäuser verbunden und es gibt auch Krankenhäuser, die dann eine Fachabteilung geschlossen haben, weil es nicht möglich gewesen war, die Facharztquote und die Arztquote tatsächlich auch umzusetzen. Richtig ist, dass die demografische Entwicklung uns in Thüringen im Hinblick auf die Sicherstellung der stationären Versorgung der Bevölkerung vor eine Herausforderung stellt und hierzu natürlich auch die Gewinnung von genügend qualifiziertem Personal zählt. Aber auch hier ist eine Arztquote – es ist klar, wie hoch sozusagen die Belastung in den Krankenhäusern ist – eher ein Pro, damit Ärztinnen und Ärzte tatsächlich wissen, sie können hier gut ihren Dienst verrichten. Ich will es also in aller Deutlichkeit auch noch einmal sagen: Das Problem des Fachkräftemangels lösen wir nicht, indem wir Mindestqualitätsvorgaben einfach abschaffen, ganz im Gegenteil. Jetzt will ich noch einmal ganz kurz, Herr Zippel, auf den Antrag eingehen und auf die Begründung und auch auf das, was Sie jetzt hier in der Debatte erwähnt haben. Sie haben all die negativen Äußerungen in der einen Anhörung jetzt hier zitiert, die Ihrem Antrag entgegenkommen, aber Sie haben nicht darüber gesprochen, dass tatsächlich auch von vielen gesagt wurde, es ist wichtig, dass wir Mindestqualitätsanforderungen haben, es ist wichtig, dass wir hier entsprechende Personalvorgaben haben, und es muss weiterentwickelt werden. Dabei sind wir uns auch einig. Aber diese positiven Äußerungen haben Sie leider nicht zitiert und das finde ich, ehrlich gesagt, an der Stelle nicht ganz redlich. (Beifall DIE LINKE) Was die Frage des Nebeneinanders von Qualitätsund Strukturvorgaben angeht, will ich hier daran erinnern, dass im letzten Jahr auf Bundesebene Pflegepersonaluntergrenzen eingeführt wurden. Das sind Personalqualitätsvorgaben und die bestehen parallel zu den Vorgaben des G-BA. Also weiß man ganz genau, dass es notwendig und wichtig ist. Wir haben gesehen, dass die Belastungen der letzten Jahre dazu geführt haben, dass hier eben auf Kosten des Fachpersonals medizinische Behandlungen umgesetzt und durchgeführt wurden. Das geht eben nicht mehr. Deswegen gab es die Einführung einer Pflegepersonaluntergrenze und auch die Arbeit daran, tatsächlich Pflegepersonalschlüssel einzuführen, die sich am Bedarf orientieren. Die Kritik des Nebeneinanders ist so, denke ich, an der Stelle nicht mehr tragbar. Das müssen Sie selbst feststellen, da ist ja auch die Bundesregierung auf einen anderen Weg gekommen. Die Vorgaben und die Erfahrungen der Verordnung – das habe ich Ihnen auch schon letztes Jahr im Ausschuss gesagt – werden derzeit mit Vertretern der Krankenhäuser und der Kostenträger unter der Federführung meines Ministeriums evaluiert. Aufgrund der Pandemie haben sich die Beratungen verzögert. Ich kann Ihnen aber vom aktuellen Stand berichten, dass keiner der Beteiligten, ganz besonders eben auch nicht die Leistungserbringer, die Personalvorgaben insgesamt abschaffen möchte. Diskutiert werden vielmehr angepasste Vorgaben für bestimmte Fachgebiete, in denen zum Beispiel typischerweise nicht rund um die Uhr eine ärztliche Versorgung der Patientinnen und Patienten notwendig ist, wie etwa in der Nuklearmedizin oder in der Strahlentherapie. Und, Herr Hartung, bei der HNO streiten wir uns noch immer, da haben die Fachgesellschaften eine andere Meinung. Aber das ist ja genau die Möglichkeit der Evaluierung mit den Fachgesellschaften, da gemeinsam vielleicht auf einen Kompromiss oder auf den gemeinsamen Weg zu kommen. Diese Diskussionen, die wir jetzt im Ministerium führen, sind deswegen so wichtig, weil sich hier die verschiedenen Facharztgruppen auch noch mal mit einbringen können. Aber ich will es noch mal betonen: Niemand, der jetzt an der Evaluierung/an dem Diskussionsprozess beteiligt ist, hat die Abschaffung der Qualitätsvorgaben hier eingefordert. Und, wie gesagt, im Gegenteil, die Landesärztekammer hat sich positiv zur Facharztquote geäußert, die Fachgesellschaften befürworten auch diese Quoten und es wurde eben nicht über einen Kamm geschert, deswegen hat es zum Teil so lange mit der Antwort auf die Anträge auf Ausnahmen gedauert, weil wir das eben nicht am Ministeriumstisch gemacht haben, sondern weil wir die Landesärztekammer gemeinsam mit den Fachgesellschaften gebeten haben, uns bei der Beurteilung der Anträge zu unterstützen. Das wurde sehr genau genommen und zum Teil wurde es auch noch mal in anderen Bundesländern geprüft, damit es hier gar nicht zu Interessenkonflikten oder Ähnlichem kommen kann. Zum Krankenhausplan, Herr Montag, nur ganz kurz: Der letzte Krankenhausplan ist genau auf Grundlage eines Gutachtens zu Bedarfen in den Regionen entstanden. In diesem Gutachten wurde eben genau danach geschaut, wie die Regionen aufgestellt sind, wie sich beispielsweise die Demografie entwickelt, also welche Altersgruppen besonders berücksichtigt werden müssen. Nach diesen Kriterien wurden dann auch die Bedarfe für entsprechende Fachabteilungen aufgestellt und den Krankenhäusern entsprechende Betten auch zugeteilt. Dass wir hier an der Stelle weiterkommen müssen, was die sektorenübergreifende Planung angeht, da bin ich ganz bei Ihnen. Aber – es wurde schon erwähnt – durch diese verschiedenen Finanzierungen, die verschiedenen Verantwortlichkeiten im Gesundheitssystem, die verschiedenen Planungen und auch Interessen ist es relativ schwierig und das Problem mit den § 90-Gremien haben alle Bundesländer und es gibt manchmal die Möglichkeit, in kleineren Regionen und Planungsbereichen hier zu einer gemeinsamen Lösung zu kommen. Aber um tatsächlich da übergreifend etwas zu erreichen, müssen auch auf Bundesebene hier noch mal andere Weichen gestellt werden und die Diskussion findet ja derzeit auch statt. Und ein Letztes, was die Kontrolle angeht: Es gibt eben sehr wohl die Kontrollen, Herr Zippel. Denn die Krankenkassen können, wenn die Krankenhäuser ihre Leistungen abrechnen, nämlich ganz genau darauf schauen, wie entsprechende Quoten in den Krankenhäusern auch umgesetzt wurden, und die Kassen sind wirklich die Letzten, die sich hier davor scheuen würden, genau in diesen Bereich zu schauen, weil sie auch ein Interesse daran haben, dass die Leistungen, die sie finanzieren, auch entsprechend erbracht werden. Herzlichen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Madeleine Henfling

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Krankenhausgesetzes

Vielen Dank. Aus den Reihen der Abgeordneten hat sich jetzt Abgeordneter Thrum zu Wort gemeldet.

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Uwe Thrum AfD

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Krankenhausgesetzes

Sehr geehrte Präsidentin, werte Abgeordnete, da es heute auch hier um das Schleizer Krankenhaus ging und das thematisiert wurde, möchte ich gern noch mal dazu Stellung nehmen. Es ist nicht nur die Facharztquote, die den kleinen Krankenhäusern zu schaffen macht. Es ist das gesamte Thüringer Krankenhauswesen, das dringend reformiert werden muss. Das ist ganz klar. Seit Monaten kämpfen wir in Schleiz um den Erhalt des Standorts nach den Vorgaben des 7. Thüringer Krankenhausplans. Da ist für das Schleizer Krankenhaus auch die Station für Frauenheilkunde und Geburtshilfe festgeschrieben. Die Hoffnungen des Arbeitskreises waren auf die Landesregierung gerichtet, jedoch lässt das zuständige Gesundheitsministerium im Krankenhausplan eine Lücke. Unter 5.1 wird erläutert, dass die Geburtsstation schließen kann, ohne dass der Versorgungsauftrag entzogen wurde. Es wird lediglich auf das Fehlen der Geburtsstation im Feststellungsbescheid hingewiesen. Es sind so viele Sachen, die hier dringend reformiert werden müssen, wenn uns die ländlichen Krankenhäuser wirklich etwas wert sind. Natürlich gehört auch dazu, dass wir bundesweit über das DRG-System reden. Die Fallpauschale gehört dringend besprochen. Die AfD-Fraktion im Bundestag hat dazu einen entsprechenden Antrag eingebracht und ich bitte Sie, die CDU-Fraktion, auch hier im Landtag: Macht entsprechend Druck auf eure Kollegen im Bund, damit dieser Antrag schnellstmöglich erledigt wird, besprochen wird und es hier eine Verbesserung zum Wohl der ländlichen Krankenhäuser gibt. (Beifall AfD) Im Sinne einer guten Bevölkerungsentwicklung und zum Wohl der jungen Mütter brauchen wir im Saale-Orla-Kreis eine Geburtsstation. Das ist noch mal der große Appell an das Gesundheitsministerium: Den vielen Worten müssen endlich Taten folgen! Danke schön. (Beifall AfD)

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Madeleine Henfling

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Krankenhausgesetzes

Für die CDU-Fraktion hat sich noch mal Abgeordneter Zippel zu Wort gemeldet.

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Christoph Zippel CDU

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Krankenhausgesetzes

Sehr geehrte Frau Präsidentin, noch ganz kurz zu einigen Punkten, die gesagt worden sind, vielleicht ganz kurz zum Vorredner: Ja, das DRG-System hat sicherlich seine Schwächen. Das gesamte DRGSystem infrage zu stellen, ist hier aber sicherlich verkehrt. Wenn wir über das DRG-System sprechen, sollten wir sicherlich darüber sprechen, dass insbesondere die Kinder- und Jugendmedizin besser bezahlt werden sollte, da bin ich ganz bei Ihnen. (Beifall CDU) Ich will noch einige Sachen kurz zusammenfassen zu dem, was von Ministeriumsseite gesagt wurde, aber auch vonseiten der regierungstragenden Fraktionen. Wer in einem Krankenhaus Qualität abliefern will, die vorgegeben wird, muss für genug Personal sorgen. Das ist ein Fakt. (Beifall CDU) Sie können ohne Personal keine Qualität abliefern. Das plus der Fakt der geltenden Arbeitszeitregelungen machen doch nur noch eines deutlicher – das haben Sie alle selbst dargelegt: Die Facharztquote ist überflüssig wie ein Kropf, (Beifall CDU) weil es eben anderweitig geregelt wird und die Fakten anderweitig geschaffen werden. Und dann hat diese Quote auch noch zusätzlich keinerlei Steuerung. Eine Kritik, Frau Ministerin, müssen Sie sich gefallen lassen: Die pauschale Lösung „5,5 für alle“ ist einfach falsch. Der Kollege Hartung hat es doch selbst gesagt: Dermatologie, Radiologie und alle anderen, die nicht 24/7 sind, können mit dieser Quote einfach nicht erfasst werden. Da müssen Sie sich die Frage gefallen lassen: Warum wurde dort nicht endlich gegengesteuert und warum haben Sie dort nicht gehandelt? (Beifall CDU) Abschließend, sehr geehrte Kollegin Pfefferlein: Wenn die CDU-Fraktion einen Dorn im Auge hat – und ich gebe zu, die Facharztquote ist der CDUFraktion ein Dorn im Auge –, sage ich Ihnen nur eines: Unter den Blinden ist der Einäugige König. Vielen Dank. (Beifall CDU)

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Madeleine Henfling

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Krankenhausgesetzes

Gibt es weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten? Abgeordneter Kalich hat sich zu Wort gemeldet. Sie haben noch 1 Minute.

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Ralf Kalich Die Linke

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Krankenhausgesetzes

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, weil hier nun öfter das Krankenhaus Schleiz genannt worden ist, möchte ich mich mal mit einem Punkt an Sie wenden: Hier im Haus sitzt ein Aufsichtsratsmitglied der Krankenhäuser Schleiz und Greiz. Dort sitzen vier CDU-Mitglieder und ein AfD-Mitglied, dort sitzt kein Linker. Ich möchte nur darauf hinweisen, dass dort Entscheidungen getroffen werden, dass dort entschieden wird, was gemacht wird, und dass dort Verantwortung getragen wird. Man kann nicht alles immer nur in Richtung Land schieben, sondern man muss auch mal die eigene Verantwortung wahrnehmen. Daran möchte ich hier wirklich appellieren. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Madeleine Henfling

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Krankenhausgesetzes

Vielen Dank. Gibt es jetzt noch weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten? Das ist Abgeordneter Möller. (Zwischenruf Abg. Reinhardt, DIE LINKE: Die Maske fehlt ja!)

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Stefan Möller AfD

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Krankenhausgesetzes

Ich mache es auch ganz kurz. Also meine Viren halten sich in Grenzen, die ich jetzt in Ihre Richtung schleudere. Nur ganz kurz in Richtung Herrn Kalich: Ein Aufsichtsrat kontrolliert die Unternehmensführung, aber der bestellt mit Sicherheit nicht die Budgets, die erforderlich sind, auch die öffentlichen Budgets, die erforderlich sind, und ersetzt sicherlich auch nicht den politischen Willen zum Erhalt eines Krankenhauses. Also das, was Sie hier gerade abgezogen haben, ist entweder glänzende Unwissenheit oder einfach ein bösartiger Anwurf gewesen. (Beifall AfD) (Unruhe DIE LINKE) (Zwischenruf aus dem Hause: Das ist doch nicht wahr!)

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Madeleine Henfling

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Krankenhausgesetzes

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Möller, angesichts der Situation, in der wir uns befinden, finde ich Ihre Ansage, dass wir hier nicht Viren schleudern, wirklich dem Hohen Hause nicht angemessen und ich rüge Sie dafür. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Es gibt keine weiteren Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten. Dann würden wir jetzt dazu kommen, abzustimmen. Es ist Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung beantragt. Weitere Anträge habe ich nicht gesehen. Wer dieser Ausschussüberweisung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind alle Fraktionen im Haus. Die Gegenprobe: Wer stimmt dagegen? Niemand. Enthaltungen? Auch niemand. Damit ist die Überweisung getätigt. Wir würden dann jetzt in die Mittagspause bis 13.25 Uhr eintreten. Ich möchte Sie noch daran erinnern, dass in der Mittagspause noch ein Ausschuss stattfindet. 5 Minuten nach Beginn der Mittagspause trifft sich der Verfassungsausschuss im Raum F 101. Und der Hinweis, dass wir direkt nach der Mittagspause mit den Wahlen weitermachen, sodass Sie alle bitte pünktlich wieder hier sind. Und der Freundeskreis Kaliningrad trifft sich in der F 004.

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Dorothea Marx

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Krankenhausgesetzes

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, wir kommen dann zum gemeinsamen Aufruf der Tagesordnungspunkte 38, 39 und 40 , den Wahlen. Zunächst der Tagesordnungspunkt 38 Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/1258 Der Landtag hat bislang drei von insgesamt fünf Mitgliedern der Parlamentarischen Kontrollkommission gewählt. Das Wahlvorschlagsrecht für die beiden verbleibenden Mitglieder liegt bei der Fraktion der AfD. Gewählt ist, wer die Mehrheit der Stimmen der Mitglieder des Landtags erhält, mithin mindestens 46 Stimmen. Der Wahlvorschlag liegt Ihnen in der Drucksache 7/1258 vor. Vorgeschlagen sind Herr Abgeordneter Torsten Czuppon und Frau Abgeordnete Nadine Hoffmann. Wird eine Aussprache gewünscht? Das sehe ich nicht. Dann bereiten wir gleichzeitig den Wahlgang im Tagesordnungspunkt 39 vor. Wir führen die Wahlen wieder als verbundene Wahl durch. Tagesordnungspunkt 39 Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/1259 Der Landtag hat bislang zwei der insgesamt drei Mitglieder der G 10-Kommission gewählt. Das Wahlvorschlagsrecht für das verbleibende Mitglied liegt bei der Fraktion der AfD. Gewählt ist auch hier, wer die Mehrheit der Stimmen der Mitglieder des Landtags erhält, mithin mindestens 46 Stimmen. Der Wahlvorschlag liegt Ihnen in der Drucksache 7/1259 vor. Vorgeschlagen ist Herr Abgeordneter Ringo Mühlmann. Wird hier eine Aussprache gewünscht? Das ist nicht der Fall. Dann rufe ich auf den Tagesordnungspunkt 40 Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/1185 In der 17. und 18. Sitzung des Landtags am 18. und 19. Juni 2020 wurden in insgesamt zwei Wahlgängen nicht alle vorgeschlagenen Vertrauensleute und deren Vertreterinnen bzw. Vertreter gewählt. Daher hat die Fraktion der AfD einen neuen Wahlvorschlag eingereicht, der Ihnen in der Drucksache 7/1185 vorliegt. Die vorgeschlagenen Kandidatinnen und Kandidaten stehen damit bereits zum dritten Mal zur Wahl. Die in diesem Zusammenhang erforderliche Vorberatung hat in der letzten Sitzung des Ältestenrates am 7. Juli 2020 stattgefunden. Die Mitglieder des Ältestenrats haben die Ankündigung der Fraktion der AfD bezüglich des unveränderten Wahlvorschlags zur Kenntnis genommen. Gibt es hierzu einen Aussprachewunsch? Das sehe ich nicht. Dann kommen wir jetzt zu dem Wahlgang. Die Wahlen finden erneut als Blockwahl statt. Das heißt, Sie erhalten nach Ihrem Namensaufruf zu den heute durchzuführenden drei Wahlen alle Stimmzettel gleichzeitig. Ich bitte die beiden Schriftführenden, beim Namensaufruf der Abgeordneten Sorge dafür zu tragen, dass die aufgerufenen Abgeordneten den erforderlichen Mindestabstand zueinander einhalten können und keine Warteschlangen vor den sich rechts hinter mir befindlichen Wahlkabinen bilden. An Sie, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, habe ich die Bitte, dass Sie auf dem Weg zu den Wahlkabinen zunächst in die Mitte des Plenarsaals gehen und von dort aus zwischen den Bänken der Landesregierung und dem Redepult hier am Sitzungsvorstand vorbeilaufen. Ich erinnere noch einmal daran, dass Sie bitte Ihren eigenen blau oder schwarz schreibenden Stift nutzen. Ich erläutere die Stimmzettel: Bei der Wahl zum Tagesordnungspunkt 38 stehen auf dem Stimmzettel zwei Namen. Sie können auf dem Stimmzettel sowohl hinter dem einen Namen als auch hinter dem anderen Namen jeweils entweder „Ja“ oder „Nein“ oder „Enthaltung“ ankreuzen. Bei den Wahlen zu den Tagesordnungspunkten 39 und 40 können Sie auf jedem Stimmzettel einmal entweder „Ja“ oder „Nein“ oder „Enthaltung“ ankreuzen. Ich bitte nun die Wahlhelfer, Frau Abgeordnete Güngör, Herrn Abgeordneten Gottweiss und Frau Abgeordnete Dr. Bergner, nach vorn, wenn sie nicht schon hier sind. Das sind sie. Damit eröffne ich die Wahlhandlung und bitte die beiden Schriftführer, die Namen der Abgeordneten zu verlesen.

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Jonas Urbach CDU

Wahl der Vertrauensleute und ihrer Vertreterinnen beziehungsweise Vertreter für die Ausschüsse zur Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen beziehungsweise Richter an den Verwaltungsgerichten gemäß § 26 Abs. 1 und 2 der Verwaltungsgerichtsordnung

Ich beginne mit Aust, René; Baum, Franziska; Beier, Patrick; Bergner, Dirk; Dr. Bergner, Ute; Bilay, Sascha; Blechschmidt, André; Braga, Torben; Bühl, Andreas; Cotta, Jens; Czuppon, Torsten; Dittes, Steffen; Eger, Cordula; Emde, Volker; Engel, Kati; Frosch, Karlheinz; Gleichmann, Markus; Gottweiss, Thomas; Gröning, Birger; Güngör, Lena Saniye; Hande, Ronald; Dr. Hartung, Thomas; Henfling, Madeleine; Henke, Jörg; Henkel, Martin; HennigWellsow, Susanne; Herold, Corinna; Herrgott, Christian; Hey, Matthias; Heym, Michael; Höcke, Björn; Hoffmann, Nadine; Jankowski, Denny; Kalich, Ralf; Prof. Dr. Kaufmann, Michael; Keller, Birgit; Kellner, Jörg; Kemmerich, Thomas; Kießling, Olaf; Dr. Klisch, Cornelia; Kniese, Tosca; Dr. König, Thadäus; König-Preuss, Katharina; Korschewsky, Knut; Kowalleck, Maik.

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Philipp Weltzien Die Linke

Wahl der Vertrauensleute und ihrer Vertreterinnen beziehungsweise Vertreter für die Ausschüsse zur Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen beziehungsweise Richter an den Verwaltungsgerichten gemäß § 26 Abs. 1 und 2 der Verwaltungsgerichtsordnung

Laudenbach, Dieter; Dr. Lauerwald, Wolfgang; Lehmann, Diana; Liebscher, Lutz; Lukasch, Ute; Dr. Lukin, Gudrun; Malsch, Marcus; Dr. Martin-Gehl, Iris; Marx, Dorothea; Maurer, Katja; Meißner, Beate; Merz, Janine; Mitteldorf, Katja; Mohring, Mike; Möller, Denny; Möller, Stefan; Montag, Robert-Martin; Mühlmann, Ringo; Müller, Anja; Müller, Olaf; Pfefferlein, Babett; Plötner, Ralf; Ramelow, Bodo; Reinhardt, Daniel; Rothe-Beinlich, Astrid; Rudy, Thomas; Schaft, Christian; Schard, Stefan; Schubert, Andreas; Schütze, Lars; Sesselmann, Robert; Stange, Karola; Tasch, Christina; Thrum, Uwe; Tiesler, Stephan; Tischner, Christian; Urbach, Jonas; Prof. Dr. Voigt, Mario; Wagler, Marit; Wahl, Laura; Walk, Raymond; Weltzien, Philipp; Wolf, Torsten; Worm, Henry; Zippel, Christoph.

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Dorothea Marx

Wahl der Vertrauensleute und ihrer Vertreterinnen beziehungsweise Vertreter für die Ausschüsse zur Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen beziehungsweise Richter an den Verwaltungsgerichten gemäß § 26 Abs. 1 und 2 der Verwaltungsgerichtsordnung

Konnten alle Abgeordneten ihre Stimme abgeben? Ich stelle fest, dass alle Abgeordneten ihre Stimme abgeben konnten. Ich schließe die Wahlhandlung und bitte die Wahlhelfer um Auszählung der Stimmen. Vereinbarungsgemäß rufe ich während der Auszählung den Tagesordnungspunkt 41 auf Ich rufe die Mündlichen Anfragen auf und bitte die Abgeordneten, ihre Fragen vorzutragen. Erster Fragesteller ist Herr Abgeordneter Worm von der Fraktion der CDU mit der Drucksache 7/1122. Bitte, Herr Kollege Worm.

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Henry Worm CDU

Fragestunde

Geschwindigkeitsbeschränkungen auf der Bundesautobahn 73 zwischen Autobahndreieck Suhl/ Meiningen und Anschlussstelle Schleusingen in beiden Richtungen Auf der Bundesautobahn A 73 zwischen dem Autobahndreieck Suhl/Meiningen und der Anschlussstelle Schleusingen ist aktuell eine Geschwindigkeitsbeschränkung eingerichtet. Innerhalb dieses Bereichs wird auf Straßenschäden hingewiesen. Auf diesem im Jahr 2007 eingeweihten Abschnitt der A 73 wurden bereits im Jahr 2018 Geschwindigkeitsbegrenzungen aufgestellt. So wurde für Personenkraftwagen das Tempo auf 100 Kilometer pro Stunde (teilweise weniger) und für Lastkraftwagen auf 60 Kilometer pro Stunde herabgesetzt. Grund dafür waren ebenfalls Straßenschäden. Für das Jahr 2019 konnten durch den Fragesteller bislang keinerlei Baumaßnahmen zur Fahrbahnertüchtigung festgestellt werden. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie ist – auch vor dem Hintergrund, welche Gründe bisher eine zügige Umsetzung der geplanten Maßnahmen verhinderten – der aktuelle Stand der Fahrbahnsanierung im genannten Bereich? 2. In welchem Streckenabschnitt dieses Bereichs wird derzeit gearbeitet bzw. sind in diesem Jahr Arbeiten geplant? 3. Wann ist mit der Aufhebung der Geschwindigkeitsbeschränkung im angegebenen Bereich zu rechnen? 4. Welche Maßnahmen sind geplant, um eine möglichst baldige Sanierung des oben genannten Autobahnbereichs zu gewährleisten?

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Dorothea Marx

Fragestunde

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft, Herr Staatsekretär Weil, bitte.

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Weil

Fragestunde

Frau Präsidentin, sehr geehrter Herr Abgeordneter, ich beantworte die Mündliche Anfrage für die Thüringer Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Die Planungen für die Instandsetzung der Autobahn 73 von der Anschlussstelle Schleusingen bis zur Anschlussstelle Suhl-Friedberg in Fahrtrichtung Suhl wurden vom Bundesministerium für Verkehr und Infrastruktur im Frühjahr 2020 zur Einstellung in den Straßenbauplan des Bundes für das Haushaltsjahr 2021 vorgelegt. Inzwischen ist die Einstellung erfolgt, sodass die Ausschreibung für die Baumaßnahme im III. Quartal 2020 veröffentlicht werden soll. Ziel ist eine Realisierung dieses Abschnitts ab dem II. Quartal 2021. Zu Frage 2: In dem in der Antwort zu Frage 1 genannten Streckenabschnitt werden aktuell punktuelle Schäden beseitigt, um den Abschnitt bis zum Beginn der geplanten Instandsetzung verkehrssicher zu halten. Auf der Gegenfahrbahn in Fahrtrichtung Coburg erfolgen ebenfalls Instandsetzungen. Diese dienen unter anderem auch der Vorbereitung der Fahrbahn für die Aufnahme des Baustellenverkehrs während der in der Antwort zu Frage 1 beschriebenen Instandsetzungsarbeiten. Weitere Instandsetzungsarbeiten sind im III. Quartal 2020 im Abschnitt vom Autobahndreieck Suhl bis Anschlussstelle Suhl-Friedberg auf beiden Richtungsfahrbahnen vorgesehen. Zu Frage 3: Nach Abschluss der in der Antwort zu Frage 1 benannten Instandsetzungsarbeiten soll die dortige Geschwindigkeitsbegrenzung wieder entfallen. Zu Frage 4: Neben der in der Antwort zu Frage 1 genannten Instandsetzung sollen in den nächsten Jahren weitere Teilabschnitte zwischen dem Autobahndreieck Suhl und der Anschlussstelle Schleusingen instand gesetzt werden. Eine genaue zeitliche Zuordnung ist aber derzeit noch nicht möglich.

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Dorothea Marx

Fragestunde

Gibt es Nachfragen? Das sehe ich nicht. Dann kommen wir zur zweiten Frage. Fragestellerin ist Frau Abgeordnete Henfling, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, mit der Drucksache 7/1123. Bitte schön.

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Madeleine Henfling GRÜNE

Fragestunde

Vielen Dank. Munitionsfunde bei „Nordkreuz“-Ermittlungen – Bezug zu Thüringen? Bei einer Razzia im Zusammenhang mit Ermittlungen gegen mutmaßliche Mitglieder des sogenannten „Nordkreuz“-Netzwerks wurden über 55.000 Stück Munition aus unterschiedlichen Bundesländern entdeckt. Unter der Munition befanden sich nach Presseberichterstattung auch 25 Patronen aus der Chargennummer DAG 14A0703. Aus dieser Charge hätte die Thüringer Polizei (das Landeskriminalamt) im Jahr 2014 neben anderen Polizeien Munition beschafft. In Thüringen würde nach Auskunft des Landeskriminalamts keine Munition vermisst. Die Munition wurde bei dem Beschäftigten eines Schießplatzes in Mecklenburg-Vorpommern gefunden. Auf diesem Schießplatz trainierten nach Medienberichten Spezialeinheiten der Polizei und der Bundeswehr. Ich frage die Landesregierung: 1. Haben Thüringer Polizistinnen oder Polizisten auf dem genannten Schießplatz trainiert und, wenn ja, seit wann, wie oft und wie viele Polizisten und Polizistinnen? 2. Wie wird sichergestellt, dass Munition auf einem Schießplatz tatsächlich verbraucht wurde und nicht stattdessen beiseitegeschafft worden sein kann? 3. Hat die Thüringer Polizei Munition aus anderen Chargennummern beschafft, welche im Rahmen der genannten Ermittlungen bekannt geworden sind? 4. Welche anderen Polizeidienststellen in Thüringen haben Munition aus der Chargennummer DAG 14A0703 beschafft, bei denen dann festgestellt wurde, dass Munition aus dieser Charge fehlt?

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Dorothea Marx

Fragestunde

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Inneres und Kommunales, Herr Staatssekretär Götze.

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Götze

Fragestunde

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Henfling beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Die Schießanlage wurde zwischen den Jahren 2016 und 2018 einmal im Jahr 2016, dreimal im Jahr 2017 und achtmal im Jahr 2018 bei einer Teilnahme von zwei bis elf Angehörigen der Spezialeinheiten der Thüringer Polizei genutzt. Zum Aufenthalt Thüringer Angehöriger der Spezialeinheiten vor dem Jahr 2016 liegen keine Unterlagen mehr vor. Es wird davon ausgegangen, dass seit dem Jahr 2010 die Schießanlage zur Fortbildung genutzt bzw. an Wettkämpfen teilgenommen wurde. Seit dem Jahr 2019 fand keine Fortbildung von Thüringer Angehörigen der Spezialeinheiten auf dieser Schießanlage statt. Die Schießanlage in Mecklenburg-Vorpommern wurde in der Vergangenheit als eine von mehreren unterschiedlichen Schießstätten für die Spezialeinheiten der Thüringer Polizei genutzt. Unabhängig von der Einhaltung von Sicherheitsvorschriften wird durch Trainings auf unterschiedlichen Schießstätten eine Gewöhnung an gleichförmige Abläufe aufgrund immer wieder gleicher örtlicher Trainingsszenarien vermieden. Unterschiedliche Szenarien befähigen die Angehörigen der Spezialeinheiten zu jeweils unterschiedlichem taktischen Vorgehen. Zu Frage 2: Die Verwaltung und Kontrolle der Waffen und Munition der Thüringer Polizei sowie die Aus- und Fortbildung sind durch Polizeidienstvorschriften, Dienstanweisungen sowie die Schießordnung der jeweiligen Schießstätten geregelt. Schusswaffen und Munition sowie Reizstoffsprühgeräte sind so aufzubewahren, dass ein Verlust, ein Entwenden, eine unbefugte Benutzung oder ein Unfall ausgeschlossen werden können. Die Ziele der Aus- und Fortbildung liegen neben dem Erreichen eines sicheren Umgangs mit den Dienstwaffen insbesondere im Erlernen und Beherrschen von Grundtechniken und bestimmten Bewegungsabläufen. Gemäß der Dienstanweisung zum Umgang mit Waffen und Hilfsmitteln der körperlichen Gewalt sowie zu Maßnahmen nach dienstlichem Schusswaffengebrauch in der Thüringer Polizei ist unter anderem Munition in einem Verzeichnis nachzuweisen, welches folgende Angaben enthalten muss: erstens die Menge und Art der enthaltenen Munition, das Datum ihrer Vereinnahmung und zweitens einen Ausgabenachweis sowie den Munitionsverbrauch unterteilt in Schießausübung und Schießausbildung. Verantwortlich für den Nachweis sind die bestandsführenden Behörden und Einrichtungen. Die Dienststellenleiter oder von ihnen Beauftragte haben in unregelmäßigen Zeitabständen die Vollzähligkeit, den Pflegezustand sowie die sichere Aufbewahrung der Schusswaffen und Munition in der Dienststelle gegenständlich zu kontrollieren. Diese Kontrollen sind zu dokumentieren. Auf Schießstätten regeln die dort geltenden Sicherheitsbestimmungen die äußere und innere Sicherheit. Während des Trainings oder bei Wettkämpfen sind diese einzuhalten. Im Umgang mit Waffen und Munition ist insbesondere der Leiter des Schießens für die Ausgabe und die Rücknahme der Munition sowie die Aufzeichnung des Verbrauchs verantwortlich. Vor jedem Training oder Wettkampf wird ein Schießbefehl erstellt, der den Gegenstand der Übung sowie die dafür erforderlichen Waffen sowie die Anzahl von Patronen zur Erfüllung des Übungsziels enthält. Unmittelbar vor der Durchführung der Übung erfolgt die Munitionsausgabe an die beteiligten Polizeibeamten. Nach dem Absolvieren der Aufgaben wird das Ergebnis der jeweiligen Schießleistung aufgezeichnet und gegebenenfalls nicht verschossene Munition zurückgenommen und letztlich wieder in den Bestand der jeweiligen Dienststellen zurückgeführt. Zu Frage 3: Nein, nach den bisher vorliegenden Erkenntnissen ist dies nicht der Fall. Zu Frage 4: Munition mit der Chargenbezeichnung DAG 14A0703 wurde neben der Lieferung an andere Bundesländer auch an die Thüringer Polizei versandt. Die an die Thüringer Polizei übergebene Munition wurde an die Bereitschaftspolizei und das Landeskriminalamt verteilt. Ein Verlust von Thüringer Munition aus dieser Charge wurde nicht festgestellt. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

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Dorothea Marx

Fragestunde

Gibt es Nachfragen? Frau Henfling, bitte.

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Madeleine Henfling GRÜNE

Fragestunde

Sie haben gerade gesagt, dass die Thüringer Polizei auf dem Schießplatz trainiert hat, deswegen die Frage, ob aus der genannten Chargennummer in der Mündlichen Anfrage auf diesem Schießplatz dann auch dort entsprechend die Munition eingesetzt wurde. Wenn ich Sie richtig verstanden habe, ist es so, dass die Ausgabe der Munition erfolgt, dann wird die Schießübung durchgeführt und dann wird hinterher nachgeschaut, wie viel Munition verschossen wurde. Wie wird das nachgeschaut? Bei der Bundeswehr müssen die Hülsen teilweise eingesammelt und zurückgegeben werden. Darüber wird nachgewiesen, was tatsächlich verschossen wurde. Deswegen würde mich das ganz konkret interessieren, wie das tatsächlich erfolgt, und die Frage 1, wie gesagt, ob aus der Chargennummer direkt auf dem Schießplatz Munition verschossen wurde.

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Götze

Fragestunde

Die Frage kann ich Ihnen aus dem Kopf nicht beantworten. Sie bekommen eine schriftliche Antwort.

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Dorothea Marx

Fragestunde

Gibt es weitere Nachfragen aus der Runde? Herr Mühlmann.

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Ringo Mühlmann AfD

Fragestunde

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Herr Staatssekretär, ich habe eine Frage: Erhielt das Landeskriminalamt Thüringen bezüglich der in Rede stehenden Munitionsfunde einen entsprechenden staatsanwaltschaftlichen Prüfauftrag, führte diesen durch und teilte anschließend beispielsweise auf Presseanfragen mit, dass im Bereich des Landeskriminalamts, in dem die Spezialeinheiten integriert sind, kein Verlust von Munition zu verzeichnen ist?

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Götze

Fragestunde

Auch diese Frage beantworte ich Ihnen schriftlich.

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Ringo Mühlmann AfD

Fragestunde

Danke.

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Dorothea Marx

Fragestunde

Weitere Nachfragen sehe ich nicht. Dann kommen wir zur dritten Frage. Fragestellerin ist Frau Abgeordnete Hoffmann, Fraktion der AfD, mit der Drucksache 7/1127 – Neufassung –. Bitte schön.

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Hoffmann AfD

Fragestunde

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Zukunft des Freibades Hildburghausen Das Freibad in Hildburghausen wird 2020 nicht öffnen. Begründet wird dies mit dem Zustand des Bades und den coronabedingten Hygienevorschriften, wie die Stadtverwaltung mitteilte. Nach Stadtratsbeschluss vom 25. Juni wird das Freibad vorerst nicht saniert. Vorausgegangen war diesem Stadtratsbeschluss eine Diskussion über verschiedene Möglichkeiten der Sanierung bzw. der stufenweisen Teilsanierung. Ich frage die Landesregierung: 1. Wurden für das Freibad Hildburghausen Förderungen beantragt, wenn ja, wann und aufgrund welcher Zuwendungsrichtlinie für welchen konkreten Fördergegenstand und, wenn nein, wurde eine Interessensbekundung diesbezüglich durch die Stadt Hildburghausen wann geäußert? 2. Wie hoch sollen nach Antrag oder Interessensbekundung die Gesamtkosten und wie hoch sollen die förderfähigen Kosten sein? 3. Befindet sich der Antrag, falls gestellt, noch im Prüfverfahren oder wurde er bereits bewilligt? 4. Ist die Behauptung aus der Stadtratssitzung zutreffend, dass das zuständige Ministerium in einer Unterhaltung vor dem 25. Juni 2020 eine Förderung nach der Variante 1 (Sanierung des 50-Meter-Beckens im ersten Bauabschnitt) in Höhe von 80 Prozent in Aussicht gestellt hat und, wenn ja, welchem Stadtratsmitglied wurde dies über welchen Weg so mitgeteilt?

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Dorothea Marx

Fragestunde

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport, Frau Staatssekretärin Dr. Heesen.

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Dr. Heesen

Fragestunde

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Hoffmann beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt: Zu den Fragen 1 bis 3: Für das Freibad Hildburghausen wurde bisher keine Förderung beantragt. Grundlage der Förderung wäre das Thüringer Gesetz für kommunale Investitionen zur Förderung der Bildung, Digitalisierung, Kultur, Umwelt sowie der sozialen Infrastruktur vom 14. Juni 2017 gewesen. Weitere Grundlage für eine solche Förderung ist die Richtlinie zur Förderung des Sportstättenbaus und der Sportstättenentwicklungsplanungen. In diesem Rahmen ist ein Fördersatz von bis zu 80 Prozent möglich. Die Stadt Hildburghausen war zunächst Kandidatin für Investitionen in das Freibad. Im November 2019 hat die Stadt Hildburghausen das geplante Badprojekt mit unterschiedlichen Varianten im TMBJS vorgestellt. Mit Schreiben vom 25. Februar 2020 wurde die Stadt Hildburghausen aufgefordert, Antragsunterlagen für die Sanierung des Freibades einzureichen. Vor dem Hintergrund des bereits erwähnten, vom Stadtrat getroffenen Beschlusses, das Freibad vorerst nicht zu sanieren, erwarte ich den Eingang eines solchen Antrags inzwischen nicht mehr. Zu Frage 4: Eine Förderung wäre nach den genannten Vorschriften in Betracht gekommen. Im Rahmen der vorbereitenden Gespräche wurden verschiedene Varianten besprochen. Welche Variante am Ende hätte gefördert werden können, wäre Teil des Antragsverfahrens gewesen. Eine Zusage oder Ähnliches kann es vor Eingang des Antrags nicht geben und hat es nicht gegeben.

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Dorothea Marx

Fragestunde

Gibt es Nachfragen? Das sehe ich nicht. Dann kommen wir zur vierten Frage. Fragestellerin ist Frau Abgeordnete Dr. Bergner von der Fraktion der FDP, die ich gerade nicht sehe. (Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Die zählt gerade!) Sie zählt aus. Entschuldigung, dann stellen wir das zurück. Sie kann das dann eventuell in der Fragestunde morgen nachholen. Dann kommen wir zur fünften Frage. Fragestellerin ist Frau Abgeordnete Meißner, Fraktion der CDU, mit der Drucksache 7/1134. Bitte.

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Beate Meißner CDU

Fragestunde

Umsetzung Familienbonus Mit dem Thüringer Gesetz zur Umsetzung erforderlicher Maßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie (ThürCorPanG) und dem dazugehörigen Beschluss „Leistungen von Familien anerkennen und unterstützen“ (vergleiche Drucksache 7/920) wird die Landesregierung gebeten, die Leistungen von Familien während der Corona-Krise über Bestehendes hinaus anzuerkennen und insbesondere Eltern mit betreuungspflichtigen Kindern zu unterstützen. Dazu soll unbürokratisch ein Familienbonus von 100 Euro für jedes im Haushalt lebende Kind bis 18 Jahre ausgezahlt werden. Die entstandenen Kosten sind aus Mitteln für den von der Bundesregierung geplanten Familienbonus zu verrechnen. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie konkret plant die Landesregierung die Verrechnung des Thüringer Familienbonus mit Mitteln des Bundes? 2. Wie beabsichtigt die Landesregierung den Landtag zu beteiligen, wie die durch die Verrechnung frei werdenden Mittel des Thüringer Familienbonus eingesetzt werden sollen? 3. Wie plant die Landesregierung, im Falle des Wegfalls des Thüringer Familienbonus infolge der Verrechnung die Leistungen von Familien während der Corona-Krise über Bestehendes hinaus anzuerkennen? 4. Beabsichtigt die Landesregierung die Einrichtung eines „Digitalen Runden Tisches Familie“, um die Familienverbände an den Konzeptionen zur Überwindung der Corona-Krise teilhaben zu lassen?

