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Thomas Rudy

AfD 16.07.2020 Sitzungen 7/20

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Architektenund Ingenieurkammergesetzes

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, liebe Gäste! „Es ist ja nur die Umsetzung in nationales Recht“ oder „wir kommen darum nicht herum, er ist ja von der EU“ – nur zwei Sätze, die man im Umfeld dieses Gesetzentwurfs vernommen hat. (Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Eben!) Das zeigt wieder einmal, wie stark und wie tief sich die EU in unser tägliches Leben einmischt und wie dies gleichzeitig von vielen mittlerweile hingenommen wird. Wieder einmal muss ein Thüringer Gesetz und damit nationales Recht geändert werden, weil es die Bürokraten in Brüssel so wollen, Bürokraten, die keiner von uns kennt und die nicht demokratisch gewählt wurden. (Beifall AfD) So vertritt die Europäische Kommission, über deren Auffassung von Demokratie man trefflich streiten kann, die Ansicht, dass die Bundesrepublik Deutschland ihren Verpflichtungen zur Umsetzung der einschlägigen Richtlinien der Europäischen Union in Bezug auf die Architekten und Ingenieure nicht nachgekommen sei und dass auch das Thüringer Architekten- und Ingenieurkammergesetz deshalb geändert werden muss. Nach dem vorliegenden Entwurf der rot-rot-grünen Fraktionen sei dies alternativlos. Diesen Politikansatz sieht die AfD mit großer Sorge. Die deutschen Standards dürfen nicht aufgeweicht werden. (Beifall AfD) Dass durch diese Änderung erst rechtliche Unsicherheiten und zusätzliche Kosten entstehen, hat hier im Landtag zudem scheinbar nicht jeden interessiert, aber die AfD interessiert es. Aber genau diese Unsicherheiten, zusammen mit zusätzlicher Bürokratie, kritisieren die angehörigen Kammern. Beispielsweise bedeutet die Durchführung der Verhältnismäßigkeitsprüfung für neu angeführte, geänderte oder bestehende Satzungsregelungen für die Ingenieurkammer jeweils einen einmaligen und nicht bezifferbaren Kostenaufwand, einen Kostenaufwand, der letztendlich aus dem Beitragsaufkommen der Kammermitglieder finanziert werden muss. Auch die Architektenkammer kritisiert, dass es durch den vorliegenden Entwurf zu massiven Auswirkungen auf den Umfang von Verwaltung, Dokumentation und Bürokratie kommen wird. Ebenfalls kritisiert die Architektenkammer, dass es erhebliche Rechtsunsicherheiten in der Praxis geben wird. Denn wenn bei jeder Änderung einer Kammersatzung oder auch nur einzelner Satzungsbestimmungen geprüft werden muss, ob eben diese Änderung dem Geltungsbereich der EU-Richtlinie 2018/958 unterfällt oder nicht, ist das mit einem massiven zusätzlichen Aufwand verbunden – ein erheblicher Arbeitsaufwand, der Kosten verursacht, Kosten, die die Mitglieder der Kammern wiederum an ihre Kunden weiterreichen müssen. Es zeigt sich also, dass dieser rot-rot-grüne Gesetzentwurf noch einiges zu wünschen übrig lässt. Es zeigt weiter, dass die EU und ihre nicht gewählten Bürokraten vor allem zwei Dinge können: den Leuten das Leben schwer machen und ihnen dafür noch in die Tasche greifen. Aber es kommt ja von der EU und wir kommen ja angeblich nicht drum herum. Hier sagen wir als AfD aber Stopp. Nur weil es ein paar nicht demokratisch legitimierte Bürokraten aus Brüssel so wollen, heißt das nicht, dass das auch automatisch gottgegeben so hingenommen werden muss. (Beifall AfD) Schon gar nicht ist es alternativlos. Wir müssen stattdessen unsere Thüringer Architekten und Ingenieure vor noch mehr Bürokratie und Kosten schützen. (Beifall AfD) Wir haben uns daher zu einer Alternative zu dem angeblich so alternativlosen Gesetzentwurf entschlossen und lehnen diesen ab. Vielen Dank. (Beifall AfD)

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