Denny Möller
Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Inklusion und Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen – Verbesserung der Barrierefreiheit und Stärkung des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste und Zuhörerinnen und Zuhörer am Livestream, Ziel meiner Fraktion ist es, uns verantwortlich darum zu kümmern, dass alle Menschen, die in dieser Gesellschaft leben, ein gleichberechtigtes und lebenswertes Leben führen. Dafür steht die Sozialdemokratie. Soziale Teilhabe ist deswegen ein nicht zu unterschätzender Baustein für ein gutes Zusammenleben und ein gutes Miteinander. Wir müssen uns deswegen genau für diejenigen einsetzen, die besondere Unterstützung oder Hilfe brauchen, die keine laute Lobby haben, den Blick auf alle richten, nicht nur auf wenige. Die UN-Behindertenrechtskonvention muss in vollem Umfang umgesetzt werden. Das steht überhaupt nicht zur Debatte. Eine inklusive Gesellschaft ist das Ziel, aber noch nicht die Wirklichkeit. Das hat auch das Treffen des Außerparlamentarischen Bündnisses zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention letzte Woche hier in diesem Hohen Hause gezeigt. Es hapert noch an vielerlei Stellen. Deshalb fordern wir unter anderem inklusive Bildungsangebote mit zugleich individueller Förderung, die konsequente Öffnung des Arbeitsmarkts für Menschen mit Behinderungen oder auch alternative Wohnkonzepte und das Angebot von Veröffentlichungen in sogenannter Leichter Sprache. Dass wir als Sozialdemokratinnen Teilhabe ernst nehmen, zeigt sich zum Beispiel an der weitgehenden Abschaffung der Wahlrechtsausschlüsse von Menschen mit Behinderungen. Ich erinnere Sie daran: Das konnten wir im Februar dieses Jahres zumindest schon für die Kommunalwahlen erreichen. Und ich erinnere Sie auch daran: Gegen die Stimmen von AfD und CDU. Damit komme ich zu Ihrem Antrag, liebe Kollegen der CDU-Fraktion, der dem Grunde nach eine begrüßenswerte Initiative ist, da er zum Beispiel auch einer sich digitalisierenden Welt mit dem Stichwort „Beratung zur Internetgestaltung“ und anderen Dingen und der Verantwortung aller politischen Ebenen von der Kommune bis zum Land Rechnung trägt. Aber – und Sie können es sich wohl kaum anders denken, es gibt ein Aber – zur Debatte stehen mehrere Fragen, die im Gesetzentwurf der CDU-Fraktion – wie gerade schon gehört – zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Inklusion und Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen – Verbesserung der Barrierefreiheit und Stärkung des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen verbunden sind. Sie verlangen in Ihrem Antrag unter anderem zwei Dinge, die wir diskutieren müssen: Die Besoldung des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen anzuheben und eine Landesfachstelle für Barrierefreiheit einzurichten. In der Tat, der Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen hat eine Reihe von Aufgaben. Ich persönlich bin ihm sehr dankbar für seine Arbeit.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Allerdings fühlt sich diese Forderung einer höheren Eingruppierung seitens der CDU-Fraktion doch recht symbolhaft an, denn wir haben auch eine Verantwortung, die die Sicherheit aller Bürgerinnen und Bürger im Freistaat betrifft, nämlich eine Verantwortung bezüglich der finanziellen Ausgaben dieses Landes. Wir befinden uns immer noch inmitten einer Pandemie, von der wir Anfang dieses Jahres nichts ahnten. Die finanziellen Rücklagen des Landes sind durch die Pandemie aufgebraucht. Eine höhere Eingruppierung ist zwar für den Haushalt 2020 berücksichtigt, anders als von Ihnen in dem Gesetzentwurf behauptet, für das Jahr 2021 aber noch nicht. Die finanziellen, wirtschaftlichen und sozialen Herausforderungen für das Land sind groß. Wenn wir ehrlich sind, dann gehört zum EhrlichSein auch dazu, dass eine A16-Stelle keine finanziell schlechte Stellung beinhaltet
(Unruhe CDU)
und eine Haushaltsentscheidung in der jetzigen Situation vorwegzunehmen, ist einfach schwierig. Ich bin skeptisch, ob die Debatte um die Eingruppierung Einzelner der Lobby für die nahezu 400.000 Menschen mit Behinderungen in Thüringen zuträglich ist. Das müssen wir ausführlich im Ausschuss diskutieren – fachlich diskutieren, liebe Kolleginnen und Kollegen. Hinsichtlich einer Landesfachstelle müssen wir prüfen, wie deren Ausgestaltung genau aussieht. Das heißt, wir müssen uns konkret darüber verständigen, welche Strukturen es braucht, ob die Einrichtung einer solchen Struktur vor dem Hintergrund der novellierten Stellung des Landesbeauftragten rechtskonform ist und inwieweit die Schaffung einer solchen Stelle, sicherlich verbunden mit der Schaffung weiterer Personalstellen, im Kontext der Haushaltslage möglich ist. Es ist auch unser Ziel, die Strukturen einer alle Lebens- und Arbeitsbereiche umfassenden inklusiven Gesellschaft auszubauen. Deshalb freue ich mich, die bestehenden Fragen in den Ausschüssen und mit den Fachleuten zu diskutieren und den Gesetzentwurf zu prüfen. Ich beantrage für meine Fraktion die Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung als federführend und mitberatend an den Haushaltsund Finanzausschuss. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
