Babette Pfefferlein
Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Krankenhausgesetzes
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Gäste, was für Emotionen wieder bei Krankenhäusern! Das finde ich gut, mache ich gern, diskutiere ich gern. Liebe CDU, lieber Herr Zippel, ich weiß ja, dass Sie die Facharztquote von Anfang an nicht gut fanden, dass diese für Sie ein Dorn im Auge war. Ich kann mir gut vorstellen, so ein Dorn stört, schmerzt und drückt, aber er schränkt auch den Blick auf das Wesentliche ein – das muss ich auch sagen.
(Unruhe CDU)
Ja, das ist so.
(Zwischenruf Abg. Müller, DIE LINKE: Ja,
manchmal wird man sogar blind dadurch!) Rot-Rot-Grün hat die von Ihnen hier so angeprangerte Facharztquote in der vergangenen Wahlperiode eingeführt, um die Qualität in Klinikbehandlungen sicherzustellen. Das heißt – das wurde hier schon gesagt –, in den Thüringer Krankenhäusern sollen die Fachabteilungen mit mindestens 5,5 Arztstellen ausgestattet sein, mindestens drei davon sollen Fachärztinnen und Fachärzte sein. Das hat sich niemand ausgedacht, um den Krankenhausverwaltungen die Arbeit besonders schwer zu machen, sondern damit in den Krankenhäusern für die notwendigen Behandlungen genügend Ärztinnen und Ärzte zur Verfügung stehen. Ausnahmen wurden diskutiert, das haben wir auch in großen Runden gemacht. Wir können das gern noch mal im Ausschuss aufrufen. Ich gebe Ihnen wirklich recht, es muss noch besser kontrolliert werden. Aber wir halten daran fest; von der Facharztquote gehen wir auch nicht ab. Wir reden hier also von Qualität, wir reden hier über Qualitätsstandards in unseren Thüringer Krankenhäusern. Zur Orientierung und für die Gewissheit, dass die Versorgung in allen Thüringer Krankenhäusern aneinander messbar ist, braucht es nun einmal Qualitätsstandards und vergleichbare Kriterien. Denn die Sicherheit der Patientinnen und Patienten ist das oberste Gut. Es muss gewährleistet sein, dass in jedem Thüringer Krankenhaus auf jeder Station rund um die Uhr die Sicherheit und eine gute Behandlung an erster Stelle stehen. Dafür haben wir in den vergangenen Jahren viel getan, damit in den Fachabteilungen der Thüringer Krankenhäuser die gute Versorgung jederzeit gewährleistet wird. Dazu gehört für uns auch die Facharztquote, denn wir brauchen verlässliche und klare Rahmenbedingungen, damit die stationäre Versorgung auch in Zukunft gewährleistet werden kann. Qualität und die Bedarfsorientierung sind für Bündnis 90/Die Grünen wichtige Eckpunkte einer nachhaltigen Krankenhauspolitik. Wir wollen die bestmögliche und bedarfsgerechte Versorgung aller Patientinnen und Patienten, egal ob die Behandlung bei einem großen Maximalversorger stattfindet oder in einem der kleineren Häuser. Für uns sind solche Vorgaben zur Qualität nicht zuletzt Verbraucherinnenschutz. Wir finden solche Maßnahmen wichtig, aber grüne Gesundheitspolitik denkt noch einen Schritt weiter, denn zu einer guten Gesundheitsversorgung gehören auch die Gesundheitsförderung, die Prävention und die Verzahnung zwischen ambulanter und stationärer Versorgung. Herr Montag hat das auch vorhin gesagt, dass wir da noch ein Stück weit entfernt sind. Aber dabei stoßen neue Ideen und Konzepte eben auch immer wieder an die bestehenden Grenzen und Defizite unseres Gesundheitswesens. Die Zuständigkeiten für die Organisation der Versorgung sind zersplittert. Für die Planung der stationären Versorgung sind die Länder zuständig, für die Verteilung der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte die Krankenkassen und die Kassenärztlichen Vereinigungen. Investitionen in ambulante und stationäre Einrichtungen werden nicht miteinander koordiniert. Es gibt unnötige Reglementierungen für Krankenhäuser, die ambulante Behandlungen anbieten wollen, für Kommunen, die medizinische Versorgungszentren gründen wollen, für qualifizierte Pflegekräfte oder Therapeutinnen und Therapeuten, die eigenständig Leistungen erbringen wollen. Die ambulante Versorgung kann bislang selten auf kooperative Angebote zurückgreifen. Zu oft noch fehlt der Blick über den Tellerrand hinaus im Interesse der Patientinnen und Patienten. Vor allem dünn besiedelte ländliche Räume und sozial benachteiligte Regionen und Städte machen uns Sorge. Der demografische Wandel stellt die Versorgung vor neue Herausforderungen. Der Versorgungsbedarf in unserer Gesellschaft verändert sich rasant. Was in urbanen Regionen mit vielen jungen Familien sinnvoll erscheint, ist in dünn besiedelten Räumen mit vielen älteren Menschen nicht geeignet. Deshalb müssen wir dringend mehr Möglichkeiten schaffen, die Gesundheitsversorgung zu verbessern. Dazu gehört auch, dass nicht in jedem Krankenhaus für alles eine Fachabteilung da sein muss. Aber es muss überall eine abgestimmte und bedarfsgerechte Versorgung geben. Der Weg zu einer solchen optimalen Versorgung ist lang und bedarf der Abstimmung aller Beteiligten. Strukturveränderungen sind schwer – das habe ich selbst oft genug erlebt –, deshalb sind auch die Gespräche vor Ort wichtig, die Menschen von Anfang an mitzunehmen, was mit den Häusern vor Ort passiert. Deshalb müssen wir uns das Thema mit einer bestmöglichen medizinischen Versorgung wohl noch mal in Ruhe anschauen. Eine nochmalige Diskussion über die Facharztquote bzw. die dritte Änderung des Krankenhausgesetzes wegen eines Halbsatzes gehört sicherlich nicht dazu. Wir sollten doch alle das Gleiche wollen: die bestmögliche, qualitativ hochwertige Krankenhausversorgung der Bevölkerung für alle Thüringerinnen und Thüringer sicherzustellen. Liebe CDU, nehmen Sie den Dorn aus dem Auge und lassen Sie uns gemeinsam über wirkliche weitere Verbesserungen der Gesundheitsversorgung in Thüringen reden. Herzlichen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