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Dorothea Marx

Fragestunde

Für die Landesregierung antwortet das Finanzministerium, Herr Staatssekretär Schubert.

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Andreas Schubert

Fragestunde

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, namens der Landesregierung beantworte ich die eben vorgetragene Mündliche Anfrage der Abgeordneten Meißner wie folgt: Der Thüringer Landtag hat mit seinem Beschluss in der Drucksache 7/920 nach meinem Dafürhalten zu Recht auf die besonderen Leistungen der Familie in der Corona-Krise hingewiesen. Insofern wurde die Landesregierung gebeten, den von der Bundesregierung geplanten Familienbonus in Höhe von 100 Euro für jedes im Haushalt lebende Kind bis 18 Jahre unbürokratisch auszuzahlen. Die Koalitionsfraktionen haben sich mit der CDU-Fraktion diesbezüglich abgestimmt, hierfür die haushaltsmäßige Grundlage zu schaffen. Deshalb wurde im Wirtschaftsplan des Sondervermögens Thüringer Corona-Pandemie-Hilfsfonds vorsorglich ein entsprechender Ausgabetitel „Familienbonus“ mit einem Ansatz von 30,6 Millionen Euro vorgesehen, deren Auszahlung allerdings vom Eingang der ebenfalls im Wirtschaftsplan veranschlagten Einnahmen vom Bund in gleicher Höhe abhängig ist. Der Wirtschaftsplan wurde am 12. Juni mit der Mehrheit von Rot-Rot-Grün und CDU im Haushaltsund Finanzausschuss beschlossen. Der Bund hatte jedoch zwischenzeitlich entschieden, den sogenannten Kinderbonus in Höhe von 300 Euro je Kind für alle kindergeldberechtigten Kinder und Jugendlichen auszuzahlen. Da der Kinderbonus entsprechend dem Verfahren beim Kindergeld über die Familienkassen ausgezahlt wird, wird der Landeshaushalt dadurch nicht tangiert. Deshalb sind auch keine Berechnungen notwendig; die im Wirtschaftsplan vorsorglich ausgebrachten Einnahmen- und Ausgabenansätze werden nicht benötigt. Landesmittel werden durch das jetzt gewählte Verfahren zur Auszahlung des Kindesbonus allerdings nicht frei. Der im Wirtschaftsplan des Sondervermögens für den Familienbonus ausgebrachte Ansatz wird zwar nicht benötigt, allerdings werden eben auch die entsprechenden Bundesmittel nicht fließen, die ebenfalls in der Höhe von 30,6 Millionen Euro im Wirtschaftsplan einnahmeseitig vorgesehen sind, sodass sich im Saldo keine zusätzlichen nutzbaren Mittel ergeben. Der von Bund und Ländern nunmehr gemeinsam beschlossene Kinderbonus in Höhe von 300 Euro ist deutlich weiter gehender als der in der Drucksache 7/920 vorgesehene Familienbonus von 100 Euro. Zusätzlich erreicht die Leistung einen weiteren Empfängerkreis, weil sie auch kindergeldberechtigte Jugendliche umfasst, die älter als 18 Jahre sind. Die Auszahlung erfolgt unbürokratisch über die Familienkassen, eine Antragstellung ist nicht erforderlich. Mit dem Kinderbonus wird insofern den Familien erfolgreich eine wahrnehmbare Anerkennung zuteil. Darüber hinaus profitieren Familien auch von anderen Hilfsmaßnahmen oder Maßnahmen im Rahmen der Corona-Hilfspakete von Bund und Land. Exemplarisch wären zu nennen: Anspruch auf Entschädigung bei Betreuung eines Kindes unter zwölf Jahren für bis zu 20 Wochen, Erstattung des anteiligen Schulgeldes bei Schulen in freier Trägerschaft, Finanzierung digitaler Endgeräte für sozial benachteiligte Schülerinnen und Schüler und professionelle Online-Lehrerangebote, Anhebung des Entlastungsbeitrags für Alleinerziehende für die Jahre 2020 und 2021 von 1.908 auf 4.008 Euro und auch Absenkung der Mehrwertsteuersätze von 19 auf 16 bzw. von 7 auf 5 Prozent bis zum Jahresende 2020. Das waren jetzt die Fragen 1 bis 3. Frage 4: Die Errichtung eines „Digitalen Runden Tisches Familie“ ist derzeit nicht geplant. Das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie steht mit den Familienverbänden und den anderen Akteurinnen und Akteuren der Familienpolitik in engem und regelmäßigem Austausch. Darüber hinaus wird entsprechend den Vorgaben des Thüringer Familienförderungssicherungsgesetzes derzeit die Gründung eines Landesfamilienrats vorbereitet. Daher wird der Bedarf für einen „Digitalen Runden Tisch Familie“ momentan nicht gesehen.

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Dorothea Marx

Fragestunde

Nachfrage? Bitte, Frau Meißner.

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Beate Meißner CDU

Fragestunde

Also zum einen muss ich feststellen, dass Frage 2 nicht beantwortet wurde, die stelle ich jetzt aber nicht erneut, sondern eine zusätzliche Frage. Geben Sie mir recht, dass der Thüringer Familienbonus, wie er beschlossen wurde, weiter gehender ist als der des Bundes, nämlich dass der in Thüringen für alle Kinder gelten soll und der des Bundes am Ende aber einkommensabhängig ist und damit bei der Steuer wieder abgezogen wird?

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Andreas Schubert

Fragestunde

Da gebe ich Ihnen recht. Die Frage 2 hatte ich beantwortet, nämlich dass es keine frei werdenden Mittel gibt. Die Frage war: Wie beabsichtigt die Landesregierung den Landtag zu beteiligen, wie die durch die Berechnung frei werdenden Mittel des Thüringer Familienbonus eingesetzt werden sollen? Und wenn keine Mittel frei werden – damit habe ich, denke ich, die Frage auch beantwortet.

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Dorothea Marx

Fragestunde

Weitere Nachfragen kann ich nicht erkennen. Dann kommen wir jetzt noch mal zurück zur vierten Frage. Fragestellerin ist Frau Abgeordnete Dr. Bergner von der Fraktion der FDP mit der Drucksache 7/1128.

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Dirk Bergner FDP

Fragestunde

Es geht um die Fördermittelverwendung für E-Government-Programme in Thüringen. Das Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung trat mit Zustimmung des Bundesrats mit der Zielsetzung, die elektronische Kommunikation mit der Verwaltung zu erleichtern und Bund, Ländern und Kommunen zu ermöglichen, einfachere, nutzerfreundlichere und effizientere elektronische Verwaltungsdienste anzubieten, am 1. August 2013 in Kraft. Thüringen und die kommunalen Spitzenverbände des Landes haben dazu im Oktober 2018 eine Rahmenvereinbarung mit dem Ziel einer flächendeckenden elektronischen Verwaltung geschlossen, nach der unter anderem den Kommunen Werkzeuge zur Verfügung gestellt werden, um die Entwicklung des E-Governments maßgeblich zu fördern und die eine intensive Kooperation und Beratung in den Bereichen IT- und Informationssicherheit, die Ausbildung von IT-Sicherheitsbeauftragten, die Konsolidierung von Diensten und Dienstleistern sowie die Gründung eines Kompetenzzentrums 4.0 vorsieht. Das Land beteiligt sich an der Förderung der entstehenden Projekte und stellt dazu bis 2022 insgesamt 80 Millionen Euro für gemeinsame E-Government- und IT-Projekte der Kommunen im Freistaat zur Verfügung. Etwa ein Jahr nach der Verabschiedung des Thüringer E-Government-Gesetzes war die Nutzung neuer Möglichkeiten in der digitalen Verwaltung noch verhalten, was möglicherweise auch an den Rahmenbedingungen und Förderrichtlinien liegt. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche kommunalen Behörden und Einrichtungen haben bis jetzt Fördermittel des Freistaats Thüringen nach der Rahmenvereinbarung vom Oktober 2018 erhalten? 2. Für welche Projekte und in welcher Höhe wurden die Fördermittel ausgereicht? 3. Wie wird sichergestellt, dass ein einmalig gefördertes Vorhaben zur Digitalisierung einer Verwaltungsleistung in anderen Kommunen nachgenutzt wird?

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Dorothea Marx

Fragestunde

Für die Landesregierung antwortet das Finanzministerium, erneut Herr Staatssekretär Schubert.

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Andreas Schubert

Fragestunde

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Bergner wie folgt: Ich müsste jetzt eigentlich sagen, es gibt keine Antwort zu Frage 1 und demzufolge auch zu Frage 2. Das wollen wir jetzt aber nicht machen. Die Förderung wird nämlich nicht aufgrund der Rahmenvereinbarung, sondern aufgrund der Förderrichtlinie ausgezahlt und deswegen beantworte ich die Fragen jetzt trotzdem so, wie Sie es sicherlich gern von mir hören wollten. Auf der Grundlage der vorgenannten Regelungen, also des E-GovernmentGesetzes und der Anfang 2019 in Kraft getretenen E-Government-Richtlinie, wurden bisher insgesamt 13 Projekte in 85 Kommunen mit einem Gesamtvolumen von 1,182 Millionen Euro gefördert. Die bisherigen Projekte decken dabei nahezu alle in Ziffer 2 der Thüringer E-Government-Richtlinie benannten Fördergegenstände ab, etwa die Ausbildung von IT-Sicherheitsbeauftragten in den Kommunen, die Einführung der E-Rechnung und die Schaffung medienbruchfreier Workflows inklusive Langzeitarchivierung, die Einführung von DMS – also Dokumentenmanagementsystemen –, die Schaffung von Schnittstellen zwischen dem zentralen Antragsmanagement-System des Freistaats ThAVEL und verschiedenen Fachverfahren oder auch die interkommunale Zusammenarbeit bei der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes und – das kann man auch sagen – generell für die Digitalisierung der Verwaltung. In der zweiten Jahreshälfte stehen zudem verschiedene, sehr komplexe Fördermittelverfahren vor dem Abschluss, die eine Ausreichung von weiteren Mitteln in Höhe von 6 Millionen Euro nach sich ziehen. Ich hatte vorhin gerade ein Gespräch mit dem Landrat von Sömmerda, Henning, der einen erheblichen Teil dieser genannten Mittel von 6 Millionen Euro beantragen wird – da sind wir auch auf einem guten Weg. Die Nachnutzbarkeit für andere Kommunen wird auf verschiedenen Wegen abgesichert. Zum einen sind einige der Fördergegenstände an die Bedingung geknüpft, dass mehrere Kommunen zusammenarbeiten bzw. auch das gleiche Produkt beschaffen. Damit wird ein arbeitsteiliges Vorgehen ermöglicht und eine weitere Ausdifferenzierung der Hard- und Softwarelandschaft in den Thüringer Kommunen vermieden. Zudem werden Schnittstellen zwischen ThAVEL und Fachverfahren sowie zwischen zwei Fachverfahren nur dann gefördert, wenn auch andere Kommunen in Thüringen diese Fachverfahren nutzen und mithin von der Schaffung der entsprechenden Stelle partizipieren können. Daneben wird mit der Veröffentlichung der bereits geförderten Projekte auf dem zentralen E-Government-Portal des Landes – das heißt „verwaltung.thueringen.de“ – für die Kommunen transparent gemacht, ob andere Kommunen bereits Erfahrungen mit bestimmten Projekten gesammelt haben, sodass auch eine Nachnutzbarkeit in Gestalt eines Erfahrungsaustauschs und Best-Practice-Beispielen ermöglicht wird.

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Dorothea Marx

Fragestunde

Gibt es Nachfragen? Das sehe ich nicht, auch nicht aus dem Rest der Runde. Dann kommen wir zur nächsten Frage. Fragesteller ist Herr Abgeordneter Montag von der Fraktion der FDP mit der Drucksache 7/1137.

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Robert-Martin Montag FDP

Fragestunde

Sehr geehrte Frau Präsidentin, vielen Dank. Faktencheck: Sind die Thüringer Verwaltungen die modernsten in der Bundesrepublik Deutschland? Am 5. Juni 2018 warb der Thüringer Innenminister für ein gemeinsames Vorgehen aller Ministerien, die Erwartungen an eine moderne Verwaltung klar zu formulieren, damit die Thüringer Verwaltungen die modernsten in der Bundesrepublik Deutschland werden. Die Thüringer Verwaltungen sollten nach der Vorstellung des Innenministers Elemente eines Start-up-Unternehmens mit behördlichen Notwendigkeiten aufweisen. Hierzu wurde auch ein Gutachten in Auftrag gegeben, das Vorschläge zur Aufgabenzuweisung, zum Personalbedarf und zu den Tätigkeitsfeldern unterbreiten soll. Die Antwort auf die Kleine Anfrage 7/577 (vergleiche Drucksache 7/1059) förderte zutage, dass weder ausreichende Personalkapazitäten zur Verfügung stehen noch Ideen über konkrete Tätigkeitsfelder vorliegen, um etwa digitale Verwaltungsangebote nutzerzentriert zu gestalten. Thüringen hat noch ein erhebliches Stück des Wegs vor sich, bis die Verwaltungen in Thüringen die modernsten in der Bundesrepublik Deutschland werden. Ich frage daher die Landesregierung: 1. Wie weit sind die Thüringer Behörden vom Ziel entfernt, Vorreiter im Sinne der modernsten Verwaltung in der Bundesrepublik zu sein, und wie begründet sie ihre Auffassung? 2. Welche Teile der Landesregierung tragen für welche Inhalte bei der Modernisierung der Verwaltungen in Thüringen die Verantwortung? 3. Besteht seitens der Landesregierung weiterhin das Ziel, Thüringer Behörden zu den modernsten Verwaltungen in der Bundesrepublik zu transformieren und, wenn ja, welche strategischen Maßnahmen in welchem Zeithorizont hat die Landesregierung seither ergriffen, damit die Behörden Elemente eines Start-up-Unternehmens mit behördlichen Notwendigkeiten aufweisen? 4. Welche Aufgaben nimmt die Landes- und Kommunalredaktion für das Föderale Informationsmanagement (FIM) beim „Kompetenzzentrum Verwaltung 4.0“ in welcher Personalstärke wahr?

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Dorothea Marx

Fragestunde

Für die Landesregierung antwortet die Staatskanzlei, Herr Minister Prof. Dr. Hoff.

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Prof. Dr. Hoff

Fragestunde

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Montag beantworte ich für die Landesregierung wie folgt – ich beantworte die Fragen 1 und 3 im Zusammenhang –: Thüringen ist im Hinblick auf moderne Verwaltung im Kanon der anderen Bundesländer zum jetzigen Zeitpunkt, wie Sie feststellen, zwar nicht Vorreiter, gleichwohl ist das Ziel, zur Vorreitergruppe zu gehören, möglicherweise ambitioniert und trotzdem ein Maß, an dem wir uns auch künftig messen lassen wollen. Einen Vergleich mit anderen Bundesländern braucht Thüringen nicht zu scheuen. Jetzt ist natürlich trotzdem die Frage, worin die einheitliche Maßeinheit besteht, um zu der Bewertung zu kommen. Die gibt es ja derzeit nicht. Also es gibt keine Messeinheit, die die Vorreiterstruktur bei der Verwaltungsmodernisierung tatsächlich misst. Insofern wäre das vielleicht eine Aufgabe, die wir auch in diesem Parlament mit der Landesregierung gemeinsam diskutieren sollten, Indikatoren aufzustellen, auf deren Grundlage dann auch der Abstand Thüringens nach vorne und nach hinten zu anderen Bundesländern zu messen wäre. Zu Frage 3: Da fragen Sie, ob die Landesregierung weiterhin das Ziel verfolgt. Ja, das tun wir. Das habe ich deutlich gemacht. Und wir sehen auch unseren Auftrag als Landesregierung darin, die Thüringer Verwaltung moderner werden zu lassen. Das ist und bleibt das erklärte Ziel der Landesregierung. Dazu gehört auch die Bereitstellung sicherer und digitaler Verwaltungsleistungen, nicht nur, aber auch dieser Verwaltungsleistungen als ein Beitrag zur Verwaltungsmodernisierung, zur Erhöhung der Leistungsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung. Wir sehen auch das Potenzial, hier noch besser zu werden. Die E-Government-Angebote müssen sich weiterhin in ihrer Vielfalt an den Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft, der öffentlichen Verwaltung ausrichten. Und es besteht die Notwendigkeit, einen Mehrwert mit bzw. durch den Einsatz moderner Informations- und Kommunikationstechnologien zu schaffen. Das Onlinezugangsgesetz ist dafür ein wesentliches Instrument, in dem Thüringen, aber auch alle Bundesländer unter stetiger Einbindung der Ressorts und der jeweiligen Kommunen Verwaltungsleistungen bis zum 31. Dezember 2022 elektronisch anzubieten haben. Wir setzen die Ziele der Strategie durch den fortzuschreibenden Aktionsplan 2019 zur Umsetzung der Strategie für E-Government und IT des Freistaats Thüringen um. Die zahlreichen Ziele, die in dieser Strategie und im Aktionsplan festgelegt sind, sind sowohl zentral gesteuert durch das Thüringer Finanzministerium und den CIO als auch dezentral durch die einzelnen Ressorts umzusetzen. Zu Frage 2, welche Teile der Landesregierung für welche Inhalte der Modernisierung der Verwaltung in Thüringen die Verantwortung tragen, muss ich jetzt im Rahmen der Beantwortung einer Mündlichen Anfrage und dem dafür angemessenen Zeitrahmen – ja, die Frage ist komplex gestellt – vielleicht nur so antworten: Verwaltungsmodernisierung betrifft alle Ressorts und Behörden in gleicher Weise. Die Zuständigkeiten der einzelnen Ministerien ergeben sich aus dem Beschluss der Landesregierung über die Zuständigkeit der einzelnen Ministerien nach Artikel 76 Abs. 2 Satz 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen. Sie haben dann die Frage 4 gestellt. Im FIM-System werden anhand gesetzlicher Leistungsansprüche in einem einheitlichen Redaktionssystem Prozesse zur Leistungsgewährung formal definiert, die zur Leistungsbearbeitung erforderlichen Daten identifiziert und Leistungsbeschreibungen in einem formalen Konzept gefertigt. Die Ergebnisse stellen sodann die Grundlage für die Entwicklung elektronischer Antragsverfahren dar. Die FIM-Redaktion soll durch Bereitstellung standardisierter Informationen die Erzeugung elektronischer Antragsverfahren unterstützen und erleichtern. Was sie derzeit tut, ist, Regelungen im Landes- und Kommunalrecht zu erschließen, die Verwaltungsleistungen zum Gegenstand haben. Daneben soll die Redaktion auch die Bundesredaktion bei der Erschließung von Leistungen aus den Bundesgesetzen unterstützen. Es ist also kein singuläres Projekt, sondern ist Teil der OZG-Umsetzung und auf Dauer angelegt. Der Aufbau der FIM-Landes- und Kommunalredaktion wird derzeit von zwei eigens geschulten Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeitern des Kompetenzzentrums Verwaltung 4.0 sichergestellt, und die leistungsfähige Redaktionsarbeit im Vollumfang würde einen Personalstärkeumfang von bis zu neun Vollzeitstellen nach hiesigem Sachstand ergeben.

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Dorothea Marx

Fragestunde

Gibt es Nachfragen? Bitte, Herr Montag.

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Robert-Martin Montag FDP

Fragestunde

Sehr geehrter Herr Minister, vorausgeschickt: Da fehlt noch ein bisschen was von zwei bis neun Vollzeitkräfte. So habe ich Sie verstanden, dass im FIM aktuell zwei VK beschäftigt sind. Meine Nachfrage: Ab wann steht das in meiner Einführung erwähnte Gutachten, welches Vorschläge zur Aufgabenzuweisung, zu Personalbedarf und eben zu den Tätigkeitsfeldern unterbreiten soll, gemäß § 6 Abs. 3 Thüringer Transparenzgesetz im Thüringer Transparenzportal barrierefrei zum Download für alle zur Verfügung?

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Prof. Dr. Hoff

Fragestunde

Die Information reiche ich nach.

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Robert-Martin Montag FDP

Fragestunde

Danke schön.

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Dorothea Marx

Fragestunde

Weitere Nachfragen? Herr Mühlmann hat eine weitere Nachfrage.

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Ringo Mühlmann AfD

Fragestunde

Herr Minister, ich habe eine Frage: Mit welchen konkreten Maßnahmen vonseiten der Landesregierung, also der Landesebene, wurde die Landeshauptstadt Erfurt im Jahr 2019 und im laufenden Jahr 2020 bei Bemühungen der Modernisierung der Verwaltung und der fortschreitenden Digitalisierung von kommunalen Verwaltungsangeboten – ich meine hier beispielsweise die Digitalisierung von Ämtergängen – unterstützt?

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Prof. Dr. Hoff

Fragestunde

Die Information wird Ihnen nachgereicht. Ich habe zu Einzelabflüssen von Kommunen jetzt keinen vorbereiteten Sachstand, den ich Ihnen zur Verfügung stellen kann.

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Dorothea Marx

Fragestunde

Weitere Nachfragen kann ich nicht erkennen. Dann kommen wir zur nächsten Frage. Fragestellerin ist Frau Abgeordnete Herold von der Fraktion der AfD mit der Drucksache 7/1161.

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Corinna Herold AfD

Fragestunde

Danke, Frau Präsidentin. Berufung der Beauftragten für die Gleichstellung von Mann und Frau in Thüringen Am 30. Juni 2020 wurde die ehemalige Staatssekretärin im Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport zur neuen Beauftragten für die Gleichstellung von Mann und Frau in Thüringen berufen. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie erfolgte das Auswahlverfahren zur Besetzung der Stelle der Beauftragten für die Gleichstellung von Mann und Frau? 2. Welche Kriterien und Qualifikationen wurden dem Auswahlverfahren zugrunde gelegt? 3. Wurden weitere Kandidaten in Betracht gezogen und, wenn nicht, warum nicht? 4. Wie begründet die Landesregierung ihre Entscheidung, die Stelle seit Dezember 2019 unbesetzt zu lassen, im Februar die ehemalige Staatssekretärin des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport als Nachfolgerin zu verkünden, sie dann aber im März in den einstweiligen Ruhestand zu versetzen, womit bis Ende Juni volles Staatssekretärsgehalt gezahlt wurde?

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Dorothea Marx

Fragestunde

Für die Landesregierung antwortet die Staatskanzlei, erneut Herr Minister Prof. Dr. Hoff.

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Prof. Dr. Hoff

Fragestunde

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Herold beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Die Auswahl wurde entsprechend dem in Artikel 33 Abs. 2 Grundgesetz normierten Grundsatz der Bestenauslese – also Eignung, Befähigung und Leistung – vorgenommen. Zu Frage 2: Hier wird nach dem Auswahlverfahren mit den zugrunde liegenden Kriterien und Qualifikationen gefragt. Hierfür wurde das Anforderungsprofil zugrunde gelegt, wie es sich aus der Dienstpostenbewertung für die Stelle der Gleichstellungsbeauftragten beim TMASGFF ergibt. Dabei wurden Voraussetzungen allgemeiner Natur formuliert wie unter anderem das Vorliegen der Zugangsvoraussetzungen zur Laufbahn des höheren Dienstes, ein hohes Maß an politischer Sensibilität, eines besonderen Vertrauensverhältnisses zur Landesregierung, der Fähigkeit zur Führung konfliktträchtiger Verhandlungen und zur Erfassung komplexer Zusammenhänge mit hohem Abstraktionsgrad. Zugleich muss die oder der Beauftragte in der Lage sein, die gleichstellungspolitische Arbeit zwischen den Ressorts zu koordinieren, Themen in eigener Zuständigkeit für den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung des Thüringer Landtags vorzubereiten, mit Behörden und Organisationen zusammenzuarbeiten, Themen selbstständig zu bearbeiten und als Ansprechpartner oder Ansprechpartnerin und Repräsentant bzw. Repräsentantin in den genannten zuständigen Themenfeldern zu fungieren. Zu Frage 3: Grundsätzlich kommen für die Berufung als Beauftragte oder Beauftragter der Landesregierung mehrere Personen in Betracht. Zu Frage 4: Die Beauftragte für die Gleichstellung von Mann und Frau wird gemäß § 25 des Thüringer Gleichstellungsgesetzes auf Vorschlag des zuständigen Ressorts, hier des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie, vom Ministerpräsidenten bestellt. Die vormalige Amtsinhaberin hatte um vorzeitige Beendigung ihrer Tätigkeit zum 30. November 2019 gebeten. Diesem Begehren wurde seitens der damaligen Landesregierung entsprochen. Bis zur Wahl des Ministerpräsidenten am 5. Februar wurde keine Bestellung vorgenommen. Der im Februar 2020 gewählte Ministerpräsident Kemmerich hat in seiner Amtszeit keine Beauftragte für die Gleichstellung von Mann und Frau bestellt. Der im März wiedergewählte und heute amtierende Ministerpräsident hat dann Frau Ohler auf einen im Juni 2020 übermittelten Vorschlag von Frau Ministerin Werner zum 1. Juli 2020 als Beauftragte für die Gleichstellung von Mann und Frau bestellt, als feststand, dass diese das Amt übernehmen soll.

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Dorothea Marx

Fragestunde

Gibt es Nachfragen? Frau Meißner.

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Beate Meißner CDU

Fragestunde

Um an die letzte Frage noch einmal anzuknüpfen – warum hat der Ministerpräsident Frau Ohler nicht bereits im März als Gleichstellungsbeauftragte bestellt?

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Prof. Dr. Hoff

Fragestunde

Das setzt die Annahme voraus, dass im März 2020 bereits eine Entscheidung über die Besetzung von Frau Ohler als Gleichstellungsbeauftragte getroffen worden wäre. Diese Annahme ist nicht zutreffend.

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Dorothea Marx

Fragestunde

Herr Mühlmann hatte sich noch vorher gemeldet, deswegen muss ich ihm jetzt die zweite Nachfrage, die nicht von der Fragestellerin kommt, überlassen.

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Ringo Mühlmann AfD

Fragestunde

Sehr geehrter Herr Minister, welche finanziellen Leistungen in welcher Höhe erhält die ehemalige Staatssekretärin für welchen Zeitraum aufgrund ihrer Versetzung in den einstweiligen Ruhestand?

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Prof. Dr. Hoff

Fragestunde

Diese Information reiche ich Ihnen gern nach.

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Ringo Mühlmann AfD

Fragestunde

Vielen Dank.

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Dorothea Marx

Fragestunde

Wenn die Fragestellerin selbst keine weiteren Nachfragen hat, dann kommen wir zur nächsten Frage. Fragesteller ist Herr Abgeordneter Aust, Fraktion der AfD, mit der Drucksache 7/1166.

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René Aust AfD

Fragestunde

Sehr geehrte Frau Ministerin! Am 21. April 2020 ging dem Thüringer Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit, Frauen und Familie ein Schreiben vom Landratsamt SchmalkaldenMeiningen verbunden mit der Bitte um kurzfristige Rückmeldung zu. In diesem Schreiben ging es unter anderem um Korrekturen von Beatmungskapazitäten und Statuseinstufungen im Rahmen der COVID-19-Krise der Krankenhäuser im Landkreis. Frau Ministerin Werner bestätigte den Eingang des Schreibens in der 7. Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 11. Juni 2020 und versicherte zugleich eine zeitnahe Beantwortung. Ich frage die Landesregierung: 1. Wurde der Brief in der Zwischenzeit beantwortet? 2. Wie lange dauerte es, bis der Brief beantwortet wurde? 3. Falls der Brief noch nicht beantwortet wurde, wo liegen die Gründe hierfür? 4. Falls der Brief noch nicht beantwortet wurde, ist die Beantwortung dieses Schreibens von ihrem Haus noch geplant und, wenn ja, bis wann? Danke sehr.

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Dorothea Marx

Fragestunde

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie, Frau Ministerin Werner.

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Heike Werner

Fragestunde

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, namens der Landesregierung beantworte ich die Frage wie folgt: Zu Frage 1: Wurde der Brief inzwischen beantwortet? Der Brief wurde bisher noch nicht beantwortet. Zu Frage 2: Das ergibt sich aus Frage 1. Frage 3: Aus dem Pandemie-Geschehen auf Landesebene sowie in Umsetzung des COVID-19Krankenhausentlastungsgesetzes des Bundes hat sich ein erheblicher zusätzlicher Arbeitsaufwand für das Krankenhausreferat ergeben. Dennoch sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bemüht, die regulären Aufgaben für unsere Krankenhäuser soweit wie möglich ebenfalls zu erfüllen, insbesondere die Krankenhausplanung und die Krankenhausförderung betreffend. Ich möchte darauf hinweisen, dass im Landeshaushalt 2020 ein Krankenhausinvestitionsprogramm mit einem Umfang von insgesamt 110 Millionen Euro etatisiert ist. Diese Mittel sollen den Krankenhäusern nicht vorenthalten werden. Daher bitte ich um Verständnis, dass in einzelnen Fällen auch erhebliche Rückstände bei der Bearbeitung von allgemeiner Korrespondenz entstanden sind. Zum Zweiten musste auch der Sachverhalt geprüft werden. Wie sich herausstellte, hatte das Krankenhaus – das Helios Klinikum – die Frage zu dem Vorhandensein von mehreren räumlich voneinander abtrennbaren und separat zu betreibenden Intensivtherapiestationen mit Nein beantwortet. Deswegen wurde das Krankenhaus auch so im Konzept berücksichtigt. Wir werden diesen Umstand bei der Fortschreibung des Konzeptes natürlich berücksichtigen. Und zu Frage 4: Die Landrätin wird ein Antwortschreiben in den nächsten Tagen erhalten.

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Dorothea Marx

Fragestunde

Gibt es Nachfragen? Keine. Dann kommen wir zur nächsten Frage. Fragesteller ist Herr Abgeordneter Thrum von der Fraktion der AfD mit der Drucksache 7/1167.

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Uwe Thrum AfD

Fragestunde

Danke, Frau Präsidentin. Die Klinik für Gynäkologie und Geburtshilfe des Krankenhauses in Schleiz wurde wegen ärztlichen Personalmangels ab dem 21. Februar 2020 bis auf Weiteres stillgelegt. Die Landesregierung leitet aus dem am 5. Juni 2020 vorgelegten Sanierungskonzept ab, dass der Krankenhausträger am Standort Schleiz eine Änderung des Versorgungsauftrags beabsichtigt. Außerdem ist dem 7. Thüringer Krankenhausplan zu entnehmen, dass der Versorgungsauftrag grundsätzlich das Betreiben einer geburtshilflichen Station einschließt, der Versorgungsauftrag aber dennoch uneingeschränkt erteilt wird, sollte sich ein Krankenhaus dazu entscheiden, die Geburtsstation zu schließen. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie verhält es sich, wenn nicht nur die Geburtsstation, sondern die gesamte gynäkologische Station eines Krankenhauses geschlossen wird? 2. Welche Versorgungsstufe entsprechend den Vorgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses wurde der Klinik für Gynäkologie und Geburtshilfe der Kreiskrankenhaus Schleiz GmbH zugeordnet? 3. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung zu der Entwicklung, dass der Krankenhausträger am Standort Schleiz eine Änderung des Versorgungsauftrags beabsichtigt? 4. Welche Schritte leitet die Landesregierung ein, um den vollumfänglichen Versorgungsauftrag nach dem 7. Thüringer Krankenhausplan wiederherzustellen? Danke schön.

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Dorothea Marx

Fragestunde

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie, Frau Ministerin Werner.

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Heike Werner

Fragestunde

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, namens der Landesregierung möchte ich die Mündliche Anfrage wie folgt beantworten: Zu Frage 1: Schließt ein Krankenhaus, welches nach dem 7. Thüringer Krankenhausplan über einen Versorgungsauftrag im Fachgebiet Frauenheilkunde und Geburtshilfe verfügt, die Geburtsstation, so besteht der Versorgungsauftrag für den Bereich der Frauenheilkunde fort. Wird neben der Geburtsstation auch die gynäkologische Station geschlossen, bleibt kein Bereich mehr übrig, der zum Leistungsspektrum des Versorgungsauftrags einer Fachabteilung für Frauenheilkunde und Geburtshilfe gehört, der Versorgungsauftrag wird dann in Gänze nicht erfüllt. Ein Krankenhausträger kann einen Versorgungsauftrag zurückgeben, indem er bei der für die Krankenhausplanung zuständigen Behörde einen Antrag auf Herausnahme der Planbetten bzw. der Fachabteilung aus dem Krankenhausplan stellt. Dies hat der Träger des Kreiskrankenhauses Schleiz mit Antrag vom 5. Juni 2020 im Rahmen der Vorlage eines Gesamtkonzepts zur Fortführung des Standorts getan. Zu Frage 2: Frühgeborene sowie krankgeborene Säuglinge bedürfen einer hoch qualifizierten medizinischen Versorgung und Pflege durch Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin mit dem Schwerpunkt Neonatologie sowie durch speziell ausgebildete Pflegekräfte. Um diese zu gewährleisten, werden in Deutschland, basierend auf einer Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses, an ausgewählten Krankenhäusern sogenannte Perinatalzentren gebildet, in denen spezialisierte Abteilungen wie die Geburtshilfe, die Neugeborenenintensivmedizin, die Kinderchirurgie und die Gynäkologie im selben Gebäude organisatorisch eng zusammenarbeiten, um eine optimale Versorgung von Mutter und Kind bei Früh- bzw. Risikogeburten sicherzustellen. So wurde in Thüringen ein flächendeckendes Netz von insgesamt acht Perinatalzentren und neun perinatalen Schwerpunkten entwickelt. In Geburtskliniken ohne Perinatalzentrum bzw. perinatalen Schwerpunkt sollten nur Schwangere mit einem Entbindungstermin ab der 36. Schwangerschaftswoche ohne zu erwartende schwere Komplikationen ihre Kinder zur Welt bringen. Diese erwartet problemlosen Geburten betreffen rund 90 Prozent der Schwangerschaften. Am Kreiskrankenhaus Schleiz wurde bislang eine solche Geburtsklinik ohne Perinatalzentrum bzw. perinatalen Schwerpunkt betrieben. Die Fragen 3 und 4 möchte ich gern gemeinsam beantworten: Ja, der Krankenhausträger hat Anfang Juni der Planungsbehörde ein Konzept für die künftige Ausrichtung des Kreiskrankenhauses Schleiz vorgelegt. Die geplante Umsetzung dieses Konzepts wird mit der Vorlage von Anträgen zur Anpassung des Planbettenbescheids sowie einem Antrag auf Fördermittel zur Realisierung der geplanten Umstrukturierung ergänzt. Wie ich schon bei der Beantwortung von Frage 1 mitgeteilt habe, sieht dieses Gesamtkonzept auch die Rückgabe des Versorgungsauftrags für Frauenheilkunde und Geburtshilfe und damit die dauerhafte Schließung dieser Abteilung vor. Das Konzept und die dazugehörigen Anträge werden nun geprüft. Wie ich stets betont habe, bin ich für den Erhalt des Kreiskrankenhauses Schleiz, und zwar möglichst unter Beibehalt des bisherigen Versorgungsauftrags. Aber die Entscheidung hierüber liegt nicht allein in der Hand meines Ministeriums. Ein Krankenhausträger kann nicht gegen seinen Willen zur Fortführung eines Versorgungsauftrags verpflichtet werden. Im nun zu prüfenden Gesamtkonzept sind Gründe für die beabsichtigte Schließung aufgeführt. In Gesprächen mit dem Krankenhausträger sowie dem Landkreis Greiz als Mutter der Kreiskrankenhaus Schleiz GmbH mit dem Saale-Orla-Kreis als Heimat des Krankenhauses erörtern wir nun gerade das vorgelegte Konzept und prüfen alle Argumente sorgfältig. Dies braucht Zeit, die wir uns auch nehmen, um im Ergebnis zu erreichen, dass sowohl das Kreiskrankenhaus Schleiz als auch das Kreiskrankenhaus Greiz auf Basis gesunder und wirtschaftlicher Konzepte zukunftsfähige Anbieter im Bereich der teilund vollstationären Gesundheitsversorgung der Bevölkerung der Planungsregion Ostthüringen bleiben. Das Ergebnis und den zeitlichen Ablauf des offenen Diskussionsprozesses kann ich aber hier und heute noch nicht vorhersagen. Danke schön.

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Dorothea Marx

Fragestunde

Gibt es Nachfragen? Das sehe ich nicht. Dann kommen wir zur nächsten Frage. Fragesteller ist Herr Abgeordneter Zippel von der Fraktion der CDU mit der Drucksache 7/1169.

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Stephan Tiesler CDU

Fragestunde

In Vertretung für Herrn Zippel würde ich die Frage gern vortragen. Folgen der Verordnung über erforderliche Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 für Menschen mit Behinderungen Die Corona-Pandemie und das Krisenmanagement wie auch die Verordnungen der Landesregierung offenbarten, dass die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in Krisenzeiten noch immer hinter den Ansprüchen liegt, die beispielsweise in der UN-Behindertenrechtskonvention verbindlich formuliert wurden. Aus Sicht zahlreicher Menschen mit Behinderungen bewirkten die Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus Freiheitseinschränkungen, die sie überproportional oft und hart trafen. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Einschränkungen bewirkt die aktuelle Thüringer Verordnung zur Neuordnung der erforderlichen Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 sowie zur Verbesserung der infektionsschutzrechtlichen Handlungsmöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen in Einrichtungen, Werkstätten, besonderen Wohnformen oder anderer Betreuung? 2. Aufgrund welcher wissenschaftlichen Erkenntnisse unterschied die Landesregierung in den Verordnungen über erforderliche Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARSCoV-2 zwischen Menschen ohne Behinderung und Menschen mit Behinderungen in Einrichtungen, Werkstätten, besonderen Wohnformen oder anderer Betreuung? 3. Welche Perspektive bietet die Landesregierung Menschen mit Behinderungen in Einrichtungen, Werkstätten, besonderen Wohnformen oder anderer Betreuung, wieder so gleichberechtigt am Alltagsleben teilzunehmen, wie dies vor der CoronaPandemie möglich war? 4. Hat die Landesregierung Kenntnis von Suiziden in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen bzw. von ihnen betreuten Menschen mit Behinderungen seit Beginn der coronabedingten Einschränkungen?

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Dorothea Marx

Fragestunde

Für die Landesregierung antwortet erneut das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie, Frau Ministerin Werner.

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Heike Werner

Fragestunde

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, namens der Landesregierung möchte ich die Mündliche Anfrage wie folgt beantworten: Zu Frage 1: Die aus der aktuellen Thüringer Verordnung über grundlegende Infektionsschutzregeln zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 resultierenden Einschränkungen in Werkstätten und besonderen Wohnformen für Menschen mit Behinderungen sowie in anderen Angeboten für Menschen mit Behinderungen sind in §§ 9 und 10 der in Rede stehenden Verordnung definiert. Dementsprechend dürfen Werkstätten für Menschen mit Behinderungen, Tagesstätten, Angebote anderer Leistungsanbieter nach § 60 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch sowie alle Formen von Förderbereichen von dort Beschäftigten und betreuten Menschen mit Behinderungen nur unter folgenden Maßgaben betrieben werden: 1. Vorliegen eines Infektionsschutzkonzepts unter Berücksichtigung der Besonderheiten der Angebote sowie der Empfehlungen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zum Arbeitsschutz in Zeiten der Corona-Pandemie – SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard. 2. Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern mit der Maßgabe, dass ergänzende Schutzmaßnahmen erforderlich sind, wenn der Mindestabstand technisch oder organisatorisch nicht eingehalten werden kann, insbesondere durch durchsichtige Absperrungen in Form von Schutzwänden und Schutzscheiben. 3. Beförderung der Menschen mit Behinderungen unter Einhaltung der erforderlichen besonderen Maßnahmen eines Infektionsschutzkonzepts, insbesondere die Verwendung einer Mund-Nasen-Bedeckung oder von Schutzwänden sowie die Desinfektion oder Freihalten des jeweils benachbarten Sitzes im Beförderungsmittel mit der Maßgabe, dass der Fahrdienstleister die verantwortliche Person nach § 5 Abs. 2 ist. § 6 Abs. 3 ist zu berücksichtigen. Abweichend von dieser Regelung dürfen Werkstätten für Menschen mit Behinderungen, Tagesstättenangebote anderer Leistungsanbieter nach § 60 SGB IX sowie alle Formen von Förderbereichen von Menschen mit Behinderungen, bei denen ein höheres Risiko für einen schweren COVID-19Krankheitsverlauf nach den Empfehlungen des Robert Koch-Instituts oder nach ärztlichem Zeugnis besteht, nicht betrieben werden. Ausgenommen von diesem Verbot sind aber Menschen mit Behinderungen, die eine Betreuung während des Tages benötigen und deren Betreuung anderweitig nicht sichergestellt werden kann. Leistungen der interdisziplinären, heilpädagogischen und überregionalen Frühförderstellen sowie der heilpädagogischen Praxen können von Kindern mit Behinderungen und von Behinderung bedrohten Kindern und deren Familien auf freiwilliger Basis unter folgenden Maßgaben in Anspruch genommen werden: 1. Vorliegen eines Infektionsschutzkonzepts nach § 5 Abs. 1 bis 4 unter Berücksichtigung der Besonderheiten der Angebote sowie der Empfehlung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, 2. der Kontakt der Fachkraft ist auf die jeweiligen Personensorgeberechtigten und das Kind zu beschränken, 3. Förder- und Therapieeinheiten sind ausschließlich als Einzelfördermaßnahmen zu erbringen, 4. Beratungen in der Frühförderstelle erfolgen nur nach Terminvereinbarung, telefonisch oder unter Nutzung anderer digitaler Medien. 5. die Leistung darf am Wohnsitz der Personensorgeberechtigten erbracht werden, 6. für die Durchführung von Förder- und Therapieeinheiten in Kindertageseinrichtungen gelten die Maßgaben der ThürSars-CoV-2-KiSSP-VO vom 12. Juni 2020 in der jeweils geltenden Fassung. Die Bewohner besonderer Wohnformen sind durch die eingeschränkten Besuchsregelungen betroffen. So sind derzeit nur zwei registrierte Besucher je Bewohner täglich für maximal zwei Stunden zugelassen. Zu Frage 2: Aufgrund des Sars-CoV-2-Infektionsgeschehens mussten in den vergangenen Monaten verschiedene Maßnahmen ergriffen werden, um die Ausbreitung des Coronavirus in der Bevölkerung einzudämmen. Die Maßnahmen sind vor dem allgemeinen Hintergrund der Kontaktvermeidung bzw. Kontaktreduzierung zu verstehen und dienen insbesondere dem Schutz besonders vulnerabler Gruppen wie beispielsweise älterer Menschen, Menschen mit Behinderungen sowie Menschen mit Covid-19-relevanten Vorerkrankungen. Hierbei wurden mehrere Aspekte in die Entscheidung einbezogen. Grundsätzlich wurde sich an den Erkenntnissen und Empfehlungen des Robert Koch-Instituts orientiert, aber auch an den Risikobewertungen und Erfahrungen der Bundesländer. Außerdem gibt es ein Cluster, das sich mit den Themen „Pflege“ und „Menschen mit Behinderungen“ beschäftigt. Hier gibt es einen regelmäßigen Austausch mit sowohl Leistungserbringern als auch der LIGA als auch anderen Akteuren. Zu Frage 3: Die bisherigen Einschränkungen und die damit verbundenen Entbehrungen waren notwendig, um das gemeinsame Ziel erreichen zu können, nämlich die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen. Die Anstrengungen haben sich insofern bewährt, als die zur Bekämpfung der Pandemie beschlossenen Maßnahmen inzwischen schrittweise und maßvoll gelockert werden konnten und können. So sieht die neue Thüringer Corona-Verordnung, die das Thüringer Kabinett am 7. Juli beschlossen hat, in den genannten Bereichen beispielsweise folgende Lockerungen vor: In den Werkstätten für behinderte Menschen ist keine Trennung der Beschäftigten entsprechend ihrer Wohnform mehr notwendig, Bewohner besonderer Wohnformen können künftig täglich zwei Besucher empfangen, die Leistung der Frühförderung darf ohne Einschränkungen am Wohnsitz der Personensorgeberechtigten erbracht werden. Zu Frage 4: Nein, hier liegen uns keine Informationen vor. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

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Dorothea Marx

Fragestunde

Gibt es Nachfragen? Frau Meißner.

