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Heike Werner

16.07.2020 Sitzungen 7/20

Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Inklusion und Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen – Verbesserung der Barrierefreiheit und Stärkung des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, lassen Sie mich zunächst auch noch einmal betonen, dass das Ziel, Menschen mit Behinderungen die gesellschaftliche Teilhabe und ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen, eine bedeutende Aufgabe ist, der ich mich und der sich die Landesregierung besonders verpflichtet fühlt. Ich freue mich, dass nun auch weitere Fraktionen hier das Interesse entdeckt haben; vor allem auch das flammende Interesse der CDU begrüße ich sehr. Ich will auch noch mal sagen: Wenn man aber von Teilhabe und von Inklusion spricht, muss man sich im Klaren sein, es geht um die volle und wirksame Teilhabe in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens. Das heißt, eine inklusive Gesellschaft bedeutet, dass Menschen mit und ohne Behinderungen von Geburt an gemeinsam aufwachsen, zusammen mit- und voneinander lernen und gleichermaßen Zugang zu gesellschaftlichen Institutionen und Strukturen haben. Auf dem Weg dorthin haben wir in den letzten Jahren einiges erreicht, und ich will an der Stelle auch der rot-rot-grünen Landesregierung der letzten Legislatur und vor allem den Abgeordneten wirklich großen Dank sagen, weil uns vieles gelungen ist, in die Richtung, Menschen mit Behinderungen sowohl materiell besserzustellen, es ist uns gelungen, Strukturen zu verändern und es ist uns auch gelungen, das Thema „Selbstermächtigung“ ein ganzes Stück voranzubringen. Ich will vielleicht erinnern an die Öffnung der Beratungsrichtlinie, die bis dato ja nur für Sinnesbehinderungen geöffnet war. Wir haben die Beratungsrichtlinie, die Förderrichtlinie, geöffnet; für alle Behinderungsarten ist es nun möglich, dass entsprechende Vereine hier Fördermittel beantragen können und die Beratung der Betroffenen an der Stelle auch möglich ist. Wir haben eine Liga der Selbstvertretung installiert, die sich für die Menschen mit Behinderungen hier in den verschiedenen Strukturen, die wir haben, einsetzen kann und die auch die Möglichkeit hat, über Weiterbildung, über Schulung, über Vernetzung die Interessen von Menschen mit Behinderungen mehr noch in den Mittelpunkt zu rücken. Da gibt es auch die einen oder anderen Holpersteine, die die Liga nehmen musste, aber wir sehen, dass es notwendig und wichtig gewesen ist, dass Menschen mit Behinderungen und dass die Strukturen auch endlich zusammenkommen, dass sie sich vernetzen, dass sie sich gemeinsam für ihre Interessen einbringen, sich politisch an der Stelle auch gezielt artikulieren können und gemeinsam hier Projekte auf den Weg bringen. Wir haben es geschafft, dass die ergänzende unabhängige Teilhabeberatung, die durch den Bund finanziert wird, in Thüringen wirklich eine Teilhabeberatung ist, die von Menschen mit Behinderungen erbracht wird, und eben nicht von Trägern, die selbst Leistungen erbringen, sondern es sind die Vereine und Institutionen selbst, die Menschen mit Behinderungen vertreten, die Betroffenen selbst, die hier diese ergänzende unabhängige Teilhabeberatung umsetzen. Ich möchte an den Thüringer Maßnahmenplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention erinnern, der unter umfassender Beteiligung der Menschen mit Behinderungen nicht nur erarbeitet wurde, sondern in dem Prozess der Evaluierung des Maßnahmenplans werden die Arbeitsgruppen, werden die Menschen mit Behinderungen weiter beteiligt, sodass tatsächlich nicht nur eine Verwaltung darüber urteilt, ob eine Maßnahme umgesetzt wurde, sondern sich die Menschen mit Behinderungen