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Thomas Hartung

SPD 16.07.2020 Sitzungen 7/20

Thüringer Gesetz zu dem Staatsvertrag zur Modernisierung der Medienordnung in Deutschland

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, der Rundfunkstaatsvertrag von 1991 passt nicht in die Zeit. Das wird bereits beim Blick auf § 2 deutlich, wo noch ganz klassisch vom Rundfunk als Informations- und Kommunikationsdienst unter Benutzung – ich zitiere – „elektromagnetischer Schwingungen“ gesprochen wird. Das ist nicht mehr wirklich das, was wir heute als Medienvielfalt ansehen. Das, was da beschrieben ist, ist, glaube ich, von dem heute konsumierten Angebot nur noch ein kleiner Bestandteil. Was haben die Länder gemacht? Sie haben sich auf den Weg gemacht, diesen Rundfunkstaatsvertrag in die neue Zeit zu bringen. Hauptanliegen ist zum einen die Umsetzung der EU-Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste. Diese war 2018 novelliert worden und ist bis zum September 2020 in nationales Recht umzusetzen. Das schaffen wir wahrscheinlich gerade noch so. Zweitens muss man die neuen Medien so weit regulieren, dass Vielfaltsicherung, Qualitätssicherung und Missbrauchsprävention auch hier gesetzlich normiert werden. Neben den klassischen Rundfunkangeboten … (Unruhe AfD) Na, Sie sind es doch, die hier sogar der FDP, der armen Frau Baum verbieten möchten, „Disney“ zu schauen. Das haben Sie doch gerade eben gesagt. Um jetzt mal wieder zum Ernst zu kommen und nicht zu diesen Pappnasen: Neben den klassischen Rundfunkangeboten müssen wir uns also auch Medienplattformen wie MagentaTV, Benutzeroberflächen, Medienintermediären widmen, zum Beispiel in Suchmaschinen. Wir müssen VideosharingDienste wie YouTube unter die Lupe nehmen und den Bestimmungen des Rundfunkstaatsvertrags unterordnen. Die Anbieter dieser Dienste haben im Laufe der Zeit immer mehr die Funktion von Gatekeepern übernommen und sind dabei nicht automatisch (Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Wie in China!) der entsprechenden Meinungsvielfalt und den entsprechenden Diskriminierungsverboten verpflichtet. (Unruhe AfD) Wir sehen es immer mehr … Frau Präsidentin, könnten Sie mal ein bisschen für Ruhe im Haus sorgen? Das ist Gepöbel, das sind nicht nur Zwischenrufe. Das Grundrauschen ist schon ein bisschen mehr als ein Zwischenruf. (Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Nein!) Doch, Herr Möller, doch! Jedenfalls fühlen sich Anbieter wie Google, Facebook, Twitter, YouTube und Ähnliche nur marginal den Grundprinzipien der Vielfalt und der Transparenz verpflichtet. Der Einsatz manipulativer Social Bots ist dabei genauso bedenkens- und überdenkenswert (Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Verschwö- rungstheorien!) wie andere Dinge dieser Anbieter. Transparenzgebot und Diskriminierungsverbot müssen auch für diese Anbieter gelten. Deswegen ist die Reformierung des Medienstaatsvertrags wichtig. Deswegen müssen wir regulieren, dass zum Beispiel die Intermediären ihre verwendeten Präsentationsalgorithmen nicht dazu nutzen, bestimmte Inhalte zu blockieren, andere Inhalte hervorzuheben und dadurch selbst den Zugang zu Medieninhalten zu manipulieren. Für diese klaren Regeln, für diese Kontrollen ist es wichtig, dass wir diesen Staatsvertrag ratifizieren. Ich bitte daher um Zustimmung. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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