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Dirk Bergner

FDP 16.07.2020 Sitzungen 7/20

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über das Petitionswesen

Sehr geehrte Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauer am Livestream, stellen Sie sich vor, Sie wohnen in einem 200-Seelen-Dorf, wie so oft heutzutage spaltet ein wichtiges Thema die Gesellschaft und natürlich auch dieses Dorf. Es gibt eine Petition dazu, die Ihre Meinung vertritt und Sie möchten mitzeichnen. Im Thüringer Petitionsgesetz ist aber im Falle der Zeichnung die Veröffentlichung von Name und Wohnort der Mitzeichner festgeschrieben und damit kommen Sie in ein Dilemma: Wenn Sie mitzeichnen, wissen alle im Dorf, dass Sie mitgezeichnet haben, und es kann passieren, dass sich Ihre Nachbarn, Freunde, ja selbst Menschen in der Familie von Ihnen abwenden, Gespräche verstummen, wenn Sie hinzukommen, Ihre Kinder werden gemobbt und wissen noch nicht einmal warum, wie das plötzlich passiert. § 14 Abs. 6 Thüringer Petitionsgesetz sagt: „Bei einer Veröffentlichung werden zusammen mit der Petition Name und Wohnort des Petenten sowie im Fall der Mitzeichnung Name und Wohnort der Mitzeichnenden veröffentlicht.“ Liebe Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, wir Abgeordnete wünschen uns eine aktive Bürgerbeteiligung an der Politik. Uns ist doch der Bürgerwille wichtig, er soll unsere Entscheidungsprozesse im Parlament mit leiten. Unsere Entscheidungen müssen sich am Bürgerwillen orientieren. Dabei ist die Petition ein wichtiges Instrument dafür, dass Bürger ihre Gedanken gut sortiert darlegen und sich Mitzeichnende finden. Die Anzahl der Mitzeichner ist für uns ein wichtiges Indiz, wie viele Bürger hinter dieser Petition stehen. Hier darf es keine Verfälschung durch Angst geben. (Beifall FDP) Deshalb schlage ich eine Änderung des betreffenden § 14 Abs. 6 Petitionsgesetz wie folgt vor: „Bei einer Veröffentlichung werden zusammen mit der Petition Name und Wohnort des Petenten veröffentlicht. Mitzeichnende haben das Wahlrecht, ob Name und Wohnort veröffentlicht werden.“ Ich gehe davon aus, dass es unabhängig von Parteizugehörigkeit das Bedürfnis eines jeden Abgeordneten ist, die Bürgerbeteiligung an parlamentarischen Prozessen zu stärken. Daher bitte ich um Überweisung federführend an den Petitionsausschuss und mitberatend an den Justizausschuss. Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall FDP)

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