Christoph Zippel
Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Krankenhausgesetzes
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, im Dezember 2016 kam die Verordnung über Qualitäts- und Strukturanforderungen nach § 4 Abs. 3 des Thüringer Krankenhausgesetzes heraus. Damit wurde die sogenannte Facharztquote in den Thüringer Akutkliniken eingeführt – wohlgemerkt ohne wissenschaftliche Grundlage oder Vorbilder aus anderen Bundesländern. Die Verordnung schreibt für Fachabteilungen in Thüringer Akutkliniken mindestens 5,5 Vollzeitstellen für Ärzte, davon wenigstens drei Fachärzte des jeweiligen Fachgebiets, vor. Bereits in der Übergangsphase gab es vereinzelte Probleme, vor allem bei der Meldung der Quote. Im Juli 2019 folgte dann das Zweite Gesetz zur Änderung des Thüringer Krankenhausgesetzes mit weiteren Planungsvorgaben. Seitdem haben wir nun in Thüringen neben der Facharztquote auch Qualitätsindikatoren des Gemeinsamen Bundesausschusses. Die Folge: Strukturqualität und Ergebnisqualität existieren parallel nebeneinander oder vielmehr die Vorgaben dazu. Es folgte dann eine Anhörung zum Zweiten Gesetz zur Änderung des Thüringer Krankenhausgesetzes und eben dort kam es zu dieser Kritik, dass es ein Nebeneinander verschiedener Qualitätsstandards in Thüringen gibt. Es wurde die Befürchtung geäußert, dass starre Personalvorgaben die Ergebnisqualität konterkarieren. Die Krankenhäuser würden durch neue Nachweis- und Dokumentationspflichten zusätzlich belastet. Die Expertenkritik lautete, pauschale Quoten bei hoch spezialisierten Abteilungen wie Nuklearmedizin oder Strahlentherapie seien nicht praktikabel. Die Präsidentin der Landesärztekammer, Frau Dr. Lundershausen, äußerte sich im Oktober 2019 kritisch und sagte, die Facharztquote laufe ins Leere. Problematisch sei, dass Kliniken praktisch selbst entscheiden können, ob sie dem Ministerium Ärzteengpässe melden oder eben nicht. Ich zitiere Frau Dr. Lundeshausen: Wenn man das ordentlich machen wollte, müsste man das genau kontrollieren. So stellen nur die Häuser, die ehrlich sind, Anträge auf Ausnahmegenehmigungen. Die Barmer äußerte sich im Oktober 2019 wie folgt, nämlich dass es hier einen intransparenten Umgang des Gesundheitsministeriums mit der Quote gäbe. Weder Patienten noch Krankenkassen würden informiert, wenn Kliniken die Facharztmindestzahl nicht einhielten. Ich muss Ihnen sagen, an den kritisierten Punkten hat sich bis heute nichts geändert.
(Beifall CDU, FDP)
Die Wahrheit ist, die Facharztquote existiert vor allem auf dem Papier und nur dort. Wirklicher Nutzen für die Patientinnen und Patienten ist bis heute nicht zu erkennen, so wie es die CDU-Fraktion in allen Debatten, die wir hier im Landtag dazu geführt haben, jeweils prognostiziert und analysiert hat. Zahlreiche Krankenhäuser haben Ausnahmeregelungen beantragt, oftmals dauerhaft, geschlossen wurde bislang keine unterbesetzte Abteilung. In der Praxis heißt das, die Facharztquote heißt nichts anderes als neue bürokratische Aufgaben für unsere Thüringer Krankenhäuser. Um die Behandlungsqualität zu steigern, ist dieses Instrument nicht geeignet. Die Facharztquote hat sich als Irrweg erwiesen. Der vorliegende Antrag der CDU-Fraktion soll dafür sorgen, dass wir die Ärzte in unseren Krankenhäusern von unsinnigen Nachweis- und Dokumentationspflichten entlasten, damit sie mehr Zeit für ihre eigentliche Aufgabe haben: die Behandlung der Patienten. Vielen Dank.
(Beifall CDU)
