Dorothea Marx
b) Weitere Stärkung und Entwicklung der Digitalisierung des Thüringer Schulwesens
Es geht nur darum – nicht dass Sie jetzt denken, was wir da gemacht hätten –: Also es gab einen Austausch über diesen erteilten Ordnungsruf und die damit verbundenen Fragen. Wir sind dabei jetzt übereingekommen, wie letztendlich mit diesem Ordnungsruf zu verfahren ist, dass es ein ordnungsgemäßes Verfahren gibt. Das besteht darin, dass dann der Betreffende auch einen Widerspruch einlegt, den begründet und dass es dann nach einer gründlichen Beratung in dem nächsten ordentlichen Ältestenrat hinterher eine Empfehlung des Ältestenrats gibt, über die dann der Landtag hier zu befinden hat. Das war es, jetzt können wir weitermachen.
