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Lutz Liebscher

SPD 16.07.2020 Sitzungen 7/20

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Architektenund Ingenieurkammergesetzes

Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauer auf der Tribüne und am Livestream, am 6. Mai dieses Jahres haben die Fraktionen Die Linke, SPD und Bündnis 90/Die Grünen das Zweite Gesetz zur Änderung des Thüringer Architekten- und Ingenieurkammergesetzes auf den Weg gebracht. (Beifall SPD) Wir haben es dann am 14. Mai – da kann man schon mal klopfen – hier im Plenum beraten und dann an den fachlich zuständigen Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten überwiesen. Mit dem Gesetz sollen für die Berufe des Ingenieurs, des Beratenden Ingenieurs, des Architekten, des Innenarchitekten, des Landschaftsarchitekten und des Stadtplaners erstens einheitliche Regelungen für die grenzüberschreitende Erbringung von Dienstleistungen sowie ein stärkerer Automatismus bei der Anerkennung von Berufsqualifikationen erreicht werden. Zweitens sollen Kriterien für eine im Voraus vorzunehmende und zu begründende Verhältnismäßigkeitsprüfung von nationalen Anforderungen an diese reglementierten Berufe bzw. an Berufe, deren Tätigkeiten gesetzlich beschränkt sind, geschaffen und Informations- und Transparenzpflichten begründet werden. Weiterhin sollen drittens die Satzungen der Kammern bei Änderungen durch eine Aufsichtsbehörde geprüft werden. Diese Änderungen ergeben sich aus den Bestimmungen der Richtlinie 2005/36/EG in der Fassung der Richtlinie 2013/55/EU sowie aus Artikel 56 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union. Aufgrund der Dringlichkeit haben wir uns dazu entschlossen, diesen Entwurf als Fraktionen in den Landtag einzubringen. Die entsprechende Anhörung hat erbracht, dass die beiden Kammern zwar den zusätzlichen Aufwand beklagen, aber die Anpassung nicht ablehnen, weil sie die Notwendigkeit zur Anpassung einsehen. Auch das Online-Diskussionsforum hat hier keinerlei zusätzlichen Änderungsbedarf erbracht, weil es keinen einzigen Beitrag zu dieser Frage gab und weil wir auch im Ausschuss ergebnisorientiert damit umgegangen sind, sodass es sogar den Vorschlag gibt, das heute hier ohne Aussprache zu beschließen. (Beifall SPD) Ich gehe davon aus, dass wir hier heute kein Politikum auf den Weg bringen. Vielmehr wird die Gesetzesinitiative wohl lediglich eine Randnotiz bleiben, allerdings eine notwendige. In diesem Sinne bitte ich Sie um Zustimmung zur Beschlussempfehlung und zum Gesetzentwurf. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD)

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