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Thomas Hartung

SPD 16.07.2020 Sitzungen 7/20

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Krankenhausgesetzes

Frau Präsidentin, dass es nur 30 Sekunden sind, erspart dem Herrn Zippel und dem Herrn Montag, dass ich tatsächlich über Greiz und Schleiz mal ein bisschen genauer rede und die Dinge beim Namen nenne, gerade von Frau Schweinsburg. Ich bin hier noch mal vorgekommen, weil es heißt, die Verordnung würde nur mit Ausnahmeregeln funktionieren. Das stimmt nicht. Es sind genau 14 oder 16 Anträge gewesen, die im vergangenen Jahr eingegangen waren, das ist gerade mal so in jedem dritten Krankenhaus theoretisch ein Antrag für eine Fachabteilung. Nicht für das ganze Krankenhaus, für eine Fachabteilung. Das ist deutlich weniger als „funktioniert nur so“. Und wenn wir uns genau anschauen, welche Fachabteilungen es betrifft – es sind genau die Fachabteilungen, die ich vorhin genannt habe,

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