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Babette Pfefferlein

GRÜNE 16.07.2020 Sitzungen 7/20

Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Inklusion und Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen – Verbesserung der Barrierefreiheit und Stärkung des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Gäste, es wurde schon von einigen gesagt: Wir haben es uns nicht leicht gemacht bei der Beratung und Verabschiedung des Thüringer Gesetzes zur Inklusion und Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen. Nach intensiven Dialogen, Verständigungen und Rückfragen, der Bewertung der verschiedenen Sichtweisen und dem Einarbeiten der vielen berechtigten Forderungen zwischen der ersten und zweiten Lesung des Gesetzes im vergangenen Jahr konnten wir das Gesetz im September endlich verabschieden. Ich habe es damals getan und ich möchte es heute auch gern wieder tun: Ich möchte mich erst einmal bei all denen bedanken, die sich an diesem Prozess beteiligt haben. Dank an das zuständige Ministerium, an die Ministerin, die Staatssekretärin, die Fachabteilungen und Arbeitsgruppen, Dank an Herrn Leibiger, an die Vereine und Verbände, die diesen Prozess fachseitig und kompetent begleitet haben. Die Diskussion war selten einfach und selten ohne Widerspruch. Aber wir haben damals eine Fassung vorgelegt, die ich auch heute wieder unterschreiben würde. Wie immer, wenn ein Ergebnis vorliegt, so gibt es immer noch Möglichkeiten zur Verbesserung, zur Erweiterung und zu Korrekturen. Wir befassen uns heute mit einer Gesetzesinitiative der CDU-Fraktion, die auf eine andere Besoldungsklasse des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen und die Einrichtung einer Fachstelle für Barrierefreiheit abzielen soll. Das haben Sie in der Begründung und in der Beschreibung des Regelungsbedürfnisses sehr detailliert aufgeführt. Aber Sie haben mit keinem Wort erwähnt, dass wir mit dem in der 6. Wahlperiode verabschiedeten Gesetz zur Inklusion und Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen sowie zur Änderung des Thüringer Beamtengesetzes ein großes Stück näher an ein großes Ziel gekommen sind, nämlich in Thüringen ein modernes Teilhaberecht im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention zu realisieren. Mit jedem Gesetz haben wir Hindernisse ein wenig überwindbarer gemacht und Menschen mit Behinderungen weitere Unterstützung zur Teilhabe gegeben. Sicher, am Anfang der Entwicklung einer inklusiven Gesellschaft liegen noch große Baustellen vor uns. Der Weg in eine wirklich inklusive Gesellschaft muss ein gemeinsamer sein, denn es ist eine Mammutaufgabe, die nur gemeinsam zu bewältigen ist. Der Weg zur Verwirklichung von Selbstbestimmung und gleichberechtigter Teilhabe ist für Menschen mit Behinderungen voller Hemmschwellen, Stolpersteine und Schranken. Viele Ausgrenzungen geschehen noch immer aus Unachtsamkeit und Unwissenheit. Wir brauchen eine differenzierte Wahrnehmung der Bedürfnisse von Menschen mit sichtbaren und auch unsichtbaren Behinderungen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) In einer Gesellschaft, die vorrangig auf Aussonderung und Sonderbehandlung setzt, wird körperliche, geistige und seelische Vielfalt nicht als normaler Bestandteil, sondern vorrangig als Makel wahrgenommen. Das muss sich ändern. Wir von Bündnis 90/Die Grünen wollen, dass alle Menschen die Rahmenbedingungen vorfinden, die sie brauchen, um in allen Lebensbereichen selbstbestimmt entscheiden und handeln zu können. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Dazu gehört auf jeden Fall so viel Barrierefreiheit wie möglich und so viel Sensibilität, wie dafür nötig ist – überall. Zur Barrierefreiheit gehören barrierefreie Zugänge zu Gebäuden genauso wie die barrierefreie Lesbarkeit von Formularen, die barrierefreie Suche nach der passenden Wohnung oder Wohnform oder Kino- bzw. Theaterbesuche, die individuelle Mobilität und auch der Zugang zu Bildung und Ausbildung. Inklusion funktioniert nicht ohne Barrierefreiheit, denn wo Orte, Räume oder Kommunikationsmittel nicht barrierefrei sind, bleibt Teilhabe am kulturellen und politischen Leben, an der Arbeitswelt und der Freizeit verwehrt. Wir Grünen setzen dabei auf den Dreiklang aus Barrierefreiheit, Antidiskriminierung und dauerhaftem individuellen Nachteilsausgleich, um das Ziel der selbstbestimmten Teilhabe behinderter Menschen zu verwirklichen. Wir wollen die gleichberechtigte Teilhabe von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen am Schulsystem, an allgemeiner Hochschulbildung, an der Berufsausbildung, Erwachsenenbildung und am lebenslangen Lernen. Wir wollen einen wirklich inklusiven Arbeitsmarkt, der durchlässig ist und gute Rahmenbedingungen für alle bietet. Wir wollen barrierefreie Wohnmöglichkeiten, neue Wohnformen und kleine sozialräumliche Wohnangebote für Menschen mit Behinderungen und ältere Menschen unterstützen und die Isolation verhindern, um möglichst lange ein selbstbestimmtes, unabhängiges Leben zu ermöglichen. Wir wollen gute Angebote für die gesundheitliche Selbsthilfe und einen guten Rahmen zum selbstständigen Umgang mit der Bewältigung von Krankheit oder Behinderung. Wir wollen barrierefreie Zugänge zu Kultur-, Tourismus- und Erholungsangeboten, damit alle überall hinkommen. Dafür müssen wir in Thüringen die richtigen Werkzeuge aus dem Koffer holen. Wenn wir über ein selbstbestimmtes Leben sprechen, müssen wir die ganze Gesellschaft in den Blick nehmen. Über Ihre Forderung, liebe CDU, können wir in diesem Kontext gern diskutieren, aber wir alle müssen uns bewegen, müssen umdenken, müssen mitdenken. Wir von Bündnis 90/Die Grünen werden uns weiter vehement dafür einsetzen, dass Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe für alle nachhaltig erreicht und die entsprechenden Strukturen in Thüringen vorgehalten werden. Herzlichen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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