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Beate Meißner CDU

Fragestunde

Aufgrund der jetzt erfolgten Lockerungen in dem Bereich sind zunehmend mehr Fahrten durch die Beförderungsdienste notwendig. Wer trägt die Kosten für die jetzt notwendig gewordenen zusätzlichen Fahrten aufgrund der Einhaltung der Sicherheitsvorkehrungen?

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Heike Werner

Fragestunde

Die Kommunen.

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Dorothea Marx

Fragestunde

Gibt es weitere Nachfragen? Das sehe ich nicht. Dann arbeiten wir noch eine Frage ab. Fragesteller ist Herr Abgeordneter Dr. Lauerwald von der Fraktion der AfD mit Drucksache 7/1171. Bitte, Herr Dr. Lauerwald.

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Dr. Wolfgang Lauerwald AfD

Fragestunde

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Heilpraktikerprüfung in Thüringen Die Abteilung Gesundheit der Stadtverwaltung Erfurt führt für die Heilpraktikeranwärter des Freistaats Thüringen im Auftrag des Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie die Überprüfung durch. Die Prüfungen finden zweimal im Jahr (März und Oktober) statt. Im Oktober 2019 fiel die Prüfung bereits aus, obwohl ausreichend Bewerber vorhanden waren. Im Oktober 2019 wurde vom Gesundheitsamt geäußert, dass im März 2020 ebenfalls kein Termin stattfinden würde. Somit sind bereits zwei Termine ausgefallen. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Heilpraktikeranwärter warten in Thüringen auf die Abnahme der Prüfung? 2. Wie kann der Prüfungsstau von mehr als einem Jahr abgearbeitet werden? 3. Warum schafft es Thüringen nicht, eine Prüfung durchzuführen, obgleich die Prüfungstermine bundeseinheitlich festgelegt werden? 4. Warum erfolgt keine Zusammenarbeit mit den anderen Bundesländern, wenn es Thüringen allein nicht schafft, die Prüfungen abzunehmen?

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Dorothea Marx

Fragestunde

Für die Landesregierung antwortet erneut das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie, Frau Ministerin Werner.

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Heike Werner

Fragestunde

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, zur Anfrage des Abgeordneten Lauerwald nehme ich wie folgt Stellung: Die Tätigkeit des Heilpraktikers stellt neben der Schulmedizin eine Säule der gesundheitlichen Versorgung dar. In der Bevölkerung gibt es eine breite Akzeptanz für alternativmedizinische Angebote. Denjenigen, die einen Heilpraktiker aufsuchen, ist in der Regel bekannt, dass sie damit den klassischen Weg der Schulmedizin verlassen. Die Landesregierung misst Kenntnisprüfungen der Heilpraktikeranwärtinnen und anwärter mit Blick auf ‑ den Patientenschutz und die Qualität der gesundheitlichen Versorgung eine große Bedeutung zu. Um landesweit eine einheitliche Kenntnisprüfung auf hohem Fachniveau zu gewährleisten, hat die Landesregierung daher diese Aufgabe landesrechtlich einem Gesundheitsamt übertragen, dem Gesundheitsamt der Stadt Erfurt. Vorab sei nochmals klargestellt: Der Beruf der Heilpraktikerin/des Heilpraktikers ist kein Ausbildungsberuf im eigentlichen Sinne, die Berufsausbildung ist nicht reglementiert und damit staatlich nicht anerkannt. Aus diesem Grund gibt es auch keine staatliche Regelung zum Ablauf und Inhalt der Ausbildung. Jedem, der sich für diesen Beruf interessiert, ist es selbst überlassen, sich auf die Heilpraktikerprüfung vorzubereiten und die Erlaubnis zur berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde zu beantragen. Die Aufgabe des Staats beschränkt sich darauf, darauf zu achten, dass von der Tätigkeit einer Heilpraktikerin/eines Heilpraktikers keine Gefahr für die Bevölkerung ausgeht. Grundsätzlich müssen sich alle Antragstellerinnen/Antragsteller, die eine Heilpraktikererlaubnis erwerben wollen, einer Überprüfung durch das Gesundheitsamt Erfurt stellen, in der überprüft wird, dass die Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung durch die Kandidatinnen und Kandidaten keine Gefahr für die Bevölkerung darstellt. Das Verfahren zur Erteilung der Heilpraktikererlaubnis erfolgte bis zum 22. März 2018 entsprechend den Vorgaben des Erlasses des TMASGFF zum Vollzug des Gesetzes über die Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung vom 4. Dezember 2014, der bis zum 1. September 2019 befristet war. Am 22. März 2018 sind die Leitlinien zur Überprüfung von Heilpraktikeranwärterinnen und -anwärtern nach § 2 des Heilpraktikergesetzes in Verbindung mit § 2 Abs. 1 Buchst. i der Ersten Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz vom 7. Dezember 2017 verabschiedet worden. Diese gelten durch die Bezugnahme in § 2 Abs. 1 Satz 2 der Ersten Durchführungsverordnung zum Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung auf die Leitlinien als verbindliche Grundlage für die Überprüfung. Zu Frage 1: Zur Frage, wie viele Heilpraktikeranwärter auf die Abnahme der Prüfung warten, liegen der Landesregierung keine Informationen vor, da das für die Überprüfung der Kenntnisse zuständige Gesundheitsamt Erfurt auf Nachfrage keine Aussage zu der Anzahl getroffen hat. Zu Frage 2: Zur Frage, wie der Prüfungsstau von mehr als einem Jahr abgearbeitet werden kann, hat das Gesundheitsamt Erfurt mitgeteilt, dass der nächste Termin für die Überprüfung der Kenntnisse von Heilpraktikeranwärterinnen und anwärtern im ‑ Herbst 2020 stattfindet. Soweit eine sektorale Heilpraktikererlaubnis beantragt ist und nach den Heilpraktikerüberprüfungsleitlinien des Bundes daher auf den schriftlichen Teil der Überprüfung verzichtet werden kann, ist nach Angabe des Gesundheitsamts Erfurt beabsichtigt, die jeweiligen Antragsteller turnusgemäß im Nachgang der schriftlichen Prüfung für die uneingeschränkte Heilpraktikererlaubnis, an der die Heilpraktikeranwärterinnen und an‑ wärter, die lediglich eine sektorale Heilpraktikererlaubnis begehren, nicht teilnehmen, zur mündlichpraktischen Prüfung einzuladen. Ob die Prüfungen tatsächlich wie vorgesehen stattfinden können, hängt allerdings auch von der aktuellen Entwicklung des Infektionsgeschehens ab. Zudem spielt auch die personelle Situation im ärztlichen Bereich eine Rolle dabei, wie schnell der Prüfungsstau abgearbeitet werden kann. Zu Frage 3: Zur Frage, warum es Thüringen nicht schafft, eine Prüfung durchzuführen, obgleich die Prüfungstermine bundeseinheitlich festgelegt werden, ist mitzuteilen, dass nach vorliegenden Kenntnissen die Heilpraktikerüberprüfung in mehreren Bundesländern trotz einheitlich vorgesehener Termine aufgrund des Infektionsgeschehens im März abgesagt wurde. Eine bundesrechtliche Festlegung der Prüfungstermine gibt es nicht. Die Durchführung zu einheitlichen Terminen im März und Oktober jedes Jahres erfolgt auf der Grundlage einer Absprache zwischen den Bundesländern mit Blick auf eine gemeinsame Prüfungsorganisation. Zu Frage 4: Eine Zusammenarbeit mit anderen Bundesländern ist zur Abnahme von Prüfungen nicht möglich. Über Anträge auf Erteilung einer Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde entscheidet die nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 des Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetzes örtlich zuständige untere Verwaltungsbehörde, in deren Zuständigkeitsgebiet der Beruf oder die Tätigkeit nachweislich ausgeübt werden wird oder werden soll oder in deren Zuständigkeitsbereich der Wohnsitz des Antragstellers liegt. In Thüringen wurde die Aufgabe der Durchführung der Überprüfung der Kenntnisse und Fähigkeit des Antragstellers wie bereits ausgeführt auf die Stadt Erfurt übertragen. Die Zuständigkeit des Gesundheitsamts der Stadt Erfurt für die Durchführung der Heilpraktiker-Kenntnisprüfung ergibt sich insoweit aus § 3 der Thüringer Verordnung für die Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Berufsrechts der Fachberufe im Gesundheitswesen und nach dem Heilpraktikerrecht vom 7. Dezember 2010.

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Dorothea Marx

Fragestunde

Gibt es Nachfragen? Das sehe ich nicht. Dann schließe ich für heute die Fragestunde. Kleiner Hinweis: Von 34 Fragen haben wir 11 geschafft, es sind also noch 23 für morgen übrig. Ich rufe erneut die Tagesordnungspunkte 38, 39 und 40 gemeinsam auf, um die Wahlergebnisse bekannt zu geben. Zunächst Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/1258 Es wurden 88 Stimmen abgegeben, davon waren 87 gültig, ungültig war 1 Stimme. Auf den Wahlvorschlag der Fraktion der AfD, Herrn Abgeordneten Czuppon, entfielen 29 Jastimmen, 56 Neinstimmen und es liegen 2 Enthaltungen vor. Damit hat der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Landtags nicht erreicht. Für den Wahlvorschlag der Fraktion der AfD, Frau Abgeordnete Hoffmann, wurden 88 Stimmen abgegeben, davon waren 87 gültig, 1 Stimme ungültig. Auf den Wahlvorschlag der Fraktion der AfD, Frau Abgeordnete Hoffmann, entfielen 29 Jastimmen, 51 Neinstimmen und 7 Enthaltungen. Damit hat der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Landtags nicht erreicht. Zum Tagesordnungspunkt 39 Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/1259 wurden 88 Stimmen abgegeben, gültige Stimmen 88, ungültig mithin keine. Auf den Wahlvorschlag entfielen 31 Jastimmen, 53 Neinstimmen und 4 Enthaltungen. Damit hat der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD, Herr Abgeordneter Mühlmann, die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Landtags nicht erreicht. Es bestünde die Möglichkeit für die Fraktion der AfD, wenn sie dies wünscht, einen zweiten Wahlgang zu den Tagesordnungspunkten 38 wie 39 durchführen zu lassen. Wünscht die Fraktion die Durchführung eines weiteren Wahlgangs? (Zwischenruf Abg. Braga, AfD: Morgen?) Morgen. – Dann machen wir das morgen. Wollen wir gleich eine Zeit festlegen? Auch wieder so wie heute? (Zwischenruf Abg. Blechschmidt, DIE LINKE: Nach der Mittagspause!) Nach dem Mittag wieder, mit Auszählung – gut. Dann werden diese beiden Wahlgänge erneut aufgerufen, also Tagesordnungspunkt 38 und 39. Ich gebe weiterhin das Ergebnis der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/1185 des Tagesordnungspunkts 40 bekannt. Hier wurden 88 Stimmen abgegeben und alle waren gültig. Auf den Wahlvorschlag entfielen 34 Jastimmen, 40 Neinstimmen, es liegen 14 Enthaltungen vor. Damit ist die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen nicht erreicht. Für diesen Wahlgang können wir keinen zweiten Durchlauf machen, weil wir damit erst wieder den Ältestenrat befassen müssen. Ich schließe damit diesen Tagesordnungspunkt für heute und wir rufen die Tagesordnungspunkte 38 und 39 morgen erneut nach der Mittagspause auf. Wir kommen damit zurück zur Tagesordnung. Als Nächstes gelangt zum Aufruf der TagesordnungsGesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/1188 ERSTE BERATUNG Zur Begründung, zur Einbringung ist signalisiert, dass Abgeordneter Bilay von der Fraktion Die Linke dazu das Wort wünscht. Bitte, Herr Bilay.

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Sascha Bilay Die Linke

Gesetz zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung und anderer Gesetze

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, wir halten den Modernisierungsbedarf der Thüringer Kommunalordnung nach wie vor für ungebrochen hoch. Die Erforderlichkeit, die Kommunalordnung zu modernisieren, ergibt sich aus unserer Überzeugung unabhängig von der aktuellen Pandemiesituation, weil sich die Ansprüche der Bevölkerung und der Öffentlichkeit an die Kommunalordnung in den letzten Jahren umfassend verändert haben. Diese umfassenden Änderungen haben wir als Rot-Rot-Grün jetzt vorgeschlagen. Wir wollen damit den Grundsätzen an mehr Öffentlichkeit, mehr Transparenz und mehr Demokratie gerecht werden und stellen das auch hier heute zur Diskussion. Weil wir über die aktuelle Situation der CoronaPandemie hinausgehend weitere Vorschläge unterbreitet haben, haben wir erweitert zu den Vorschlägen, die FDP und CDU in ihren Gesetzentwürfen vorgelegt haben, weitere Tatbestände aufgeführt. Insofern freue ich mich, dass wir im Innen- und Kommunalausschuss eine Vorverständigung bereits darüber herbeigeführt haben, dass wir jetzt alle drei Gesetzentwürfe in die Diskussion, in die Anhörung bringen und gemeinsam diskutieren werden. Dort werden wir auch die unterschiedlichen Vorstellungen zu dem einen oder anderen Vorschlag diskutieren können. Ich bin davon überzeugt, dass wir am Ende einen hoffentlich breiten Konsens aller demokratischen Kräfte in diesem Hause finden werden und eine modernere Kommunalordnung verabschieden können. Insofern freue ich mich auf den Einstieg in diese Debatte, die mit der heutigen ersten Lesung beginnt. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE)

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Dorothea Marx

Gesetz zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung und anderer Gesetze

Ich eröffne hiermit die Aussprache und erteile als erstem Redner Herrn Abgeordneten Bergner von der FDP-Fraktion das Wort.

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Dirk Bergner FDP

Gesetz zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung und anderer Gesetze

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, „Rot-Rot-Grün will mehr Bürgerbeteiligung in Gemeinden ermöglichen“, so die Pressemeldung der Deutschen Presseagentur am 10. Juli. Heute, deutlich später, beraten wir also über mehr Bürgerbeteiligung oder über mehr Transparenz, wie Sie es nunmehr genannt haben, Herr Kollege Bilay? Oder beraten wir heute nicht doch eher über ein in meinen Augen unkollegiales Manöver der Regierungsparteien, ein Manöver, das einmal mehr zeigt, wie man sich auf Ihr Wort verlassen kann? So sehen das im Übrigen auch die Kollegen der CDU, zumindest so wie ich das verstanden habe, die im Innen- und Kommunalausschuss zugegen waren, als wir etwas ganz anderes vereinbart hatten. Aber zunächst kurz zum chronologischen Ablauf: Bereits am 22. April hatten wir Freien Demokraten hier einen Entwurf eingebracht, der einzig zum Ziel hatte, den gewählten Bürgervertretern auch in Krisenzeiten wie Corona weiter Beteiligungsmöglichkeiten zu geben. Hintergrund war, dass während der Krise unter der rot-rot-grünen Regierung kaum Möglichkeiten bestanden, unter Wahrung des Gesundheitsschutzes Gemeinderats- oder Kreistagssitzungen abzuhalten, zeitweise waren die sogar verboten, bis die Landesregierung diesen Fehler bemerkt und die Räte vom Verbot ausgenommen hat. Dennoch waren trotz der Ihnen auch bekannten Altersstruktur in den Gemeinderäten, die wohl vielerorts aus vorrangig gefährdeten Personen bestehen, weder Livestreams noch verkleinerte Parlamente und damit der gewünschte Infektionsschutz möglich. Am 22. April, meine Damen und Herren, haben wir auf die Situation reagiert. Wir greifen Ihnen da auch gern ein bisschen unter die Arme, sozusagen als konstruktive Opposition. Schließlich geht es ja auch um das Thema „Digitalisierung“, das liegt Ihnen ja nicht so. Auf jeden Fall waren wir konstruktiv und haben eine Reihe von Vorschlägen gemacht, wie die Beteiligung gewählter Bürgervertreter in Ausnahmefällen wieder stattfinden kann. Und Sie, liebe Regierungsparteien, haben das abgelehnt: Wir brauchen das jetzt nicht mehr oder wir haben ja auch über Änderungen nachgedacht, aber das ist jetzt der falsche Zeitpunkt – kam damals von Ihnen. Keinen Monat später haben dann die Kollegen der CDU eine abgespeckte Variante unseres Entwurfs eingebracht. Wenigstens die Kollegen haben erkannt, wie wichtig Gemeinderäte und Kreistage in unserer Demokratie sind. (Beifall FDP) Das haben Sie dann natürlich alles nach dem Pakt zum Mantelgesetz an den Ausschuss überwiesen und dann, Herr Bilay, kamen Sie erfreulicherweise auf uns zu und sagten, dass auch unsere Punkte mit in die Diskussion und Anhörung im Ausschuss aufgenommen werden könnten – noch ein Monat, noch ein Plenum. Es folgte die nächste Sitzung des Kommunalausschusses, mittlerweile hatten wir Juli. Ich möchte nochmals betonen: Es ging seit unserem Entwurf vom 22. April um die Sitzungen bei Ausnahmefällen wie bei einer Pandemie. Im JuliAusschuss hatten nun auch die Regierungsparteien von Rot-Rot-Grün angekündigt, dass auch sie einen Gesetzentwurf zur Kommunalordnung haben, und sie hatten gebeten, auch diesen mit in die Anhörung zu verweisen – also noch mal Vertagung, nächstes Plenum. Heute stehen wir hier und diskutieren Ihren Entwurf – Monate, nachdem die Gemeinderäte und Kreistage eine schnelle Lösung gebraucht hätten – und wir sind, meine Damen und Herren, keinen Schritt vorangekommen. Im Gegenteil: Heute diskutieren wir keine Vorschläge von Rot-Rot-Grün zum ursprünglichen Thema, da haben Sie es sich sehr einfach gemacht und die Vorschläge von uns und auch die der CDU genommen, umgeschrieben, gekürzt und eingefügt. (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das hätten Sie gerne!) Aber – und das ist das Unehrliche an diesem Punkt – Sie haben dazu noch all diejenigen Wünsche und Vorstellungen reingepackt, die das Hohe Haus vor zwei Jahren schon einmal abgelehnt hat. Sie haben nahezu Ihr gesamtes Wahlprogramm genommen und in Änderungsvorschläge verpackt. (Zwischenruf Abg. Blechschmidt, DIE LINKE: Das ist doch nicht schlecht!) Das erfolgte unter der – ja, man kann das als clever betrachten, da gebe ich Ihnen recht, Kollege Blechschmidt – kollegialen Vereinbarung, dass wir Ihre Vorschläge zur Krise mit aufnehmen, ohne den anderen Parteien auch nur die Möglichkeiten zu geben, ihre konstruktiven Vorschläge darüber hinaus einzubringen. Meine Damen und Herren, Ihr Vorschlag – und ich kürze mit Blick auf die Uhr – atmet das übliche Misstrauen gegenüber den oft ehrenamtlichen Kommunalpolitikern. Deswegen denke ich, dass wir zum Inhalt im Ausschuss noch sehr viel zu diskutieren haben, wofür heute die Redezeit mit 5 Minuten 50 Sekunden leider nicht reicht. Deswegen werde ich das auch jetzt an dieser Stelle nicht komplett tun, auch wenn es noch viel zu sagen gäbe. Ich freue mich auf eine angeregte, engagierte, aber sicherlich auch konträre Diskussion im Innenausschuss. Danke schön. (Beifall FDP)

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Dorothea Marx

Gesetz zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung und anderer Gesetze

Vielen Dank. Als nächster Rednerin erteile ich der Abgeordneten Henfling, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, das Wort.

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Madeleine Henfling GRÜNE

Gesetz zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung und anderer Gesetze

Meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrte Präsidentin, bevor ich zu dem Inhalt komme, lassen Sie mich kurz auf das eingehen, was Herr Bergner hier gerade gesagt hat. Herr Bergner, wir haben die Sachen, die in der Akut-Situation für die Thüringer Kommunalordnung in Bezug auf die Corona-Krise relevant und wichtig sind, im Mantelgesetz geregelt. Das sind unterschiedliche Verfahren, von denen wir gerade sprechen. Wir hatten darum gebeten, als wir das Mantelgesetz diskutiert haben, dass wir eben nicht die komplette Thüringer Kommunalordnung aufmachen, sondern nur die Sachen, die akut geregelt werden müssen. Die Lage hatte sich dann relativ zügig entspannt und viele der Gremien haben wieder getagt. Deswegen haben wir uns insbesondere bei etwas komplizierteren Fragen – da muss man ehrlicherweise sagen, Herr Bergner, auch Ihre Fraktion hat keine wirklich schlüssigen Antworten auf die Fragen beispielsweise der Öffentlichkeit etc. pp. auf den Tisch gelegt, die so valide sind, dass man sie tatsächlich ohne Probleme in die Thüringer Kommunalordnung … (Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Das sagen Sie jetzt, das haben Sie nicht im Ausschuss gesagt!) Das sage nicht nur ich, das sagen zum Beispiel auch der Gemeinde- und Städtebund und der Landkreistag. Es ist nicht meine Einzelmeinung, sondern da haben durchaus alle gesehen, dass das nicht trägt, was Sie da vorgeschlagen haben. Wir haben in den Diskussionen festgestellt, dass die Fragen deutlich stärker erörtert werden müssen, und dass wir da eine auch gesetzeskonforme Regelung hinbekommen, die das trifft, was wir haben wollen, braucht halt ein bisschen. Wir wollen jetzt unsere Vorschläge mit in die Anhörung zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung geben. Herr Bergner, es steht Ihnen frei, das ebenfalls zu tun. Ich verstehe da Ihre Anmerkung nicht. Wir haben umfangreiche Änderungen am Kommunalrecht vorgeschlagen. Die Regelungen für Gemeinden gelten entsprechend auch für die Kreise. Gleiches gilt für die doppische Regelung. Wenn ich das jetzt so ein bisschen vortrage: Wir haben zum Beispiel das Thema „Einwohnerfragestunde“ angefasst, wir haben die Frist für Veröffentlichungen von Satzungen angefasst, wir haben die Bürgermeister und Landräte nicht mehr automatisch als Ratsvorsitzende dort drinstehen, wir haben Soll-Bestimmungen zur finanziellen Unterstützung von Fraktionen ab 6.000 Einwohnern drinstehen und wir haben die Aufhebung der Beschränkungen des Hauptausschusses drin. Wir haben einen Rechnungsprüfungsausschuss ab 10.000 Einwohnern aufgenommen, wir haben eine Soll-Bestimmung – das ist uns als Grüne ganz besonders wichtig – zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen. Wir haben Fraktionen ohne Sitz in Ausschüssen, wo Mitglieder beratende Stimme mit Antragsrecht haben können. Wir haben die Berichtspflicht im übertragenen Wirkungskreis, die Einschränkung der Eilentscheidungsrechte. Wir haben ganz viele unterschiedliche Fragen auch der Aufsichtsräte und des Gemeinderats geklärt. Von daher ist das ein sehr umfängliches Werk. Wenn ich jetzt versuchen würde, Ihnen in 5 Minuten zu jedem Paragrafen, den wir da angefasst haben, etwas zu sagen, würden wir das definitiv nicht schaffen. Als Rot-Rot-Grün wollen wir die Gelegenheit nutzen, diese Thüringer Kommunalordnung umfassend anzupassen. Frau Präsidentin, könnten Sie um Ruhe bitten, da Herr Braga da die ganze Zeit vor sich hin sinniert?

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Dorothea Marx

Gesetz zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung und anderer Gesetze

Können Sie sich bitte ein bisschen weniger im Rund unterhalten?

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Madeleine Henfling GRÜNE

Gesetz zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung und anderer Gesetze

Danke. Uns geht es vor allen Dingen darum, eine Stärkung der Gemeinde- und Kreisräte vorzunehmen. Herr Bergner, Sie lesen das vielleicht als Misstrauen gegenüber den Verantwortlichen vor Ort. Das kann man so lesen, dass das Misstrauen gegenüber den Verantwortlichen vor Ort ist. Man kann es aber vielleicht auch positiv lesen. Wir wollen die Positionen der Gemeinde- und Kreisräte an dieser Stelle tatsächlich stärken und die sind ja eben auch ein Player. Die Landkreise mit ihren Landrätinnen und Landräten und Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern sind ja nicht die Einzigen, die Kommunalpolitik machen. (Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Keine Sor- ge, ich bin auch im Kreistag!) Transparenz für Bürgerinnen und Bürger herzustellen hat aus meiner Sicht nichts mit Misstrauen zu tun, sondern ist schlicht und ergreifend eine Aufgabe in unserer Demokratie, um Politik verständlich zu machen. Die Änderungen in Bezug auf die Öffentlichkeit und die Ermöglichung von Beschlussfassungen in elektronischen und schriftlichen Verfahren im neuen Absatz 1a in § 36 und im neuen Absatz 3 in § 40 in unserem Gesetzentwurf sind dafür vorgesehen, dass die Arbeit der Räte auch bei Katastrophenfällen, Pandemien, Epidemien und sonstigen Fällen höherer Gewalt weitergehen kann. Hier sind wir uns aber noch nicht sicher, ob diese Vorschläge rechtssicher und umsetzbar sind. Wir sind der Überzeugung, dass wir da noch einmal darüber diskutieren müssen. Deswegen brauchen wir diese Anhörung, um wirklich auch alle einzubinden und tatsächlich zu einem guten Punkt zu kommen. Wir haben als Fraktion für diesen Punkt auch ein Gutachten in Auftrag gegeben, welches uns in der Befassung damit auch unterstützen soll. Wie gesagt, es sind zahlreiche Änderungen drin. Ich möchte, dass wir die fundiert anhören und uns am Ende damit gut auseinandersetzen und hoffe, dass wir das in einer guten Art und Weise dann in den nächsten Wochen machen können. Ich glaube, bei diesem Thema ist nicht die wahnsinnige Eile geboten. Ich glaube, hier geht Gründlichkeit vor Schnelligkeit. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Henry Worm

Gesetz zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung und anderer Gesetze

Danke, Frau Abgeordnete. Als nächste Rednerin hat Frau Abgeordnete Merz, SPD-Fraktion, das Wort.

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Janine Merz SPD

Gesetz zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung und anderer Gesetze

Sehr geehrter Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer am Livestream! Kollege Bergner hatte es schon gesagt, bereits die FDP-Fraktion und die CDU-Fraktion hatten Gesetzentwürfe zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung eingebracht. Heute unterbreitet auch die Regierungskoalition dem Landtag Vorschläge, um die ThürKO zu ändern und weiterzuentwickeln. Es ist nicht zu übersehen, dass unser Gesetzentwurf inhaltlich über die bereits eingereichten Gesetzentwürfe hinausgeht. Meiner Fraktion ist dabei wichtig, für die Änderung der Thüringer Kommunalordnung eine möglichst große Akzeptanz in der kommunalen Familie, aber auch große Legitimität hier im Thüringer Landtag zu erzielen. Insofern ist nicht von Nachteil, dass wir aufgrund des Stabilitätsmechanismus zwischen den Regierungsfraktionen und der CDU für diese Änderungen Einigkeit erzielen müssen. Im Gegenteil: Wir finden es angemessen, wenn sich eine Änderung der Thüringer Kommunalordnung auf eine breite Basis der im Landtag vertretenen Fraktionen stützt. (Beifall DIE LINKE) Wir haben einerseits das Ansinnen der Gesetzentwürfe von CDU und FDP aufgegriffen und wollen den Gemeinderäten und Kreistagen künftig ermöglichen, Beschlüsse in elektronischen und schriftlichen Verfahren zu fassen, wenn ein Zusammentreten aufgrund eines Katastrophenfalls, einer Pandemie oder sonstiger Fälle höherer Gewalt nicht möglich ist. Damit reagieren wir einerseits auf diese Regelungslücke in der Thüringer Kommunalordnung, die durch die Corona-Pandemie deutlich geworden ist. Wir folgen aber andererseits der Auffassung, dass der Austausch von Argumenten in den Ratssitzungen wesentlicher Bestandteil demokratischer Kultur auf kommunaler Ebene ist und deswegen der Regelfall bleiben sollte. Außerdem stärken wir die Informations- und Antragsrechte der Ratsmitglieder und Fraktionen und erweitern die Möglichkeiten zur Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern beispielsweise durch die Bildung von Beiräten oder die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen. Eine Änderung, die meiner Fraktion besonders wichtig ist, ist die Stärkung der Kommunen im Bereich der öffentlichen Daseinsvorsorge. Wir wollen die Möglichkeiten der Gemeinden und Landkreise ausbauen, im Bereich der öffentlichen Daseinsvorsorge wirtschaftlich tätig zu werden und auch wettbewerbsfähig zu bleiben. Dies gilt insbesondere für die Gesundheitsversorgung, den öffentlichen Personennahverkehr und die Wohnungswirtschaft, die durch den Gesetzentwurf ausdrücklich in der ThürKO verankert werden. Insbesondere soll es den kommunalen Kliniken künftig leichter möglich sein, auch überregional tätig zu werden, um Wettbewerbsnachteile gegenüber privaten Klinikkonzernen abzubauen. Wir sind uns bewusst, dass die von uns vorgelegten Änderungen das Verhältnis zwischen Bürgermeistern und Gemeinderäten bzw. Landräten und Kreistagen teilweise grundlegend verändern und sich damit auch empfindlich auf die Zusammenarbeit und die Entscheidungsfindung in den Gemeinden, Städten und Landkreisen auswirken. Wir sind uns deshalb in der Regierungskoalition auch einig, dass wir uns genügend Zeit geben sollten, diese Änderungen im Ausschuss zu debattieren und die kommunale Familie umfassend einzubinden. Insofern freue ich mich auf die weitere konstruktive Diskussion und beantrage die Überweisung an den Innen- und Kommunalausschuss. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Henry Worm

Gesetz zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung und anderer Gesetze

Vielen Dank. Als nächster Redner hat Abgeordneter Walk für die CDU-Fraktion das Wort.

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Raymond Walk CDU

Gesetz zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung und anderer Gesetze

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich zunächst voranstellen: Unsere Kommunen leisten seit Monaten einen enormen Beitrag zur Bekämpfung der Corona-Krise, sind Stabilitätsanker und brauchen deshalb auch unsere volle Unterstützung. Die Krise – das wissen wir – betrifft alle Städte, Gemeinden und Landkreise, seien sie nun finanzstark oder eben finanzschwach. Allein in Thüringen werden für das laufende Jahr Mindereinnahmen in Höhe von 991 Millionen Euro beim Land prognostiziert und noch einmal 241 Millionen Euro bei den Kommunen. Insgesamt ergibt das also ein Defizit von 1,23 Milliarden Euro – und das allein in Thüringen. Das alles zeigt, dass die Kommunen vor ganz besonderen und enormen Herausforderungen stehen und zahlreiche Probleme zu lösen haben. An dieser Stelle will ich mich gern – ich denke, auch im Namen des Hohen Hauses – für die geleistete Arbeit und den unermüdlichen Einsatz während der letzten Monate bei allen Thüringer Kommunen und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihre verantwortungsvolle Tätigkeit bedanken. Herzlichen Dank dafür. (Beifall CDU) Die Corona-Pandemie verstärkt die Erkenntnis, dass sich die Menschen in Ausnahmesituationen wie dieser vor allem auf ihre Kommunen verlassen können. Und nun sollten wir auch hier im Plenum zeigen, dass die Kommunen sich auf uns als Gesetzgeber verlassen können. Wir sollten zeigen, dass wir die Kommunen nicht mit überflüssigen zusätzlichen Gesetzesänderungen konfrontieren und ihnen damit ganz real die Arbeit vor Ort erschweren. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie es mich mit der notwendigen Klarheit formulieren. Kollege Bergner hat es mit einem „unkollegialen Akt“ ganz gut und betreffend beschrieben. Mit Verlaub: Der heute vorliegende Gesetzentwurf von Rot-Rot-Grün widerspricht elementar dem eigentlichen Ansinnen des Thüringer Mantelgesetzes. Damals ging es darum, die Thüringer Kommunalordnung für besondere Ausnahmesituationen – sozusagen pandemiebedingt – anzupassen. Davon sind wir bei diesem Gesetzentwurf leider meilenweit entfernt. (Beifall CDU) Im Rahmen der Diskussion zum Mantelgesetz hatten wir uns ja ursprünglich darauf verständigt, nur die Dinge anzupacken, die unbedingt und zwingend erforderlich sind, um auch so vorbereitet zu sein für eine weitere Infektionswelle. Deswegen sollte es damals im Kern darum gehen, die Änderungen in der Thüringer Kommunalordnung lediglich schlank zu gestalten, um eine verstärkte Einbindung der kommunalen Gremien und Mandatsträger – das war das eigentliche Ziel – rechtssicher zu gewährleisten. Ich sage es ganz klar: Mit diesem Regelungswerk, insgesamt 38 Seiten, wird der Bogen von Rot-Rot-Grün maßlos überspannt. (Beifall CDU, FDP) Insgesamt sollen durch die beabsichtigten Änderungen vier Gesetze und über 50 Paragrafen angepasst und geändert werden. Von einem ernsthaften Pandemiebezug kann also überhaupt keine Rede mehr sein. Vielmehr wirkt es so – da bin ich bei Kollegen Bergner –, dass man durch die Gesetzesänderung rot-rot-grüne Wunschprojekte und Wahlversprechen im Hauruckverfahren hier im Landtag durchboxen will. Ich finde, das ist der falsche Weg, aber der Gesetzentwurf liegt jetzt vor und wir werden im Ausschuss dann auch das Richtige dazu entscheiden. (Unruhe DIE LINKE) Lassen Sie mich noch erwähnen, dass sehr viele von uns auch kommunalpolitisch aktiv sind. Wir haben hier vier Bürgermeister in unseren Reihen, die man dann auch noch mal fragen kann, was sie von diesen Vorschlägen halten. Wir wissen ja, dass jeder, der kommunalpolitisch vor Ort aktiv ist, ganz genau weiß, dass es ohnehin schwierig genug ist, Menschen für kommunalpolitische Ehrenämter zu gewinnen. Ich frage mich, ob wir diesen gewählten Verantwortungsträgern die Arbeit ernsthaft auch noch unnötig durch das Aufblähen von Gremien und durch Bürokratie dann insgesamt erschweren müssen. (Beifall FDP) Ich denke, die Antwort liegt auf der Hand: Das müssen wir nicht und das wollen wir auch nicht. Ich will noch mal zusammenfassen, was für uns immer Maßstab der Entscheidung war und auch bleiben wird. Bei jeder Änderung von Gesetzen – das betrifft insbesondere auch hier die Thüringer Kommunalordnung – sind folgende Grundsätze und Rahmenbedingungen stets zu berücksichtigen – es sind insgesamt fünf Punkte –: Erstens muss doch zunächst einmal klar ein Änderungsbedarf festgestellt werden. Im zweiten Schritt muss es darum gehen, dass die Verbesserungen auch real nicht nur definiert sind, sondern auch klar ist, was wir mit der Änderung ganz konkret erreichen wollen. Der dritte Punkt: Bei solch umfangreichen Änderungen geht Gründlichkeit immer vor Schnelligkeit anstelle eines Hauruckverfahrens. Punkt 4: Die Praxistauglichkeit ist ein weiterer Punkt, den ich gern ansprechen will, denn das Ganze muss im Lichte derer betrachtet werden, die vor Ort die ganzen Dinge umsetzen müssen. Also, hält die Gesetzgebung dem Praxistest stand? Und letzter Punkt ist nicht zuletzt die kommunale Selbstverwaltung, die ja immerhin einen Verfassungsrang besitzt. Wir wollten unseren Kommunen – das ist meine Auffassung – bei allem notwendigen Änderungsbedarf und auch Änderungswillen immer die notwendigen Freiräume und damit die Luft zum Atmen lassen, damit sie am Ende noch in der Lage sind, ihre wichtige Arbeit vor Ort leisten zu können. (Beifall CDU) Die von mir beschriebenen Maßstäbe gelten natürlich auch heute, und damit komme ich langsam zum Schluss. Was wir wollen – und das muss doch Ziel und Anspruch von uns allen sein –, ist Folgendes: Wir wollen doch kein Mehr an Bürokratie und Verwaltungsaufwand, sondern genau das Gegenteil, und wir wollen kein Mehr an Einengung der Handlungsspielräume vor Ort, sondern mindestens eine Beibehaltung, bestenfalls sogar eine Erweiterung, der Spielräume in den lokalen Bereichen vor Ort. Das Ganze hat selbstverständlich auch etwas mit Vertrauen und mit Zutrauen in unsere kommunalen Verantwortungsträger zu tun, und das ist das, was uns gerade von dem rot-rot-grünen Ansatz unterscheidet. Wir können ja – ich habe es eben erwähnt – unsere ehrenamtlichen Bürgermeister, die im Haus vertreten sind, mal fragen, wie ihre Position zu den Dingen ist. Ich will abschließend noch darauf hinweisen, dass wir selbstverständlich einer Überweisung des Gesetzentwurfs an den Innen- und Kommunalausschuss zustimmen werden. Dort liegen ja bereits die zwei Entwürfe von den Kollegen der FDP und unserer Fraktion. Ich freue mich jetzt schon auf die Diskussion und Erörterung mit den Spitzenverbänden. Mit Blick auf die öffentlichen Äußerungen des Gemeinde- und Städtebundes wird das sicherlich spannend werden. Ich will es noch mal in Erinnerung rufen: Der Geschäftsführer erklärte vor wenigen Tagen, also am 11. Juli, im „Freien Wort“: „Wir sollten nicht versuchen, Punkte zu ändern, damit sie in eine bestimmte Ideologie hineinpassen.“ Zudem kritisierte der Geschäftsführer die Verteufelung der mittelbaren Demokratie. Insofern – ich erwähnte es – freue ich mich auf eine spannende, erlebnisreiche Erörterung im zuständigen Innen- und Kommunalausschuss. Ich bedanke mich. (Beifall CDU)

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Henry Worm

Gesetz zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung und anderer Gesetze

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Als nächstem Redner erteile ich Abgeordnetem Sesselmann, AfD-Fraktion, das Wort.

