Ralf Plötner
Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Krankenhausgesetzes
Vielen Dank für die Anfrage, Herr Kollege Zippel. Herr Hartung hat das vorhin, denke ich, sehr ausdrücklich geschildert, wie dankbar die Ärzteschaft ist, dass es knallharte gesetzliche Grundlagen bzw. Verordnungsgrundlagen gibt, Mindeststandards abzusichern, damit man mit seinen Kolleginnen und Kollegen gute medizinische Versorgung leisten kann. Sie sind dementsprechend dankbar für diese Regelung gewesen. Deswegen ist es grundsätzlich zu begrüßen. Ich sage mal auch im Kontext – das hatte ich auch noch auf dem Tableau – des Krankenhausstandorts Schleiz: Irgendwie müssen Sie sich jetzt auch schon mal im Klaren sein, entweder ist es ein zahnloser Tiger, wie Sie hier behauptet hatten, der überhaupt keine Wirkung entfaltet, oder aber er führt dazu, dass kleine Kliniken geschlossen werden müssen, weil die Quote nicht erfüllt werden kann. Da müssten Sie sich auch mal einig werden, was Sie denn nun an dieser Quote hier konkret kritisieren.
(Beifall DIE LINKE)
(Zwischenruf Abg. Zippel, CDU: Die Bürokra-
tie macht die Branche kaputt!) Ich werde eben auch den Verdacht nicht los – und das müssen Sie mir auch zugestehen –, dass der heutige Antrag auf Drängen Ihrer designierten Landesvorsitzenden zustande gekommen ist, um die Verantwortung für die Probleme an den Krankenhausstandorten Schleiz und Greiz auf das Land abzuwälzen.
(Beifall DIE LINKE, SPD)
