Beate Meißner
Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Inklusion und Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen – Verbesserung der Barrierefreiheit und Stärkung des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnetenkollegen, werte Zuschauer, ich darf mich erst einmal für die gute Debatte bedanken und darf auch schon meiner Freude Ausdruck verleihen, dass es dieser Gesetzentwurf in den Ausschuss schafft und wir dort hoffentlich auch eine Übereinkunft finden, um notwendige Änderungen an dem Thüringer Gleichstellungs- und Inklusionsgesetz hier vornehmen zu können. Ich habe in meiner Begründung schon die zwei wichtigsten Änderungen zu erläutern versucht, möchte aber an dieser Stelle auch ein paar weitere Ausführungen machen, welche Änderungen unser Gesetzentwurf noch vorsieht. Vielleicht kann ich in diesem Atemzug auch das eine oder andere Missverständnis aufklären, was hier doch jetzt deutlich geworden ist. Zunächst einmal möchte ich mich dabei auf den § 22 beziehen, nämlich die Frage der kommunalen Beauftragten für Menschen mit Behinderungen. Denn im jetzigen Gesetz, was durch die Mehrheit von Rot-Rot-Grün im letzten Jahr beschlossen wurde, steht in § 22 Abs. 1 folgende Formulierung: „Die Landkreise, kreisfreien Städte, kreisangehörigen Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften können für ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereich einen Kommunalen Beauftragten für Menschen mit Behinderungen bestellen.“ Und genau das ist der Grund, warum manche Kommunen davon nicht Gebrauch machen: Weil Rot-Rot-Grün im letzten Jahr ein Gesetz verabschiedet hat mit einer Formulierung „können“. An der Stelle – sagen wir als CDUFraktion – wollen wir dieses Wort „können“ streichen und dafür sorgen, dass auf Landkreisebene kommunale Behindertenbeauftragte verpflichtend eingesetzt werden. Es muss aber dabei den Landkreisen und kreisfreien Städten obliegen, ob sie diese ehrenamtlich oder hauptamtlich einsetzen. Und selbstverständlich muss dann auch eine Förderung des Landes bereitgestellt werden, wo es an uns allen liegt, dann dafür zu sorgen, dass diese Mittel auch abgerufen werden. Deswegen greifen wir im Übrigen auch eine Forderung des Außerparlamentarischen Bündnisses auf, das vergangene Woche genau hier an dieser Stelle diese Forderung im Rahmen einer Petition aufgestellt hat, und wir haben sie hier in unseren Gesetzentwurf mit aufgenommen. Deswegen finde ich auch den Vorwurf gegenüber den Kommunen, „liederlich“, Frau Stange, nicht gerechtfertigt, denn da muss man ehrlich sagen: Das Gesetz von Rot-Rot-Grün letztes Jahr war an dieser Stelle liederlich.