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Robert Sesselmann AfD

Gesetz zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung und anderer Gesetze

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, der geschäftsführende Landeschef der CDU, Christian Hirte, hat heute in der OTZ und der „Thüringischen Landeszeitung Erfurt“ im Zusammenhang mit der Nichtigerklärung des Paritätsgesetzes erklärt: „Die Entscheidung belege ‚die parlamentarische [...] Unfähigkeit von Rot-Rot-Grün‘.“ Wir sehen das etwas anders. (Zwischenruf Abg. Walk, CDU: Das ist aber ein bisschen verkürzt!) Wir anerkennen die umfangreiche Arbeit, die diesem Vorhaben, was die Regierungskoalition hierzu vorgelegt hat, zugrunde liegt. Es handelt sich hier um eine ausgewogene und weitreichende Änderung der Thüringer Kommunalordnung. (Unruhe DIE LINKE) Der vorliegende Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen hat im Gegensatz zu den bereits in den Ausschussberatungen befindlichen Gesetzentwürfen der Fraktionen der FDP und der CDU eine hohe Qualität. Dem wollen wir unseren Respekt zollen, ohne die vorbereitenden und ebenso zu würdigenden Arbeiten vor allem der Bediensteten des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales außer Acht zu lassen. Unsere Fraktion nimmt gern zur Kenntnis, dass Ihr Änderungsantrag vom 13. Mai zu Artikel 3 des Mantelgesetzes und Ihr Änderungsantrag vom 10. Juni 2020 zum Gesetzentwurf der CDU für ein Sechstes Gesetz zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung im Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen Berücksichtigung gefunden haben. Wir freuen uns auch, dass die längst überholten Regelungen zur Ausschussgröße von Haupt- und Kreisausschüssen endlich der Vergangenheit angehören sollen. Ebenso begrüßen wir die künftige Transparenz von Sitzungen sonstiger Ausschüsse, die nunmehr öffentlich stattfinden sollen. Herr Walk, wenn es uns gelingt, für diesen Gesetzentwurf auch unsere Gemeinden, Städte und Landkreise zu gewinnen, sind wir auf dem richtigen Weg. Wir können unseren Bürgerinnen und Bürgern damit mehr Transparenz und Teilhabe an Entscheidungsprozessen auf kommunaler Ebene einräumen. Das ist aus unserer Sicht, aus Sicht der AfD-Fraktion, allerhöchste Zeit. Wir freuen uns daher auf interessante Ausschussberatungen, die auch wir mit Änderungsanträgen konstruktiv begleiten werden, und ein entscheidungsreifes, nachhaltiges Ergebnis hieraus. Deshalb wird meine Fraktion, die Fraktion der AfD, einer Ausschussüberweisung des Gesetzentwurfs zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung und anderer Gesetze, die hier im entsprechenden Zusammenhang stehen, zustimmen, allein schon im Interesse der kommunalen Gemeinschaft. Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Henry Worm

Gesetz zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung und anderer Gesetze

Danke, Herr Abgeordneter. Als nächster Redner hat Abgeordneter Bilay, Fraktion Die Linke, das Wort.

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Sascha Bilay Die Linke

Gesetz zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung und anderer Gesetze

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Bergner, ich bin schon etwas enttäuscht. Ich schätze Sie ja wirklich als Kommunalpolitiker, als Bürgermeister, ich habe wirklich Hochachtung vor dem, was Sie über viele Jahre schon leisten. Aber einfach mal Danke zu sagen und zur Kenntnis zu nehmen, dass es meine Fraktion gewesen ist, dass es Rot-Rot-Grün gewesen ist, die Ihrem Gesetzentwurf überhaupt eine Chance gegeben hat, den wieder in die Anhörung zurückzubringen, das hätte ich schon gern mal von Ihnen gehört. Und sich dann hier hinzustellen und zu sagen, wir hätten etwas anderes vereinbart, stimmt ausdrücklich nicht. Wir haben immer darauf hingewiesen, dass wir als Rot-Rot-Grün an einem eigenen Gesetzentwurf arbeiten, der umfassender ist, als die aktuellen Probleme mit der Corona-Pandemie zu lösen, und deswegen auch etwas mehr Zeit brauchen. Deswegen war es auch unser Ansinnen, das in der Zeitleiste so zu schieben, dass alle drei Gesetzentwürfe auch gemeinsam beraten werden können. Herr Walk, es kommt eben nicht nur darauf an, die Bürgermeister und Landräte zu fragen, wir fragen auch die Gemeinderäte, Stadträte und Kreistagsmitglieder. Das ist nämlich auch deshalb wichtig, weil die numerisch einfach in einer größeren Anzahl vertreten sind. Die sollten wir nicht außen vor lassen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Was den Gemeinde- und Städtebund angeht, ich kann ja die Auffassung der kommunalen Spitzenverbände nachvollziehen. Wir haben auch Gespräche mit ihnen geführt. Aber, was ich jetzt mal deutlich sagen muss – nichts gegen Herrn Rusch, ich schätze auch ihn wirklich sehr –, wenn er in sein Präsidium reingeht und fragt, da sitzen nur Bürgermeister, Oberbürgermeister, VG-Vorsitzende. Da sitzt ja nicht mal ein Vertreter aus den Gremien, kein einziges Gemeinde- oder Stadtratsmitglied. Da ist ja der Landkreistag bei aller Kritik an den Landkreisen schon etwas weiter. Im Präsidium des Landkreistags sitzen wenigstens Vertreter aus den Kreistagen. Das ist der entscheidende Unterschied. Wir fragen nämlich nicht nur die Amtsträger, sondern auch die ganze Breite der ehrenamtlich Tätigen. Herr Walk, wenn Sie nicht anerkennen wollen, dass es bei der Kommunalordnung einen Änderungsbedarf gibt, dann verweigern Sie sich der Erkenntnis, dass sich die Ansprüche der Menschen in diesem Land doch geändert haben. Die Ansprüche an mehr Demokratie, mehr Transparenz und mehr Öffentlichkeit des Verwaltungshandelns auf kommunaler Ebene haben sich in den letzten drei Jahrzehnten maßgeblich verändert. Deswegen haben wir auch einen umfassenden Änderungsbedarf bei der Kommunalordnung gesehen und den roten Faden von mehr Demokratie, Transparenz und Öffentlichkeit ziehen wir durch unseren vorgelegten Gesetzentwurf hindurch. Für uns ist es wichtig – und das sage ich an dieser Stelle auch deutlich –, dass wir einen Vorschlag unterbreitet haben, alle Ausschüsse öffentlich zu machen. Der Grundsatz der Öffentlichkeit hat jetzt schon, wenn man die Kommunalordnung genau liest, Vorrang vor dem Prinzip der Nichtöffentlichkeit. Es muss auch niemand Angst haben, seine Argumente in der Öffentlichkeit auszutauschen. Wenn ich will, dass politische Entscheidungsprozesse nach der Beschlussfassung am Ende auf eine entsprechende Akzeptanz in der Bevölkerung stoßen, dann muss ich der Bevölkerung auch die Möglichkeit geben, den Diskussionsverlauf bis zur Entscheidung öffentlich nachvollziehen zu können. Sie haben doch die Probleme vor Ort immer dann, wenn sie hinter verschlossenen Türen irgendwelche Debatten führen. Am Ende haben sie vielleicht eine Entscheidung im Gemeinderat oder im Kreistag, wo es nicht mal mehr eine Debatte gibt, weil man ja sagt: Wir haben doch in den Ausschüssen schon alles diskutiert. Und dann wird eine Entscheidung getroffen, wo die Bevölkerung sagt: Liebe Leute, alle Achtung, hättet ihr uns mal vorher mit einbezogen, dann könnten wir der Entscheidung heute auch viel eher folgen, könnten das nachvollziehen, hätten die Chance gehabt, unsere Hinweise in die Debatte einzubringen und hätten damit auch das eine oder andere korrigieren können. Und wenn Sie auch keinen Änderungsbedarf bei der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen sehen, dann ignorieren Sie auch da die gewandelten Ansprüche, dass Kinder und Jugendliche, junge Menschen in dieser Gesellschaft, wenn sie noch nicht 18 sind, am politischen Willensbildungsprozess teilhaben wollen. Wir tun nichts anderes, als einen gesetzlichen Anspruch zu formulieren, dass diese Kinder und Jugendlichen beteiligt werden sollen. (Beifall DIE LINKE) Wie das am Ende konkret ausgestaltet werden soll, überlassen wir den Gemeinde- und Stadträten in einem Abwägungsprozess vor Ort. Wie das dann funktionieren soll, ob sie starre Regelungen aufstellen, wie die Kinder und Jugendlichen in einen Beirat gewählt werden, ob sie ernannt werden, ob sie sich freiwillig melden können, ob das ein Runder Tisch ist, wo die Teilnahme auch einer gewissen Fluktuation unterliegt, weil sich die Themen auch mal wieder ändern, das soll ganz konkret vor Ort entschieden werden. Aber wir wollen den gesetzlichen Anspruch formulieren, dass auch Kinder und Jugendliche mit angehört werden, wenn sich die Belange vor Ort um sie drehen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir wollen auch die Auskunftsrechte der Gemeinderäte, Stadträte und Kreistagsmitglieder deutlich ausbauen. Es macht doch keinen Sinn, wenn ich in einem Aushandlungsprozess zu einer Entscheidung komme, dann die Verwaltung im Rahmen des Verwaltungsvollzugs die Beschlüsse umsetzt und dann das einzelne Stadtratsmitglied, Gemeinderatsmitglied nicht mal mehr fragen kann – das ist die jetzige Rechtslage –, wie die Beschlüsse tatsächlich umgesetzt wurden. Wir wollen da die Möglichkeit erhöhen, dass auch das einzelne Mitglied im Gemeinderat Auskunft begehren kann und eine qualifizierte Antwort erhält. Ich will auch auf einen Diskussionspunkt hinweisen, wo ich davon überzeugt bin, dass wir auch in eine heftige Debatte, insbesondere mit den kommunalen Spitzenverbänden und – so wurde es angedeutet – sicherlich mit FDP und CDU, eintreten werden. Das ist die Frage des übertragenen Wirkungskreises. Herr Walk und auch Herr Bergner, Sie wissen das als Kommunalpolitiker: Das birgt ein hohes Frustrationspotenzial auf kommunaler Ebene, je nachdem, wo ich stehe, als Bürgermeister oder Mitglied eines Rats. Ein Großteil der Verwaltungsbereiche unterliegt dem übertragenen Wirkungskreis, wo ich zwar als Kommunalpolitiker vor Ort mit dem Haushalt auch ein großes Volumen der verfügbaren Mittel mit beschließe und binde und ich nicht mal ein Fragerecht habe, was denn daraus am Ende geworden ist – hohes Frustrationspotenzial, gerade in den Kreistagen, wo mindestens 80 Prozent des Aufgabenkatalogs übertragener Wirkungskreis sind, wo Ihnen die demokratische Mitwirkung, die Kontrolle über den Vollzug dieser Aufgabe, alles entzogen wurde. Wenn Sie da als junger engagierter Kommunalpolitiker rangehen, dann stellen Sie zwei-, dreimal im Kreistag oder im Stadtrat eine Anfrage, werden abgewatscht mit der Antwort: übertragener Wirkungskreis, du hast nicht mal das Recht, eine Anfrage zu stellen. Das ist eigentlich schon ein Skandal in diesem Land. (Beifall DIE LINKE) Nicht mal das Recht, die Anfrage zu stellen! Dann sind Sie frustriert. Wenn Sie das so lassen wollen, dann sorgen Sie nicht dafür, das Ehrenamt in diesem Lande zu stärken. Ich will noch einmal darauf hinweisen: In der vorläufigen Kommunalordnung – die hat nicht der Landtag beschlossen, das war die vorläufige Kommunalordnung der DDR, die in Thüringen bis 1994 galt – gab es schon eine vergleichbare Regelung. Wir wollen also bei den Regelungen der Demokratie und Transparenz nur zu dem zurück, was vor 30 Jahren schon mal beschlossen wurde. Nur dahin wollen wir wieder zurück, nicht mehr. Das muss doch möglich sein, darüber mit Ihnen reden zu können. Von Frau Merz von der SPD ist schon angesprochen worden, dass wir das kommunale Wirtschaftsrecht nicht nur im Bereich des öffentlichen Gesundheitswesens bei den Krankenhäusern, sondern auch beim ÖPNV und beim Wohnungswesen stärken wollen, weil wir das kommunale öffentliche Wirtschaftsrecht stärken wollen. Wir wollen es im Wettbewerb stärken, wir wollen dessen Wettbewerbschancen erhöhen und wenigstens auf Augenhöhe mit den privaten Anbietern auf dem Markt agieren lassen, weil wir davon überzeugt sind, dass wir damit den öffentlichen Einfluss als Korrektiv zur Vermeidung von Entwicklungen des Marktversagens sichern müssen. Das sichert am Ende öffentliche Dienstleistungsangebote vor Ort. Das sichert nicht nur den öffentlichen Einfluss darauf, wie diese Leistungen erbracht werden, sondern das sichert auch ein flächendeckendes Angebot im ländlichen Raum und das sichert am Ende auch, dass die Menschen sich vor Ort mit den Angeboten ihrer Kommunen wieder identifizieren können. Herzlichen Dank. (Beifall DIE LINKE)

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Henry Worm

Gesetz zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung und anderer Gesetze

Vielen Dank. Aus den Reihen der Abgeordneten liegen mir keine weiteren Redemeldungen vor. Möchte die Landesregierung? Frau Staatssekretärin Schenk.

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Schenk

Gesetz zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung und anderer Gesetze

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, vier Gesetze, 50 Paragrafen, ich weiß gar nicht, wer das vorhin gesagt hat. Es war einmal Herr Walk, der meinte, das wird jetzt hier durchgeboxt, und einmal Herr Bergner, der meint, das geht alles ein bisschen zu langsam. Wahrscheinlich haben wir dann wirklich im Ausschuss noch eine intensive Debatte zu führen, ob das nun eigentlich zu schnell oder zu langsam geht. Ich finde, man kann erst mal feststellen, dass mit dem Gesetzentwurf der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen allgemein die Informations- und Beteiligungsrechte der Einwohnerinnen und Einwohner sowie die Stellung der Kommunalvertretungen und eben auch ihrer Mitglieder – Herr Bilay hat das zu Recht gerade sehr stark kommuniziert – gestärkt werden sollen. Natürlich ist die Pandemie Anlass für diese Debatte, aber ich denke, es war auch in den vergangenen Darstellungen nie ein Geheimnis, dass es insgesamt einen Modernisierungsbedarf gibt. Wenn man einmal ein Gesetz anpasst, ist es ja wahrscheinlich auch einfach effizient und zeitsparend, die Anhörung nicht damit zu verbringen, bloß pandemiebedingte Probleme zu lösen, gleichwohl ich Ihnen da zustimme, Herr Walk, das ist sehr notwendig und wichtig, gerade um den Kommunalvertretern das Signal zu senden, dass ihre Probleme hier auch gehört und gelöst werden. Nichtsdestotrotz gibt es verschiedene Punkte, die klarmachen, dass der Gesetzentwurf in der vorliegenden Drucksache weit über die schon verfügbaren Anträge der FDP-Fraktion, auch der CDU-Fraktion hinausreichen. Es wird ein weitreichender Rahmen der Modernisierung der Thüringer Kommunalordnung geschaffen. Die Gesetzentwürfe der FDPund der CDU-Fraktion sind eben ganz explizit auf diese in der Corona-Pandemie zutage getretenen Probleme eingegangen und wir haben diese Regelungsdefizite, denke ich, in den Plenarsitzungen am 13. Mai und am 5. Juni recht ausführlich beleuchtet. Der Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen begegnet nun auch diesen kritischen Punkten, nämlich genauer zu bestimmen, was zum Beispiel eine Ausnahmesituation, was eine Krise ist, konkreter und genauer, eben bestimmter zu formulieren. In solchen Ausnahmesituationen ist das in dem Gesetzentwurf vorgesehene Umlaufverfahren aus unserer Sicht ein praktikables Instrument, um die Funktionsfähigkeit der kommunalen Vertretungskörperschaften und ihrer Ausschüsse aufrechtzuerhalten. Im Unterschied zu den schon genannten Gesetzentwürfen von FDP- und auch CDU-Fraktion wird klargestellt, dass die in § 30 und § 108 geregelten Eilentscheidungsrechte des Bürgermeisters bzw. des Landrats oder der Landrätin nur dann bestehen, wenn das für die Ausnahmesituation vorgesehene Instrumentarium nicht zur Anwendung kommt. Das ist eine hinreichend konkrete Definition. Ungeachtet dieser genannten Unterschiede haben der vorliegende Gesetzentwurf und die Gesetzentwürfe der genannten Fraktionen wenn auch mit unterschiedlichen Ansätzen – und das ist, glaube ich, das Zentrale – ein gemeinsames Ziel, denn es eint uns ganz offensichtlich die gemeinsame Einsicht, dass die kommunalen Vertretungen gestärkt und gleichzeitig auch die Demokratie und die Transparenz in den Fokus gerückt werden sollen. Es geht eben darum – und das Ziel kann man gar nicht hoch genug würdigen –, die Funktionsfähigkeit der kommunalen Vertretungen und ihrer Ausschüsse und des Demokratieprinzips im Allgemeinen auf der kommunalen Ebene zu wahren, auch wenn eine Ausnahmesituation wie die Corona-Pandemie längerfristig keine klassischen Präsenzsitzungen ermöglicht. Dieses gemeinsame Ziel bietet eine gute Grundlage für die hier schon oft freudig begrüßte zu erwartende Diskussion im Innen- und Kommunalausschuss. Vier Punkte des Gesetzentwurfs möchte ich kurz in den Fokus rücken. Es ist erstens zu begrüßen, dass die Informations- und Beteiligungsrechte der Einwohnerinnen und Einwohner sowie auch die Stellung der Kommunalvertretungen und ihrer Mitglieder grundsätzlich gestärkt werden sollen. Hervorzuheben ist hier ganz konkret, dass Satzungsentwürfe vor der Beschlussfassung öffentlich auszulegen sind. Damit – und das gerade in den Zeiten, in denen sich Fake News und Fakten oft ein ungleiches Duell liefern – kann man eben dieses Gefühl von Hinterzimmerpolitik schon vermeiden, indem einfach etwas einsehbar wäre. Zweitens: Die Stellung der Kommunalvertretungen und ihrer Mitglieder wird dadurch gestärkt, dass Auskunfts- und Akteneinsichtsrechte und deren Voraussetzungen sowie auch die finanzielle Ausstattung der Fraktionen gesetzlich geregelt werden. Drittens: Die Möglichkeiten zur Einsichtnahme bzw. auch die öffentliche Auslegung der Berichte der örtlichen und überörtlichen Prüfung erhöhen die Transparenz, und das bei einem sehr geringen Verwaltungsaufwand. Daneben soll eine Änderung im Bereich der Gemeindewirtschaft stehen. Die Abgeordnete Merz hat darauf hingewiesen: Damit stärkt man die Stellung kommunaler Unternehmen am Markt und da gerade die, die im Bereich der Daseinsvorsorge tätig sind. Auch eine stärkere Bindung der kommunalen Unternehmen an die Entscheidung der Trägerkommune wird somit erreicht. Ich begrüße auch, dass der Gesetzentwurf den Änderungsbedarf aufgegriffen hat, der sich einfach aus der Anwendungspraxis und der Rechtsprechung ergeben hat. Es ist keineswegs so, dass hier reine Projekte aus der Luft gegriffen werden, sondern es gibt auch ganz konkrete rechtliche Folgeentscheidungen. Hier verdient zum Beispiel § 35 besonderes Augenmerk, der die neuen Möglichkeiten der elektronischen Sitzungseinladung und die daran gekoppelte Übersendung elektronischer Dokumente in den Fokus rückt. Mit der Ersetzung des Begriffs „Angestellte“ durch den Begriff „Beschäftigte“ trägt der Gesetzentwurf auch der Weiterentwicklung des Tarifrechts Rechnung. Gleichzeitig setzt der Gesetzentwurf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 2017 um, wonach Beschäftigte einer kommunalen Gebietskörperschaft kein Mitglied der jeweiligen kommunalen Vertretung sein dürfen. Dass dies notwendig ist, leuchtet vermutlich jedem ein. Durch die ergänzende Regelung in § 55 der Thüringer Kommunalordnung und § 6 des Thüringer Gesetzes über die kommunale Doppik wird außerdem eine Rechtsgrundlage zur Gewährleistung der Wirksamkeit und Rechtssicherheit von Haushaltssatzungen geschaffen, die eine rückwirkende Heilung von Fehlern aus Haushaltssatzungen auch nach Ablauf des Haushaltsjahrs ermöglicht. Damit können die nachteiligen Folgen, die aus der Nichtigkeit einer Haushaltssatzung als Grundlage für die kommunale Haushaltswirtschaft eintreten, aufgefangen werden. Die bis 31.12.2021 befristete Schaffung der Möglichkeit über außerund überplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen in § 59 der Thüringer Kommunalordnung und § 13 des Thüringer Gesetzes über die kommunale Doppik flexibilisiert außerdem die investiven Handlungsmöglichkeiten. Sie sehen, das ist eindeutig ein Blick auf die pandemiebedingten Probleme. Da diese Aufgabenverpflichtungen nur im Falle der Unabweisbarkeit eingegangen werden können und zudem auf § 58 der Thüringer Kommunalordnung verwiesen wird, kann die Bestimmung aus Sicht des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales ein ausgewogenes Verhältnis zwischen den dringenden kommunalen Handlungserfordernissen einerseits und einer ausreichenden Beteiligung des Gemeinderats andererseits im Falle der dargestellten Erheblichkeit sicherstellen. Dieser Spagat ist es doch, den alle Änderungserwägungen gelingend ausführen müssen. Mit den Änderungen des § 30 des Thüringer Gesetzes über die kommunale Doppik wird die bisherige auf den 31.12.2004 fixierte Regelung dynamisiert, um neu zu Doppik wechselnden Kommunen die Vermögensbewertung für Wirtschaftsgüter, die seit fünf Jahren vor dem Eröffnungsbilanzstichtag angeschafft wurden, endlich zu vereinfachen. Dies wird seitens meines Hauses begrüßt, um die durch den Zeitablauf entstandenen Hürden für umstellungswillige Gemeinden nachhaltig zu verringern. Sehr geehrte Damen und Herren, mit dem Gesetzentwurf der Fraktionen Die Linke, der SPD, Bündnis 90/Die Grünen werden praktikable Instrumente geschaffen, um die Funktionsfähigkeit der kommunalen Vertretungskörperschaften und auch ihrer Ausschüsse in Ausnahmesituationen wie der CoronaPandemie, aber auch generell und in Zukunft dauerhaft zu wahren und zu modernisieren. Gleichzeitig wird die Thüringer Kommunalordnung so modernisiert, dass Transparenz und Lösungen für rechtliche Probleme geschaffen werden. Deshalb sollte dieser Gesetzentwurf aus Sicht der Landesregierung gemeinsam mit den schon thematisierten Gesetzentwürfen von FDP und CDU im Innen- und Kommunalausschuss weiterberaten werden. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD)

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Henry Worm

Gesetz zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung und anderer Gesetze

Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. Mir liegen jetzt keine weiteren Wortmeldungen vor, so kommen wir zur Abstimmung. Es wurde Ausschussüberweisung an den Innenund Kommunalausschuss beantragt. Gibt es weitere Ausschüsse, an die der Gesetzentwurf überwiesen werden soll? Das kann ich nicht erkennen. So stimmen wir über die Überweisung an den Innenund Kommunalausschuss ab. Wer für die Überweisung ist, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind ersichtlich alle Fraktionen. Damit ist die Ausschussüberweisung angenommen. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt und wir kommen zu Punkt 11 der Tagesordnung. Vorher möchte ich jedoch noch darauf hinweisen, dass die Fraktion der AfD einen Entschließungsantrag zu Tagesordnungspunkt 13 eingereicht hat, der als Drucksache 7/1279 ausgefertigt wurde. Der Entschließungsantrag wurde Ihnen im Abgeordneteninformationssystem elektronisch bereitgestellt und vereinbarungsgemäß in Papierform hier im Plenarsaal auf den Tischen links und rechts an den Fenstern zur Abholung ausgelegt. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 11 Gesetzentwurf der Fraktion der CDU - Drucksache 7/1192 ERSTE BERATUNG Wünscht die Fraktion der CDU das Wort zur Begründung? Frau Abgeordnete Meißner.

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Beate Meißner CDU

Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Inklusion und Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen – Verbesserung der Barrierefreiheit und Stärkung des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnetenkollegen, sehr geehrte Zuschauer im Netz, der eine oder andere wird sich fragen, warum die CDU-Fraktion heute die Änderung eines Gesetzes einbringt, das in Thüringen noch nicht mal ein Jahr Gültigkeit hat. Das Gesetz zur Inklusion und Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen wurde im vergangenen Jahr verabschiedet. Man muss ganz ehrlich sagen: Dass es erst im letzten Jahr dazu kam, hat eine lange Geschichte. Ich gestehe gern ein, dass es auch Vorgängerregierungen schwergefallen ist, dieses Gesetz auf den Weg zu bringen. Aber das Gesetz, so wie es im Jahr 2019 verabschiedet worden ist, hat leider einige Lücken hinterlassen, die durch die Gesetzesverabschiedung nicht geschlossen werden konnten. Insbesondere bezüglich des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen sind einige Punkte offen geblieben, die wir jetzt als CDU-Fraktion mit unserem Gesetzentwurf aufgreifen und notwendigerweise ändern wollen. Ich will an dieser Stelle auch nicht verhehlen, dass wir uns da im Einklang mit den Forderungen des Landesbehindertenbeauftragten befinden, der sich in einem Brief an uns gewandt hat und dort – ich darf zitieren – formuliert hat: Diese Punkte, die für meine Arbeit essenziell und zunehmend existenziell werden, müssen einer Lösung zugeführt werden. – Deswegen haben wir diese in einen Gesetzentwurf gepackt und haben darüber hinaus aber auch noch Änderungen aufgenommen, die wir im vergangenen Jahr im Gesetzgebungsprozess als CDU-Fraktion bereits erfolglos versucht haben einzubringen. Ich möchte jetzt hier in dieser Begründung nur auf die zwei wichtigsten Inhalte unseres Gesetzesvorhabens eingehen. Das ist zum einen die Einrichtung einer Landesstelle für Barrierefreiheit. Barrierefreiheit ist ein Thema, das nicht nur Menschen mit Behinderungen in Thüringen betrifft, sondern auch die Seniorinnen und Senioren sowie Familien. Letztendlich geht es hierbei auch nicht nur um bauliche Barrierefreiheit oder Fragen der Verkehrsbarrierefreiheit, sondern auch um Fragen der Digitalisierung und des barrierefreien Internets. All diese Fragen wollen wir in der Landesstelle für Barrierefreiheit bündeln. Unser Landesbeauftragter für Menschen mit Behinderungen leistet hier schon eine hervorragende Arbeit, aber seine Kapazitäten sind beschränkt, und mit einer Landesstelle könnte man ihm nicht nur personell den Rücken stärken, sondern auch für all diejenigen, die im Freistaat Thüringen in diesem Bereich Fragen haben, eine Ansprechstelle schaffen, wo mit hohen Maßstäben diesen Fragen Antworten entgegengesetzt werden können. Und das ist längst überfällig. Wenn schon der Behindertenbeauftragte von sich aus sagt, dass er Unterstützung braucht, sollten wir dieser nachgehen. Denn wenn man frühzeitig bei baulichen Vorhaben nach entsprechenden fachlichen Vorgaben Barrierefreiheit herstellt, dann spart man sich am Ende einen möglichen Mehraufwand und damit verbundene höhere Kosten. Ein zweiter Punkt, den unser Gesetzentwurf beinhaltet, ist die Veränderung der Besoldungsgruppe für den Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen – ein Punkt, auf den wir bereits im Gesetzgebungsverfahren im letzten Jahr deutlich hingewiesen haben. Denn mit dem letztes Jahr durch die Mehrheit von Rot-Rot-Grün verabschiedeten Gesetz ist es so, dass der Beauftragte für Menschen mit Behinderungen der einzige Beauftragte in diesem Land ist, der mit einer A16 besoldet wird, und das vor dem Hintergrund, dass er sich als Beauftragter ja für die Menschen einsetzt, die Behinderungen haben und damit nicht benachteiligt werden sollen. Wir wollen, dass der Behindertenbeauftragte ebenso wie alle anderen Beauftragten auch mit der Besoldungsgruppe B3 entlohnt wird und damit genauso wie der Aufarbeitungsbeauftragte, der Bürgerbeauftragte oder wie jetzt kürzlich die neu eingestellte Gleichstellungsbeauftragte. Das heißt also im Endeffekt, viele gute Sachen zur Stärkung der Menschen mit Behinderungen, aber auch deren Vertretung hier auf Landesebene. Das zunächst zur Begründung. Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU)

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Henry Worm

Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Inklusion und Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen – Verbesserung der Barrierefreiheit und Stärkung des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Ich eröffne die Aussprache und als erster Redner hat Abgeordneter Möller, SPD-Fraktion, das Wort.

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Denny Möller SPD

Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Inklusion und Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen – Verbesserung der Barrierefreiheit und Stärkung des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste und Zuhörerinnen und Zuhörer am Livestream, Ziel meiner Fraktion ist es, uns verantwortlich darum zu kümmern, dass alle Menschen, die in dieser Gesellschaft leben, ein gleichberechtigtes und lebenswertes Leben führen. Dafür steht die Sozialdemokratie. Soziale Teilhabe ist deswegen ein nicht zu unterschätzender Baustein für ein gutes Zusammenleben und ein gutes Miteinander. Wir müssen uns deswegen genau für diejenigen einsetzen, die besondere Unterstützung oder Hilfe brauchen, die keine laute Lobby haben, den Blick auf alle richten, nicht nur auf wenige. Die UN-Behindertenrechtskonvention muss in vollem Umfang umgesetzt werden. Das steht überhaupt nicht zur Debatte. Eine inklusive Gesellschaft ist das Ziel, aber noch nicht die Wirklichkeit. Das hat auch das Treffen des Außerparlamentarischen Bündnisses zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention letzte Woche hier in diesem Hohen Hause gezeigt. Es hapert noch an vielerlei Stellen. Deshalb fordern wir unter anderem inklusive Bildungsangebote mit zugleich individueller Förderung, die konsequente Öffnung des Arbeitsmarkts für Menschen mit Behinderungen oder auch alternative Wohnkonzepte und das Angebot von Veröffentlichungen in sogenannter Leichter Sprache. Dass wir als Sozialdemokratinnen Teilhabe ernst nehmen, zeigt sich zum Beispiel an der weitgehenden Abschaffung der Wahlrechtsausschlüsse von Menschen mit Behinderungen. Ich erinnere Sie daran: Das konnten wir im Februar dieses Jahres zumindest schon für die Kommunalwahlen erreichen. Und ich erinnere Sie auch daran: Gegen die Stimmen von AfD und CDU. Damit komme ich zu Ihrem Antrag, liebe Kollegen der CDU-Fraktion, der dem Grunde nach eine begrüßenswerte Initiative ist, da er zum Beispiel auch einer sich digitalisierenden Welt mit dem Stichwort „Beratung zur Internetgestaltung“ und anderen Dingen und der Verantwortung aller politischen Ebenen von der Kommune bis zum Land Rechnung trägt. Aber – und Sie können es sich wohl kaum anders denken, es gibt ein Aber – zur Debatte stehen mehrere Fragen, die im Gesetzentwurf der CDU-Fraktion – wie gerade schon gehört – zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Inklusion und Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen – Verbesserung der Barrierefreiheit und Stärkung des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen verbunden sind. Sie verlangen in Ihrem Antrag unter anderem zwei Dinge, die wir diskutieren müssen: Die Besoldung des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen anzuheben und eine Landesfachstelle für Barrierefreiheit einzurichten. In der Tat, der Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen hat eine Reihe von Aufgaben. Ich persönlich bin ihm sehr dankbar für seine Arbeit. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Allerdings fühlt sich diese Forderung einer höheren Eingruppierung seitens der CDU-Fraktion doch recht symbolhaft an, denn wir haben auch eine Verantwortung, die die Sicherheit aller Bürgerinnen und Bürger im Freistaat betrifft, nämlich eine Verantwortung bezüglich der finanziellen Ausgaben dieses Landes. Wir befinden uns immer noch inmitten einer Pandemie, von der wir Anfang dieses Jahres nichts ahnten. Die finanziellen Rücklagen des Landes sind durch die Pandemie aufgebraucht. Eine höhere Eingruppierung ist zwar für den Haushalt 2020 berücksichtigt, anders als von Ihnen in dem Gesetzentwurf behauptet, für das Jahr 2021 aber noch nicht. Die finanziellen, wirtschaftlichen und sozialen Herausforderungen für das Land sind groß. Wenn wir ehrlich sind, dann gehört zum EhrlichSein auch dazu, dass eine A16-Stelle keine finanziell schlechte Stellung beinhaltet (Unruhe CDU) und eine Haushaltsentscheidung in der jetzigen Situation vorwegzunehmen, ist einfach schwierig. Ich bin skeptisch, ob die Debatte um die Eingruppierung Einzelner der Lobby für die nahezu 400.000 Menschen mit Behinderungen in Thüringen zuträglich ist. Das müssen wir ausführlich im Ausschuss diskutieren – fachlich diskutieren, liebe Kolleginnen und Kollegen. Hinsichtlich einer Landesfachstelle müssen wir prüfen, wie deren Ausgestaltung genau aussieht. Das heißt, wir müssen uns konkret darüber verständigen, welche Strukturen es braucht, ob die Einrichtung einer solchen Struktur vor dem Hintergrund der novellierten Stellung des Landesbeauftragten rechtskonform ist und inwieweit die Schaffung einer solchen Stelle, sicherlich verbunden mit der Schaffung weiterer Personalstellen, im Kontext der Haushaltslage möglich ist. Es ist auch unser Ziel, die Strukturen einer alle Lebens- und Arbeitsbereiche umfassenden inklusiven Gesellschaft auszubauen. Deshalb freue ich mich, die bestehenden Fragen in den Ausschüssen und mit den Fachleuten zu diskutieren und den Gesetzentwurf zu prüfen. Ich beantrage für meine Fraktion die Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung als federführend und mitberatend an den Haushaltsund Finanzausschuss. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Henry Worm

Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Inklusion und Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen – Verbesserung der Barrierefreiheit und Stärkung des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir unterbrechen die Aussprache jetzt für eine Lüftungspause und fahren mit der Aussprache um 16.30 Uhr fort. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir beenden die Lüftungspause und fahren fort mit der Aussprache. Ich erteile Frau Abgeordneter Baum, FDP-Fraktion, das Wort.

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Franziska Baum FDP

Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Inklusion und Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen – Verbesserung der Barrierefreiheit und Stärkung des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen

Vielen Dank, Herr Präsident. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer am Livestream und hier im Haus, wir Freien Demokraten bekennen uns uneingeschränkt zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und wir setzen uns dafür ein, dass Barrierefreiheit im öffentlichen Raum und vor allem auch im digitalen Raum vorankommt. Da können wir hier im Hause selbst auch noch eine ganze Menge machen. Ich denke da so an Gebärdenübersetzungen zumindest bei der Regierungsmedienkonferenz oder Barrierefreiheit hier, das wäre auch noch so eine Sache. (Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Die Regierungsmedienkonferenz findet nicht hier statt!) Die ist nicht hier, ich wollte nur jetzt nicht gerade auf das Thema – wir können auch gleich den Landtag Live nehmen, aber das treibt ja die Kosten gleich wieder in die Höhe. Wir können auch einfach über die Ämter in den Kommunen reden. Gerade die, die mit Belangen für Menschen mit Behinderungen beschäftigt sind, sind oftmals nicht in den Räumlichkeiten untergebracht, die es dafür braucht. Mit dem Gesetzentwurf, den jetzt die CDU vorgelegt hat, arbeiten wir aber jetzt in erster Linie erst mal nur an den Verwaltungsstrukturen. Eine Ausschussüberweisung dazu unterstützen wir gern, denn da gibt es eine ganze Reihe Dinge, die wir auch gern diskutieren würden. Dass die Kritik an der Anpassung der Besoldung – also quasi die Gleichstellung der Menschen mit Behinderungen in der Bezahlung an diejenigen, die keine Behinderung haben – jetzt gerade aus der SPD kommt, hat mich jetzt ein bisschen gewundert. (Beifall CDU) Da sind wir grundsätzlich kompromissbereit, denke ich, auch bei der Nachschärfung des Auftrags, die kommt ja auch direkt vom Landesbeauftragten, dass da gerade der Beratungsauftrag noch fehlte. In der Konstituierung des Landesbeirats für Menschen mit Behinderungen wurde bereits deutlich, dass nicht alle Verbände, die sich mit dem Thema beschäftigen, im Beirat einen Platz finden. Insofern ist die Lockerung der momentan festgeschriebenen Anzahl an Verbänden durchaus hilfreich. Es zeigt aber auch, dass wir eine ganze Reihe von Verbänden, Institutionen und Initiativen haben, die sich für die Belange von Menschen mit Behinderungen einsetzen. Die Verbände engagieren sich auf verschiedene Weise. Der Landesbeauftragte engagiert sich in seinem Bereich. Dann gibt es auch noch das Außerparlamentarische Bündnis zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. Jetzt fordert die CDU, dass es Beauftragte in den Kommunen und Kreisen gibt. Die Kommunen, die ich kenne, haben bereits Beauftragte, die sich um Barrierefreiheit, um die Belange von Menschen mit Behinderungen kümmern. Deswegen verstehe ich nicht, warum an der Stelle noch eins draufgesetzt werden muss. Denn eine Sache, die wir damit überhaupt nicht machen, ist: Wir kommen nicht einen Schritt weiter in Sachen „Barrierefreiheit“. Denn eins kann der Beauftragte nicht und das ist: das Thema „Barrierefreiheit“ bei uns in die Köpfe und das Handeln zu kriegen. (Beifall FDP) Was wir brauchen, ist eine Sensibilisierung. Ob es jetzt dazu einen Beauftragten in der Kommune gibt oder ob das der Bürgermeister ist, der einfach ein Ohr dafür hat, der zuhört, der im Zweifel mit den Betroffenen spricht und nachfragt, das macht an der Stelle keinen Unterschied. Im besten Falle kann der Bürgermeister gleich für die Umsetzung sorgen. Denn aus unserer Sicht brauchen die Menschen, die in unserer Gesellschaft an Teilhabe gehindert werden, keinen Verwaltungsapparat, sondern in erster Linie Menschen, die sich mit dem Thema auseinandersetzen und die dann dafür sorgen, dass die Belange gehört und umgesetzt werden. Insofern diskutieren wir das sehr gern im Ausschuss (Beifall FDP) und kommen da sicher auch dem Landesbeauftragten entgegen, wenn es seinem Arbeitsauftrag dient. Es hilft nur aus unserer Sicht überhaupt nicht, wenn wir den Apparat derer aufblähen, denen wir dann die Verantwortung in die Schuhe schieben können, und sagen, der Beauftragte kümmert sich schon und wir sind damit raus aus der Verantwortung. Denn das sind wir nicht. Barrierefreiheit ist ein gesamtgesellschaftliches Thema und dafür setzen wir uns ein. Danke schön. (Beifall FDP)

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Henry Worm

Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Inklusion und Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen – Verbesserung der Barrierefreiheit und Stärkung des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen

Vielen Dank. Als nächste Rednerin spricht Frau Abgeordnete Stange, Fraktion Die Linke.