hier selbst äußern und auch Vorschläge machen können, wie die Situation weiter verbessert werden kann. Ich möchte auf das Thüringer Sinnesbehindertengeldgesetz verweisen, mit dem wir es nicht nur geschafft haben, dass taubblinde Menschen auch einen zusätzlichen Beitrag bekommen, sondern wir haben auch das Sinnesbehindertengeld insgesamt auf einen Bundesdurchschnitt angehoben. Und wir haben – und das war ein großer Kraftakt – das Thüringer Gesetz zur Inklusion und Gleichstellung – das hat Frau Stange auch schon gesagt –, das unter Beteiligung von vielen Vereinen, Institutionen, Einzelpersonen erarbeitet wurde, zu dem das Institut für Menschenrechte uns auch noch mal Hinweise gegeben hat, endlich beschlossen und es ist am 1. Dezember 2019 in Kraft getreten. Das war ein weiterer wichtiger Schritt auf dem Weg hin zur gleichberechtigten und selbstbestimmten Teilhabe. Ich möchte kurz auf Punkte eingehen, die sich in dem Gesetz finden: Das ist die Wahl des Beauftragten für Menschen mit Behinderungen hier im Landtag, was wir nun hier in der Legislatur auch schon umsetzen konnten, es ist die Stärkung des Beirats der Menschen mit Behinderungen und vor allem auch die Stärkung in dem Sinne, dass stimmberechtigt nur noch Interessenvertreter, deren Betroffenenorganisationen und Vereine der Menschen mit Behinderungen selbst sind. Es ist ein Verbandsklagerecht, das sich in dem Gesetz wiederfindet. Es ist eben auch die Möglichkeit und ein Anreiz, hauptamtliche Beauftragte in den Kommunen zu bestimmen. Frau Meißner, sonst kommt vonseiten der CDU immer, das Selbstbestimmungsrecht oder die kommunale Selbstverwaltung hier ganz hochzuhalten und eben nicht auf Verpflichtungen zu setzen, deswegen haben wir in dem Gesetz zunächst ein Anreizsystem geschaffen, dass man kommunale Behindertenbeauftragte hauptamtlich bestellen kann. Es ist im Haushalt entsprechend auch untersetzt worden, dass es auch eine Förderung der Landkreise und kreisfreien Städte an der Stelle gibt. Ich denke, das ist ein erster Schritt und ein wichtiger Schritt gewesen, der von manchen genutzt wird und von manchen nicht. Man muss darüber reden, warum nicht. Weiterhin haben wir im Gesetzentwurf beispielsweise festgelegt, dass Menschen, die auf leichtere Sprache angewiesen sind, hier in den Behörden verlangen können, dass in Leichter Sprache mit ihnen kommuniziert wird. Ich will auch sagen, dass wir sehr dankbar sind, dass im Haushalt auch Gelder beschlossen wurden, um die Landesverwaltungen insofern auf den Weg zu bringen, dass sie beispielsweise auch an Schulungen in Leichter Sprache teilnehmen könnten. Ich bin also überzeugt, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, dass wir uns mit dem, was wir in den letzten Jahren erreicht haben, auf dem richtigen Weg befinden hin zu einer gleichberechtigten und selbstbestimmten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen und auf dem Weg hin zu einer inklusiven Gesellschaft. Aber natürlich, wir sind auf dem Weg. Bis hin zu einer inklusiven Gesellschaft ist es noch ein weiter Weg. Dieses Ziel ist noch lange nicht erreicht. Es ist ein ständiger Prozess und natürlich gehört dazu auch, immer wieder zu überlegen, an welcher Stelle wir hier die Rahmenbedingungen noch weiter verbessern können. Es wurde schon gesagt, dass die Evaluierung des Gesetzes für 2024 vorgesehen ist. Aber natürlich steht es uns allen frei, hier weiter zu diskutieren, wo es noch Handlungsbedarfe gibt. Insofern bedanke ich mich für die Diskussion, die fand ich sehr ermutigend und sie bringt ganz viel Hoffnung, dass wir hier noch viel mehr erreichen können und ich bin gespannt auf die weiteren Diskussionen. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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