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Heike Werner

16.07.2020 Sitzungen 7/20

Fragestunde

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, namens der Landesregierung möchte ich die Mündliche Anfrage wie folgt beantworten: Zu Frage 1: Schließt ein Krankenhaus, welches nach dem 7. Thüringer Krankenhausplan über einen Versorgungsauftrag im Fachgebiet Frauenheilkunde und Geburtshilfe verfügt, die Geburtsstation, so besteht der Versorgungsauftrag für den Bereich der Frauenheilkunde fort. Wird neben der Geburtsstation auch die gynäkologische Station geschlossen, bleibt kein Bereich mehr übrig, der zum Leistungsspektrum des Versorgungsauftrags einer Fachabteilung für Frauenheilkunde und Geburtshilfe gehört, der Versorgungsauftrag wird dann in Gänze nicht erfüllt. Ein Krankenhausträger kann einen Versorgungsauftrag zurückgeben, indem er bei der für die Krankenhausplanung zuständigen Behörde einen Antrag auf Herausnahme der Planbetten bzw. der Fachabteilung aus dem Krankenhausplan stellt. Dies hat der Träger des Kreiskrankenhauses Schleiz mit Antrag vom 5. Juni 2020 im Rahmen der Vorlage eines Gesamtkonzepts zur Fortführung des Standorts getan. Zu Frage 2: Frühgeborene sowie krankgeborene Säuglinge bedürfen einer hoch qualifizierten medizinischen Versorgung und Pflege durch Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin mit dem Schwerpunkt Neonatologie sowie durch speziell ausgebildete Pflegekräfte. Um diese zu gewährleisten, werden in Deutschland, basierend auf einer Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses, an ausgewählten Krankenhäusern sogenannte Perinatalzentren gebildet, in denen spezialisierte Abteilungen wie die Geburtshilfe, die Neugeborenenintensivmedizin, die Kinderchirurgie und die Gynäkologie im selben Gebäude organisatorisch eng zusammenarbeiten, um eine optimale Versorgung von Mutter und Kind bei Früh- bzw. Risikogeburten sicherzustellen. So wurde in Thüringen ein flächendeckendes Netz von insgesamt acht Perinatalzentren und neun perinatalen Schwerpunkten entwickelt. In Geburtskliniken ohne Perinatalzentrum bzw. perinatalen Schwerpunkt sollten nur Schwangere mit einem Entbindungstermin ab der 36. Schwangerschaftswoche ohne zu erwartende schwere Komplikationen ihre Kinder zur Welt bringen. Diese erwartet problemlosen Geburten betreffen rund 90 Prozent der Schwangerschaften. Am Kreiskrankenhaus Schleiz wurde bislang eine solche Geburtsklinik ohne Perinatalzentrum bzw. perinatalen Schwerpunkt betrieben. Die Fragen 3 und 4 möchte ich gern gemeinsam beantworten: Ja, der Krankenhausträger hat Anfang Juni der Planungsbehörde ein Konzept für die künftige Ausrichtung des Kreiskrankenhauses Schleiz vorgelegt. Die geplante Umsetzung dieses Konzepts wird mit der Vorlage von Anträgen zur Anpassung des Planbettenbescheids sowie einem Antrag auf Fördermittel zur Realisierung der geplanten Umstrukturierung ergänzt. Wie ich schon bei der Beantwortung von Frage 1 mitgeteilt habe, sieht dieses Gesamtkonzept auch die Rückgabe des Versorgungsauftrags für Frauenheilkunde und Geburtshilfe und damit die dauerhafte Schließung dieser Abteilung vor. Das Konzept und die dazugehörigen Anträge werden nun geprüft. Wie ich stets betont habe, bin ich für den Erhalt des Kreiskrankenhauses Schleiz, und zwar möglichst unter Beibehalt des bisherigen Versorgungsauftrags. Aber die Entscheidung hierüber liegt nicht allein in der Hand meines Ministeriums. Ein Krankenhausträger kann nicht gegen seinen Willen zur Fortführung eines Versorgungsauftrags verpflichtet werden. Im nun zu prüfenden Gesamtkonzept sind Gründe für die beabsichtigte Schließung aufgeführt. In Gesprächen mit dem Krankenhausträger sowie dem Landkreis Greiz als Mutter der Kreiskrankenhaus Schleiz GmbH mit dem Saale-Orla-Kreis als Heimat des Krankenhauses erörtern wir nun gerade das vorgelegte Konzept und prüfen alle Argumente sorgfältig. Dies braucht Zeit, die wir uns auch nehmen, um im Ergebnis zu erreichen, dass sowohl das Kreiskrankenhaus Schleiz als auch das Kreiskrankenhaus Greiz auf Basis gesunder und wirtschaftlicher Konzepte zukunftsfähige Anbieter im Bereich der teilund vollstationären Gesundheitsversorgung der Bevölkerung der Planungsregion Ostthüringen bleiben. Das Ergebnis und den zeitlichen Ablauf des offenen Diskussionsprozesses kann ich aber hier und heute noch nicht vorhersagen. Danke schön.

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