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Karola Stange Die Linke

Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Inklusion und Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen – Verbesserung der Barrierefreiheit und Stärkung des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Zuhörerinnen und Zuhörer am Livestream! Lieber Joachim Leibiger, der jetzt nicht mehr hier oben auf der Tribüne sitzt, aber sicher an seinem Arbeitsplatz und unserer Debatte lauscht, als Erstes bedanke ich mich im Namen der Fraktion Die Linke für den Arbeitsentwurf, den er den Koalitionsfraktionen und der CDU-Fraktion zur Änderung des Gesetzentwurfs, der heute hier vorliegt, zugesandt hat. Es ist gut und richtig, dass er uns an der Stelle immer wieder sensibilisiert und auffordert, an dem Gesetz, das zum 30.07.2019 in Kraft getreten ist, zu arbeiten. Ich möchte ganz gern noch mal auf zwei Dinge eingehen. Das Gesetz, welches wir heute zur Diskussion haben, hat eine sehr, sehr lange Geschichte. Frau Meißner hat versucht, es zu erklären. Natürlich, wo die CDU in politischer Verantwortung war, hat es nicht geklappt mit der Novelle zum damaligen Gesetz. Wir haben erst kurz vor Ende der letzten Legislatur ein ordentliches Gesetz vorlegen können. „Ordentliches Gesetz“ heißt, es war ordentlich, weil der Koalition von Rot-Rot-Grün und der Landesregierung Transparenz, Mitwirkung, Mitsprache der Behinderten sehr, sehr wichtig waren. Es gab unzählige Anhörungen, es gab unzählige Bitten und Aufforderungen, und es gab – ich weiß nicht, wie viele – verschiedene Entwürfe bis zu dem Tag, als sie den Thüringer Landtag erreicht haben. Das zeichnet die Koalition und auch Die Linke ganz besonders aus. Wir arbeiten unter dem Motto „Nichts über uns ohne uns“, was die behinderten Menschen immer wieder fordern, denn nur so können wir Transparenz wirklich umsetzen. Nur so können wir gemeinsam mit Menschen mit Behinderungen das Thema hier in den Landtag bringen. Die Diskussion und die Themen, die heute hier im Landtag auf der Tagesordnung stehen, werte Kolleginnen und Kollegen, haben uns schon in der Koalition in den letzten Monaten vor Ende der letzten Koalition nicht nur geeint. Das gehört dazu, sonst hätte Frau Meißner heute an der Stelle sicher nicht mit viel Freude diesen Gesetzentwurf eingebracht. Das Thema „Landesstelle für Barrierefreiheit“ hätte ich schon ganz gern im Gesetzentwurf vor einem Jahr gehabt. Das ist gar keine Frage, denn in der Begründung zum damaligen Gesetzentwurf und heutigen Gesetz war die Landesstelle für Barrierefreiheit benannt. Die Einigung konnte nicht erzielt werden und darum bin ich sehr optimistisch, dass wir es vielleicht jetzt in dieser Legislatur hinbekommen. Ich denke auch, es macht nicht viel Sinn, unterschiedliche Bezahlungen von Beauftragten in Thüringen weiterhin zu belassen und es macht noch weniger Sinn, die Menschen mit Behinderungen ins Feld zu führen und zu sagen, ob denen das gut tut, wenn der Beauftragte jetzt eine andere Dotierung hätte. Diese Diskussion führen wir auch nicht, wenn es darum geht, ob es die Gleichstellungsbeauftragte ist oder der Bürgerbeauftragte, der Datenschutzbeauftrage oder Ähnliches. Hier bin ich schon der Meinung, dass wir eine gemeinsame Lösung hinbekommen. Es gibt weitere Dinge, Frau Meißner, die Sie im Gesetzentwurf eingebracht haben, wo ich sage, ich weiß nicht, ob man das macht. Vielleicht macht man das ja so, um einfach einen guten Kompromiss hinzukriegen, dass man was reinschreibt, wo Sie sagen, da hängen wir jetzt mal nicht so sehr dran. Ich will mal zwei Dinge nennen. Einmal ist es der § 21 Abs. 2 Satz 1, wo Sie das Wort „zwölf“ streichen wollen. Ich habe heute Vormittag noch mal die Gelegenheit genutzt, habe mit Joachim Leibiger gesprochen und habe gesagt: Möchtest du, dass dein Landesbeirat, der jetzt ja gerade vor wenigen Tagen erst konstituiert worden ist, wirklich mehr als zwölf Mitglieder hat? Da hat er gesagt: Nein, das möchte ich eigentlich nicht, ich möchte, dass der Beirat ein händelbarer Beirat ist, aber ich möchte gern, dass natürlich auch nicht stimmberechtigte Mitglieder eingeladen werden und dass eine gute Netzwerkarbeit geleistet wird. Ich denke, hier warten wir ab. In den Diskussionen im Ausschuss wird er uns auch noch mal an der Stelle eine Begründung bringen, warum zwölf sicher eine gute Zahl ist. Ich möchte auch noch mal auf das Thema „Barrierefreiheit und Landesfachstelle“ eingehen. Ja, da bin ich persönlich als linke Politikerin sehr dabei, eine solche Fachstelle zu installieren, weil unterschiedlichste Gremien und unterschiedlichste Verordnungen – ob das eine europäische Verordnung zur Barrierefreiheit ist, ob das die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention ist, die uns sagt, was die Beauftragten in den kommenden Jahren für Aufgaben haben, und das braucht auch noch mal Fachkompetenz in einer solchen Stelle. Ich möchte noch mal auf die Änderungen eingehen, welche Sie zu den kommunalen Beauftragten aufgeführt haben. Wenn ich Ihre Änderung in § 22 Abs. 1 richtig lese, machen Sie das, was die Linke schon vor zwei Legislaturen gefordert hat: Sie wollen zwingend, dass die Kommunen kommunale Beauftragte fordern. Da bin ich als linke Abgeordnete wieder sehr bei Ihnen. Wir haben Ihnen schon im Jahr 2013 einen Gesetzentwurf hier im Landtag vorgelegt, zwingend kommunale Behindertenbeauftragte gefordert. Damals, Kollegin Meißner, wurde uns von Ihrer Fraktion vorgeworfen, das kostet zu viel Geld, das können wir nicht machen. Aber vielleicht sind ja auch bei Ihnen an der Stelle gemeinsam mit der Koalition noch mal neue Denkprozesse in Bewegung gesetzt worden. Wir haben als rot-rotgrüne Koalition bereits im Landeshaushalt 2020 700.000 Euro für kommunale Beauftragte eingestellt. Ich kann nur an der Stelle an Kommunen appellieren: Wählen Sie, organisieren Sie sich hauptamtliche kommunale Beauftragte! Eine finanzielle Unterstützung des Landes ist gegeben. Sie muss auch abgerufen werden, und dafür sollten wir auch streiten, denn da sind so manche Kommunen sehr liederlich mit der Umsetzung genau dieses Punkts. Noch einen letzten Punkt möchte ich gern formulieren. Ich weiß nicht, ob Ihre Forderungen, die in § 26 Abs. 2, also Bericht und Evaluierung, noch mal formuliert worden sind, dass jetzt ein Bericht zur Wirkung des Gesetzes alle sechs Jahre – wir hatten geschrieben „alle fünf Jahre“ – auf den Weg gebracht werden soll, wirklich alle bis zum Ende durchdacht sind. Wir haben gesagt, erstmals sollte der Bericht 2024 gegeben werden. Sie sagen, er soll 2022 gegeben werden. Wir werden mit dem Beauftragten darüber reden, ob diese Forderungen, die Sie hier stellen, machbar sind, oder ob wir wirklich dabei bleiben, so wie es in dem jetzigen Gesetzentwurf formuliert ist. Ein Letztes – das wissen Sie auch –, was gar nicht geht, das ist das Inkrafttreten des Gesetzes zum 1. Dezember 2020. Wir werden, wenn wir Änderungen in dem Gesetz auf den Weg bringen, sie frühestens mit Verabschiedung des Haushalts 2021 erst umsetzen können. Darum wird sicher auch eine Novelle, eine Änderung des Gesetzes erst mit diesem Datum in Kraft treten. In dem Sinne lassen Sie uns gemeinsam an dem Gesetzentwurf arbeiten. Lassen Sie uns gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern der Behindertenverbände das bereits gute Gesetz an bestimmten Stellen nachjustieren. Lassen Sie uns gemeinsam in einem der nächsten Monate an der Stelle noch mal darüber reden und im Landtag eine gute und kluge Beschlussfassung auf den Weg bringen. Danke schön. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Henry Worm

Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Inklusion und Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen – Verbesserung der Barrierefreiheit und Stärkung des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen

Danke, Frau Abgeordnete. Für die AfD-Fraktion erteile ich Herrn Abgeordneten Aust das Wort.

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René Aust AfD

Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Inklusion und Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen – Verbesserung der Barrierefreiheit und Stärkung des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist eine zivilisatorische Errungenschaft, dass Menschen mit geistigen und körperlichen Behinderungen an einem Alltag teilnehmen können und zunehmend teilnehmen können, der eigentlich im Wesentlichen noch immer ausgerichtet ist auf Menschen und an Menschen, die nicht mit diesen körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen leben. Darum begrüßen wir sehr ausdrücklich die Initiative der Christdemokraten, hier zu Verbesserungen beizutragen, beispielsweise indem auch moderne Aspekte eingebracht werden, wie auch dafür zu sorgen, dass die digitale Barrierefreiheit geschaffen wird. Wir begrüßen es auch, dass beispielsweise Prüf- und Beanstandungskompetenzen des Landesbeauftragten für Behinderte in Übereinstimmung gebracht werden. Wir haben allerdings zwei wesentliche Kritikpunkte an diesem Gesetzentwurf. Das ist zum einen, dass in § 21 Abs. 1 das Prozedere verändert werden soll, zu Beginn einer Legislaturperiode den Landesbeirat für Menschen mit Behinderungen zu wählen. Das hat sich aus unserer Sicht bewährt und darum verstehen wir nicht, warum dieses Verfahren geändert werden soll. Eine Erweiterung des Gremiums auf mehr als zwölf Mitglieder kann man prüfen, da die Nachfrage tatsächlich groß ist. Das wurde in der konstituierenden Sitzung des Landesbehindertenbeirats am 1. Juli 2020 deutlich. Der zweite Punkt, den wir kritisieren, ist, dass man nun den Kommunen vorschreiben möchte, Beauftragte zwangsweise einzuführen, denn die Kommunen haben daran selbst ein Interesse. 21 Prozent der über 65-Jährigen sind schwerbehindert. Insofern haben auch die Kommunen ein Interesse daran, ihr Angebot für ebendiese Bürger auszuweiten und zu verbessern. Darum gefällt es uns nicht, dass beispielsweise mit dieser verpflichtenden Einführung kommunaler Beauftragter beispielsweise nur von Projektförderung die Rede ist. Wir wollen, dass die Kommunen in eine Lage versetzt werden, in der sie ihre eigenen Wünsche, nämlich solche kommunalen Beauftragten einzuführen, aus eigener Kraft stemmen können. Da reichen Projektförderungen nicht aus, sondern da muss es eine dauerhafte Lösung geben. (Beifall AfD) Darum werden wir Ihrem Antrag, das Ganze an den Sozialausschuss zu überweisen, zustimmen und freuen uns dann auf die Debatte. Vielen herzlichen Dank. (Beifall AfD)

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Henry Worm

Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Inklusion und Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen – Verbesserung der Barrierefreiheit und Stärkung des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen

Vielen Dank. Frau Abgeordnete Pfefferlein, Bündnis 90/Die Grünen, ist die nächste Rednerin zu diesem Tagesordnungspunkt.

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Babette Pfefferlein GRÜNE

Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Inklusion und Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen – Verbesserung der Barrierefreiheit und Stärkung des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Gäste, es wurde schon von einigen gesagt: Wir haben es uns nicht leicht gemacht bei der Beratung und Verabschiedung des Thüringer Gesetzes zur Inklusion und Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen. Nach intensiven Dialogen, Verständigungen und Rückfragen, der Bewertung der verschiedenen Sichtweisen und dem Einarbeiten der vielen berechtigten Forderungen zwischen der ersten und zweiten Lesung des Gesetzes im vergangenen Jahr konnten wir das Gesetz im September endlich verabschieden. Ich habe es damals getan und ich möchte es heute auch gern wieder tun: Ich möchte mich erst einmal bei all denen bedanken, die sich an diesem Prozess beteiligt haben. Dank an das zuständige Ministerium, an die Ministerin, die Staatssekretärin, die Fachabteilungen und Arbeitsgruppen, Dank an Herrn Leibiger, an die Vereine und Verbände, die diesen Prozess fachseitig und kompetent begleitet haben. Die Diskussion war selten einfach und selten ohne Widerspruch. Aber wir haben damals eine Fassung vorgelegt, die ich auch heute wieder unterschreiben würde. Wie immer, wenn ein Ergebnis vorliegt, so gibt es immer noch Möglichkeiten zur Verbesserung, zur Erweiterung und zu Korrekturen. Wir befassen uns heute mit einer Gesetzesinitiative der CDU-Fraktion, die auf eine andere Besoldungsklasse des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen und die Einrichtung einer Fachstelle für Barrierefreiheit abzielen soll. Das haben Sie in der Begründung und in der Beschreibung des Regelungsbedürfnisses sehr detailliert aufgeführt. Aber Sie haben mit keinem Wort erwähnt, dass wir mit dem in der 6. Wahlperiode verabschiedeten Gesetz zur Inklusion und Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen sowie zur Änderung des Thüringer Beamtengesetzes ein großes Stück näher an ein großes Ziel gekommen sind, nämlich in Thüringen ein modernes Teilhaberecht im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention zu realisieren. Mit jedem Gesetz haben wir Hindernisse ein wenig überwindbarer gemacht und Menschen mit Behinderungen weitere Unterstützung zur Teilhabe gegeben. Sicher, am Anfang der Entwicklung einer inklusiven Gesellschaft liegen noch große Baustellen vor uns. Der Weg in eine wirklich inklusive Gesellschaft muss ein gemeinsamer sein, denn es ist eine Mammutaufgabe, die nur gemeinsam zu bewältigen ist. Der Weg zur Verwirklichung von Selbstbestimmung und gleichberechtigter Teilhabe ist für Menschen mit Behinderungen voller Hemmschwellen, Stolpersteine und Schranken. Viele Ausgrenzungen geschehen noch immer aus Unachtsamkeit und Unwissenheit. Wir brauchen eine differenzierte Wahrnehmung der Bedürfnisse von Menschen mit sichtbaren und auch unsichtbaren Behinderungen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) In einer Gesellschaft, die vorrangig auf Aussonderung und Sonderbehandlung setzt, wird körperliche, geistige und seelische Vielfalt nicht als normaler Bestandteil, sondern vorrangig als Makel wahrgenommen. Das muss sich ändern. Wir von Bündnis 90/Die Grünen wollen, dass alle Menschen die Rahmenbedingungen vorfinden, die sie brauchen, um in allen Lebensbereichen selbstbestimmt entscheiden und handeln zu können. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Dazu gehört auf jeden Fall so viel Barrierefreiheit wie möglich und so viel Sensibilität, wie dafür nötig ist – überall. Zur Barrierefreiheit gehören barrierefreie Zugänge zu Gebäuden genauso wie die barrierefreie Lesbarkeit von Formularen, die barrierefreie Suche nach der passenden Wohnung oder Wohnform oder Kino- bzw. Theaterbesuche, die individuelle Mobilität und auch der Zugang zu Bildung und Ausbildung. Inklusion funktioniert nicht ohne Barrierefreiheit, denn wo Orte, Räume oder Kommunikationsmittel nicht barrierefrei sind, bleibt Teilhabe am kulturellen und politischen Leben, an der Arbeitswelt und der Freizeit verwehrt. Wir Grünen setzen dabei auf den Dreiklang aus Barrierefreiheit, Antidiskriminierung und dauerhaftem individuellen Nachteilsausgleich, um das Ziel der selbstbestimmten Teilhabe behinderter Menschen zu verwirklichen. Wir wollen die gleichberechtigte Teilhabe von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen am Schulsystem, an allgemeiner Hochschulbildung, an der Berufsausbildung, Erwachsenenbildung und am lebenslangen Lernen. Wir wollen einen wirklich inklusiven Arbeitsmarkt, der durchlässig ist und gute Rahmenbedingungen für alle bietet. Wir wollen barrierefreie Wohnmöglichkeiten, neue Wohnformen und kleine sozialräumliche Wohnangebote für Menschen mit Behinderungen und ältere Menschen unterstützen und die Isolation verhindern, um möglichst lange ein selbstbestimmtes, unabhängiges Leben zu ermöglichen. Wir wollen gute Angebote für die gesundheitliche Selbsthilfe und einen guten Rahmen zum selbstständigen Umgang mit der Bewältigung von Krankheit oder Behinderung. Wir wollen barrierefreie Zugänge zu Kultur-, Tourismus- und Erholungsangeboten, damit alle überall hinkommen. Dafür müssen wir in Thüringen die richtigen Werkzeuge aus dem Koffer holen. Wenn wir über ein selbstbestimmtes Leben sprechen, müssen wir die ganze Gesellschaft in den Blick nehmen. Über Ihre Forderung, liebe CDU, können wir in diesem Kontext gern diskutieren, aber wir alle müssen uns bewegen, müssen umdenken, müssen mitdenken. Wir von Bündnis 90/Die Grünen werden uns weiter vehement dafür einsetzen, dass Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe für alle nachhaltig erreicht und die entsprechenden Strukturen in Thüringen vorgehalten werden. Herzlichen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Henry Worm

Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Inklusion und Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen – Verbesserung der Barrierefreiheit und Stärkung des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Als nächste Rednerin hat Frau Abgeordnete Meißner, CDU-Fraktion, das Wort.

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Beate Meißner CDU

Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Inklusion und Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen – Verbesserung der Barrierefreiheit und Stärkung des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnetenkollegen, werte Zuschauer, ich darf mich erst einmal für die gute Debatte bedanken und darf auch schon meiner Freude Ausdruck verleihen, dass es dieser Gesetzentwurf in den Ausschuss schafft und wir dort hoffentlich auch eine Übereinkunft finden, um notwendige Änderungen an dem Thüringer Gleichstellungs- und Inklusionsgesetz hier vornehmen zu können. Ich habe in meiner Begründung schon die zwei wichtigsten Änderungen zu erläutern versucht, möchte aber an dieser Stelle auch ein paar weitere Ausführungen machen, welche Änderungen unser Gesetzentwurf noch vorsieht. Vielleicht kann ich in diesem Atemzug auch das eine oder andere Missverständnis aufklären, was hier doch jetzt deutlich geworden ist. Zunächst einmal möchte ich mich dabei auf den § 22 beziehen, nämlich die Frage der kommunalen Beauftragten für Menschen mit Behinderungen. Denn im jetzigen Gesetz, was durch die Mehrheit von Rot-Rot-Grün im letzten Jahr beschlossen wurde, steht in § 22 Abs. 1 folgende Formulierung: „Die Landkreise, kreisfreien Städte, kreisangehörigen Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften können für ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereich einen Kommunalen Beauftragten für Menschen mit Behinderungen bestellen.“ Und genau das ist der Grund, warum manche Kommunen davon nicht Gebrauch machen: Weil Rot-Rot-Grün im letzten Jahr ein Gesetz verabschiedet hat mit einer Formulierung „können“. An der Stelle – sagen wir als CDUFraktion – wollen wir dieses Wort „können“ streichen und dafür sorgen, dass auf Landkreisebene kommunale Behindertenbeauftragte verpflichtend eingesetzt werden. Es muss aber dabei den Landkreisen und kreisfreien Städten obliegen, ob sie diese ehrenamtlich oder hauptamtlich einsetzen. Und selbstverständlich muss dann auch eine Förderung des Landes bereitgestellt werden, wo es an uns allen liegt, dann dafür zu sorgen, dass diese Mittel auch abgerufen werden. Deswegen greifen wir im Übrigen auch eine Forderung des Außerparlamentarischen Bündnisses auf, das vergangene Woche genau hier an dieser Stelle diese Forderung im Rahmen einer Petition aufgestellt hat, und wir haben sie hier in unseren Gesetzentwurf mit aufgenommen. Deswegen finde ich auch den Vorwurf gegenüber den Kommunen, „liederlich“, Frau Stange, nicht gerechtfertigt, denn da muss man ehrlich sagen: Das Gesetz von Rot-Rot-Grün letztes Jahr war an dieser Stelle liederlich. (Unruhe DIE LINKE) Ich möchte noch ein paar weitere Änderungsvorschläge unsererseits aufgreifen, nämlich den des Landesbeirats für Menschen mit Behinderungen. Und, Herr Aust, wenn Sie unseren Vorschlag richtig gelesen hätten, dann hätten Sie auch verstanden, dass wir eben gerade nicht wollen, dass zu Beginn jeder Wahlperiode des Landtags ein neuer Landesbeirat gewählt werden muss. Dieser Beirat hat sich hier vergangene Woche neu berufen, und wenn wir jetzt mal das Neuwahlszenario im nächsten Jahr durchspielen, würde das bedeuten, dass im nächsten Jahr wieder einer berufen werden muss. Das wollen wir genau nicht. Deswegen haben wir den Vorschlag gemacht, dass in § 21 Abs. 1 die Formulierung geändert wird und dann nicht zu Beginn jeder Legislaturperiode ein Beirat gewählt wird, sondern nur alle fünf Jahre. Wir haben noch ein paar weitere Vorschläge. An der Stelle, Herr Abgeordneter Möller, muss ich leider Ihre Worte als blanken Hohn gegenüber dem Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen deutlich machen. Denn das, was mit der Besoldung dieses Beauftragten im vergangenen Jahr passiert ist, das war ganz klipp und klar eine diskriminierende Fehlentscheidung gegenüber dem Beauftragten für Menschen mit Behinderungen. Denn wenn man die ganze Geschichte verfolgt, dann war es so, dass der Beauftragte wie alle anderen Beauftragten eine bessere Besoldung hatte und durch die Mehrheit von Rot-Rot-Grün in diesem Haus im vergangenen Jahr auf die A16 herabgestuft wurde. Die Begründung dafür war damals, dass man das bei allen Beauftragten machen will. Wären Sie konsequent, dann hätten Sie das auch getan. Aber das sind Sie eben nicht, im Gegenteil: Bei dem SEDBeauftragten Wurschi wurde eine Einstufung mit B3 vorgenommen. Und wir alle sind aktuell mit der Thematik „Ohler“ beschäftigt. Die Gleichstellungsbeauftragte hat auch eine B3 bekommen. Darum muss ich die Frage stellen: Ist die B3 für zwei Beauftragte gerechtfertigt, deren Aufgabenumfang sich in keiner Weise verändert hat, und ist es im gleichen Atemzug berechtigt, dass wir den Behindertenbeauftragten, der durch ein umfassendes Gesetz im letzten Jahr mehr Aufgaben zugewiesen bekommen hat, noch in seiner Besoldung einschränken? (Beifall CDU, FDP) Das ist Diskriminierung. Und sich dann hier hinzustellen und auf die Corona-Zeiten zu verweisen, in denen wir sparsam sein müssen: Das ist eine Bemerkung, dafür fehlen mir, ehrlich gesagt, die Worte. Ich hatte schon angeregt, warum wir eine Landesstelle für Barrierefreiheit wollen. Ich freue mich auch, dass das auf offene Ohren stößt. Ich bin auch der Meinung, wir sollten an dieser Stelle schnell handeln, weil ich glaube, dass gutes Personal, das die Barrierefreiheit nicht nur im baulichen Bereich, sondern auch im digitalen Bereich fachlich fundiert beurteilt, sehr rar ist. Unser Behindertenbeauftragter würde sich freuen, wenn wir ihm da auch schnell unter die Arme greifen können. Darüber hinaus sieht unser Gesetzentwurf aber auch noch Änderungsvorschläge vor, beispielsweise auch was angemietete Liegenschaften von öffentlichen Stellen betrifft, die zukünftig auch im Sinne der Barrierefreiheit geprüft werden sollen. Genau in diese Prüfung soll zukünftig auch der Behindertenbeauftragte mit einbezogen werden, ganz unter dem Motto: Mit uns und nicht über uns. An dieser Stelle will ich es bei den Ausführungen belassen. Ich will aber abschließend darauf hinweisen: Ja, wir haben ein paar Punkte drin, bei denen wir gern diskutieren. Aber Fakt ist eines: So wie im Gesetz momentan steht, dass eine Evaluation des Gesetzes erst im Jahr 2024 vorgesehen ist, ist es uns zu spät. Behinderte Menschen verdienen es, dass wir nicht in solchen großen Jahresabständen über sie reden, sondern regelmäßig. Deswegen, Frau Baum, möchte ich auch einen Gedankengang von Ihnen aufgreifen, nämlich dass die Barrierefreiheit in unser aller Köpfe gehört. Daher, finde ich, muss man auch kritisch anmerken, dass es leider so ist, dass dieser Tagesordnungspunkt nicht barrierefrei übertragen wird und keine Gebärdendolmetscher unsere Reden hier übersetzen, damit diejenigen, um die es hier in diesem Gesetz geht, auch daran teilhaben können, was wir hier über sie, mit ihnen beraten wollen. Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU, FDP)

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Henry Worm

Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Inklusion und Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen – Verbesserung der Barrierefreiheit und Stärkung des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Aus den Reihen der Abgeordneten liegen mir keine weiteren Redemeldungen vor. Für die Landesregierung erteile ich Frau Ministerin Werner das Wort.

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Heike Werner

Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Inklusion und Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen – Verbesserung der Barrierefreiheit und Stärkung des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, lassen Sie mich zunächst auch noch einmal betonen, dass das Ziel, Menschen mit Behinderungen die gesellschaftliche Teilhabe und ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen, eine bedeutende Aufgabe ist, der ich mich und der sich die Landesregierung besonders verpflichtet fühlt. Ich freue mich, dass nun auch weitere Fraktionen hier das Interesse entdeckt haben; vor allem auch das flammende Interesse der CDU begrüße ich sehr. Ich will auch noch mal sagen: Wenn man aber von Teilhabe und von Inklusion spricht, muss man sich im Klaren sein, es geht um die volle und wirksame Teilhabe in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens. Das heißt, eine inklusive Gesellschaft bedeutet, dass Menschen mit und ohne Behinderungen von Geburt an gemeinsam aufwachsen, zusammen mit- und voneinander lernen und gleichermaßen Zugang zu gesellschaftlichen Institutionen und Strukturen haben. Auf dem Weg dorthin haben wir in den letzten Jahren einiges erreicht, und ich will an der Stelle auch der rot-rot-grünen Landesregierung der letzten Legislatur und vor allem den Abgeordneten wirklich großen Dank sagen, weil uns vieles gelungen ist, in die Richtung, Menschen mit Behinderungen sowohl materiell besserzustellen, es ist uns gelungen, Strukturen zu verändern und es ist uns auch gelungen, das Thema „Selbstermächtigung“ ein ganzes Stück voranzubringen. Ich will vielleicht erinnern an die Öffnung der Beratungsrichtlinie, die bis dato ja nur für Sinnesbehinderungen geöffnet war. Wir haben die Beratungsrichtlinie, die Förderrichtlinie, geöffnet; für alle Behinderungsarten ist es nun möglich, dass entsprechende Vereine hier Fördermittel beantragen können und die Beratung der Betroffenen an der Stelle auch möglich ist. Wir haben eine Liga der Selbstvertretung installiert, die sich für die Menschen mit Behinderungen hier in den verschiedenen Strukturen, die wir haben, einsetzen kann und die auch die Möglichkeit hat, über Weiterbildung, über Schulung, über Vernetzung die Interessen von Menschen mit Behinderungen mehr noch in den Mittelpunkt zu rücken. Da gibt es auch die einen oder anderen Holpersteine, die die Liga nehmen musste, aber wir sehen, dass es notwendig und wichtig gewesen ist, dass Menschen mit Behinderungen und dass die Strukturen auch endlich zusammenkommen, dass sie sich vernetzen, dass sie sich gemeinsam für ihre Interessen einbringen, sich politisch an der Stelle auch gezielt artikulieren können und gemeinsam hier Projekte auf den Weg bringen. Wir haben es geschafft, dass die ergänzende unabhängige Teilhabeberatung, die durch den Bund finanziert wird, in Thüringen wirklich eine Teilhabeberatung ist, die von Menschen mit Behinderungen erbracht wird, und eben nicht von Trägern, die selbst Leistungen erbringen, sondern es sind die Vereine und Institutionen selbst, die Menschen mit Behinderungen vertreten, die Betroffenen selbst, die hier diese ergänzende unabhängige Teilhabeberatung umsetzen. Ich möchte an den Thüringer Maßnahmenplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention erinnern, der unter umfassender Beteiligung der Menschen mit Behinderungen nicht nur erarbeitet wurde, sondern in dem Prozess der Evaluierung des Maßnahmenplans werden die Arbeitsgruppen, werden die Menschen mit Behinderungen weiter beteiligt, sodass tatsächlich nicht nur eine Verwaltung darüber urteilt, ob eine Maßnahme umgesetzt wurde, sondern sich die Menschen mit Behinderungen hier selbst äußern und auch Vorschläge machen können, wie die Situation weiter verbessert werden kann. Ich möchte auf das Thüringer Sinnesbehindertengeldgesetz verweisen, mit dem wir es nicht nur geschafft haben, dass taubblinde Menschen auch einen zusätzlichen Beitrag bekommen, sondern wir haben auch das Sinnesbehindertengeld insgesamt auf einen Bundesdurchschnitt angehoben. Und wir haben – und das war ein großer Kraftakt – das Thüringer Gesetz zur Inklusion und Gleichstellung – das hat Frau Stange auch schon gesagt –, das unter Beteiligung von vielen Vereinen, Institutionen, Einzelpersonen erarbeitet wurde, zu dem das Institut für Menschenrechte uns auch noch mal Hinweise gegeben hat, endlich beschlossen und es ist am 1. Dezember 2019 in Kraft getreten. Das war ein weiterer wichtiger Schritt auf dem Weg hin zur gleichberechtigten und selbstbestimmten Teilhabe. Ich möchte kurz auf Punkte eingehen, die sich in dem Gesetz finden: Das ist die Wahl des Beauftragten für Menschen mit Behinderungen hier im Landtag, was wir nun hier in der Legislatur auch schon umsetzen konnten, es ist die Stärkung des Beirats der Menschen mit Behinderungen und vor allem auch die Stärkung in dem Sinne, dass stimmberechtigt nur noch Interessenvertreter, deren Betroffenenorganisationen und Vereine der Menschen mit Behinderungen selbst sind. Es ist ein Verbandsklagerecht, das sich in dem Gesetz wiederfindet. Es ist eben auch die Möglichkeit und ein Anreiz, hauptamtliche Beauftragte in den Kommunen zu bestimmen. Frau Meißner, sonst kommt vonseiten der CDU immer, das Selbstbestimmungsrecht oder die kommunale Selbstverwaltung hier ganz hochzuhalten und eben nicht auf Verpflichtungen zu setzen, deswegen haben wir in dem Gesetz zunächst ein Anreizsystem geschaffen, dass man kommunale Behindertenbeauftragte hauptamtlich bestellen kann. Es ist im Haushalt entsprechend auch untersetzt worden, dass es auch eine Förderung der Landkreise und kreisfreien Städte an der Stelle gibt. Ich denke, das ist ein erster Schritt und ein wichtiger Schritt gewesen, der von manchen genutzt wird und von manchen nicht. Man muss darüber reden, warum nicht. Weiterhin haben wir im Gesetzentwurf beispielsweise festgelegt, dass Menschen, die auf leichtere Sprache angewiesen sind, hier in den Behörden verlangen können, dass in Leichter Sprache mit ihnen kommuniziert wird. Ich will auch sagen, dass wir sehr dankbar sind, dass im Haushalt auch Gelder beschlossen wurden, um die Landesverwaltungen insofern auf den Weg zu bringen, dass sie beispielsweise auch an Schulungen in Leichter Sprache teilnehmen könnten. Ich bin also überzeugt, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, dass wir uns mit dem, was wir in den letzten Jahren erreicht haben, auf dem richtigen Weg befinden hin zu einer gleichberechtigten und selbstbestimmten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen und auf dem Weg hin zu einer inklusiven Gesellschaft. Aber natürlich, wir sind auf dem Weg. Bis hin zu einer inklusiven Gesellschaft ist es noch ein weiter Weg. Dieses Ziel ist noch lange nicht erreicht. Es ist ein ständiger Prozess und natürlich gehört dazu auch, immer wieder zu überlegen, an welcher Stelle wir hier die Rahmenbedingungen noch weiter verbessern können. Es wurde schon gesagt, dass die Evaluierung des Gesetzes für 2024 vorgesehen ist. Aber natürlich steht es uns allen frei, hier weiter zu diskutieren, wo es noch Handlungsbedarfe gibt. Insofern bedanke ich mich für die Diskussion, die fand ich sehr ermutigend und sie bringt ganz viel Hoffnung, dass wir hier noch viel mehr erreichen können und ich bin gespannt auf die weiteren Diskussionen. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Henry Worm

Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Inklusion und Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen – Verbesserung der Barrierefreiheit und Stärkung des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen

Vielen Dank, Frau Ministerin. Ich beende die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung. Es ist Ausschussüberweisung beantragt, einmal an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung und einmal an den Haushaltsund Finanzausschuss. Wir stimmen als Erstes über die Überweisung an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung ab. Wer für diese Überweisung ist, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus allen Fraktionen. Damit ist die Ausschussüberweisung angenommen. Wir stimmen über die Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss ab. Wer dafür ist, den bitte ich ebenfalls um das Handzeichen. Das ist auch aus allen Fraktionen so. Damit ist auch diese Ausschussüberweisung angenommen. Ich gehe davon aus, dass der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung der federführende Ausschuss sein soll. Wir stimmen über die Federführung ab. Wer dafür ist, dass der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung der federführende Ausschuss ist, den bitte ich um das Handzeichen. Damit ist auch das bestätigt und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Wir kommen zum Aufruf des Tagesordnungspunkts 12 a bis h . Gestatten Sie mir bitte folgenden Hinweis zur Abstimmung über die Anträge: Zur Annahme der jeweiligen Anträge reicht gemäß § 62 Abs. 1 Satz 1 des Thüringer Landeswahlgesetzes die einfache Mehrheit. Sollte ein Antrag abgelehnt werden, gilt dieser gemäß § 62 Abs. 1 Satz 2 des Thüringer Landeswahlgesetzes als an den Wahlprüfungsausschuss zurückverwiesen. Ich komme zum ersten Teil - Drucksache 7/1114 Es erhält Herr Abgeordneter Braga das Wort zur Berichterstattung aus dem Wahlprüfungsausschuss zu dem Antrag in der Drucksache 7/1114. Herr Braga.

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Torben Braga AfD

a) Antrag des Wahlprüfungsausschusses gemäß § 60 Abs. 2 Thüringer Landeswahlgesetz auf Zurückweisung des Einspruchs

Herr Präsident, sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren Abgeordnete – Gäste auf der Tribüne sehe ich keine –, am Livestream wird sicherlich der eine oder andere zuschauen, mindestens mit großer Wahrscheinlichkeit auch der Landeswahlleiter Herr Krombholz. Ihnen liegt die hier zu beratende Vorlage mit Ausführungen zum Tatbestand und zu den Entscheidungsgründen für die Beschlussempfehlung des Wahlprüfungsausschusses in Drucksache 7/1114 vor. Daher in aller Kürze zur Berichterstattung von meiner Seite: Der Einspruchsführer Herr T. B. aus 07958 Hohenleuben, hat im Rahmen seines Einspruchs gegen die Gültigkeit der Wahl zum 7. Thüringer Landtag im Wesentlichen vorgetragen, dass der für den Landtag kandidierende Bürgermeister der Stadt Hohenleuben größtenteils langjährige Mitarbeiter seiner kommunalen Verwaltung in den Wahlvorstand berufen habe, so etwa die Kämmerin der Stadt und eine für die Liegenschaften der Stadt zuständige Verwandte. Zudem habe sich das Parteienspektrum nicht im Wahlvorstand widergespiegelt. Die gesetzlich gebotene Neutralität der Wahlleitung sei aus Sicht des Einspruchsführers daher als fragwürdig anzusehen, sodass – Zitat – „nicht auszuschließen“ sei, dass das Wahlergebnis rechnerisch unrichtig festgestellt worden sei. Der Wahleinspruch war schon aufgrund seiner Unzulässigkeit zurückzuweisen. Der Wahleinspruch ist zwar innerhalb der Einspruchsfrist in schriftlicher Form erhoben, jedoch nicht bei der nach § 52 Abs. 3 Thüringer Landeswahlgesetz zuständigen Stelle, nämlich dem Landtag, eingelegt worden. Der Einspruch erging an den Thüringer Landeswahlleiter. Der Einspruchsführer wurde von der Vorsitzenden des Wahlprüfungsausschusses, Frau Abgeordneter Marx, hierauf hingewiesen, vermochte es aber nicht, diesem Mangel innerhalb einer von der Vorsitzenden gesetzten durchaus angemessenen Frist abzuhelfen. Im Übrigen wäre der Einspruch aber auch offensichtlich unbegründet. Der Einspruchsführer hat im vorliegenden Fall keine ausreichende Begründung vorgelegt. Nach der ständigen verfassungsrechtlichen Rechtsprechung verlangt eine ordnungsgemäße Begründung eine hinreichend substanziierte und aus sich heraus verständliche Darlegung eines Sachverhalts, aus dem erkennbar wird, worin ein Wahlfehler liegen soll, der Einfluss auf die Mandatsverteilung haben könnte. Bloße Vermutungen, Andeutungen oder die Behauptung, ein Wahlfehler sei möglicherweise festzustellen, reiche nach der ständigen Rechtsprechung nicht aus. Vereinfacht: Es genügt nicht, zu behaupten, ein Wahlfehler sei nicht auszuschließen. Es muss vielmehr dargelegt werden, dass bzw. wie dieser Wahlfehler sich ereignet hat. Das ist hier nicht geschehen. Im Übrigen wird auf die Ausführung in Drucksache 7/1114 verwiesen. Der Einspruch ist zurückzuweisen. Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit. (Beifall AfD)

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Henry Worm

a) Antrag des Wahlprüfungsausschusses gemäß § 60 Abs. 2 Thüringer Landeswahlgesetz auf Zurückweisung des Einspruchs

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Wird die Aussprache gewünscht? Das kann ich nicht erkennen. Somit kommen wir zur Abstimmung. Abgestimmt wird direkt über den Antrag des Wahlprüfungsausschusses in der Drucksache 7/1114. Wer ist für diesen Antrag? Das sind die Stimmen aus allen Fraktionen. Es gibt 1 Enthaltung aus den Reihen der FDP. Damit ist dieser Antrag angenommen. Ich komme zum Punkt b), Antrag des Wahlprüfungsausschusses gemäß § 60 Abs. 2 Thüringer Landeswahlgesetz auf Zurückweisung des Einspruchs. Es erhält Frau Abgeordnete Müller das Wort zur Berichterstattung. – Frau Müller ist gerade nicht zugegen. Dann verfahren wir weiter und ich rufe auf den drit- Drucksache 7/1116 Es erhält Herr Abgeordneter Sesselmann das Wort zur Berichterstattung.

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Robert Sesselmann AfD

c) Antrag des Wahlprüfungsausschusses gemäß § 60 Abs. 2 Thüringer Landeswahlgesetz auf Zurückweisung des Einspruchs

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, Ihnen liegt die hier zu behandelnde Drucksache 7/1116 über die Beschlussempfehlung des Wahlprüfungsausschusses vor. Folgender Tatbestand liegt diesem Verfahren zugrunde: Mit Schreiben vom 6. Dezember 2019 hat der Einspruchsführer eine Wahlprüfungsbeschwerde gegen die Gültigkeit der Wahl zum 7. Thüringer Landtag eingelegt. Der Wahlprüfungsausschuss hat entsprechend noch einmal zur Nachbesserung aufgefordert. Es gab dann noch ein Folgeschreiben vom 8. Januar. Zur Begründung des Einspruchs trägt er eine Reihe von Punkten vor, die zur Begründetheit seines Einspruchs führen sollen. Er wendet sich gegen die verfassungsfeindliche Ausspionierung seiner Wohnung, dass er sich in seinem ernsthaften Bemühen, als Einzelbewerber für den 7. Thüringer Landtag zu kandidieren, behindert sehe und er deshalb Einspruch gegen die Gültigkeit der Wahl erhebe. Zudem wendet der Einspruchsführer ein, dass er sich gegen das Verwaltungshandeln der Stadt Erfurt wende, die seinem Drängen auf Korrektur des Wählerverzeichnisses für die Stadt Erfurt mit unlauteren Mitteln nachgekommen sei. Darüber hinaus sei er im Vorfeld der Wahl bei seiner Bewerbung um ein Landtagsmandat benachteiligt worden. Für seine Kandidatur als Einzelbewerber in Suhl habe man ihm am 28. Februar 2019 falsche Unterstützungsunterschriftenvordrucke zugesandt. Zudem sei er mit dem rechtswidrigen Entzug seines selbst genutzten Wohn- und Geschäftshauses in Arnstadt wohnsitzlos gemacht worden. Er verfüge deshalb über keine Briefpostanschrift, keinen Briefpostkasten, an den er sich Wahlunterlagen und auch einen Wahlschein hätte schicken lassen können. Für seine Kandidatur als Einzelbewerber in Erfurt habe er vom Erfurter Kreiswahlleiter die ordnungsgemäß ausgefüllten Vordrucke der Unterstützungsunterschriften auf dem Briefpostwege am 27. August 2019 in Empfang genommen. Allerdings sei der Hausbriefkasten zu klein und die Postsendung beschädigt und nicht vollständig gewesen. Er habe deshalb die Annahme verweigert und die Postsendung zurückgesandt. Schließlich habe der Wahlkreisausschuss für die Wahlkreise Erfurt I bis IV zu Unrecht Mängel an seinem Wahlvorschlag festgestellt, weil die in Anlage 12 geforderte Angabe „Beruf oder Stand“ nicht erfolgt sei. Der Landeswahlausschuss habe trotz seines fristgerecht eingereichten Widerspruchs gegen die Entscheidung des Wahlkreisausschusses seinen Wahlkreisvorschlag in der Sitzung am 5. September 2019 nicht zur Landtagswahl zugelassen. Dies sind nur einige der wenigen Aspekte des Vortrags des Einspruchsführers. Im Weiteren verweise ich auf die Drucksache 7/1116, da können Sie sich gern über weitere Punkte informieren. (Zwischenruf Abg. Hey, SPD) Zu den Entscheidungsgründen ganz kurz, Herr Hey: Der Wahleinspruch ist zulässig, aber offensichtlich unbegründet. Der Wahleinspruch ist mit Schreiben vom 8. Januar 2020 innerhalb der Einspruchsfrist in schriftlicher Form begründet im Sinne des § 52 Abs. 3 des Landeswahlgesetzes beim Landtag eingereicht worden. Er hat Umstände dargelegt, die als mögliche Grundlage für einen Wahlfehler angesehen werden können. Der zulässige Einspruch ist jedoch offensichtlich unbegründet. Das ist dann der Fall, wenn zum Zeitpunkt der Entscheidung kein Gesichtspunkt erkennbar ist, der dem Antrag zum Erfolg verhelfen kann, weil der behauptete Wahlfehler nicht erwiesen ist. Voraussetzung für einen begründeten Wahleinspruch wäre demzufolge, dass ein Wahlfehler vorliegen würde. Dazu müssten nach § 54 Abs. 3 des Landeswahlgesetzes Bestimmungen des Grundgesetzes, der Verfassung des Freistaats, des Landeswahlgesetzes oder der aufgrund dieser genannten Rechtsverordnungen bei der Durchführung der Wahl oder bei der Ermittlung des Wahlergebnisses in einer Weise verletzt worden sein, die die Verteilung der Sitze im 7. Thüringer Landtag beeinflussen. Der Einspruchsführer hat hier aber keine Tatsachen vorgetragen, die entscheidungserheblich sind und aus denen sich – ihre Richtigkeit unterstellt – ein Wahlfehler im Sinne des § 54 des Thüringer Landeswahlgesetzes ergeben könnte mit der Folge, dass eine Beschlussempfehlung des Wahlausschusses wie folgt ergehen müsste: In der Wahlanfechtungssache des Herrn T. V., wohnhaft in Erfurt, gegen die Gültigkeit zur Wahl zum 7. Thüringer Landtag beschließt der Landtag: Der Einspruch wird zurückgewiesen. Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Henry Worm

c) Antrag des Wahlprüfungsausschusses gemäß § 60 Abs. 2 Thüringer Landeswahlgesetz auf Zurückweisung des Einspruchs

Vielen Dank. Ich gehe davon aus, dass auch zu diesem Punkt keine Aussprache gewünscht ist. Wir kommen direkt zur Abstimmung über den Antrag des Wahlprüfungsausschusses in der Drucksache 7/1116. Wer ist für diesen Antrag? Das sind die Stimmen aus allen Fraktionen. Wer ist dagegen? Ich kann keine Gegenstimmen erkennen. Wer enthält sich? Auch diesmal keine Enthaltung. Damit ist der Antrag angenommen. Wir kommen jetzt noch mal zum Aufruf des zweiten - Drucksache 7/1115 Frau Abgeordnete Müller erhält das Wort zur Berichterstattung.

