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Dirk Bergner

FDP 16.07.2020 Sitzungen 7/20

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Architektenund Ingenieurkammergesetzes

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, auch wenn die Redezeit, die hier vorn steht, noch nicht für mich gelten könnte, eine Bemerkung zum Thema „keine Aussprache“. Das kann man ausmachen, aber dann muss man es auch so kommunizieren, dass es überall ankommt, meine Damen und Herren. Aber es hat mich auch die Rede des Kollegen Rudy doch etwas provoziert, um drei Zeilen mehr zu sagen als ich mir vorgenommen habe. Herr Kollege Rudy, Sie haben, wenn ich Sie gerade richtig verstanden habe – das ist manchmal akustisch nicht immer so ganz einfach –, gesagt, die Kammern machen den Leuten das Leben schwer und greifen ihnen in die Taschen. (Zwischenruf Abg. Rudy, AfD: Die Kammern? Habe ich nicht!) Haben Sie das nicht so gesagt? Denn das wäre dann schon sehr heftig. Ich finde, die Kammern machen nämlich eine sehr gute Arbeit, die manchmal sicherlich auch noch besser sein kann, und wir sollten sie als Interessenvertretung des Berufsstands auch wertschätzen. (Beifall FDP) Der zweite Punkt, der mir aufgefallen ist und den wir offensichtlich wirklich nicht gleichermaßen sehen: Es ist gut, dass wir eine Europäische Union haben, und es ist gut, dass wir eine Europäische Union haben, (Beifall CDU, SPD, FDP) die auch grenzüberschreitende Arbeit möglich macht und damit natürlich auch regelt. Ich bin in einer Gegend zu Hause, die ist gerade mal 60 Kilometer von der tschechischen Grenze entfernt, andere Kollegen sind im Südwesten Deutschlands, nahe der französischen Grenze zu Hause usw. usf. Es ist ja vernünftig, wenn wir Regeln finden, die dafür sorgen, dass etwa der Ingenieur aus Schleiz mühelos eben auch in Karlsbad arbeiten kann oder der Ingenieur aus Baden mühelos in Straßburg arbeiten kann, und deswegen ist es auch vernünftig, entsprechende Regeln zu finden. Das will ich an dieser Stelle auch klar und deutlich sagen. (Beifall FDP) In der 13. Plenarsitzung im Mai wurde der hier vorliegende Gesetzentwurf zum ersten Mal beraten, seinerzeit aus unserer Sicht mit heißer Feder geschrieben und kurzfristig auf die Tagesordnung gesetzt. Ich habe in der ersten Beratung schon die Kurzfristigkeit bemängelt und möchte dies heute noch mal wiederholen: Vor allem bei Gesetzentwürfen, die Europäische Richtlinien in eine Landesgesetzgebung überführen sollen, sollte es doch möglich sein, meine Damen und Herren, Fristen nicht auszureizen. Das wäre sicher im Interesse aller im Parlamentsbetrieb Tätigen und Beteiligten, insbesondere auch der Landtagsverwaltung. Sei es drum: Im Ausschuss AfILF wurde der Entwurf hinreichend diskutiert, auch wenn wir uns eine Beteiligung des Justizausschusses gewünscht hätten. Die betroffenen Akteure, nämlich Architektenund Ingenieurkammer, stimmen dem Gesetz im Wesentlichen zu, das ging auch aus den Antworten im Anhörungsverfahren hervor. Der Ausschuss hat – das haben wir vorhin gehört – die Annahme empfohlen und dem werden wir auch folgen. Aber, Kollege Liebscher, eine Bemerkung erlauben Sie mir noch: Es war schon etwas zum Schmunzeln, als Sie gesagt haben, weil es schnell gehen musste, haben Sie es als Fraktionen eingereicht. Das ist kein gutes Zeugnis für die von Ihnen getragene Regierung. Ich danke Ihnen. (Beifall SPD, FDP)

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