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Stephan Tiesler

CDU 16.07.2020 Sitzungen 7/20

Fragestunde

In Vertretung für Herrn Zippel würde ich die Frage gern vortragen. Folgen der Verordnung über erforderliche Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 für Menschen mit Behinderungen Die Corona-Pandemie und das Krisenmanagement wie auch die Verordnungen der Landesregierung offenbarten, dass die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in Krisenzeiten noch immer hinter den Ansprüchen liegt, die beispielsweise in der UN-Behindertenrechtskonvention verbindlich formuliert wurden. Aus Sicht zahlreicher Menschen mit Behinderungen bewirkten die Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus Freiheitseinschränkungen, die sie überproportional oft und hart trafen. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Einschränkungen bewirkt die aktuelle Thüringer Verordnung zur Neuordnung der erforderlichen Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 sowie zur Verbesserung der infektionsschutzrechtlichen Handlungsmöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen in Einrichtungen, Werkstätten, besonderen Wohnformen oder anderer Betreuung? 2. Aufgrund welcher wissenschaftlichen Erkenntnisse unterschied die Landesregierung in den Verordnungen über erforderliche Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARSCoV-2 zwischen Menschen ohne Behinderung und Menschen mit Behinderungen in Einrichtungen, Werkstätten, besonderen Wohnformen oder anderer Betreuung? 3. Welche Perspektive bietet die Landesregierung Menschen mit Behinderungen in Einrichtungen, Werkstätten, besonderen Wohnformen oder anderer Betreuung, wieder so gleichberechtigt am Alltagsleben teilzunehmen, wie dies vor der CoronaPandemie möglich war? 4. Hat die Landesregierung Kenntnis von Suiziden in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen bzw. von ihnen betreuten Menschen mit Behinderungen seit Beginn der coronabedingten Einschränkungen?

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