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Anja Müller Die Linke

b) Antrag des Wahlprüfungsausschusses gemäß § 60 Abs. 2 Thüringer Landeswahlgesetz auf Zurückweisung des Einspruchs

Erst mal, Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, meine Entschuldigung, dass ich nicht rechtzeitig am Platz war. Ich bitte dies zu entschuldigen. Es geht um die Wahlrechtssache des Herrn R.-U. G., wohnhaft in Naurath/Wald, und Herrn C. N., wohnhaft in Gera, vertreten durch Herrn R.-U. G., wohnhaft in 54426 Naurath/Wald, gegen die Gültigkeit der Wahl zum 7. Thüringer Landtag am 27. Oktober 2019. Der Tatbestand ist folgender: Mit Schreiben vom 27. Oktober 2019 beabsichtigte der Einspruchsführer zu 1.) gegen die Gültigkeit der Wahl zum 7. Thüringer Landtag Einspruch einzulegen. Als Anschrift hat er Naurath/Wald angegeben. Das im Betreff „Anfechtung und Wahlprüfung“ benannte Schreiben war nach der Angabe im Adressfeld an den Thüringer Landtag gerichtet, ist aber nur als Telefax am 30. Oktober 2019 beim Landeswahlleiter eingegangen. Der Landeswahlleiter hat den Einspruchsführer zu 1.) in seinem Antwortschreiben vom 1. November 2019 darauf hingewiesen, dass eine Beschwerde gemäß § 52 Thüringer Landeswahlgesetz innerhalb von sechs Wochen nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses schriftlich und begründet beim Thüringer Landtag einzureichen ist und dem Landtag das Schreiben des Einspruchsführers zu 1.) mit Schreiben vom 1. November 2019 zur Kenntnis gegeben. Der Thüringer Landtag hat den Einspruchsführer mit Schreiben vom 14. November 2019 um eine ausdrückliche Erklärung gebeten, ob er die an den Landeswahlleiter gerichtete „Anfechtung und Wahlprüfung“ als Wahleinspruch im Sinne des § 50 ff. Thüringer Landeswahlgesetz gewertet wissen wollte und ihn darauf hingewiesen, dass der Einspruch gemäß § 52 Thüringer Landeswahlgesetz substanziiert zu begründen ist sowie gemäß § 53 Thüringer Landeswahlgesetz nur von Wahlberechtigten zum Thüringer Landtag eingelegt werden kann. Da eine Reaktion nicht erfolgte, wurde der Einspruchsführer zu 1.) vom Thüringer Landtag mit Schreiben vom 17. Dezember nochmals auf die Notwendigkeit hingewiesen. Dafür wurde dem Einspruchsführer durch die Vorsitzende des Wahlprüfungsausschusses gemäß § 57 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 eine Frist bis zum 13. Januar gesetzt. Wir machen es relativ kurz: Der Einspruchsführer hat dann gesagt, er hätte bereits ein Schreiben eingereicht. Das Schreiben ist aber gar nicht eingegangen. In diesem Schreiben, was er aber in die Welt geschickt hat, wurde noch mal deutlich, er zweifelt an, dass nicht alle Thüringer hätten wahlberechtigt sein dürfen, denn es gäbe in Thüringen nur noch soundso viele Deutsche seines Sinnes. Das kann man ja noch mal sagen: Der Einspruch muss gemäß § 52 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 Thüringer Landeswahlgesetz erstens innerhalb von sechs Wochen nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses schriftlich beim Landtag eingereicht werden. Ich gebe jetzt noch ein bisschen die Entscheidungsgründe bekannt. Den Rest könnten Sie eigentlich auch nachlesen. Es ist noch mal detailliert auf acht Seiten dargelegt. Ich könnte die Ihnen jetzt schön vorlesen, aber im Grunde genommen sind die auch den Unterlagen beigefügt. Ich würde Sie bitten, dem auch so zu folgen. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

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Henry Worm

b) Antrag des Wahlprüfungsausschusses gemäß § 60 Abs. 2 Thüringer Landeswahlgesetz auf Zurückweisung des Einspruchs

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Auch hier gehe ich davon aus, dass die Aussprache nicht gewünscht ist. Wir kommen direkt zur Abstimmung. Abgestimmt wird über den Antrag des Wahlprüfungsausschusses in der Drucksache 7/1115. Wer ist für diesen Antrag? Das sind die Stimmen aus allen Fraktionen. Wer ist dagegen? Wer enthält sich der Stimme? Das ist in beiden Fällen nicht der Fall und damit ist der Antrag angenommen. Wir kommen zum vierten Teil - Drucksache 7/1117 Frau Abgeordnete Meißner erhält das Wort zur Berichterstattung.

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Beate Meißner CDU

d) Antrag des Wahlprüfungsausschusses gemäß § 60 Abs. 2 Thüringer Landeswahlgesetz auf Zurückweisung des Einspruchs

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnetenkollegen, liebe Zuschauer an den Bildschirmen, Ihnen liegt der Antrag des Wahlprüfungsausschusses in der Drucksache 7/1117 vor. Mit einem Telefax vom 10. November 2019 erreichte den Thüringer Landtag ein Einspruch des Herrn J.-E. H. aus Zossen. Diesem Einspruch lag keine schriftliche Begründung bei und auch seine Einspruchsberechtigung gemäß § 53 Thüringer Landeswahlgesetz konnte nicht nachgewiesen werden. Trotz Aufforderung der Landtagsverwaltung vom 17. Dezember erfolgten diesbezüglich keine weiteren Ausführungen des Einspruchsführers. Deswegen ist der Wahleinspruch wegen mangelnder Begründung und aufgrund der fehlenden Einspruchsberechtigung als unzulässig zurückzuweisen, denn der Einspruchsführer hat mit Zossen seinen Wohnsitz im Land Brandenburg angegeben. Deswegen lautet die Beschlussempfehlung, diesen Wahleinspruch als unzulässig zurückzuweisen. Ich würde mich freuen, wenn Sie diesem folgen könnten. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU)

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Henry Worm

d) Antrag des Wahlprüfungsausschusses gemäß § 60 Abs. 2 Thüringer Landeswahlgesetz auf Zurückweisung des Einspruchs

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Auch hier gehe ich davon aus, dass die Aussprache nicht gewünscht ist. Wir kommen zur Abstimmung. Wir stimmen ab über den Antrag des Wahlprüfungsausschusses in der Drucksache 7/1117. Wer ist für diesen Antrag? Das sind die Stimmen aus allen Fraktionen. Wer ist dagegen, wer enthält sich der Stimme? Das ist in beiden Fällen niemand. Damit ist der Antrag angenommen. Ich komme zum fünften Teil - Drucksache 7/1118 Hier erhält Herr Abgeordneter Bergner das Wort zur Berichterstattung.

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Dirk Bergner FDP

e) Antrag des Wahlprüfungsausschusses gemäß § 60 Abs. 2 Thüringer Landeswahlgesetz auf Zurückweisung des Einspruchs

Vielen Dank, Herr Präsident. Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, Ihnen liegt in der Drucksache 7/1118 die Wahlanfechtungssache des Herrn M. T., wohnhaft in 96528 Frankenblick, gegen die Gültigkeit der Wahl zum 7. Thüringer Landtag am 27. Oktober 2019 vor. Die Empfehlung lautet: Der Einspruch wird zurückgewiesen. Tatbestand: Mit Schreiben vom 7. November 2019, eingegangen am 18. November 2019, hat der Einspruchsführer Einspruch gegen die Gültigkeit der Wahl zum 7. Thüringer Landtag beim Thüringer Landtag eingelegt, nachdem er zunächst ein gleichlautendes Schreiben an den Landeswahlleiter Thüringen gerichtet hatte. Er trägt vor, dass er den Einspruch sowohl als Direktkandidat im Wahlkreis 19 Sonneberg I und als Spitzenkandidat auf der Landesliste von ÖDP/ Familie auch als Mitglied des Landesvorstands der Ökologisch-Demokratischen Partei in Thüringen anfechte. Er begründet seinen Einspruch mit der maschinellen Faltung der Stimmzettel in den Wahlkreisen 19, Sonneberg I – in dem der Einspruchsführer als Wahlkreisbewerber kandidiert hat – und 20, Hildburghausen II/Sonneberg II. Die Faltungen seien nicht gleichmäßig über die Stimmzettel verteilt gewesen. So habe der unterste Abschnitt, auf dem unter anderem die Wahlvorschläge seiner Partei aufgelistet waren, eine Länge von nur etwa drei Zentimetern gehabt. Der hochgeklappte unterste Abschnitt habe darunterliegende Wahlvorschläge vollständig abgedeckt. Der oberste verdeckte Wahlvorschlag dürfe jedoch nur teilweise, am besten mittig, überdeckt werden, damit die zusätzliche Faltung sicher erkannt werden könne. Viele Wähler hätten diesen Abschnitt auch deshalb nicht erkannt, weil er bei der Entfaltung des Stimmzettels in der Wahlkabine nicht von alleine aufgeklappt sei. Das augenscheinliche Nichtvorhandensein der Wahlvorschläge habe zur Wahl anderer Wahlvorschläge geführt und damit das Wahlergebnis beeinflusst. In der Tageszeitung seien die Ergebnisse seiner Partei unter „Sonstige“ zusammengefasst worden, die Ergebnisse anderer Wahlvorschläge mit schlechterem Wahlergebnis seien jedoch ganz separat aufgeführt worden. Die unauffällige Faltung der Stimmzettel habe sich auch auf das Wahlergebnis ausgewirkt. So habe der Wahlvorschlag seiner Partei im fast unmittelbar benachbarten Wahlkreis 18, Hildburghausen I/ Schmalkalden-Meiningen III, wo die Stimmzettel nach seiner Information ohne maschinelle Faltung ausgegeben worden seien, ein Landesstimmenergebnis von 152 Stimmen und 0,7 Prozent erzielt. Im unmittelbar benachbarten Wahlkreis 20, Hildburghausen II/Sonneberg II, in dem die Stimmzettel ebenso wie in der vom Einspruchsführer kritisierten Weise gefaltet gewesen seien, habe das Ergebnis bei 66 Stimmen und 0,3 Prozent gelegen. Deshalb gehe er davon aus, dass die Art der Faltung Stimmeinbußen von etwa 60 Prozent und etwa 90 Stimmen bewirkt habe. Auf seinen Wahlkreis 19 umgerechnet ergebe sich dort bei den Zweitstimmen mit einem erzielten Ergebnis von 169 Stimmen eine Einbuße von mehr als 250 Stimmen und die Landesliste des Einspruchsführers hätte dort anstelle von 0,8 Prozent etwa 2,0 Prozent der Landesstimmen erzielt. Sein Erststimmenergebnis hätte sich von 0,9 Prozent auf etwa 2,3 Prozent gesteigert. Seine Berechnung werde auch durch den Vergleich mit den lokalen Ergebnissen der Europawahl im Jahr 2019 bestätigt. Der Einspruchsführer trägt weiterhin vor, dass 340 Zweitstimmen mehr in den Wahlkreisen 19 und 20 für das Landesergebnis seiner Partei keine signifikanten Auswirkungen hätten. Sollte es jedoch ähnliche unauffällige Faltungen in anderen Wahlkreisen gegeben haben, so wäre aber denkbar, dass seine Partei in der Reihenfolge der Landeslisten auf dem Stimmzettel bei den nächsten Landtagswahlen weiter oben aufzuführen sei. Eventuell wäre auch ein Überschreiten der 1-Prozent-Hürde und damit die Teilhabe an der staatlichen Parteienfinanzierung denkbar. Er fordere daher, diesen Sachverhalt auch für die anderen Wahlkreise zu prüfen. Sehr bedeutsam seien die 340 Zweitstimmen auch in Bezug auf das Zweitstimmenergebnis der FDP und damit für die Regierungsbildung. Entscheidungsgründe: Der Einspruch ist zulässig, jedoch offensichtlich unbegründet. Nach § 57 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 des Thüringer Landeswahlgesetzes kann der Wahlprüfungsausschuss vor seiner Beschlussfassung von einer mündlichen Verhandlung absehen, wenn der Einspruch offensichtlich unbegründet ist. Ein Antrag ist dann offensichtlich unbegründet im Sinne des § 57 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 Thüringer Landeswahlgesetz und kann ohne mündliche Verhandlung durch den Wahlprüfungsausschuss entschieden werden, wenn zum Zeitpunkt der Entscheidung kein Gesichtspunkt erkennbar ist, der ihm zum Erfolg verhelfen kann, sei es, weil der behauptete Wahlfehler nicht erwiesen ist oder weil von vornherein feststeht, dass er sich auf die Mandatsverteilung nicht ausgewirkt haben kann. Meine Damen und Herren, Ihnen selbst liegt die Drucksache 7/1118 vor. Insofern würde ich, wenn sich jetzt in diesem Rund kein Widerspruch erhebt, verzichten, die komplette Drucksache vorzutragen und komme zu dem Ergebnis, dass der Wahlprüfungsausschuss Ihnen die Zurückweisung des Einspruchs vorschlägt. Danke schön.

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Prof. Dr.-Ing. Kaufmann

e) Antrag des Wahlprüfungsausschusses gemäß § 60 Abs. 2 Thüringer Landeswahlgesetz auf Zurückweisung des Einspruchs

Danke, Herr Bergner. Ich gehe davon aus, dass zu diesem Punkt keine Aussprache gewünscht wird. Dann kommen wir direkt zur Abstimmung. Abgestimmt wird über den Antrag des Wahlprüfungsausschusses in der Drucksache 7/1118. Wer ist für die Annahme des Antrags? Gibt es Enthaltungen? Gegenstimmen? Also ist der Antrag einstimmig angenommen. Damit komme ich zum sechsten Teil - Drucksache 7/1119 Es erhält Frau Abgeordnete Henfling das Wort zur Berichterstattung.

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Madeleine Henfling GRÜNE

f) Antrag des Wahlprüfungsausschusses gemäß § 60 Abs. 2 Thüringer Landeswahlgesetz auf Zurückweisung des Einspruchs

Meine sehr geehrten Damen und Herren, mit Schreiben vom 15. November 2019 hat Herr M. F. aus Langenwetzendorf die Wahl zum 7. Thüringer Landtag am 27. Oktober 2019 angefochten. Zur Begründung seines Einspruchs trägt der Einspruchsführer vor, dass er zur Landtagswahl am 27. Oktober 2019 im Kulturhaus Langenwetzendorf als Wahlbeobachter aufgetreten sei. Ein im Wahlraum anwesender Kontaktbereichsbeamter habe ihn kurz vor 18.00 Uhr aufgefordert, den Wahlraum zu verlassen. Er habe sich von außen über den Tisch beugen müssen, um die Wahlurne zu begutachten. Ihm sei aufgefallen, dass das Siegel auf einer Seite nicht voll und fest auf dem Urnendeckel geklebt habe. Nachdem die Wahlurne auf den Tisch geleert worden sei, habe er den Wahlraum zur Auszählung wieder betreten und aus der Entfernung das Geschehen beobachtet. Des Weiteren habe ein immer unkontrollierbareres Durcheinander und Wirrwarr bei der Auszählung stattgefunden. Kurz nach Beginn der Auszählung habe eine Frau den Raum betreten, die so lange anwesend gewesen sei, bis die Stimmen ausgezählt worden seien, um anschließend das Ergebnis per pedes der Gemeinde zu übermitteln. Aufgrund der wiederholten negativen Vorfälle zweifle er das Wahlergebnis in Langenwetzendorf an, insbesondere des Wahllokals Kulturhaus, und verlange eine Neuauszählung in seinem Beisein durch neutrale und unabhängige Personen. Der Einspruch wird zurückgewiesen. Von einer mündlichen Verhandlung wird abgesehen, weil der Einspruchsführer keine Tatsachen vorgetragen hat, aus denen sich – mal die Richtigkeit unterstellt – ein Wahlfehler ergeben könnte. Der Einspruchsführer beanstandet vorübergehenden Ausschluss seiner Person aus dem Wahlraum. Dieser findet seine Rechtfertigung in § 56 Thüringer Landeswahlordnung. Danach ist nach Ablauf der Wahlzeit um 18.00 Uhr der Zutritt zum Wahlraum so lange zu sperren, bis die anwesenden Wähler ihre Stimme abgegeben haben. Der Einspruchsführer hatte auch während der vorübergehenden Absperrung der Tür Einblick in den Wahlraum und zur Auszählung auch wieder Zugang zum Wahlraum. Ein Wahlfehler ist somit nicht ersichtlich. Und auch wenn das Siegel nicht voll und fest befestigt war, so ist dies auch noch kein Wahlfehler, da § 47 Thüringer Landeswahlordnung nur vorsieht, dass Wahlurnen mit einem verschließbaren Deckel versehen, ausreichend groß und derart beschaffen sein müssen, dass sie die Stimmzettel in einer das Wahlgeheimnis wahrenden Weise aufnehmen können. Nach schriftlicher Auskunft des Wahlvorstands war die Urne neben zwei Siegeln mit Schloss versehen. Das Durcheinander und Wirrwarr nach Ansicht des Einspruchsführers ist ebenfalls kein Beanstandungsgrund, da zum Beispiel insbesondere das in § 64 Thüringer Landeswahlordnung geregelte Verfahren der Stimmenauszählung die Bildung mehrerer verschiedener Stimmzettelstapel und die Übergabe in Teilen an verschiedene Mitglieder des Wahlvorstands ausdrücklich vorsieht. Auch die Darstellung des Einspruchsführers, dass eine nach Beginn der Auszählung erschienene Frau ihm glaubhaft gemacht habe, dass sie anwesend sei, um das Wahlergebnis anschließend per pedes in die Gemeinde zu übermitteln, ist kein ausreichender Hinweis auf einen Wahlfehler. Denn der Einspruchsführer war nach eigenem Bekunden bei Beendigung der Auszählung nicht mehr vor Ort und konnte somit zur Übermittlung des Wahlergebnisses aus eigener Anschauung keine Aussage treffen, sondern hat allenfalls die Äußerung einer nicht näher bestimmten Person darüber wiedergegeben, was diese zu tun beabsichtigte. Aus der Wahlniederschrift ergibt sich, dass die Ergebnisermittlung für die Schnellmeldung telefonisch dem Gemeindewahlleiter übermittelt wurde. Der Einspruch ist aus Sicht des Wahlprüfungsausschusses zulässig, jedoch offensichtlich unbegründet. Ich bitte um Zustimmung. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Prof. Dr.-Ing. Kaufmann

f) Antrag des Wahlprüfungsausschusses gemäß § 60 Abs. 2 Thüringer Landeswahlgesetz auf Zurückweisung des Einspruchs

Danke, Frau Henfling. Ich gehe davon aus, dass keine Aussprache gewünscht wird. Dann kommen wir direkt zur Abstimmung. Abgestimmt wird über den Antrag des Wahlprüfungsausschusses in der Drucksache 7/1119. Wer ist für die Annahme dieses Antrags? Gibt es Gegenstimmen? Enthaltungen? Damit ist dieser Antrag einstimmig angenommen. Ich komme nun zum siebenten Teil - Drucksache 7/1120 Es erhält Frau Abgeordnete Müller das Wort zur Berichterstattung.

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Anja Müller Die Linke

g) Antrag des Wahlprüfungsausschusses gemäß § 60 Abs. 2 Thüringer Landeswahlgesetz auf Zurückweisung des Einspruchs

Sehr geehrte Damen und Herren, in der Wahlanfechtungssache von dem Herrn J. H., wohnhaft in 99707 Kyffhäuserland – er hat Einspruch eingelegt gegen die Wahl zum 7. Thüringer Landtag. Mit dem Schreiben vom 26. Dezember 2019, eingegangen am 30. Dezember 2019 beim Thüringer Landtag, hat der Einspruchsführer gegen die Gültigkeit der Wahl zum 7. Thüringer Landtag Einspruch eingelegt. Zur Begründung des Einspruchs hat er mehrere Sachverhalte vorgetragen. Zu 1.: Im Zuge „allgemeiner Einsichtnahme von Wählern“ in die Wählerverzeichnisse vor den Wahlen sei festgestellt worden, dass die Wählerverzeichnisse in den Wahlkreisen völlig unterschiedlich aufgebaut seien und darin Geburtsdaten gefehlt hätten, was eine eindeutige Identifikation am Wahltag verhindert hätte. 2. Es seien Verstöße gegen das Bundeswahlgesetz und die Bundeswahlordnung festgestellt worden. So habe man gegen die „Wahlfähigkeit“ nach § 12 Bundeswahlgesetz verstoßen. Die Wählerverzeichnisse seien offensichtlich nicht nach „Wahlfähigkeit“ der Bürger erstellt, sondern nach den Meldedaten der Meldeämter, sodass die Wahlberechtigung nicht geprüft und Wahlbenachrichtigungen nachweislich an nicht Wahlberechtigte ausgegeben worden seien. Weder die Wahlhelfer vor Ort noch der Wahlhelfer am Tag der Wahl seien in der Lage zu prüfen, wer die deutsche Staatsangehörigkeit nach Artikel 116 Abs. 1 Grundgesetz besitze oder wer Statusdeutscher sei. Der Einspruchsführer verwies dafür auf den Wortlaut der Bestimmung des Artikels 116 Abs. 1 Grundgesetz und des § 12 Bundeswahlgesetz sowie auf eine Aussage des Bezirksamts Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin und einen Wikipedia-Eintrag, wonach Reisepass und Personalausweis bzw. der darin enthaltene Staatsangehörigkeitsvermerk kein sicherer Nachweis für den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit seien. 3. Im Schreiben wurden Ausführungen im Zusammenhang mit der Verordnung über die deutsche Staatsangehörigkeit vom 5. Februar 1934 und ehemaligen DDR-Bürgern gemacht: „Basiert die Grundlage der Wahl auf dem stillen Anerkenntnis der NSDAP-Staatsangehörigkeitsverordnung vom 05.02.1934 und wurde allen anderen Wählern, die als DDR-Bürger von Staats wegen mit ihrer DDRStaatsbürgerschaft entnazifiziert wurden, zwangsnazifiziert, wie es Frau K. […] von der Ausländerbehörde Kyffhäuserkreis darlegt? Wurden die Wähler über eine mögliche Renazifizierung nach ihrem freien Willen befragt oder liegt hier eine Zustimmung ohne Kenntnis des Vorganges einer Zwangsnazifizierung und somit eine Täuschung im Rechtsverkehr vor?“ 4. Am Wahltag hätten Personen nur mit Wahlberechtigungsschein und ohne Identitätsnachweis wählen können. Ferner würden den Stimmzetteln Ecken fehlen, sodass es keinen rechtsverbindlichen Nachweis für deren Gültigkeit gebe. Der Einspruchsführer brachte dazu vor, dass die Entfernung oder das Knicken einer Ecke bzw. die Lochung eines Dokuments sogleich dessen Ungültigmachung bedeute, so zum Beispiel bei Kfz-Briefen, Personalausweisen oder Bustickets. 5. Der Einspruchsführer monierte fehlende Transparenz bei Briefwahlen. So hätten Wahlbeobachter festgestellt, dass bei der Briefwahl flächendeckend kein Abgleich mit dem Wählerverzeichnis stattgefunden und in vielen Wahllokalen eine öffentliche Bekanntgabe der ausgezählten Stimmen der Briefwahlen nicht stattgefunden habe. Zudem seien „bundesweit“ Protokolle und Abschriften für Wahlbeobachter nicht vollzogen oder verweigert worden. Es bestehe darüber hinaus Rechtsunsicherheit hinsichtlich der Nummerierung von Wahlbriefumschlägen bei der Briefwahl, denn so könnten die Wahlscheine den im Wahlregister aufgeführten Personen zugeordnet werden. Ferner rügte der Einspruchsführer, dass die Auszählungen der Briefwahl in den Wahllokalen bereits am frühen Nachmittag stattgefunden hätten. Zudem seien in einem Wahllokal in Bad Frankenhausen nach Ende der Stimmabgabefrist und bereits durchgeführter Stimmenzählung nach 18.00 Uhr bei der Briefwahl noch unversiegelte Kartons mit Stimmzetteln nachgereicht und in die laufende Stimmauszählung gemischt worden. 6. Eine mögliche Wahlbeeinflussung, die zur Ungültigkeit der Wahl führen würde, liege darin, dass im Auftrag von Mitgliedern etablierter Parteien aus Bund und Ländern Geheimdienste rechtswidrig für Überwachungsmaßnahmen gegen Mitglieder … Ich glaube, in der Drucksache 7/1120 ist ausführlich dargelegt – Entschuldigung

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Prof. Dr.-Ing. Kaufmann

g) Antrag des Wahlprüfungsausschusses gemäß § 60 Abs. 2 Thüringer Landeswahlgesetz auf Zurückweisung des Einspruchs

Frau Müller, ich bitte Sie, Ihre Rede mit der nötigen, gebotenen Ernsthaftigkeit vorzutragen.

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Anja Müller Die Linke

g) Antrag des Wahlprüfungsausschusses gemäß § 60 Abs. 2 Thüringer Landeswahlgesetz auf Zurückweisung des Einspruchs

Genau. Entschuldigen Sie auch meinen emotionalen Ausbruch. Also, der Wahlprüfungsausschuss hat sich sehr intensiv mit all diesen Fragen des Einspruchsführers beschäftigt und in seiner Begründung dargelegt, warum wir einen Beschluss fassen können, dass diese Wahl des 7. Thüringer Landtags Gültigkeit erlangt hat – weil das einfach nicht stimmt. Wir konnten das widerlegen. Von dem her bitte ich da um Zustimmung. Danke Ihnen. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP)

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Prof. Dr.-Ing. Kaufmann

g) Antrag des Wahlprüfungsausschusses gemäß § 60 Abs. 2 Thüringer Landeswahlgesetz auf Zurückweisung des Einspruchs

Danke, Frau Müller. Wird die Aussprache zu diesem Thema gewünscht? Ich gehe davon aus, das ist nicht der Fall. Gut. Dann wird jetzt direkt über den Antrag des Wahlprüfungsausschusses in der Drucksache 7/1120 abgestimmt. Wer ist für die Annahme dieses Antrags? Gibt es Gegenstimmen? Gibt es Enthaltungen? Das sehe ich nicht. Damit ist der Antrag einstimmig angenommen. Ich komme zum achten Teil - Drucksache 7/1121 - korrigierte Fassung Es erhält Herr Abgeordneter Braga das Wort zur Berichterstattung.

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Torben Braga AfD

h) Antrag des Wahlprüfungsausschusses gemäß § 60 Abs. 2 Thüringer Landeswahlgesetz auf Zurückweisung des Einspruchs

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, auch hier liegt Ihnen die zu beratende Vorlage mit Ausführungen zum Tatbestand und zu den Entscheidungsgründen für die Beschlussempfehlung des Wahlprüfungsausschusses in Drucksache 7/1121 in Neufassung vor. Ich werde mich auch hier daher kurzfassen. In diesem Fall hat der Einspruchsführer, ein Herr S. K. aus 07743 Jena bzw. ein Bevollmächtigter, vorgetragen, die Feststellung des Landeswahlausschusses, die Gesamtzahl der Sitze im 7. Thüringer Landtag von 88 auf 90 Sitze zu erhöhen, würde gegen § 5 Abs. 6 Satz 2 Thüringer Landeswahlgesetz in Verbindung mit Artikel 46 Abs. 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen verstoßen. Der Landeswahlausschuss habe verkannt, dass es nicht nur eine, sondern ganze vier verschiedene Möglichkeiten gäbe, um das Überhangmandat auszugleichen, das für die CDU aufgrund ihrer 21 in den Wahlkreisen errungenen Sitze entstanden sei. Er hat Berechnungen beigelegt, aus denen sich für insgesamt vier verschiedene Gesamtzahlen an Sitzen, nämlich 90, 91, 92 und 93 Sitze, ein Ausgleich des einen Überhangmandats durch 1, 2, 3 oder 4 Ausgleichsmandate an andere Parteien ergibt. Der Einspruchsführer ist der Ansicht, der Grundsatz der Gleichheit der Wahl aus Artikel 46 Abs. 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen und Artikel 28 Abs. 1 Satz 1 Grundgesetz könne zwar keine vollkommene Gleichheit erzwingen, gebiete jedoch, die Abweichungen des Stimmenanteils der Parteien an der Gesamtstimmenzahl und dementsprechend ihres Idealanteils an den Gesamtmandatszahlen so gering wie möglich zu halten. § 5 Abs. 6 Satz 2 Thüringer Landeswahlgesetz müsste deshalb verfassungskonform so ausgelegt werden, dass sich die Gesamtzahl der Sitze dem errechneten Verhältnis bestmöglich nähere. Daher sei nur eine Gesamtsitzerhöhung auf 92 Sitze von § 5 Abs. 6 Satz 2 Thüringer Landeswahlgesetz in Verbindung mit Artikel 46 Abs. 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen gedeckt. Der Wahleinspruch war zulässig, wurde jedoch als offensichtlich unbegründet vom Wahlprüfungsausschuss zurückgewiesen. Die Auffassung des Einspruchsführers, die Sitzverteilung sei falsch berechnet worden, ist unzutreffend. Entgegen dem Vortrag des Einspruchsführers war die Gesamtzahl der Sitze im 7. Thüringer Landtag nicht auf 92 Sitze festzulegen. Die vom Landeswahlausschuss vorgenommene Berechnung der Sitzverteilung ist nicht zu beanstanden. Mit der Erhöhung der Gesamtzahl der Sitze um ein Mandat zugunsten der SPD hat der Landeswahlausschuss der gesetzlichen Forderung des § 5 Abs. 6 Satz 2 Thüringer Landeswahlgesetz entsprochen, die Gesamtzahl der Sitze so lange zu erhöhen, bis sich auf der Grundlage einer Berechnung nach § 5 Abs. 3 Thüringer Landeswahlgesetz 21 Sitze für die CDU ergeben. Ein anderes Berechnungsverfahren als ein Vorgehen nach § 5 Abs. 3 Thüringer Landeswahlgesetz sieht das Landeswahlgesetz nicht vor. Ein vergleichbarer Einspruch in Bezug auf die letzte hessische Landtagswahl wurde erst im Dezember 2019 entsprechend vom Wahlprüfungsgericht beim Hessischen Landtag beschieden. Die Entscheidung hat insofern auch für Thüringen Relevanz, als die dort einschlägige Vorschrift des § 10 Landeswahlgesetz Hessen inhaltsgleich zu § 5 Abs. 3 Thüringer Landeswahlgesetz ist. Das am 7. November vom Landeswahlausschuss festgestellte endgültige Ergebnis der Wahl der Abgeordneten des 7. Thüringer Landtags entspricht mithin den wahlgesetzlichen Vorgaben, der Einspruch ist zurückzuweisen. Im Übrigen wird auf die Ausführungen in Drucksache 7/1121 – Korrigierte Fassung – verwiesen. Danke schön. (Beifall AfD)

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Prof. Dr.-Ing. Kaufmann

h) Antrag des Wahlprüfungsausschusses gemäß § 60 Abs. 2 Thüringer Landeswahlgesetz auf Zurückweisung des Einspruchs

Danke, Herr Braga. Ich gehe davon aus, dass auch hier keine Aussprache gewünscht wird. Abgestimmt wird dann demnach direkt über den Antrag des Wahlprüfungsausschusses in der Drucksache 7/1121 – korrigierte Fassung –. Wer stimmt für den Antrag des Ausschusses? Gibt es Gegenstimmen? Enthaltungen? Das sehe ich nicht. Damit ist auch dieser Antrag angenommen und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 13. Das Wort hat Herr Abgeordneter Schaft aus dem Ausschuss für … (Zwischenruf Abg. Braga, AfD: Moment mal!) Entschuldigung, ja?

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Torben Braga AfD

h) Antrag des Wahlprüfungsausschusses gemäß § 60 Abs. 2 Thüringer Landeswahlgesetz auf Zurückweisung des Einspruchs

Herr Präsident, ich möchte meinen, dass festgestellt wurde, dass dieser TOP aufgrund der verspätet eingereichten Beschlussempfehlung erst morgen aufgerufen wird.

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Prof. Dr.-Ing. Kaufmann

h) Antrag des Wahlprüfungsausschusses gemäß § 60 Abs. 2 Thüringer Landeswahlgesetz auf Zurückweisung des Einspruchs

Dann entschuldige ich mich für das Versehen. Gut. Mir wird gerade mitgeteilt, dass die Frist verkürzt wurde und der Antrag deswegen aufzurufen ist. (Zwischenruf Abg. Marx, SPD: Genau so!) (Zwischenruf Abg. Blechschmidt, DIE LINKE: Wir haben in der Tagesordnung festgestellt, dass wir den am Freitag abarbeiten. Das war die Feststellung am Mittwoch.) Gut, es gibt offenbar Differenzen. Deswegen möchte ich den Antrag auf morgen verschieben. Ich komme deshalb zum Tagesordnungspunkt 14 Antrag der Fraktionen DIE LINKE, der CDU, der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP - Drucksache 7/1265 Wünscht jemand aus den antragstellenden Fraktionen das Wort zur Begründung? Bitte, Herr Blechschmidt, Sie haben das Wort.

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André Blechschmidt Die Linke

Änderung der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags

Herr Präsident, meine Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen, ich sage ausdrücklich auch: Herr Rudy, im Wissen, dass er nicht da ist. Er hat in seinem Beitrag mit Blick auf Europa einige Problematiken angesprochen, was Legitimation von europäischen Einrichtungen anbetrifft. Vielleicht gibt man ihm mal den Tipp, dann im Protokoll nachzulesen, was zu diesem Punkt gesagt worden ist. Ja, es ist ein gemeinsamer Antrag der Fraktionen Die Linke, CDU, SPD, Grüne und FDP. Hier geht es ausschließlich um die Umsetzung des europäischen in thüringisches Recht. Das Europäische Parlament – und da mein erster Hinweis an Herrn Rudy: demokratisch legitimiert – und der Rat der Europäischen Union haben die Mitgliedstaaten verpflichtet, in zukünftigen Gesetzgebungsverfahren insbesondere auf die Verhältnismäßigkeit von Maßnahmen zu achten, die geeignet sind, die Berufsfreiheit zu beschränken – also die Freiheit, einen Beruf zu wählen und auszuüben. Diesbezüglich waren die Mitgliedstaaten bereits mit der Richtlinie 2005/36 aufgefordert worden, die jeweiligen Verfahren der Verhältnismäßigkeitsprüfung bei sogenannten reglementierten Berufen zu evaluieren. Hierbei sind nach Einschätzung des Europäischen Parlaments und des Rates der EU Mängel hinsichtlich der Kriterien bei Prüfung der Verhältnismäßigkeit zutage getreten, denen nunmehr mit der Richtlinie 2018/958 begegnet werden soll. Ziel der besagten Richtlinie ist es, einen einheitlichen und verlässlichen Rechtsrahmen für die Durchführung von Verhältnismäßigkeitsprüfungen bei der Änderung oder der Neueinführung von Rechts- und Verwaltungsvorschriften zu schaffen. So soll dem in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union niedergelegten und garantierten Recht der Berufsfreiheit Rechnung getragen und die Vergleichbarkeit der Regelungen im gesamten europäischen Binnenmarkt gewährleistet werden. Besagte reglementierte Berufe sind dabei in der Richtlinie 2005/36 bereits legal definiert. Dort heißt es in Artikel 3 Abs. 1 Buchstabe a: „,reglementierter Beruf‘ ist eine berufliche Tätigkeit oder eine Gruppe beruflicher Tätigkeiten, bei der die Aufnahme oder Ausübung oder eine der Arten der Ausübung direkt oder indirekt durch Rechts- und Verwaltungsvorschriften an den Besitz bestimmter Berufsqualifikationen gebunden ist; eine Art der Ausübung ist insbesondere die Führung einer Berufsbezeichnung, die durch Rechts- und Verwaltungsvorschriften auf Personen beschränkt ist, die über eine bestimmte Berufsqualifikation verfügen.“ Meine Damen und Herren, wenn Sie sich diese Definition vor dem geistigen Auge noch einmal geben, werden Sie feststellen: Das betrifft eine Vielzahl der in unserem Land ausgeübten Berufe und nicht in allen Fällen liegt die Kompetenz, Regelungen zu erlassen, allein auf der Bundesebene. Gerade im Bereich der Ausbildung im Rahmen der Hochschulen – erinnert sei hier nur an Lehrer und Juristen – liegt die Gesetzgebungskompetenz bei uns. Gleiches gilt auch für den Bereich der schulischen Berufsausbildung. Somit sind auch die Länder angehalten, die Richtlinie im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zu berücksichtigen und entsprechende Regelungen eines eigenen Verfahrensrechts zu überführen. Die Geschäftsordnung des Thüringer Landtags enthält die entsprechenden Verfahrensregeln, die wir uns als Parlament gegeben haben, um Rechtsvorschriften zu erlassen. Der vorliegende Antrag stellt daher die Umsetzung und Berücksichtigung der europäischen Vorgaben im zukünftigen Gesetzgebungsverfahren in Thüringen sicher. Mit Blick auf die in Artikel 13 der Richtlinie normierte Umsatzfrist bis zum 30. Juli 2020 ist dies auch allerhöchste Zeit. Meine Damen und Herren, mit dem hier vorliegenden Antrag zur Änderung der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags wird konkret mit Einführung eines Paragrafen die Verhältnismäßigkeitsprüfung in der Geschäftsordnung verankert. Die inhaltlichen Anforderungen an diese Prüfung, wie sie sich aus der Richtlinie ergeben, werden zudem in Form einer weiteren Anlage zur Geschäftsordnung weitgehend wortgetreu übernommen und sind damit Maßstab der zukünftigen Prüfung. Aus Sicht der einreichenden Fraktionen wird damit der Verpflichtung zur Umsetzung des thüringischen Rechts vollumfänglich Genüge getan. Daher bitte ich Sie schon jetzt an dieser Stelle bei der Einbringung um die Zustimmung zur Änderung der Geschäftsordnung. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Prof. Dr.-Ing. Kaufmann

Änderung der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags

Danke, Herr Blechschmidt. Gibt es weitere Wortmeldungen? Das sehe ich nicht. Dann können wir direkt zur Abstimmung kommen. Wurde die Überweisung an den Ausschuss beantragt, Herr Blechschmidt? Nein? Kein Antrag auf Ausschussüberweisung. Dann stimmen wir jetzt direkt über den Antrag ab. Wer ist für den Antrag der Fraktionen Die Linke, der CDU, der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP in der Drucksache 7/1265, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind alle Fraktionen. Gibt es Gegenstimmen? Das sehe ich nicht. Enthaltungen? Auch nicht. Damit ist dieser Antrag einstimmig angenommen. Ich schließe jetzt diesen Tagesordnungspunkt und komme nun zum gemeinsamen Aufruf der TagesAntrag der Fraktion der FDP - Drucksache 7/711 Neufassung Antrag der Fraktion der CDU - Drucksache 7/1126 Antrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/1270 Wünscht die Fraktion der FDP das Wort zur Begründung Ihres Antrags? Ja. Bitte, Frau Abgeordnete Baum.

