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Madeleine Henfling

GRÜNE 16.07.2020 Sitzungen 7/20

Thüringer Gesetz zu dem Staatsvertrag zur Modernisierung der Medienordnung in Deutschland

Meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrte Präsidentin, die Landesregierung hat am 14. Januar 2020 dem Medienstaatsvertrag zugestimmt und wir haben das übrigens auch schon im Ausschuss beraten. Ich glaube, wenn ich mir das Protokoll ansehe, hätte die AfD genau das, was sie gerade eingefordert hat, an dieser Stelle tun können, nämlich darüber diskutieren. Die Nachfragen gab es dort und es gab dort auch eine Klärung. Ich glaube, jetzt so zu tun, als hätten Sie nicht die Chance dazu gehabt, darüber zu sprechen, das ist tatsächlich mal wieder die übliche Leier, die wir von Ihnen hören. Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Minister hat es schon angesprochen: Wir bewegen uns mal wieder im Bereich der Staatsverträge, und Staatsverträge sind immer schwierig, weil wir sozusagen nur zu einem Kompromisspapier diskutieren. Wenn sich 16 Länder einigen müssen, dann kann man eben nicht zu 100 Prozent alle Forderungen, die man als wichtig erachtet, in der Tiefe tatsächlich durchsetzen und muss zu einem Kompromiss finden, und genau das liegt uns hier vor. Zunächst muss aber erst mal gesagt werden, dass dieser Medienstaatsvertrag, der den Rundfunkstaatsvertrag ablöst, tatsächlich sinnvoll ist und uns in die Digitalisierung auch in der Medienwelt leitet. Insbesondere die Regulierungsfragen der Medienlandschaft bedürfen einer größeren Transparenz und das stellt aus meiner Perspektive dieser Medienstaatsvertrag auch tatsächlich her. Die AfD hat ihren Redebeitrag mal wieder genutzt, um gegen den Öffentlich-Rechtlichen zu schießen, auch das ist irgendwie nicht überraschend. Von daher will ich darauf gar nicht weiter eingehen. Eines sei nur gesagt: Freiheit – auch im Medienbereich – gibt es nur mit Regeln, denn die Freiheit wird dadurch hergestellt, dass wir definieren, welche Werte wir haben, und das gilt natürlich auch hier in diesem Bereich. Sie wollen anscheinend einen regelungsfreien Bereich und ich glaube, das passt sehr gut in Ihre permanente Leier davon, dass Sie quasi immer überall alles sagen wollen. Aber dafür gibt es eben in einem Staat Regeln, dass bestimmte Dinge eben nicht gesagt werden können, weil sie die Menschenwürde anderer verletzen. Und das gilt eben auch hier und deswegen ist es wichtig. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Außerdem sind in diesem Regelungswerk Jugendschutzregeln eingesponnen. Ich glaube, dass niemand hier in diesem Raum tatsächlich möchte, dass wir bestimmte Plattformen nicht entsprechend regulieren, um Kinder und Jugendliche vor bestimmten Inhalten zu schützen, das halte ich … (Zwischenruf Abg. Gröning, AfD: Indyme- dia.org!) Ja, das ist witzig, dass Sie das anbringen. Herr Cotta saß ja auch in der TLM-Versammlung diese Woche, und ich glaube, die Ansprache durch das Präsidium der TLM bei der Frage, was Inhalte angeht, die im Netz nichts zu suchen haben, ging an die AfD und nicht an irgendwelche anderen Parteien. Also vielleicht sollten Sie anfangen, sich da an Ihre eigene Nase zu fassen. (Unruhe AfD) (Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Sie müssten mal das Gesetz lesen!) Das hat nichts mit dem Gesetz zu tun, aber die AfD tut ja immer so, als wäre sie diejenige, die keine Regeln im Netz überschreitet. Ich würde sagen, wenn man genau hinschaut, ist es vor allem die AfD, die dort die Regeln überschreitet. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich teile die Auffassung des Ministers, dass die Auffindbarkeit im Netz bei der Frage der privilegierten Auffindbarkeit durchaus eine kritische und schwierige Regelung ist. Auch da hätte ich mir etwas anderes gewünscht. Ich glaube, da werden wir sicherlich auch in den nächsten Jahren noch nachsteuern müssen. Die gleiche Kritik teile ich eben auch bei der Frage der Medienintermediären, Social Bots, was die diskriminierungsfreie Auffindbarkeit angeht. Da werden wir sehen, wie die Kontrollen und die Umsetzung tatsächlich funktionieren werden. Ich bin auch der festen Überzeugung, dass wir an dieser Stelle definitiv nachsteuern müssen. Ich finde aber durchaus begrüßenswert, dass wir bestimmte Plattformen jetzt eben auch mit einbeziehen und dass dort auch die Regeln transparent in diesem Staatsvertrag auftauchen und für alle klar ist, auf welcher Basis sie sich bewegen, was ist, wenn es um Werbung geht, wenn es um die Frage geht, wie tatsächlich Werbung geschaltet werden darf. Es ist, glaube ich, sehr wichtig, dass das hier drinsteht. Die Bußgelder sind auch deutlich geregelt, also auch für jeden auffindbar. Es gibt unter anderem auch Beschwerdemanagement, auch das ist wichtig. Die Umsetzung der AVMD-Richtlinie soll große Anbieter fernsehähnlicher Telemedien verpflichten, in ihrem Angebotskatalog mindestens 30 Prozent europäische Produktionen vorzuhalten. Auch diese Quotenregelung ist, glaube ich, eine wichtige Regelung, die dort eingeführt wurde. Im Großen und Ganzen lässt sich sagen, der Medienstaatsvertrag ist ein erster Schritt in die richtige Richtung, die Digitalisierung in diesem Bereich abzubilden. Er hat hier und da Dinge, die uns sicherlich in den nächsten Monaten und Jahren noch weiter begleiten müssen und auch werden. Ich glaube, dass es nicht so einfach ist, die unterschiedlichen Bereiche so zu regulieren, dass es am Ende für alle wirklich gut ist. Deswegen werden wir da nachsteuern müssen. Aber ich denke, dass wir da auf einem guten Weg sind und dass das ein guter erster Aufschlag ist. Wir werden sehen, wohin sich das entwickelt. Vielen herzlichen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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