(Unruhe DIE LINKE)
Ich möchte noch ein paar weitere Änderungsvorschläge unsererseits aufgreifen, nämlich den des Landesbeirats für Menschen mit Behinderungen. Und, Herr Aust, wenn Sie unseren Vorschlag richtig gelesen hätten, dann hätten Sie auch verstanden, dass wir eben gerade nicht wollen, dass zu Beginn jeder Wahlperiode des Landtags ein neuer Landesbeirat gewählt werden muss. Dieser Beirat hat sich hier vergangene Woche neu berufen, und wenn wir jetzt mal das Neuwahlszenario im nächsten Jahr durchspielen, würde das bedeuten, dass im nächsten Jahr wieder einer berufen werden muss. Das wollen wir genau nicht. Deswegen haben wir den Vorschlag gemacht, dass in § 21 Abs. 1 die Formulierung geändert wird und dann nicht zu Beginn jeder Legislaturperiode ein Beirat gewählt wird, sondern nur alle fünf Jahre. Wir haben noch ein paar weitere Vorschläge. An der Stelle, Herr Abgeordneter Möller, muss ich leider Ihre Worte als blanken Hohn gegenüber dem Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen deutlich machen. Denn das, was mit der Besoldung dieses Beauftragten im vergangenen Jahr passiert ist, das war ganz klipp und klar eine diskriminierende Fehlentscheidung gegenüber dem Beauftragten für Menschen mit Behinderungen. Denn wenn man die ganze Geschichte verfolgt, dann war es so, dass der Beauftragte wie alle anderen Beauftragten eine bessere Besoldung hatte und durch die Mehrheit von Rot-Rot-Grün in diesem Haus im vergangenen Jahr auf die A16 herabgestuft wurde. Die Begründung dafür war damals, dass man das bei allen Beauftragten machen will. Wären Sie konsequent, dann hätten Sie das auch getan. Aber das sind Sie eben nicht, im Gegenteil: Bei dem SEDBeauftragten Wurschi wurde eine Einstufung mit B3 vorgenommen. Und wir alle sind aktuell mit der Thematik „Ohler“ beschäftigt. Die Gleichstellungsbeauftragte hat auch eine B3 bekommen. Darum muss ich die Frage stellen: Ist die B3 für zwei Beauftragte gerechtfertigt, deren Aufgabenumfang sich in keiner Weise verändert hat, und ist es im gleichen Atemzug berechtigt, dass wir den Behindertenbeauftragten, der durch ein umfassendes Gesetz im letzten Jahr mehr Aufgaben zugewiesen bekommen hat, noch in seiner Besoldung einschränken?
(Beifall CDU, FDP)
Das ist Diskriminierung. Und sich dann hier hinzustellen und auf die Corona-Zeiten zu verweisen, in denen wir sparsam sein müssen: Das ist eine Bemerkung, dafür fehlen mir, ehrlich gesagt, die Worte. Ich hatte schon angeregt, warum wir eine Landesstelle für Barrierefreiheit wollen. Ich freue mich auch, dass das auf offene Ohren stößt. Ich bin auch der Meinung, wir sollten an dieser Stelle schnell handeln, weil ich glaube, dass gutes Personal, das die Barrierefreiheit nicht nur im baulichen Bereich, sondern auch im digitalen Bereich fachlich fundiert beurteilt, sehr rar ist. Unser Behindertenbeauftragter würde sich freuen, wenn wir ihm da auch schnell unter die Arme greifen können. Darüber hinaus sieht unser Gesetzentwurf aber auch noch Änderungsvorschläge vor, beispielsweise auch was angemietete Liegenschaften von öffentlichen Stellen betrifft, die zukünftig auch im Sinne der Barrierefreiheit geprüft werden sollen. Genau in diese Prüfung soll zukünftig auch der Behindertenbeauftragte mit einbezogen werden, ganz unter dem Motto: Mit uns und nicht über uns. An dieser Stelle will ich es bei den Ausführungen belassen. Ich will aber abschließend darauf hinweisen: Ja, wir haben ein paar Punkte drin, bei denen wir gern diskutieren. Aber Fakt ist eines: So wie im Gesetz momentan steht, dass eine Evaluation des Gesetzes erst im Jahr 2024 vorgesehen ist, ist es uns zu spät. Behinderte Menschen verdienen es, dass wir nicht in solchen großen Jahresabständen über sie reden, sondern regelmäßig. Deswegen, Frau Baum, möchte ich auch einen Gedankengang von Ihnen aufgreifen, nämlich dass die Barrierefreiheit in unser aller Köpfe gehört. Daher, finde ich, muss man auch kritisch anmerken, dass es leider so ist, dass dieser Tagesordnungspunkt nicht barrierefrei übertragen wird und keine Gebärdendolmetscher unsere Reden hier übersetzen, damit diejenigen, um die es hier in diesem Gesetz geht, auch daran teilhaben können, was wir hier über sie, mit ihnen beraten wollen. Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall CDU, FDP)