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Franziska Baum FDP

b) Weitere Stärkung und Entwicklung der Digitalisierung des Thüringer Schulwesens

Vielen Dank, Herr Präsident. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, an die Durchhaltevermögen zeigenden Zuschauer an den Livestreams auch herzlichen guten Abend! Wie kann man einen Plenartag besser beenden als mit dem Thema „Digitalisierung in der Schule“? (Beifall FDP) Danke, Herr Kemmerich. Der Antrag, den wir zu dem Thema eingebracht haben, ist über die Zeit nun schon fast ein bisschen erwachsen geworden. Der ist in der Zeit der Pandemie entstanden und hat sich ursprünglich mal mit dem Distanzunterricht auseinandergesetzt. Dann haben wir aber, als deutlich wurde, dass es nicht nur darum geht, Krisenbewältigung zu betreiben, sondern zukunftsorientiert Rahmenbedingungen für Digitalunterricht oder auch die Einbindung von digitalen Möglichkeiten in den Unterricht zu gewährleisten, eine Neufassung geschrieben. Die liegt Ihnen jetzt vor. Uns geht es generell darum, Rahmenbedingungen festzuziehen, damit Digitalisierung in der Schule helfen kann, Probleme zu lösen. Dabei geht es natürlich darum, die Erfahrungen der letzten Wochen vor allem mit den Akteuren, die in Schule vor Ort waren, auszuwerten. Ich möchte auf die einzelnen Punkte eingehen, die Teil unseres Antrags sind. Uns geht es neben der Auswertung der Erfahrungen und Erkenntnisse der letzten Wochen auch darum, Visionen zu kreieren und Szenarien aufzustellen, an welcher Stelle digitaler Unterricht sinnvoll eingebunden werden kann, gewinnbringend sowohl vor Ort in der Schule eingebunden werden kann, aber auch als Option im Distanzunterricht. Dazu gehört natürlich auch, inwiefern digital erbrachte Leistungen benotet werden können. Aktuell ist alles, was außerhalb der Schule erstellt wird, nicht von unseren Lehrkräften bewertbar. Ein weiteres Thema ist Ausstattung. Darüber ist, glaube ich, viel debattiert worden. Das ist ein Punkt, der mir auch persönlich ein bisschen am Herzen liegt. Wir lösen Digitalisierung oder wir schaffen Digitalisierung der Schule nicht damit, dass wir einfach Geräte in Klassenzimmer werfen, sondern wir müssen uns wirklich Gedanken machen, wie die Systeme eingesetzt werden können, welche Tools wir brauchen und vor allem welche Tools für die Lehrkräfte nutzbar sind, ohne dass der Datenschutzbeauftragte gleich kurz vor Feierabend noch auf der Matte steht. (Beifall FDP) Herzlichen Gruß an Herrn Dr. Hasse an der Stelle, wir hatten unseren Austausch dazu. Darüber hinaus ist das Thema „Aus- und Fortbildung“ immer ein Grundkriterium, wenn über Digitalisierung in Schule gesprochen wird. Ja, wir brauchen Angebote für die Aus- und Fortbildung der Lehrkräfte in allen Schulbereichen, aber es geht vor allem auch darum, einen Austauschrahmen zu schaffen. Digitalisierung oder die Nutzung von digitalen Instrumenten hat ganz viel damit zu tun, was ich ausprobieren kann, was ich schon mal gesehen habe. Es hat uns auch während der Pandemie gezeigt, dass die Sachen, die einfach schon mal funktioniert haben, mit denen man schon mal gearbeitet hat, plötzlich gar nicht mehr so erschreckend aussehen. Deswegen braucht es da auch Zeit in den Schulen und Austauschmöglichkeiten unter den Schulen in ganz Thüringen, damit wir die Ideen, die da sind, fundieren können und weiterentwickeln können. (Beifall FDP) Einen Punkt haben wir dann aber noch am Schluss, das werden wir wahrscheinlich, dadurch dass der Antrag jetzt auch nicht das erste Mal im Plenum ist – das war so die kleine Sommerferien-Challenge: Schaffen wir es, alle Schulen bis zum Ende der Sommerferien an die Lernmanagementsysteme einzubinden? Da bin ich gespannt. Das werden wir sehen, ob wir das schaffen. Grundsätzlich freue ich mich, dass das nicht der einzige Antrag zu dem Thema „digitale Schule“ geblieben ist, sondern dass die CDU-Fraktion und auch die Regierungskoalition da ihre Ideen und Inhalte mit eingebracht haben. Das möchte ich gern im Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport weiterdiskutieren und natürlich heute Abend hier. Bitte, Herr Wolf? (Zuruf Abg. Wolf, DIE LINKE: Das war die Einbringung?) Das war die Einbringung. Ich habe dann noch was auf Lager. Ich freue mich darauf. (Beifall FDP) (Zwischenruf Abg. Hartung, SPD: Na, we- nigstens eine!)

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Prof. Dr.-Ing. Kaufmann

b) Weitere Stärkung und Entwicklung der Digitalisierung des Thüringer Schulwesens

Danke, Frau Baum. Wünscht die Fraktion der CDU das Wort zur Begründung Ihres Antrags? Bitte, Herr Tischner.

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Christian Tischner CDU

b) Weitere Stärkung und Entwicklung der Digitalisierung des Thüringer Schulwesens

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte gern die Gelegenheit nutzen, um den Antrag der CDU-Fraktion zum Thema „Digitalisierung an Thüringer Schulen“ zu begründen. Die Corona-Pandemie wirkte in den letzten Monaten an vielen Stellen wie ein Brennglas. Vorhandene Problemlagen wurden in eklatanter Weise sichtbar, so auch die Versäumnisse bei der Digitalisierung von Schule und Unterricht. Von heute auf morgen musste der Unterricht komplett in die digitale Welt verlagert werden. Die Umsetzungsprobleme an den Schulen waren und sind vielfältig – teilweise schlechte digitale Anbindung der Schulen und der Elternhäuser, das Fehlen digitaler Endgeräte bei Schülern und Lehrern, keine Standard-Plattformen und -Lernsoftware für den digitalen Unterricht, fehlende Erfahrungen vieler Lehrer im digitalen Unterricht, Probleme beim administrativen und beim Wartungsgeschehen, und auch wenn die erste Corona-Welle – Gott sei Dank – überstanden ist und die Schulen in den letzten Wochen die Angebote des Präsenzunterrichts nach und nach ausweiten konnten, braucht es aus unserer Sicht dringend ein gemeinsames Ziel und ein klares Konzept, wie wir bei der Digitalisierung unserer Schulen vorankommen können und die vorhandenen Bundes- und Landesmittel sinnvoll einsetzen. Die vorhandene Digitalstrategie Thüringer Schule war ein Anfang. Sie muss im Lichte der Erfahrungen der letzten Monate aber dringend evaluiert und aus unserer Sicht schnellstmöglich durch die Landesregierung überarbeitet werden. Wir fordern deshalb unter anderem einen Beirat „Digitale Schule“ unter Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände, der Lehrergewerkschaften und Verbände sowie der Landesschülerund Landeselternvertretungen, denn es gibt aus unserer Sicht zahlreiche Probleme, die nur gemeinsam mit den Schulträgern und allen Akteuren gelöst werden können. Außerdem fordern wir die Landesregierung auf, Lehrerinnen und Lehrer im Bereich der digitalen Bildung im Rahmen einer Fortbildungsoffensive umfassend zu schulen. Wir freuen uns jetzt auf die Beratung der drei vorliegenden Anträge und gehen dann sicherlich noch auf weitere Details ein. Danke. (Beifall CDU, FDP)

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Prof. Dr.-Ing. Kaufmann

b) Weitere Stärkung und Entwicklung der Digitalisierung des Thüringer Schulwesens

Danke, Herr Tischner. Wünscht jemand aus den Fraktionen Die Linke, der SPD oder Bündnis 90/Die Grünen das Wort zur Begründung ihres Antrags? Bitte, Herr Wolf.

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Torsten Wolf Die Linke

b) Weitere Stärkung und Entwicklung der Digitalisierung des Thüringer Schulwesens

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen hier im Hohen Haus, natürlich auch alle Zuschauerinnen und Zuschauern am Livestream, ich bringe gern für die Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen und SPD unseren Antrag mit dem Titel „Weitere Stärkung und Entwicklung der Digitalisierung des Thüringer Schulwesens“ in der Drucksache 7/1270 ein. Die tatsächliche Realität in Thüringen im Bereich „Digitalisierung an den Schulen“ macht meiner Meinung nach der Artikel aus der OTZ Jena vom 10. Juni dieses Jahres am treffendsten deutlich. Dort wird die Situation an der Jenaer Gemeinschaftsschule Wenigenjena durch den Schulleiter, Herrn Axel Weyrauch, wie folgt beschrieben: Die Schule hat WLAN und im Übrigen auch schnelles WLAN. Sie hat eine sehr gute Ausstattung – Whiteboards – und sie ist kurz vor dem Lockdown tatsächlich noch dazu gekommen, sich bei der Thüringer Schulcloud anzumelden und hat seit der Schulgründung vor sechs Jahren die Digitalisierung als einen Schwerpunkt von Schul- und Unterrichtsentwicklung. – Also waren die Grundlagen doch durch die Schule, den Schulträger und das Ministerium bzw. das ThILLM gesetzt, anders, als wir es gerade vom Kollegen Tischner gehört haben. Trotz alldem stellt Herr Weyrauch fest: Es hätte nichts Besseres passieren können, denn vor der Pandemie habe das Kollegium das feine digitale Potenzial des Hauses, also der Schule, vor Augen gehabt und sich fragen müssen, wann um alles in der Welt man in die Schuleinstellung eintauchen solle. Im Lockdown – so der Schulleiter – habe sich die Chance eröffnet, ein Geschenk eben. Digitalisierung ist eine der herausforderndsten Aufgaben derzeit und in der Zukunft der Schulen. Es geht einerseits um die technischen Voraussetzungen, den Ausbau des Breitbands und den Anschluss der Schulen, die digitale Ausstattung, Modernisierung bis hin zu den Endgeräten für Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte. Aber klar ist auch, das schönste Auto, egal ob elektrisch oder mit Kohlenstoffantrieb, also Verbrennerantrieb, fährt nicht, wenn eben jemand die Fahrerlaubnis nicht hat, um es zu fahren. So ist das eben auch bei Digitalisierung. Lehrkräfte müssen sich in allen Phasen der Lehrerbildung der Digitalisierung stellen und dafür auch Zeit haben. Schulen müssen ein medienpädagogisches Konzept entwickeln und auch danach arbeiten sowie die Herausforderungen und Gefahren, die mit Digitalisierung verbunden sind, aufgreifen und diesen begegnen. Letztlich müssen die kommunalen Medienzentren ertüchtigt und – wie wir vorschlagen – die ständige Weiterentwicklung durch überregionale Entwicklungspläne und Fachbeiräte sichergestellt werden. Dies alles greift unser Antrag auf und entwickelt das vorliegende Konzept, was durch die Landesregierung auch schon umgesetzt wird, damit weiter und ergänzt es um wichtige Komponenten. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen, dass wir heute und dann im Ausschuss Anträge der Fraktionen Die Linke, der SPD, Bündnis 90/Die Grünen, der CDU und der FDP und eben nicht der Fraktion der AfD diskutieren, macht deutlich und vor allen Dingen den Schülerinnen, den Schulen und Eltern deutlich, dass es eben fünf Fraktionen im Thüringer Landtag gibt, die an den Herausforderungen und den damit verbundenen Lösungen arbeiten – eine Fraktion nicht. (Zwischenruf Abg. Kießling, AfD: Das ist falsch!) Faschisten taugen eben nicht für Zukunftsaufgaben. Faschisten haben keine Zukunft. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Prof. Dr.-Ing. Kaufmann

b) Weitere Stärkung und Entwicklung der Digitalisierung des Thüringer Schulwesens

Herr Abgeordneter Wolf, ich erteile Ihnen hierfür einen Ordnungsruf. Dieses Wort, das Sie gebraucht haben, ist hier für die Diskussion nicht angemessen. (Beifall AfD) (Unruhe DIE LINKE) (Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Aber selbst Gerichte sehen das anders!) (Unruhe AfD) Wir setzen die Tagesordnung fort. Die Landesregierung hat angekündigt, von der Möglichkeit eines Sofortberichts gemäß § 106 Abs. 2 der Geschäftsordnung zu Nummer I des Antrags der Fraktion der CDU keinen Gebrauch zu machen. Unter Berücksichtigung des Ältestenratsbeschlusses steht für die gemeinsame Beratung die eineinhalbfache Redezeit zur Verfügung. Ich eröffne die gemeinsame Aussprache. Als erste Rednerin erhält Frau RotheBeinlich von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort. Bitte schön. – Bitte, Herr Blechschmidt.

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André Blechschmidt Die Linke

b) Weitere Stärkung und Entwicklung der Digitalisierung des Thüringer Schulwesens

Danke, Herr Präsident. Den durch Sie erteilten Ordnungsruf gegenüber dem Kollegen Wolf nehme ich zum Anlass, namens meiner Fraktion den Ältestenrat einzuberufen. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Prof. Dr.-Ing. Kaufmann

b) Weitere Stärkung und Entwicklung der Digitalisierung des Thüringer Schulwesens

Gut. Dann bitte ich jetzt die Mitglieder des Ältestenrats zusammenzukommen und unterbreche die Sitzung. Wir können das gleich für die Lüftungspause nutzen. Raum F 101 – ich kann jetzt leider nicht sagen, wie lange das dauern wird. Wir nutzen die Zeit für die Lüftung und setzen anschließend fort. Ich bitte um Ihre Aufmerksamkeit, wir setzen die Sitzung fort. Wir haben jetzt im Ältestenrat beraten und Frau Vizepräsidentin Marx wird kurz über das Ergebnis der Ältestenratssitzung informieren.

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Dorothea Marx

b) Weitere Stärkung und Entwicklung der Digitalisierung des Thüringer Schulwesens

Es geht nur darum – nicht dass Sie jetzt denken, was wir da gemacht hätten –: Also es gab einen Austausch über diesen erteilten Ordnungsruf und die damit verbundenen Fragen. Wir sind dabei jetzt übereingekommen, wie letztendlich mit diesem Ordnungsruf zu verfahren ist, dass es ein ordnungsgemäßes Verfahren gibt. Das besteht darin, dass dann der Betreffende auch einen Widerspruch einlegt, den begründet und dass es dann nach einer gründlichen Beratung in dem nächsten ordentlichen Ältestenrat hinterher eine Empfehlung des Ältestenrats gibt, über die dann der Landtag hier zu befinden hat. Das war es, jetzt können wir weitermachen.

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Prof. Dr.-Ing. Kaufmann

b) Weitere Stärkung und Entwicklung der Digitalisierung des Thüringer Schulwesens

Danke, Frau Vizepräsidentin Marx. Wir setzen dann die Aussprache zu dem gemeinsamen Aufruf der Tagesordnungspunkte 15, 23 a und 23 b fort. Das Wort hat Frau Rothe-Beinlich von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

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Astrid Rothe-Beinlich GRÜNE

b) Weitere Stärkung und Entwicklung der Digitalisierung des Thüringer Schulwesens

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir waren gerade beim Thema „Distanzunterricht“ und beim Thema „Digitalisierung“ und hatten die Einbringung dreier verschiedener Anträge zu diesem Thema. Auch ich möchte jetzt einiges dazu sagen. Wir diskutieren, wie gesagt, gleich mehrere Anträge. Das zeigt ganz deutlich, welche Bedeutung das Thema für uns hat. Einerseits hat uns die Corona-Pandemie vor Augen geführt, welchen Stellenwert digitales Lernen für uns einnimmt, aber auf der anderen Seite eben auch, welche Schwächen dieses haben kann. Es ist völlig richtig, dass wir uns im Parlament auch mit den bisher gemachten Erfahrungen auseinandersetzen. Das Ziel sollte sein, dass wir daraus eine gute und gemeinsam getragene Strategie für Thüringen entwickeln. Die Aufgaben, vor denen wir da stehen, sind ja nicht wenige. So müssen wir auf der einen Seite die Aus- und Fortbildung konsequent auf die aktuelle Entwicklung ausrichten, wir müssen – das ist relativ logisch und auch immer das, was den meisten als Erstes einfällt – die technische Ausstattung in den Schulen gewährleisten. Allein das reicht aber nicht, sondern die Technik muss natürlich auch bedient werden können. Es braucht also auch kompetenten, professionellen ITSupport für die Schulen, es braucht Handreichungen, es braucht Übersichten über digitale Lernangebote und es braucht, ganz wichtig, sicheres Wissen um den Datenschutz. An dieser Stelle sage ich es noch mal: Ich wünsche mir Unterstützung derjenigen, die mit Digitalisierung arbeiten, auch der Lehrerinnen und Lehrer beispielsweise, um eine sichere Handhabung mit Daten zu gewährleisten. Erst noch einmal grundsätzlich: Die Schulschließungen der letzten Monate haben uns einmal mehr vor Augen geführt, wie stark der Bildungserfolg noch immer von der sozialen Herkunft abhängt. Das müssen wir uns vor Augen führen, darüber können wir nicht einfach so hinweggehen. Kinder und Jugendliche, deren Eltern beispielsweise beim Distanzlernen – so nennt man das ja – nicht so gut unterstützen können, haben viel mehr Probleme als die Kinder, deren Eltern ihnen helfen. Diese nämlich haben letztlich bessere Chancen. Das ist ein großes Problem für Schülerinnen und Schüler, deren Eltern das aus unterschiedlichsten Gründen nicht können. Auch in Thüringen gibt es noch große Unterschiede bei der Umsetzung des häuslichen Lernens, sowohl aufseiten der Schüler und Schülerinnen als auch bei den Lehrkräften. So haben wir, glaube ich, alle von Eltern gehört, die berichten, dass sich Lehrerinnen und Lehrer während dieser Zeit ganz intensiv um die Kinder, um die Schülerinnen und Schüler gekümmert haben. Andere Eltern haben gesagt, sie haben nach Wochen dann doch mal eine E-Mail mit abfotografierten Arbeitsblättern nach Hause geschickt bekommen, die sie bitte ausdrucken und dann wieder einscannen sollten, und das war dann leider auch das Einzige, was sie gehört haben. Das zeigt uns, dass es an der Umsetzung in der Tat an der einen oder anderen Stelle doch noch sehr stark gehapert hat und dass es vor allem aber auch ein großes Problem mit Blick auf die technische Ausstattung gibt. Eine Forsa-Befragung hat ergeben, dass Lehrkräfte einschätzen, dass etwa ein Viertel aller Schülerinnen und Schüler gar keine ausreichende technische Ausstattung zu Hause hat. Die Annahme, 95 Prozent der Kinder hätten ja heutzutage schließlich ein Smartphone, reicht eben nicht aus, wie auch zu meinen, dass Kinder damit die technischen Voraussetzungen haben, dass Familien, das Elternhaus, die technischen Voraussetzungen haben, um digitales Lernen zu gewährleisten. Insofern – das haben wir hier ja auch schon häufiger diskutiert – ist es begrüßenswert, dass eine halbe Milliarde Euro aus dem Bundespaket für digitale Endgeräte gerade auch für bedürftige Schülerinnen und Schüler zur Verfügung gestellt wurde. 14 Millionen Euro sind aus Thüringen dazugekommen. Wir haben das ja diskutiert, als es um das Mantelgesetz ging. Allerdings – das will ich auch sagen – ist natürlich die zügige Umsetzung entscheidend, außerdem eine klare Orientierung, an wen denn nun wie die Geräte ausgeliehen werden. Die Schulleitungen dürfen damit definitiv nicht allein gelassen werden. Denn auch den Fall kennen wir alle, dass beispielsweise Klassensätze von Tablets existiert haben, die aber nicht herausgegeben werden durften, weil die Maßgabe war, dass die nicht aus der Schule mit nach Hause genommen werden dürfen. Da hilft es natürlich relativ wenig, wenn die Tablets im Schrank liegen bleiben, aber eben bei den Schülerinnen und Schülern im wahrsten Sinne des Wortes nicht ankommen, wenn man nur Homeschooling hat. Corona hat also erneut gezeigt, dass wir Nachholbedarf in der digitalen Bildung haben. Ich meine, wir sollten diese Krise durchaus auch als Chance begreifen. Genau darüber müssen wir diskutieren. Ich will jetzt noch mal ein paar Dinge zur Situation in Thüringen sagen. Ich hatte zwei Kleine Anfragen gestellt und die Antworten darauf waren durchaus bezeichnend und so, dass sie uns zu denken geben müssen. Zum einen haben wir natürlich auf der einen Seite die Digitalstrategie der Landesregierung, aufgrund derer mit den Thüringer Schulen bereits gezielte Schritte zur Weiterentwicklung der digitalen Bildung in Thüringen gegangen worden sind. Allerdings sehen wir hier die Notwendigkeit – um mal in dem technischen Sprech zu bleiben – für ein Update, um das mal so zu benennen. Die Entwicklung der Schulcloud kann durchaus positiv gesehen werden. Es sind mittlerweile 600 Schulen angemeldet. Es gibt allerdings – das gehört zur Wahrheit dazu – auch kritische Rückmeldungen zur Performance der Lernplattform. So wurde uns von Zugriffsproblemen berichtet, fehlender Kompatibilität, aber auch kompliziertem Handling beispielsweise von Videoplattformen oder Austauschmöglichkeiten. Der Digitalpakt in Thüringen – das müssen wir ganz offen zugeben – ist bislang nur viel zu wenig genutzt worden. Man muss sich das mal vorstellen: Es gibt bislang 48 Anträge – also von 48 Schulen – bei insgesamt 983 Schulen im Land. Es wurden gerade einmal 6 Millionen Euro bewilligt. Es sind organisatorisch sehr langwierige Planungs- und Vergabeverfahren in den Kommunen und es wurden bislang auch kaum Bundesmittel abgerufen. Ich habe das im letzten Ausschuss auch schon angesprochen: Ich glaube, wir brauchen dringend eine Information, eine Handreichung für alle Schulen, damit sie tatsächlich auch die Unterstützung in Anspruch nehmen, die es gibt. Wir sind in der besonderen Situation, dass Geld an dieser Stelle mal genug da ist. Aber wenn sich nur 5 Prozent der Thüringer Schulen überhaupt bewerben, weil es selbstverständlich vorher auch die Kapazitäten braucht, um beispielsweise ein entsprechendes Konzept, was es zur Beantragung der Mittel braucht, mit auf den Weg zu bringen und einzureichen, dann haben wir ein Problem, weil dann tatsächlich der Segen – wenn ich es so sagen darf – des Digitalpakts im wahrsten Sinne des Wortes überhaupt nicht ankommen oder Früchte tragen kann. Gerade einmal ein Drittel der Schulen – das sind 372 in Thüringen – verfügt über einen einigermaßen leistungsfähigen Internetanschluss. 130 Schulen haben überhaupt gar keinen richtigen Internetanschluss, da gibt es gerade mal ISDN oder analog die Möglichkeit, irgendwie zu kommunizieren. Die Situation des technischen Supports in den Kommunen ist uns als Bündnis 90/Die Grünen besonders wichtig. Da wissen wir vor allem, dass wir fast nichts wissen. Das ist auch ein Problem. Das Thema hatten wir im letzten Ausschuss, dass kaum bekannt ist, ob und welche Serviceverträge es beispielsweise gibt, welchen Unterstützungsbedarf die Schulen tatsächlich haben. Wir wissen jedenfalls, dass die Lehrerinnen und Lehrer das mal nicht eben nebenbei – in Anführungszeichen – mit ableisten können. Und es braucht Qualitätsstandards für die Medienzentren. Ich erinnere hier an die Gelder, die wir mal im Haushalt eingestellt hatten, auch um mit den Medienzentren zusammenzuarbeiten, um zu schauen, dass wir hier gezielt vorankommen. Unser Ziel jedenfalls sind multiprofessionell besetzte IT-Servicezentren, die auch tatsächlich allen Schulen zunutze kommen. Nun zu unserem umfassenden Antrag von Rot-RotGrün, der ganz viele Fragen im Kontext der digitalen Bildung anspricht: Ich will nur einige davon benennen. Wir müssen uns beispielsweise fragen, ob die Ausbildungscurricula an den Hochschulen und Vorbereitungsdiensten so tatsächlich stimmen. Vielleicht erinnert sich der eine oder die andere, der oder die jetzt zuhört, ob und was mit digitaler Bildung in den Ausbildungscurricula vorkommt, und wir werden feststellen: Da gibt es jede Menge Nachholbedarf. Braucht es eine verpflichtende Fortbildung für Lehrerinnen und Lehrer? Ich meine ja, ich glaube, die braucht es tatsächlich für alle Lehrerinnen und Lehrer. Denn es reicht eben nicht zu wissen, dass es technische Möglichkeiten gibt, sondern man muss sie auch anwenden können, sonst nützen sie in der Tat nur relativ wenig. Dann die Frage: Welche Lehr- und Lernplattformen können genutzt werden? Sind diese datensicher? Ich erinnere an die unsägliche Debatte, die der Datenschutzbeauftragte – wie ich finde – nicht besonders sensibel angestoßen hat in der Frage, ob und wie Lehrerinnen und Lehrer mit ihren Schülern kommunizieren. Da hilft es nicht, Lehrerinnen und Lehrer dafür zu bestrafen, dass sie sich sozusagen kreative Wege suchen, sondern da brauchen wir tatsächlich Hilfe, gezielte Hilfe, Unterstützung und tatsächlich sichere Plattformen, auf denen Schülerinnen und Lehrerinnen miteinander kommunizieren können. Was kann der Bund tun für qualitätsgesicherte Angebote – Stichwort „Bundeszentrale für digitale Bildung und für Medienbildung“? Wie können wir dauerhaft digitale Endgeräte für bedürftige Schülerinnen zur Verfügung stellen? Wir haben die Frage diskutiert, ob es dafür indexbasierte Vergabemechanismen geben soll. Wie jedoch bemisst sich der Index, der besagt, eine Schülerin, ein Schüler ist bedürftig? Wonach geht man? Fragt man die Lehrerinnen und Lehrer? All das muss geklärt sein, da dürfen wir die Schulen auch nicht mit diesen Fragen alleinlassen, sondern da braucht es landeseinheitliche Regelungen, meinen wir, damit wir an dieser Stelle auch eine Bildungsgerechtigkeit im Umgang mit digitaler Technik schaffen. Wie bringen wir die Schulen schneller ans Netz? Eine ganz wichtige Frage, die ja auch landauf, landab in den kommunalen Parlamenten diskutiert wird. Welche wissenschaftsbasierten Schlussfolgerungen ziehen wir? Wie begegnen wir aber auch den Gefahren der Mediennutzung für Kinder und Jugendliche? Und welche bestmögliche fachliche Unterstützung geben wir auch dem Bildungsministerium? Jetzt will ich noch ein paar Sätze zum Antrag der CDU sagen. Er enthält durchaus viele richtige und wichtige Dinge, die sich auch mit unserem Antrag decken, wie zum Beispiel die Forderung zur Infrastruktur, nach Endgeräten, die Fortschreibung der Digitalstrategie Schule, das Thema „Datenschutz“, dann auch die Forderung nach dem Beirat „Digitale Schule“ und der Fortbildungsoffensive. Deshalb diskutieren wir das auch sehr gern, auch im Übrigen die Forderung nach Schulkonten, Entlastung der Schulleitung, Zulassungsverfahren von Lernsoftware und die Forderung nach MediaLabs in den Schulen. Zum Antrag der FDP will ich sagen, auch dieser rennt im Prinzip offene Türen ein. Den Lehrkräften wurden ja bereits umfassende Informationspakete und auch Hinweise zur Ausgestaltung des häuslichen Lernens gegeben, die Leitfaden und Standards sind online und veröffentlicht. Das alles jedenfalls lässt uns zu dem Schluss kommen, dass wir sagen müssen, Kinder haben ein Recht auf gute Bildung, und das muss natürlich auch für digitale Bildung gelten. Es braucht also eine gemeinsame Debatte, wie wir gute digitale Bildung für alle gewährleisten können und wie wir vor allem auch Unterschiede ausgleichen, wie wir auch unterschiedliche Bedarfe erkennen und wie wir tatsächlich auch unterschiedliche Bedarfe erfüllen können, indem wir entsprechend sowohl die Technik bereitstellen als auch den Support dafür. Wir sind sehr gespannt auf die Anhörung dazu im Bildungsausschuss. Wir jedenfalls würden gern eine dazu durchführen, auch wenn wir wissen, dass der Bildungsausschuss gerade viele Anhörungen vor sich hat. Unser Fokus als Grüne jedenfalls liegt ganz klar auf dem Netzausbau, der Schaffung der notwendigen Infrastruktur und Ausstattung, dem Ausbau von Kompetenzen und auch auf der zügigen Umsetzung des Digitalpakts. In diesem Sinne freuen wir uns auf eine spannende und gute Diskussion in dieser Frage. Vielen herzlichen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Prof. Dr.-Ing. Kaufmann

b) Weitere Stärkung und Entwicklung der Digitalisierung des Thüringer Schulwesens

Danke, Frau Rothe-Beinlich. Es erhält jetzt Abgeordnete Hoffmann von der Fraktion der AfD das Wort.

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Hoffmann AfD

b) Weitere Stärkung und Entwicklung der Digitalisierung des Thüringer Schulwesens

Sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, liebe Zuschauer, Schüler, Lehrer und Eltern mussten sich durch die Schulschließungen während der CoronaKrise von jetzt auf gleich auf eine andere Form des Unterrichts einstellen, vom Präsenzunterricht auf den Distanzunterricht. Das war für alle Beteiligten eine große Herausforderung und hat ihnen in den vergangenen Wochen viel abverlangt. Die CoronaBeschränkungen haben dabei verdeutlicht, dass Thüringen im Bereich der Digitalisierung Nachholbedarf hat und bei der Vermittlung der wichtiger gewordenen Medienkompetenz anderen Ländern hinterherhinkt. Sie haben aber auch verdeutlicht, welche Wirklichkeit neben Infrastruktur und Technik besteht, nämlich dass Präsenzunterricht nicht einfach ersetzt werden kann und auch nicht ersetzt werden sollte. (Beifall AfD) Im Auftrag des Bildungsministeriums wurde eine Onlineumfrage zum häuslichen Lernen – also zu den Erfahrungen mit dem digitalen Distanzunterricht – während der Corona-Krise durch das ThILLM durchgeführt. Sie erfolgte vom 3. bis zum 24. Juni und es nahmen etwa 5.700 Eltern und etwa 13.200 Schülerinnen und Schüler teil. Die Ergebnisse aus Elternsicht: Häusliches Lernen funktioniert für knapp 40 Prozent mittelmäßig, die Mehrheit der Eltern hatte den Eindruck, dass sich die Lehrer nur teilweise oder gar nicht über Umfang und Inhalt des Lernstoffs untereinander absprechen und 60 Prozent der Eltern gaben an, dass für Nachfragen durch das Kind an den Lehrer keine festen Zeiten vereinbart wurden. Die Ergebnisse aus Kindersicht: Für knapp 60 Prozent war ungestörtes Lernen zu Hause möglich, fast 65 Prozent der Schüler gaben an, zu Hause weniger als in der Schule gelernt zu haben und sie sehen den Lernerfolg eher in der Schule als beim Distanzlernen. Für mehr als die Hälfte waren Arbeitsaufwand und Unterstützungsbedarf beim Distanzunterricht größer als beim Präsenzunterricht. Mit Erlaubnis des Präsidenten zitiere ich aus der Stellungnahme von Minister Holter hierzu auf der Internetseite des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport: „Wir werden daraus viele Schlussfolgerungen für die Zukunft ziehen. Einige gibt es aber schon jetzt: Das Lernen in den Schulen ist durch nichts vollständig zu ersetzen und unverzichtbar für Lernerfolg und Chancengerechtigkeit.“ Jedem Schüler einfach ein Endgerät in die Hand zu drücken, den Internetanschluss als Lerngarant zu sehen und zu meinen, man könne Digitalisierung nach Schablone einfach auf jeden Lebensbereich anwenden, ist jedenfalls ein Irrglaube und missachtet sträflich den bisherigen Unterricht in seiner Ausgestaltung und Notwendigkeit für die Kindesentwicklung. (Beifall AfD) Vor allem sehen wir den Digital- und Distanzunterricht für Grundschüler mehr als kritisch. Die vorliegenden Anträge der FDP, der CDU und der regierungstragenden Fraktionen zielen nun alle in eine Richtung: den digitalen Distanzunterricht auszubauen. Vorab: Auch wir sehen Handlungsbedarf darin, Infrastrukturen zu verbessern, einheitliche Qualitätsstandards festzulegen, Ergebnisse zu evaluieren, Medienkompetenz zu vermitteln und Fortbildungsangebote für Lehrkräfte zu schaffen. Jedoch geben die Anträge einerseits vieles wieder, was bereits im Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport besprochen wurde und wird, beispielsweise der Dialog mit den Schulträgern, eine Positivliste von Materialien und die Geräteverteilung im Rahmen des Sofortausstattungsprogramms. Der Digitalpakt wurde ebenfalls ausführlich besprochen. Andererseits bleiben Sie unklar darin, was nun eigentlich durch mehr Digitalunterricht bezweckt werden soll. Heimunterricht, Medienpädagogik, iPadKlassen, digitale Hausmeister, Onlineprüfungen, der Laptop als Lehrerersatz – und wenn ja, warum und auf Basis welcher Daten? Außerdem: Wie die Landesregierung mehrfach ausgeführt hat, muss erst der nötige Breitbandausbau vorliegen, dann erfolgt die technische Ausrüstung der Schulen und als letzte Maßnahme wird in Endgeräte investiert. Ich darf an die Zuschrift vom 3. März erinnern, aus der hervorgeht, dass erst 426 Schulen einen Anschluss mit einer Übertragungsgeschwindigkeit von mehr als 16 Megabit pro Sekunde für den Unterricht haben und damit über die Voraussetzungen für den Austausch von Multimediadaten verfügen. Folgende Fragen gilt es erst zu klären: Sind die Beteiligten gewillt, weiter und mehr digital zu lernen? Wie wirkt sich Distanzunterricht auf die Leistungen der Schüler im Vergleich zum Präsenzunterricht aus? Wie gestalten wir Digitalisierung so, dass sie nicht kurzsichtig Lehrpersonal einspart? Inwieweit muss eine verstärkte Betreuung der Kinder beim Distanzunterricht durch Eltern erfolgen und können gerade berufstätige Eltern dies überhaupt leisten und wollen sie das? Wann stößt die Digitalisierung von Prüfungen und Verwaltung an Grenzen? Für welche Klassenstufen machen Digital- und Distanzunterricht Sinn, für welche nicht? Wie wirkt sich der vermehrte optische Einfluss durch digitales Lernen auf Augengesundheit und die Gedächtnisleistung aus und wird der Lerninhalt eher konsumiert als gelernt? Gibt es Auswirkungen auf das Erlernen der Handschrift, vor allem im Hinblick auf den Einsatz von Tablets und Co. an Grundschulen? Wie ist das Nutzungsverhalten der Beteiligten in der Schulcloud, setzt man nun auf Heimunterricht? Nutzt die Digitalisierung bestimmten Konzernen? Gibt es womöglich eine Steigerung der Internetabhängigkeit? Werden Grenzwerte für Mediennutzung gesetzt und, wenn ja, von wem und auf welcher Grundlage? Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung hat am Ende des letzten Jahres eine Empfehlung zum digitalen Medienkonsum veröffentlicht. Für Grundschulkinder empfiehlt sie täglich 45 bis 60 Minuten. Wie stellt man sich die Umsetzung also vor? Ein Ersatz des Präsenzunterrichts würde doch die Empfehlung sprengen und gesundheitliche Schäden provozieren. Ebenso muss hier die BLIKK-Studie erwähnt werden. Bei den 8- bis 13-Jährigen besagt die Studie einen Zusammenhang von motorischer Hyperaktivität und Konzentrationsschwäche durch eine erhöhte Nutzungsdauer digitaler Medien von mehr als 60 Minuten täglich. Tägliche digitale Bildschirmnutzung steht der Studie zufolge in Verbindung mit erhöhtem Genuss von Süßgetränken und Süßigkeiten. Soll der Digitalunterricht also wirklich auch an der Grundschule einen größeren Platz einnehmen? Wir sagen: nein. (Beifall AfD) Weitere Fragen stellen sich im Zusammenhang mit der Hardware und der Software der Endgeräte: Was ist mit den Folgekosten für Administratoren, was ist mit Datenschutz, Updates und Wartung und daraus möglicherweise resultierenden zusätzlichen Stunden? Wer kontrolliert den korrekten Gebrauch? Wer stellt Kinder- und Jugendschutz sicher und sorgt dafür, dass die Kinder, wenn sie zu Hause mit dem Endgerät lernen, auf sicheren Seiten unterwegs sind? – Fragen, die bei der digitalen Transformation untergehen. Wir sagen: Bildung ist ein viel zu sensibles Thema, um sie dem Digitalwahn zu opfern. (Beifall AfD) Digitalisierung sollte kein reiner Selbstzweck sein, sondern dem Ziel der Vermittlung des Umgangs mit digitalen Medien, also dem Erwerb der digitalen Kompetenz und der Bereitstellung von Inhalt und Zusatzinformationen, dienen. Wir sagen: Medienkompetenz für Schülerinnen und Schüler durch Unterricht mit digitalen Medien – ja, Fortbildung für Lehrkräfte – ja, Endgeräte für die Schulen – ja, Thüringer Schulcloud – ja, Evaluieren der Ergebnisse – unbedingt, aber keine Digitalisierung als Selbstzweck. (Beifall AfD) Die zwischenmenschliche Kommunikation in der Schule und die dort stattfindenden sozialen Kontakte sind schließlich nicht ersetzbar – Kinder brauchen Kinder. (Beifall AfD) Ein übereilter Ausbau der Digitalisierung unseres Bildungssystems schafft mehr Probleme, als dadurch gelöst werden. Insbesondere gehen elementare Fragen unter: Welche Gewichtung sollen Digital- und Distanzunterricht warum haben? Was ist mit den Stundenkontingenten, dem Nutzungsverhalten und den Folgekosten? Für welche Klassenstufen eignen sich Digital- und Distanzunterricht, für welche nicht? Welchen Einfluss haben sie auf die Leistung der Schüler? Um diese offenen Fragen zu klären und weil wir die Etablierung einheitlicher Standards, die Evaluierung und den Vorschlag der Fortbildung begrüßen, stimmen wir dem CDU-Antrag zu und damit einer Überweisung an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall AfD)

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Prof. Dr.-Ing. Kaufmann

b) Weitere Stärkung und Entwicklung der Digitalisierung des Thüringer Schulwesens

Danke, Frau Hoffmann. Es hat jetzt Abgeordneter Wolf von der Fraktion Die Linke das Wort.

