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Thomas Hartung

SPD 16.07.2020 Sitzungen 7/20

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Krankenhausgesetzes

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, als wir die Grundlage für die Arztquote eingeführt haben, war Heike Taubert Sozialministerin und Christian Gumprecht von der CDU mein Partner in der Regierungskoalition. Wir hatten ein sehr klares Ziel. Das Ziel kann ich mit einer Anekdote untermalen, die mir damals passiert ist. Wir sind im Land sehr viel unterwegs gewesen, um mit den Krankenhausleitern, mit leitenden Angestellten, mit Ärzten usw. zu reden. Da war ich bei einer Veranstaltung in Südthüringen mit ungefähr zehn Leuten, wo wir über diese Qualitätsvorgaben geredet haben. Nach einer kurzen Begrüßung wurde ich von einer Geschäftsführerin eines Krankenhauses angebrüllt, die mir sagte, was wir uns als Politiker überhaupt einbilden würden, sie könne jede Fachabteilung in ihrem Haus mit zwei Ärzten problemlos führen – mit zwei Ärzten! –, wenn einer im Urlaub sei, kaufe sie sich eine Honorarkraft ein. – Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich hatte da schon zur Antwort angesetzt, da kam ein anderer Geschäftsführer, wollte vermitteln und sagte, nein, nein, die Kollegin übertreibe jetzt, zwei seien zu wenig, aber mit dreien gehe es ganz problemlos. – Da habe ich gesagt: Rechnen Sie doch mal durch. Das mag bei den kleinen Fachabteilungen wie zum Beispiel Radiologie so sein, aber bei jeder 24/7-Abteilung, bei jeder Abteilung, wo rund um die Uhr ein Arzt präsent sein muss, braucht man 5,5 Ärzte, allein um es rein theoretisch nach Arbeitszeitgesetz abzudecken. Das war der Hintergrund dieser 5,5-Ärzte-Quote. Das Arbeitszeitgesetz – übrigens ein Bundesgesetz – gilt überall. Für eine Abteilung, in der rund um die Uhr einer da sein muss, brauchen Sie mindestens 5,5 Ärzte, um das Arbeitszeitgesetz einzuhalten. Was passiert, wenn man meint, man kann so eine Abteilung mit zwei oder drei Ärzten führen? Das habe ich selbst erlebt, es ist noch nicht so lange her. Ich habe bei einem großen europäischen Krankenhauskonzern gearbeitet und habe jeden zweiten Tag Dienst gehabt. Das hieß damals noch: Nachtdienst, 24 Stunden, und danach eine normale Schicht dran, also 32, 34, 36 Stunden am Stück, nach Hause, essen, schlafen, wieder zur Arbeit und das eineinhalb Jahre lang. Wenn ich mal weniger als 500 Stunden im Monat in der Klinik verbracht habe, dann hatte ich wahrscheinlich Urlaub. Ich kann das auch nachweisen, ich habe die ganzen Dienstpläne noch. Das war damals Realität. Die Diskussion, mit zwei Ärzten eine Fachabteilung, jede Fachabteilung im Haus zu führen, ist gerade mal sechs Jahre her. Das ist nicht irgendwann in der Vergangenheit, Generationen früher gewesen. Das ist gerade mal sechs Jahre her! Hier in Thüringen! Das war damals schon illegal. Auch meine Arbeitszeiten waren damals schon illegal. Das Problem ist, damals gab es kein Ministerium, zu dem man Arztzahlen melden musste, um nachzuweisen, kann ich das Arbeitszeitgesetz einhalten, oder darauf aufmerksam zu machen, ich kann es nicht. Deswegen: Allein die Tatsache, dass man diese Quoten, diese Zahlen in solchen Bereichen, in denen ich 24 Stunden am Tag einen Arzt vorhalten muss, nachweisen muss, ist ein Gewinn an Lebensqualität für die jungen Kollegen. (Beifall SPD) Wenn ich den jungen Leuten von heute die Geschichten aus meiner beruflichen Anfangsphase erzähle, schauen die mich ungläubig an. Die sind jetzt teilweise so viele in den Abteilungen, dass sie sich den Dienst zum Beispiel an Feiertagen wie Heiligabend, Weihnachten und Ähnlichem in zwei oder drei Schichten aufteilen, damit sie alle noch was von ihrer Familie haben. Das ist Lebensqualität. Von der hätte ich damals nur träumen können. (Beifall SPD) Jetzt komme ich noch mal zur berechtigten Kritik. „Berechtigt“ sage ich gleich im Voraus, denn zwei Dinge sind notwendig. Erstens: Ich darf nicht alle Fachabteilungen über einen Kamm scheren. Für Abteilungen, wo 24/7 vorgeschrieben ist, kann ich die 5,5 Ärzte vorschreiben, denn die brauche ich tatsächlich, um das Arbeitszeitgesetz einzuhalten. All die Abteilungen wie – ich sage jetzt mal – die HNO-Abteilung, wo der Arzt spätestens 20.00 Uhr nicht mehr in die Klinik kommt, weil es solche Notfälle einfach nicht gibt, die Hautärzte, die brauchen das nicht, weil sie keine 24-Stunden-Bereitschaft in der Klinik verbringen, die brauchen keine 5,5 Ärzte, die brauchen viel weniger. Wenn wir uns die Ausnahmeanträge anschauen, die Anträge, die Quote unterschreiten zu können, sind das fast ausschließlich diese Fachrichtungen, die einfach weder vom Arbeitsaufwand noch von der wirtschaftlichen Performance diese 5,5 Ärzte darstellen können. Das ist ja das Problem. Deswegen muss die Forderung nicht sein, weg mit der Quote – die ist nämlich nicht verkehrt –, sondern angepasste Quote, so wie wir sie brauchen, (Beifall SPD) so wie wir sie in den Kliniken, in den einzelnen Fachabteilungen tatsächlich leistungsbezogen, auch einkommensbezogen darstellen können. Das ist notwendig. Wir brauchen eine angepasste Quote je nach Arbeitsaufkommen für jede einzelne Fachabteilung. Die zweite berechtigte Kritik ist: Das muss auch kontrolliert werden. Da muss im Zweifelsfall auch mal einer auf der Matte stehen und schauen, wo denn die Ärzte sind, wer heute da ist, wer wann Dienst hat usw. Das ist notwendig. Und solange wir Regeln haben, die nicht kontrolliert werden, sind sie angreifbar, sind sie unterlaufbar. Das ist völlig richtig. Das heißt aber nicht, dass die Quote falsch ist, sondern die Umsetzung ist fehlerhaft. Nun kommen wir dazu, was ich mir zum Beispiel wünschen würde. Wir haben einen allgemeinen Teil in den Qualitätsrichtlinien, wir haben drei Kapitel für drei Fachrichtungen in den Qualitätsrichtlinien. Ich erwarte eigentlich – und so war es auch ursprünglich mal zugesagt –, dass in einem überschaubaren Zeitraum die übrigen Kapitel für diese Qualitätsrichtlinien geschrieben werden, dass sie die Wirklichkeit in den Krankenhäusern, in den einzelnen Fachabteilungen abbilden und dass dort Quoten zum Beispiel für HNO, für Hautkliniken usw. vorgesehen sind, die tatsächlich Sinn machen. Da bin ich völlig bei Ihnen. Wenn wir darüber reden, da freue ich mich, das ist ein vernünftiger Ansatz. Aber ich warne ausdrücklich davor, aus berechtigter Kritik an der Umsetzung der Regel das Kind mit dem Bade auszuschütten. Das wäre der falsche Weg. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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