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Dr. Heesen

16.07.2020 Sitzungen 7/20

Fragestunde

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Hoffmann beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt: Zu den Fragen 1 bis 3: Für das Freibad Hildburghausen wurde bisher keine Förderung beantragt. Grundlage der Förderung wäre das Thüringer Gesetz für kommunale Investitionen zur Förderung der Bildung, Digitalisierung, Kultur, Umwelt sowie der sozialen Infrastruktur vom 14. Juni 2017 gewesen. Weitere Grundlage für eine solche Förderung ist die Richtlinie zur Förderung des Sportstättenbaus und der Sportstättenentwicklungsplanungen. In diesem Rahmen ist ein Fördersatz von bis zu 80 Prozent möglich. Die Stadt Hildburghausen war zunächst Kandidatin für Investitionen in das Freibad. Im November 2019 hat die Stadt Hildburghausen das geplante Badprojekt mit unterschiedlichen Varianten im TMBJS vorgestellt. Mit Schreiben vom 25. Februar 2020 wurde die Stadt Hildburghausen aufgefordert, Antragsunterlagen für die Sanierung des Freibades einzureichen. Vor dem Hintergrund des bereits erwähnten, vom Stadtrat getroffenen Beschlusses, das Freibad vorerst nicht zu sanieren, erwarte ich den Eingang eines solchen Antrags inzwischen nicht mehr. Zu Frage 4: Eine Förderung wäre nach den genannten Vorschriften in Betracht gekommen. Im Rahmen der vorbereitenden Gespräche wurden verschiedene Varianten besprochen. Welche Variante am Ende hätte gefördert werden können, wäre Teil des Antragsverfahrens gewesen. Eine Zusage oder Ähnliches kann es vor Eingang des Antrags nicht geben und hat es nicht gegeben.

Protokoll ↗