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Torsten Wolf Die Linke

b) Weitere Stärkung und Entwicklung der Digitalisierung des Thüringer Schulwesens

Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen hier noch zu dieser bemerkenswert späten Stunde, wir befinden uns im 20. Jahr des 21. Jahrhunderts. Unser Alltag ist bestimmt von digitalen Endgeräten, digitalen Angeboten und digitalen Dienstleistungen. Immer mehr Lebensbereiche erfahren eine Digitalisierung. Das geht an uns Menschen nicht spurlos vorbei, vor allem nicht an den jüngsten Mitgliedern unserer Gesellschaft, unseren Kindern und Jugendlichen. Unsere Bildungseinrichtungen, vor allem aber unsere Schulen, die in unmittelbarer Verantwortung des Freistaats liegen, sind gefordert, dem Thema „Digitalisierung“ angemessen zu begegnen. Das fängt bei der Aus-, Fort- und Weiterbildung unserer Lehrkräfte an, geht weiter über die Bildungs- und Lehrpläne bis hin zu den Anforderungen an moderne Lehr- und Lernmittel. Zudem gibt es viele Voraussetzungen und Rahmenbedingungen in unseren Schulen zu schaffen, aber auch darüber hinaus externe Unterstützung zu organisieren. Die Landesregierung hat in allen Bereichen gute Grundlagen für digitales Lernen und Lehren geschaffen. Auf dem Weg zu idealen Bedingungen für alle ist uns die Corona-Pandemie aber dazwischengekommen. Sie zeigt uns wie ein Indikator die Entwicklungsstände, aber auch offene Baustellen auf. Schulen, die bereits digitalisiert arbeiten und im höheren Maße offene Lernformate eingesetzt hatten, waren besser auf das häusliche Lernen vorbereitet. Ich habe vorhin schon zitiert. Daher gilt es, Prozesse zu beschleunigen, Maßnahmen anzupassen, aber auch neue Ideen und Ansätze zu entwickeln. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, unsere Lehrkräfte führen die Kinder und Jugendlichen an das digitale Lernen heran. Sie greifen die unterschiedlichen Erfahrungsstände und Möglichkeiten der Schüler/-innen auf und binden sie pädagogisch aufbereitet in den Unterricht und Lernprozesse darüber hinaus ein. Dafür müssen sie fit sein und sich mit ihrer Rolle als Begleiter des Lernens auseinandersetzen. Die Digitalisierung ermöglicht und erfordert, noch mehr Lernprozesse individuell und selbstbestimmt zu gestalten. Lehrer/-innen – und das ist das Wesentliche – haben nicht mehr das Wissensmonopol im digitalisierten Klassenraum. Das TMBJS hat mit seiner Digitalstrategie Thüringer Schule von 2018 darauf reagiert. In allen Phasen der Lehrer/-innenbildung sollen Inhalte und Anlässe verankert werden. Mit Mitteln des Wissenschaftsministeriums im Rahmen der Digitalstrategie wurden digitale Projekte an den Unis in Erfurt und Jena ermöglicht, zum Beispiel durch digitale Lernplattformen zur Inklusion und Interkulturalität für ein Curriculum der Zukunft. Wir möchten hier ansetzen und Inhalte verbinden und in den Curricula festschreiben. In weiten Teilen der Ausbildungscurricula der Vorbereitungsdienste ist das bereits 2019 passiert, so im allgemeinen Seminar für alle Lehrämter, auch in dem Fachseminar bei Grund- und Regelschulen sowie Gymnasien. Im Bereich Deutsch als Zweitsprache/Förderpädagogik und in beruflichen Fachrichtungen steht die Implementierung jedoch noch aus. Ebenso verhält es sich mit den Fort- und Weiterbildungen. Einige Angebote gibt es bereits, andere fehlen. Da wollen wir gemeinsam im Ausschuss schauen, wo wir zum Beispiel bei der Nutzungsquote stehen und was hier noch zu tun ist. Eine flächendeckende Verankerung ist dabei unser Anliegen. Wir möchten zur Fortbildung im digitalen Lernen verpflichten, den Lehrerinnen und Lehrern aber auch ein Zeitbudget zur Verfügung stellen, um alle Fortbildungen auch tatsächlich wahrnehmen zu können. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, der Thüringer Bildungsplan bis 18 Jahre bildet die Grundlage für die schulische Arbeit. Er stellt einen Rahmen über Schulart und Fächergrenzen hinaus dar. In einem eigenen Kapitel befasst er sich mit der Medienbildung. Ebenso sieht die Digitalstrategie Thüringer Schule eine Verankerung von Leitgedanken der digitalen Bildung in den Lehrplänen vor. Abgeleitet daraus möchten wir wissen, wie weit die Landesregierung mit den Vorbereitungen zur Erstellung der neuen Lehrpläne ist. Zudem regen wir an, nach dem Vorbild anderer Bundesländer die Medienkompetenz flächendeckend einzubinden und auch Empfehlungen zu geben, um Leistungen einschätzen und bewerten zu können, die im digitalen Unterricht entstanden sind. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, die Krise hat gezeigt, dass nicht allen Kindern und Jugendlichen zu Hause digitale Endgeräte in ausreichender Form zur Verfügung stehen. Mit dem Digitalpakt II wurden kurzfristig Gelder dafür mobilisiert und Schülerinnen und Schüler können das Gerät ab dem nächsten Schuljahr in den Händen halten. Uns reicht das jedoch nicht aus. Daher regen wir an, eine Bundesratsinitiative zu starten, um im SGB II eine Kostenübernahme für Endgeräte bei bedürftigen Kindern und Jugendlichen zu ermöglichen. (Beifall SPD) Wir gehen aber noch weiter und sehen uns in Thüringen auch in eigener Verantwortung. Daher die Idee, ab 2021 dafür Mittel in den Landeshaushalt einzustellen und ab 2022 mit mindestens 15 Millionen Euro zu verstetigen. Darüber hinaus sollen digitale Lernmittel in den Schulbuchkatalog aufgenommen werden, aber auch vorhandene analoge Varianten auf ihre Anschlussfähigkeit zum digitalen Unterricht geprüft werden. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, am Anfang der Arbeit in den Schulen vor Ort stehen die medienpädagogischen Konzepte, die helfen sollen, die individuellen Voraussetzungen vor Ort zu berücksichtigen und Entwicklungsbedarfe zu erkennen. Daher bilden sie die Voraussetzung für die Beantragung und Ausschüttung der Mittel aus dem Digitalpakt I. Kollegin Rothe-Beinlich ist vorhin schon darauf eingegangen: Erst 5 Prozent der Schulen haben das bisher realisiert. Wir möchten deswegen diskutieren, wie viele Schulen es aktuell schaffen, medienpädagogische Konzepte zu erstellen, und was die Hindernisse bei den anderen Schulen sind. Vor Ort sollen die nötigen Ressourcen bereitstehen, um individuelle medienpädagogische Strategien zu entwickeln und flächenübergreifend umzusetzen. Digitalisierung ist eine ähnlich herausfordernde Entwicklungsaufgabe wie Inklusion. Daher schlagen wir einen regionalen Entwicklungsplan als Vorbild vor und diesen ebenso im Bereich der digitalen Bildung einzuführen. Sie sollen den Ausstattungsgrad und Entwicklungsstand der Schulen alle fünf Jahre dokumentieren. Die medienpädagogischen Konzepte können so in einem ähnlichen Turnus an die veränderten Bedingungen angepasst werden und die Schulträger haben bei ihrer Schulnetzplanung Klarheit über den digitalen Entwicklungsstand. Dabei kann die Bereitstellung dienstlicher Endgeräte für alle Lehrer/-innen genauso eine Rolle spielen wie Daten aus einer anzuregenden bundesweiten Studie zu Erfahrungen aus dem Fernunterricht. Aber auch die Evaluation des Fernunterrichts in Thüringen bei den Eltern und Schüler/-innen sowie unseren Lehrer/-innen sollen Berücksichtigung finden. Schließlich möchten wir die Ausstattungsempfehlungen für die Thüringer Schulen aus dem Jahr 2018 unter den Eindrücken von Corona auf den Prüfstand stellen. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, das alles funktioniert jedoch nicht, wenn unseren Schulen kein schnelleres Internet zur Verfügung steht und ihnen die Unterstützung und der technische Support vor Ort fehlen. Deshalb bitten wir die Landesregierung, den Ausbau und den Anschluss der Schulen an schnelles Internet über die Digitalstrategie hinaus zu beschleunigen, damit allen Schulen bereits ab dem Schuljahr 2021/2022 mindestens DSL 16.000 zur Verfügung steht. Derzeit ist das in etwa bei der Hälfte der Schulen der Fall. Weiterhin möchten wir die kommunalen Medienzentren evaluieren: Welches Personal steht in den kommunalen Medienzentren zur Verfügung, welches Selbstbild haben sie insbesondere hinsichtlich der ihnen gestellten Aufgabe, welche Infrastruktur steht ihnen zur Verfügung und welche landesrechtlichen Vorgaben geben Leitlinien? Daraus wollen wir mit der kommunalen Familie gemeinsam einen Entwicklungsschritt hin zu modernen IT-Servicezentren gehen, die den notwendigen technischen und medienpädagogischen Support vor Ort geben können. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, so möchten wir die Schulen für medienpädagogische Herausforderungen vorbereiten. Sexting, Cypermobbing, Fake News und vieles mehr begegnen uns alltäglich. Sowohl in der Präventionsarbeit als auch im Erkennen dieser Gefahren bei der Mediennutzung sollen unsere Schulen noch stärker unterstützt werden. Dafür möchten wir auch das Nutzungsverhalten unserer Schüler/-innen und Lehrkräfte bei den digitalen Medien als Ausgangspunkt kennen. Die wissenschaftliche Erhebung sollte alle zwei Jahr stattfinden; über die Ergebnisse sollte im Bildungsausschuss informiert werden. Zu guter Letzt wollen wir nicht im eigenen Saft schmoren. Viele Professionen und Nutzer/-innen beschäftigen sich mit der Digitalisierung von Bildung. All ihre Perspektiven in einen externen Fachbeirat einzubinden, der das TMBJS und auch uns als Parlament berät, ist eine lohnenswerte Aufgabe. Die Blickwinkel aus Wissenschaft, Gesellschaft und pädagogischen Professionen sollen hierbei ebenso einfließen wie von Gewerkschaften, Berufsverbänden und anderen Vertretungsstrukturen. Daher bitte ich Sie und beantrage, unseren Antrag ebenso wie die Anträge der CDU und der FDP, die an vielen Stellen Überschneidungen aufweisen, an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport zu überweisen, dort weiter zu diskutieren und gemeinsam beste Lösungen für eine digitale Schule in Thüringen zu finden. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Prof. Dr.-Ing. Kaufmann

b) Weitere Stärkung und Entwicklung der Digitalisierung des Thüringer Schulwesens

Danke, Herr Wolf. Es hat jetzt das Wort die Abgeordnete Baum von der Fraktion der FDP. Trotz der fortgeschrittenen Stunde bitte ich darum, keine lauten Unterhaltungen zu führen. Das stört. Danke.

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Franziska Baum FDP

b) Weitere Stärkung und Entwicklung der Digitalisierung des Thüringer Schulwesens

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, guten Abend Herr Hasse, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer am Livestream, dass das um diese Stunde stört, das sind Sachen, die, glaube ich, Lehrer nur zu gut kennen, wenn die Klasse wieder etwas unruhig wird. Das wird Ihnen übrigens auch ein Lehrer oder eine Lehrerin erzählen, wenn der Computer nicht so will, wie er vielleicht soll. Dann wird es ganz schnell unruhig und dann lassen wir den lieber weg. Insofern ist dieses Thema „Digitalisierung“ gerade im Zusammenhang mit Schule unbedingt nicht als Selbstzweck umzusetzen, weil, was in Schule nicht funktioniert, das wird nicht eingesetzt. Ich weiß nicht, wer von Ihnen die Erfahrung als Lehrer hat: Wenn Sie 5 Minuten vor Stundenbeginn Zeit haben und den Rechner einschalten, dann hat der bitte jetzt zu funktionieren und nicht erst noch ein Update machen zu wollen. Das sind alles Sachen, die muss man wissen, wenn wir über Schule sprechen und wenn man über digitalen Unterricht oder den Einsatz von digitalen Instrumenten im Unterricht in der Schule nachdenkt. Wir als Freie Demokraten mögen Digitalisierung, weil wir wissen, dass es zwei Dinge kann. Es kann Probleme lösen und es kann Horizonte erweitern. (Beifall FDP) Beides sind Sachen, die wir in der Schule brauchen. Wir haben das in der Pandemie-Zeit gesehen, digitaler Unterricht hat ermöglicht, dass der Distanzunterricht um einiges besser gelaufen ist, als wenn er nicht digital gewesen wäre. Aber digitaler Unterricht oder die Nutzung digitaler Tools/ Werkzeuge kann auch helfen, wenn Schule ganz normal funktioniert, auch im Distanzbereich. Man stelle sich das Kind mit dem gebrochenen Bein auf der Couch vor. Es könnte jetzt warten, bis die Arbeitsblätter kommen, oder es kann einfach per Webcam am Unterricht teilnehmen. (Beifall CDU, FDP) Man könnte, wenn man ganz gewagt ist, auch in der Stunde, wo die Frau Müller eigentlich unterrichten sollte, die aber krank ist, den Herrn Meier aus Gera reinschalten. (Beifall FDP) Das aber ist schon sehr weit Zukunft, denke ich. Die Planung dafür braucht es noch. Ich sagte vorhin aber auch, dass es um das Erweitern von Horizonten geht. Da gibt es Projekte, die in Thüringen laufen, wo Experten aus dem jeweiligen Fachumfeld, das gerade besprochen wird, in die Unterrichtsstunde eingeschaltet werden. Beispielsweise wenn es in Physik um Halbleiter geht: Ich muss zugeben, ich habe das zu Schulzeiten alles nicht so hundertprozentig verstanden. Aber ich weiß von Kindern, die aufgrund eines Gesprächs mit einem Ingenieur, der ihnen erklärte, was diese Halbleiter im Zusammenhang mit Stromerzeugung zu tun haben, durchaus verstanden haben, worum es geht. Und wenn dann noch die Frage gestellt werden kann: Kann man denn bei Ihnen auch ausgebildet werden? Dann ist gleich die Verbindung zur Thüringer Wirtschaft hergestellt und das kann uns nur helfen. (Beifall FDP) Vor allem geht es in Schule aber auch darum: Schule ist auch ein Stück weit Teil der Verwaltung, eine Behörde, wie man es nennen möchte. Da gibt es Prozesse, die mit Digitalisierung definitiv vereinfacht werden können. Wenn ich darüber nachdenke, wie digitale Schule aussieht, gerade in dem Verwaltungszusammenhang, dann sehe ich Schulanmeldungen, die digital funktionieren, dann sehe ich die Frage „Nimmt Ihr Kind eigentlich am Nachmittagsunterricht teil?“ als digitale Abfrage. Und dann sehe ich vor allem auch die Möglichkeit, dass der Lernstand von Schülerinnen und Schülern on demand ad hoc gemacht werden kann – digital. Das hilft nicht nur dem Lehrer, damit der weiß, dort muss jetzt noch mal nachgebessert werden, sondern das hilft vor allem dem Schüler zu sagen: Oh, an der Stelle erfülle ich offensichtlich momentan nicht das, was von mir erwartet wird, und kann frühzeitig mit dem Lernen anfangen, mit einer Zusatzförderung und erhält nicht nur eine Überraschung, wenn es Zeugnisse gibt. (Beifall FDP)

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Prof. Dr.-Ing. Kaufmann

b) Weitere Stärkung und Entwicklung der Digitalisierung des Thüringer Schulwesens

Ich bitte noch mal darum, die Unterhaltungen einzustellen!

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Franziska Baum FDP

b) Weitere Stärkung und Entwicklung der Digitalisierung des Thüringer Schulwesens

Also das sind die Bilder, die ich sehe, wenn ich über digitale Schule spreche, über die Vereinfachung, die Digitalisierung in der Schule schaffen kann. Dafür braucht es natürlich Infrastruktur. Frau RotheBeinlich hat es vorhin gesagt: Geld ist da momentan nicht das Problem. Das hört man auch selten. Aber ein Thema ist, wie wir das organisatorisch und wie wir das rechtlich in den Schulen umgesetzt kriegen. Ein Beispiel, das auch Frau Rothe-Beinlich ansprach, waren die Klassensätze von Tablets, die in Schulen in Kammern einstauben, weil irgendwie nicht so richtig klar ist: Dürfen die rausgegeben werden oder dürfen die nicht rausgegeben werden und in welchem Zusammenhang? Das hat mit den Strukturen zu tun, die wir haben: Ist das ein sächlicher Teil der Schule oder ist das jetzt ein pädagogischer Inhalt der Schule? Wer ist dafür verantwortlich, wer trägt die Verantwortung? Wer muss das Ding warten und wer muss am Ende womöglich dort noch Systeme draufspielen, die dann von Herrn Dr. Hasse nicht auseinandergenommen werden? Ich musste Sie jetzt einmal erwähnen, wenn Sie schon hier so spät abends noch bei uns sitzen. (Beifall CDU, FDP) Das heißt, es reicht nicht allein, die Geräte in die Klassenzimmer zu werfen, sondern wir brauchen einen organisatorischen Ansatz an die Sache, wir brauchen einen rechtlichen Ansatz und wir brauchen natürlich – ganz klar – auch eine pädagogische Herangehensweise. (Beifall FDP) Wir können natürlich jetzt darüber sprechen, dass wir eine Fortbildungsverpflichtung für Lehrer brauchen. Das Problem, das wir momentan haben, dass Lehrer keine Fortbildung wahrnehmen können – sage ich bewusst –, ist, dass sie schlichtweg keine Zeit haben. Wenn Sie in den Schulen nachfragen, ob der Schulleiter den Lehrer gern in eine Fortbildung schicken möchte, wird der das mit Sicherheit verneinen, denn wir haben momentan einfach eines nicht so sehr, und das ist viel Kapazität bei Lehrerzeit. (Beifall FDP) Insofern ist die Fortbildungsverpflichtung grundsätzlich ein guter Ansatz, aber hilft hier nicht. Ich wäre dafür, dass wir das Thema „Digitalisierung und Lehrerarbeitszeit“ überdenken, das heißt: Wie viel Aufwand macht es – und da komme ich auch auf das Thema „Medienpädagogische Konzepte“ zu sprechen –, unsere Schulen zu digitalisieren? Das macht Aufwand, und zwar in erster Linie zeitlichen Aufwand. Wir können das natürlich dem Lehrer auf die Nase drücken, das haben wir über die letzten Jahre schon öfter gemacht. Ich weise aber darauf hin, Lehrer sind in erster Linie Lehrer und sollen pädagogisch unseren Kindern dabei helfen, das Leben zu verstehen und in dieser Welt zurechtzukommen. (Beifall FDP) Für alles, was darüber hinausgeht, brauchen Lehrer Unterstützung von Experten. Oder es muss in der Ausbildung neu darüber nachgedacht werden, was der Aufgabenbereich von Lehrerinnen und Lehrern ist. Das sind die Sachen, zu denen wir mit unserem Antrag aufrufen und wozu ich auch viele interessante Ansätze in den Anträgen der CDU und auch von Rot-Rot-Grün gesehen habe. Ich glaube, wir können gemeinsam mit unseren unterschiedlichen Erfahrungshintergründen da schöne Ideen zusammenbringen, damit Schule in Thüringen in Zukunft mit ein bisschen mehr Digitalisierung funktioniert und damit nicht einfach nur, dass es schick ist und blinkt, sondern dass es den Lehrern das Leben einfacher macht und dass es die Schüler besser auf die Zukunft vorbereitet. Ich freue mich darauf. (Beifall CDU, FDP)

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Prof. Dr.-Ing. Kaufmann

b) Weitere Stärkung und Entwicklung der Digitalisierung des Thüringer Schulwesens

Danke, Frau Baum. Es spricht jetzt Abgeordneter Tischner von der Fraktion der CDU.

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Christian Tischner CDU

b) Weitere Stärkung und Entwicklung der Digitalisierung des Thüringer Schulwesens

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Frau Baum, vielen Dank für die ganz euphorische Rede zur Digitalisierung. Ein bisschen Wasser in den Wein will ich trotzdem kippen. Bei aller Euphorie, die wir beim Thema „Digitalisierung in den Schulen“ vielleicht in uns tragen: Ich glaube, das Wichtigste, was Schule ausmacht, ist ein guter Unterricht, ein vernünftiger Unterricht in der Schule. Der kann ergänzt sein durch ordentliche Medien. (Beifall FDP) Der kann vielleicht auch mal im Homeschooling stattfinden, aber das Entscheidende ist, dass Schule in der Schule auch funktioniert. Aber es ist notwendig und richtig, dass wir angesichts der Situation, wie wir sie unter Corona erlebt haben, über die Situation der Digitalisierung, der digitalen Schule in Thüringen sprechen. Wir müssen feststellen, dass Thüringen eines der Bundesländer ist, was tatsächlich bei der Digitalisierung in den Schulen aufholen muss. Wir können aber auch feststellen, dass unsere Lehrerinnen und Lehrer in den letzten Wochen und Monaten viele praktikable Lösungen gefunden haben. Dafür möchte ich an dieser Stelle auch noch mal allen Lehrern ausdrücklich danken, die diesen Weg gegangen sind. (Beifall CDU, FDP) Meine Damen und Herren, die Corona-Pandemie hat deutlich gezeigt, dass wir den digitalen Turbo endlich in unseren Schulen zünden müssen, denn in Ländern wie Finnland, Dänemark, Estland, aber auch in anderen deutschen Bundesländern wird deutlich, dass Digitalisierung durchaus gelingen und man hier auch einiges erreichen kann. Da in den Schulen in den letzten Monaten sehr unterschiedliche Probleme aufgetreten sind, braucht es aus unserer Sicht zunächst ein gemeinsames Ziel und ein Konzept, wie alle Thüringer Schulen möglichst schnell auf ein vergleichbares Niveau kommen können. Aus diesem Grund fordern wir, die Digitalstrategie Thüringer Schule – sie ist schon mehrfach erwähnt worden – vor dem Hintergrund der Erfahrungen der vergangenen Monate und den bestehenden Best-Practice-Beispielen auch zu evaluieren und diese fortzuschreiben. Die seitens der Landesregierung initiierte Befragung der Schüler und Eltern zu Erfahrungen und Problemen mit digitalem Unterricht während der Pandemie war ein erster richtiger Schritt. Hieraus sollten nun schnellstmöglich auch Handlungsoptionen entwickelt werden. Für diese Weiterentwicklung beschreiben wir in unserem Antrag grundsätzliche und auch etwas detailliertere Zielvorgaben. So fordert die CDU-Fraktion erstens, sozialer Benachteiligung beim Zugang und beim Umgang mit modernen Informationstechniken entgegenzuwirken und allen Schülern eine vernünftige digitale Grundbildung und einen sicheren, verantwortungsvollen und kritischen Umgang mit digitalen Medien und Programmen zu vermitteln. Bessere Unterstützung der Schulen im Hinblick auf den Datenschutz ist ebenso ein wichtiger Punkt für uns. Hier braucht es durchaus auch regulierende Technik und feste Ansprechpartner im System. Drittens fordern wir die Einführung eigener Schulkonten zur Abwicklung von Klassenfahrten. Das haben wir gestern diskutiert. Aber sie sind auch notwendig, um beispielsweise Lizenzen und Apps zu erwerben, um letztendlich die Geräte, die wir in den Schulen haben, auch zu betreiben. Wir fordern thüringenweite Standards für die technische Ausstattung von Klassenräumen. Aber es ist auch notwendig, dass wir Lehrkräfte mit digitalen Endgeräten ausstatten und langfristig alle Facetten des schulischen Alltags zu einem integrierten und kompatiblen System weiterentwickeln. Selbstverständlich ist die Grundlage all dieser Bemühungen eine flächendeckende Versorgung aller Thüringer Schulen und Haushalte mit schnellem Internet. Deshalb fordern wir die Landesregierung auf, die Kommunen bei der Planung und beim Ausbau von Glasfaser noch stärker zu unterstützen. Es muss Ziel sein, dass alle für diesen Zweck zur Verfügung stehenden Bundes- und Landesmittel auch entsprechend verausgabt werden können, und das schnellstmöglich. (Beifall CDU) Ähnliches gilt auch für die Mittel im Rahmen des DigitalPakts Schule, denn die Auszahlung des Geldes aus dem Digitalpakt kommt in Thüringen – wir haben es heute schon mehrfach gehört – sehr langsam voran. Das darf und kann uns nicht zufriedenstellen. Aus diesem Grund wollen wir einen Beirat „Digitale Schule“ unter der Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände, der Lehrergewerkschaften und -verbände sowie der Landesschüler- und Landeselternvertretungen einrichten. Auftrag des Beirats soll es aus unserer Sicht sein, konkrete Empfehlungen zur Verwendung der Mittel aus dem DigitalPakt Schule zu erarbeiten und Strategien zu entwickeln, wie eine dauerhafte und verlässliche ITAdministration für die Hardware und für die Software an den Schulen gewährleistet werden kann. All diejenigen, die viel mit den Praktikern vor Ort in Kontakt sind, hören immer ein Problem: Ja, wir schaffen die Technik an, aber für die Pflege, für die Wartung der Hardware und Software haben wir keine Kapazitäten. Deswegen müssen wir hier unbedingt mit den Schulträgern ins Gespräch kommen und wir können uns auch vorstellen, dass es – so wie es den Hausmeister an den Schulen gibt – auch zukünftig digitale Hausmeister gibt. Anders wird die Digitalisierung nicht zu gestalten sein. (Beifall CDU) Meine Damen und Herren, ein weiterer zentraler Punkt unseres Antrags ist eine Fortbildungsoffensive für Lehrerinnen und Lehrer im Bereich der digitalen Bildung. Als Hauptgrund für geringe digitale Bildungsangebote nennen die Lehrer selbst fehlende Erfahrung und Fortbildungsangebote. Wir wollen Thüringer Lehrerinnen und Lehrer im Bereich der digitalen Bildung vielfältig aus- und fortbilden, damit diese ihrerseits umfassend in die Lage versetzt werden, ihre Schüler frühzeitig auch mit digitaler Kompetenz auszustatten. Aus-, Fort- und Weiterbildung sind die Basis für guten mediengerechten und digitalen Unterricht. Nach und nach kann so der Anteil digitaler Medien gesteigert werden, ohne dass der Lehrer, die Schüler und die Eltern überfordert werden. Meine Damen und Herren, ich möchte im Rahmen der heutigen Debatte nicht versäumen, noch einmal auf einen Punkt hinzuweisen, der uns, der mich persönlich sehr verärgert hat, weil es in dieser Situation das völlig falsche Signal an unsere Lehrerinnen und Lehrer war: Anfang Juni erreichte uns die Nachricht, dass der Thüringer Datenschutzbeauftragte Datenschutzverstöße an Thüringer Schulen während der Corona-Pandemie prüft und Lehrern mit Bußgeldern droht. Wir hätten uns hingegen gewünscht, dass der Datenschutzbeauftragte Thüringer Schulen in den schwierigen Wochen und Monaten seit Beginn der Corona-Krise konstruktiv und lösungsorientiert begleitet und ihnen in datenschutzrechtlichen Fragen konstruktiv als Ansprechpartner zur Verfügung steht. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Lehrern mit Bußgeldern zu drohen und sie dadurch zu verunsichern war definitiv der falsche Weg, denn ohne dieses Engagement und die Kreativität unserer Lehrerinnen und Lehrer wären die Bedingungen des häuslichen Lernens nicht realisierbar gewesen. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Richtig und gut aber – das möchte ich auch sagen, es gab ja auch Gespräche zwischen Datenschutzbeauftragtem und Ministerium –, wenn der Beauftragte nun bei diesem Vorgehen zurückrudert. Gleichwohl wirft die fortschreitende Digitalisierung an Schulen auch neue Fragen des Datenschutzes auf, das ist nicht zu leugnen. Die Schulen dürfen mit diesen Fragen aber nicht alleingelassen werden. Es braucht Regeln, Technik und Verfahren, die die Voraussetzungen schaffen, die vorherrschenden datenschutzrechtlichen Bedenken auszuräumen. Deshalb fordern wir in unserem Plenarantrag zum Beispiel ein landesweites Zulassungsverfahren für Lernsoftware und online zugängliche Lernangebote. Das soll Schulen aus unserer Sicht Sicherheit bei der Auswahl und bei der Nutzung digitaler Angebote bieten. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, nun noch kurz zu dem Antrag der Koalitionsfraktionen und dem Antrag der FDP-Fraktion: Es ist ja jetzt schon hier in der Debatte und auch in den Beiträgen festgestellt worden, es gibt viele Schnittpunkte. Gott sei Dank gibt es auch mal bildungspolitische Themen, wo im Haus scheinbar relativ gut Einigkeit herzustellen ist, und die Anträge enthalten aus unserer Sicht viele Punkte, die ja auch in unserem Antrag drin sind, wo wir mitgehen können. Das ist unter anderem der Bereich – ich will es nur kurz zusammenfassen – Fortbildung von Lehrerinnen und Lehrern, ein ganz wesentlicher Punkt, die Aufnahme digitaler Lehr- und Lernmittel in den Thüringer Schulbuchkatalog, die Bereitstellung von digitalen Endgeräten für Schulen, die diese dann den bedürftigen Schülerinnen und Schülern zur Ausleihe anbieten können – wobei wir von einem Sozialindex nicht viel halten. Das sollen die Schulen vor Ort schon selbst entscheiden, wie sie mit den Geräten umgehen. Es ist auch wichtig, dass Lehrer die Möglichkeit erhalten, sich gegebenenfalls Endgeräte auszuleihen. Es ist notwendig – eben schon gesagt, großer Überschneidungspunkt –, dass die Schulen überall mit schnellem Internet versorgt werden können. Wir brauchen Rahmenbedingungen zur Einhaltung des Datenschutzes und es ist unbedingt notwendig, dass wir zur Abstimmung mit den Schulträgern über den weiteren Ausbau der digitalen Bildung kommen sowie zur Weiterentwicklung der kommunalen Medienzentren – ein ganz wichtiger Punkt, den hier die Linke auch mit vorgeschlagen hat. Die Einrichtung eines externen Fachbeirats für digitale Bildung ist ebenso ein Schnittpunkt, wo ich denke, wir können im Ausschuss zu gemeinsamen Empfehlungen für das Plenum kommen. Wir dürfen die ganze Problematik nicht auf die lange Bank schieben. Es ist, glaube ich, notwendig, dass man die einen oder anderen Schwerpunktsetzungen auch in den Haushaltsberatungen mit einfließen lässt. Deshalb plädieren wir für die Überweisung der Anträge auch an den Bildungsausschuss, dort für eine zügige Anhörung und dann vielleicht auch für einen gemeinsamen Antrag hier im Plenum im Sinne der Thüringer Schulen. Vielen Dank. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP)

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Prof. Dr.-Ing. Kaufmann

b) Weitere Stärkung und Entwicklung der Digitalisierung des Thüringer Schulwesens

Danke, Herr Tischner. Es erhält nun Abgeordneter Hartung von der Fraktion der SPD das Wort.

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Thomas Hartung SPD

b) Weitere Stärkung und Entwicklung der Digitalisierung des Thüringer Schulwesens

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, als letzter Redner ist vieles schon gesagt worden. Trotzdem möchte ich eines wiederholen, denn ich glaube, es ist wichtig: Wir haben im Zuge dieser Corona-Pandemie erkannt, dass wir nicht irgendwie auf einem guten Weg bei der Digitalisierung in Schule sind, wir sind am Anfang. Das ist, glaube ich, die Lehre aus dieser Pandemie. (Beifall FDP) Ich denke auch, wir müssen aus dem, was bislang passiert ist, durchaus unsere Konsequenzen ziehen. Das heißt, wir müssen wesentlich konsequenter für die Ausstattung, für die technische Ausstattung unserer Schulen werben, im Digitalpakt ist wirklich viel Geld eingestellt. Wenn sich nicht mal 50 Schulen bislang auf den Weg gemacht haben, diese Mittel abzurufen, dann ist das eigentlich ein Armutszeugnis, so hat es Kollegin Rothe-Beinlich vor einigen Tagen in einem Interview gesagt, und dem kann ich mich nur anschließen. Meines Erachtens müssen wir genau schauen, warum das so ist. Wenn die Schulen mit der Erstellung von Konzepten, die Voraussetzung für die Beantragung sind, überfordert sind, dann müssen wir ihnen dabei helfen, dann müssen wir Handreichungen geben, müssen wir sie unterstützen, dann müssen wir dafür sorgen, dass diese Überforderung nicht dazu führt, dass die Mittel nicht abgerufen werden. Wenn es aber so ist, dass die Schulträger warum auch immer ein bisschen zurückhaltend agieren, dann müssen wir bei den Schulträgern werben und müssen sie ein wenig besser motivieren, sich hier auf den Weg zu machen und eine Digitalisierung zu unterstützen. Und ja, man kann unterschiedlicher Meinung sein, ob es bei der Verteilung der Mittel für Bedürftige einen Sozialindex geben kann oder nicht. Wenn man sich aber für einen Sozialindex bei der Mittelverteilung auf die unterschiedlichen Gebietskörperschaften einigen sollte, wenn man das möchte – und so ist ja die Strategie, wenn ich es richtig verstanden habe –, dann darf es nicht damit enden, dass man einen Sozialindex bei der Verteilung auf die Gebietskörperschaften anwendet, dann müssen auch die Schulen die entsprechende Handreichung bekommen und auch nach diesem Sozialindex die Geräte vergeben. Es kann nicht sein, dass die Kreise und die kreisfreien Städte das Geld nach Sozialindex zugeteilt bekommen, aber in der Schule dann völlig egal ist, wie man das Geld freihändig vergibt. Wenn man es so macht, dann kann man auch einfach nach Schülerzahl vorgehen, das Geld an die Kreise und die kreisfreien Städte verteilen, weil der Sozialindex konterkariert wird. (Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Wenn man es denn so machen würde, genau!) Ich weiß nicht, wie oft das vorkommt, Herr Tischner, aber dieses Mal sind wir uns scheinbar einig. Es geht aber gar nicht darum, dass wir einmalig die Mittel aus dem Digitalpakt abschöpfen und Geräte anschaffen, es geht uns auch darum, dass wir hier in eine Evaluierungsstrategie hineintreten und auch immer wieder schauen, was die notwendige Ausstattung ist; dass es kein Punkt ist, bei dem wir jetzt mit dem Auslauf der Digitalpaktmittel irgendwann mal ein Ziel erreicht haben, sondern das muss immer wieder nachjustiert werden, wir müssen immer wieder neu anschaffen. Ziel ist es tatsächlich, nachhaltig am Ende eine Grundausstattung für Lehrer und Schüler an allen Thüringer Schulen zu beschaffen. In diesem Zusammenhang würde mich mal interessieren, wie die AfD dazu kommt, dass es einen Zusammenhang zwischen dem Genuss von Süßgetränken und dem Vorhandensein digitaler Endgeräte gibt, das hätte ich gern mal mit einer Studie belegt. Ich bin hoch gespannt, wenn das kommt. Sollte man dann den Umkehrschluss finden, wir senken den Konsum von Süßgetränken, indem wir digitale Endgeräte in Schulen verbieten, dann erinnert mich das in seiner Logik an das China Mao Tse-tungs (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und wird insofern hier, glaube ich, denselben Weg gehen, nämlich den Weg auf den Müllhaufen der Geschichte. Es reicht aber nicht, wenn wir digitale Endgeräte anschaffen, wir müssen auch dazu kommen, Lehrer und Schüler bei diesem Kulturwechsel – und das wird einfach durch einen vermehrten digitalen Unterricht eintreten – zu unterstützen. Und ich habe zum Beispiel ungefähr ein halbes Dutzend Bilder aus unterschiedlichen Schulen geschickt bekommen, bei denen Lehrer unterschiedlicher Fachrichtungen, unterschiedlicher Klassenstufen die Aufgaben, die Textaufgaben auf ein Blatt Papier geschrieben haben, abfotografiert haben und dann das Foto über die E-Mail-Adressen an die Schüler versandt haben. Das spricht auf der einen Seite dafür, dass die Lehrer sich zu helfen wussten. Es zeigt aber auch, dass nicht verinnerlicht ist, dass man diese Texte vielleicht nicht mit der Hand schreiben muss, sondern gleich digital in ein Gerät eingeben könnte. Das wäre der Schritt, zu dem man offensichtlich noch nicht gekommen ist. Das bedeutet aber keinen Vorwurf an den Lehrer. Es bedeutet einfach, hier braucht es noch Schulung, hier braucht es intensive Aufklärung, hier braucht es einfach das Gefühl dafür, was man mit digitaler Infrastruktur leisten kann. Weitere Dinge möchte ich hier nur stichpunktartig anführen. Sie sind verschiedentlich schon erwähnt worden. Wir brauchen einen Niederschlag der Digitalisierung in der Bildung in allen Phasen der Lehrerausbildung, wir brauchen einen Zustand, in dem Lehrer vom ersten Tag an, also auch angehende Lehrer, mit Digitalunterricht vertraut gemacht werden. Dazu müssen wir die Lehrpläne umgestalten, sodass Digitalunterricht Normalität sein kann und wir jederzeit dazu übergehen können, sollte es zum Beispiel eine weitere Pandemie oder eine weitere Welle dieser Pandemie geben. Hier brauchen wir einen echten Entwicklungsschub. Ein Verharren im Althergebrachten führt uns da nicht weiter. Im letzten Punkt möchte ich darauf eingehen, dass wir natürlich auch den Schulbuchkatalog in Thüringen durchgehen müssen. Hier müssen digitale Lehr- und Lernmittel deutlich gefördert werden. Wir sollten auch all die Bücher und Lernmittel aussortieren, die sich in einer digitalen Gesellschaft nicht mehr weiter bewähren und die einfach nicht zeitgemäß sind. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD)

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Prof. Dr.-Ing. Kaufmann

b) Weitere Stärkung und Entwicklung der Digitalisierung des Thüringer Schulwesens

Danke, Herr Hartung. Gibt es weitere Wortmeldungen? Das sehe ich nicht. Wünscht die Landesregierung das Wort? Bitte.

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Dr. Heesen

b) Weitere Stärkung und Entwicklung der Digitalisierung des Thüringer Schulwesens

Herr Präsident, sehr geehrte Abgeordnete, sehr geehrter Herr Hasse, ich werde sehen, dass ich mich angesichts der fortgeschrittenen Zeit sehr kurzfasse, (Beifall im Hause) obwohl zu diesem Thema natürlich sehr viel zu sagen ist. Meine Vorrednerinnen und Vorredner haben schon sehr viele Aspekte genannt. Wir als Bildungsministerium, als Landesregierung sehen auch, dass die Digitalisierung das Leben prägt und verändert, dass wir in Schulen als zentralem Ort von Bildung und Erziehung Kinder auch auf das Leben und Arbeiten in der digitalen Welt vorbereiten müssen. Es ist hier mehrfach gesagt worden: Wir brauchen sowohl Infrastruktur als auch Inhalte für das digitale Lernen. Infrastruktur ist eine Aufgabe, die nicht vorwiegend beim Bildungsministerium liegt, die also auf mehrere Schultern in der Landesregierung verteilt ist, wo aber auch die Kommunen eine wichtige Rolle spielen. Wir brauchen hier eine Kraftanstrengung des ganzen Landes. Ich sage nur kurz die Stichworte. Breitbandanbindung: Wir haben in der Corona-Krise gemerkt, dass für das digitale Lernen sehr wichtig ist, dass sowohl für die Lehrkräfte als auch für die Schülerinnen und Schüler ein schneller Internetzugang zur Verfügung steht. Wir brauchen eine technische Ausstattung an den Schulen. Hier ist der DigitalPakt Schule ein sehr gutes Instrument. Ich habe in einer anderen Rede schon dazu ausgeführt, dass die Erarbeitung der medienpädagogischen Konzepte mit unserer Unterstützung gut vorankommt, dass aus unserer Sicht bisher die wenigen gestellten abgeschlossenen Anträge kein Zeichen dafür sind, dass die Schulen und Kommunen sich nicht auf den Weg machen, sondern dass hier viel gearbeitet und getan wird. Des Weiteren brauchen die Schülerinnen und Schüler, die Lehrerinnen und Lehrer digitale Endgeräte. Auch hier leistet der Zusatz zum DigitalPakt Bildung einen wichtigen Beitrag. Wir sind auf dem Weg, umzusetzen, dass schnell digitale Endgeräte kostenlos für die Schülerinnen und Schüler zur Verfügung stehen, die sie benötigen. Der zweite Aspekt sind die Inhalte. Das ist hier auch schon mehrfach gesagt worden. Digitalisierung ist nie ein Selbstzweck, sondern immer nur Mittel zum Zweck. Wir müssen uns also um die Rahmenbedingungen des digitalen Lernens kümmern. Hier haben wir in der Corona-Zeit viel gelernt: Kinder brauchen feste Zeiten, in denen sie digital lernen, sie brauchen Feedback. Wir haben hier schon verschiedene Dokumente erstellt und den Schulen zur Verfügung gestellt. Die Umfrage wurde bereits erwähnt. Wir haben festgestellt, dass die Kinder digitale Angebote grundsätzlich gern nutzen, wir dafür aber klare Regeln brauchen – an denen arbeiten wir. Wir haben auch gelernt, was unsere Software angeht, müssen wir besser werden. Digitale Anwendungen sind zurzeit zentral über das Thüringer Schulportal zu erreichen. Die Thüringer Schulcloud, an die immer mehr Schulen angeschlossen werden, bietet Instrumente, um mit den Schülerinnen und Schülern digital zu kommunizieren, Lehr- und Lerninhalte zur Verfügung zu stellen. Hier haben wir ein Angebot, von dem wir glauben, dass es gut ist, das aber auch – Sie wissen es alle – eigentlich in der Pilotphase ist und noch lernen sollte. Der letzte Punkt – Inhalte, digitale Lehr- und Lernangebote: Hier haben wir im Schulportal kostenfreie, urheberrechtlich einwandfreie Angebote, die wir in der Zukunft weiter ausweiten wollen. Also, ich komme zum Ende: Wir brauchen Infrastruktur, wir brauchen Inhalte. Wir sind auf einem guten Weg, glaube ich, alle gemeinsam. Ich stelle fest, dass wir hier einen großen Konsens haben, und denke, wir werden in den Beratungen noch viel dazulernen, wie wir uns weiter verbessern können. Vielen Dank und einen schönen Abend. (Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP)

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Prof. Dr.-Ing. Kaufmann

b) Weitere Stärkung und Entwicklung der Digitalisierung des Thüringer Schulwesens

Danke, Frau Staatssekretärin Heesen. Gibt es noch weitere Wortmeldungen? Das ist nicht der Fall. Dann haben wir jetzt noch eine Reihe von Abstimmungen vor uns. Punkt a) – Abstimmung zu dem Antrag der Fraktion der FDP: Ich habe vernommen, dass die Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport beantragt wird. Gibt es weitere Ausschüsse? Nein, gut. Dann stimmen wir jetzt über die Überweisung des Antrags der Fraktion der FDP an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport ab. Wer ist dafür? Das sind die Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, SPD, FDP und CDU. Wer ist dagegen? Niemand. Wer enthält sich? Das ist die Fraktion der AfD. Gut. Damit ist die Ausschussüberweisung des Antrags der Fraktion der FDP beschlossen. Punkt b) – Abstimmung zu dem Antrag der Fraktion der CDU: Ich gehe davon aus, dass der auch an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport überwiesen werden soll. Ja. Gibt es weitere Ausschüsse? Nein. Dann bitte ich um die Abstimmung. Wer ist dafür, dass der Antrag der Fraktion der CDU an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport überwiesen wird? Das sind alle Fraktionen. Gibt es Gegenstimmen? Nein. Gibt es Enthaltungen? Das sehe ich auch nicht. Damit ist der Antrag der CDU einstimmig an den Ausschuss überwiesen. Punkt c) – Abstimmung zu dem Antrag der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen: Ich gehe davon aus, dass das auch an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport überwiesen werden soll. Ja. Gibt es weitere Ausschüsse? Nein, gut. Dann: Wer dafür ist, dass der Antrag der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport überwiesen wird, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, SPD, FDP und CDU. Wer ist dagegen? Niemand. Wer enthält sich? Das ist die Fraktion der AfD. Damit ist der Antrag der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen ebenfalls an den Ausschuss überwiesen. Damit schließe ich diesen Tagesordnungspunkt. Mir bleibt noch der Hinweis: 15 Minuten nach Ende der Plenarsitzung beginnt eine außerplanmäßige Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses, und zwar im Raum F 101. Ansonsten ist die Sitzung für heute beendet. Ich wünsche Ihnen einen angenehmen Nachhauseweg. Danke.

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