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Robert-Martin Montag

FDP 16.07.2020 Sitzungen 7/20

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Krankenhausgesetzes

Sehr verehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Wolf hat recht, wenn die FDP spricht, hat es immer was mit Digitalisierung zu tun, weil wir nämlich der Überzeugung sind, dass die Dinge, die tot auf Papier stehen, nicht umgesetzt und eingehalten werden und es auch jeder weiß, sondern es im Prinzip nur eine inkonsistente Regelung ist, die am Ende nichts bringt, außer dass man sagt, man kümmere sich um Qualität, tut es aber nicht. Ich glaube, meine Damen und Herren, das ist eine Regelung, die wir nicht brauchen. Herr Kollege Zippel von der CDU hat richtigerweise auch angesprochen, wo wir ein Hauptproblem bei der Entscheidung sehen, in Thüringen Facharztquoten einzuführen. Denn dieses Nebeneinander unterschiedlicher Strukturvorgaben ist ein Problem. Wenn wir Regeln haben – vor allen Dingen in einem solch sensiblen Bereich wie der Gesundheitswirtschaft –, dann müssen die aus unserer Sicht bundesweit gelten. Denn ich kann nicht sehen, dass ein hessisches Krankenhaus unter anderen Bedingungen arbeitet als ein Thüringer Krankenhaus. Wenn wir Vorgaben für sinnvoll halten, dann müssen wir dafür sorgen, dass sie bundeseinheitlich gelten, denn alles andere macht keinen Sinn. Es gibt nicht den Thüringer Patienten, der Sonderregelungen braucht, wie es genauso wenig den sächsischen oder den hessischen Patienten gibt. Sondern unser Bestreben muss sein, dass die Regelungen, die wir einführen, sinnvoll sind, nämlich in zweierlei Hinsicht. So gibt es auch das SGB V vor, dass nämlich die Regelungen sinnvoll sind, dass sie transparent sind, dass sie effizient sind und am Ende dazu führen, dass sie auch beim Patienten ankommen. Insofern geht es uns nicht um die Frage, ob Facharztquoten sinnvoll sind, sondern darum, wie wir sie ausgestaltet haben und die Landesregierung eben auch Planung versteht, dass sie eben nicht plant und keine Vorgaben macht in der Frage „Strukturen“ und keine Ableitung macht von den eigentlichen Behandlungsbedarfen, die wir in den Regionen sehen, woraus wir ja ableitend die Strukturen entwickeln müssen. Genau diese Frage ist es, die uns umtreiben sollte und nicht die Frage der Facharztquote hin oder her. Letzten Endes – Herr Zippel hat es gesagt – ist es bisher ein inkonsistentes Vorgehen, was genau auch durch die Akteure beklagt wird. Insofern sind wir da bei der Argumentation vom Kollegen Zippel. Frau Klisch sagte vorgestern in der dpa, dass sie das Bürokratieargument nicht nachvollziehen kann, weil die Verwaltung der Häuser und nicht die Versorger sich darum kümmern müssen. Also, dass eine solche Facharztquote natürlich Bürokratie auslöst und dass es keine gute oder schlechte Bürokratie gibt, sondern dass beides Aufwand ist, das sollte überhaupt kein Diskussionsthema sein, gerade von jemandem, der in der persönlichen Praxis, im alltäglichen Handeln spürt, inwieweit Zeit, auch Behandlungszeit natürlich, und auch Aufwand, beispielsweise auch in einer ambulanten Praxis, durch Misstrauen in Form von Bürokratie gegenüber den handelnden Freiberuflern hier zu Mehraufwänden führen. Insofern ist es tatsächlich ein Argument, gerade dann, wenn es nicht dazu führt, dass Behandlungsqualität am Ende steigt. Unser Argument ist, die Quote sorgt in Thüringen zwar dafür, dass die Strukturen nicht weiter ausfasern, weil natürlich dadurch begrenzt wird, dass Krankenhäuser weitere Fachabteilungen anmelden, wie sie es bisher tun. Es gibt ja dort faktisch nur die Voraussetzung, dass man bestimmte Strukturvoraussetzungen erfüllen muss, dann meldet man das beim Gesundheitsministerium an. Das führt schon dazu, dass wir das ausufernde, unkontrollierte Wachstum, was zum Teil zu einem ungesunden Wettbewerb zwischen den Häusern in einem begrenzten Gesundheitsmarkt, wie wir ihn in Thüringen haben, führt, einbremsen, aber am Ende das, was man eigentlich damit erreichen möchte, nämlich die Behandlungsqualität zu verbessern, nicht erreicht wird. Aus unserer Sicht machen solche Vorgaben vor allen Dingen maximal dort Sinn, wo sie einen hohen Durchsatz an Patienten haben, viele Notfälle haben, aber beispielsweise in der Dermatologie und dergleichen macht so was aus unserer Sicht natürlich keinen Sinn. Ich habe eben gesagt, die eigentliche Herausforderung, wie wir Behandlungsqualität und Strukturqualität übereinanderbringen, ist eine ordentliche Planung unserer Gesundheitsstruktur. Wir gehen sogar so weit, dass die Zukunft letzten Endes regionalisiert aussehen muss. Wir müssen in den Regionen unsere tatsächlich vorhandenen Behandlungsbedarfe eruieren – und zwar ambulant und stationär – und müssen aus diesen Zahlen, die den Akteuren vorliegen, die den Krankenkassen vorliegen, aber auch beispielsweise der Kassenärztlichen Vereinigung über Abrechnungsdaten – aus diesen Daten wissen wir ja genau, welche Behandlungsbedarfe wir aktuell haben und welche wir in Zukunft noch prognostiziert sehen. Dann brauche ich natürlich ableitend davon Strukturen in den Regionen, die tatsächlich den Aufwendungen und den Bedarfen in der Region gerecht werden. Und da haben wir noch, gerade was die Krankenhausplanung des Landes angeht, einiges vor uns. Wir werden unsere konstruktiven Vorschläge dazu machen. In diesem Fall freuen wir uns auf die gemeinsame Debatte über das Wohl und Wehe der Facharztquote im zuständigen Gesundheitsausschuss und würden einer solchen Ausschussüberweisung zustimmen. Vielen Dank. (Beifall CDU, FDP)

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