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Janine Merz

SPD 16.07.2020 Sitzungen 7/20

Gesetz zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung und anderer Gesetze

Sehr geehrter Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer am Livestream! Kollege Bergner hatte es schon gesagt, bereits die FDP-Fraktion und die CDU-Fraktion hatten Gesetzentwürfe zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung eingebracht. Heute unterbreitet auch die Regierungskoalition dem Landtag Vorschläge, um die ThürKO zu ändern und weiterzuentwickeln. Es ist nicht zu übersehen, dass unser Gesetzentwurf inhaltlich über die bereits eingereichten Gesetzentwürfe hinausgeht. Meiner Fraktion ist dabei wichtig, für die Änderung der Thüringer Kommunalordnung eine möglichst große Akzeptanz in der kommunalen Familie, aber auch große Legitimität hier im Thüringer Landtag zu erzielen. Insofern ist nicht von Nachteil, dass wir aufgrund des Stabilitätsmechanismus zwischen den Regierungsfraktionen und der CDU für diese Änderungen Einigkeit erzielen müssen. Im Gegenteil: Wir finden es angemessen, wenn sich eine Änderung der Thüringer Kommunalordnung auf eine breite Basis der im Landtag vertretenen Fraktionen stützt. (Beifall DIE LINKE) Wir haben einerseits das Ansinnen der Gesetzentwürfe von CDU und FDP aufgegriffen und wollen den Gemeinderäten und Kreistagen künftig ermöglichen, Beschlüsse in elektronischen und schriftlichen Verfahren zu fassen, wenn ein Zusammentreten aufgrund eines Katastrophenfalls, einer Pandemie oder sonstiger Fälle höherer Gewalt nicht möglich ist. Damit reagieren wir einerseits auf diese Regelungslücke in der Thüringer Kommunalordnung, die durch die Corona-Pandemie deutlich geworden ist. Wir folgen aber andererseits der Auffassung, dass der Austausch von Argumenten in den Ratssitzungen wesentlicher Bestandteil demokratischer Kultur auf kommunaler Ebene ist und deswegen der Regelfall bleiben sollte. Außerdem stärken wir die Informations- und Antragsrechte der Ratsmitglieder und Fraktionen und erweitern die Möglichkeiten zur Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern beispielsweise durch die Bildung von Beiräten oder die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen. Eine Änderung, die meiner Fraktion besonders wichtig ist, ist die Stärkung der Kommunen im Bereich der öffentlichen Daseinsvorsorge. Wir wollen die Möglichkeiten der Gemeinden und Landkreise ausbauen, im Bereich der öffentlichen Daseinsvorsorge wirtschaftlich tätig zu werden und auch wettbewerbsfähig zu bleiben. Dies gilt insbesondere für die Gesundheitsversorgung, den öffentlichen Personennahverkehr und die Wohnungswirtschaft, die durch den Gesetzentwurf ausdrücklich in der ThürKO verankert werden. Insbesondere soll es den kommunalen Kliniken künftig leichter möglich sein, auch überregional tätig zu werden, um Wettbewerbsnachteile gegenüber privaten Klinikkonzernen abzubauen. Wir sind uns bewusst, dass die von uns vorgelegten Änderungen das Verhältnis zwischen Bürgermeistern und Gemeinderäten bzw. Landräten und Kreistagen teilweise grundlegend verändern und sich damit auch empfindlich auf die Zusammenarbeit und die Entscheidungsfindung in den Gemeinden, Städten und Landkreisen auswirken. Wir sind uns deshalb in der Regierungskoalition auch einig, dass wir uns genügend Zeit geben sollten, diese Änderungen im Ausschuss zu debattieren und die kommunale Familie umfassend einzubinden. Insofern freue ich mich auf die weitere konstruktive Diskussion und beantrage die Überweisung an den Innen- und Kommunalausschuss. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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