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Thomas Gottweiss

CDU 16.07.2020 Sitzungen 7/20

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über das Petitionswesen

Werte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Zuschauer, so sehr das Anliegen, was die FDP mit dem Gesetzentwurf vorbringt, auch nachvollziehbar ist, wir als CDU-Fraktion sind da skeptisch. Man muss zunächst erst mal sagen, diese Möglichkeit zur Veröffentlichung von Petitionen wurde ja erst 2012 geschaffen, Thüringen ist da einer der Vorreiter gewesen und es ist tatsächlich eine sehr gute Idee gewesen, diese Möglichkeit einzuräumen. Wir haben zum Beispiel im Jahr 2019 103 Anträge zur Veröffentlichung gehabt, von denen 32 Petitionen geeignet waren. Dieses Interesse an dieser Möglichkeit zeigt, dass es dafür auch einen Bedarf gibt. Grundsätzlich ist es so, jeder kann eine Petition einreichen, kann sich hier an den Thüringer Landtag wenden. Jede einzelne Petition, auch wenn sie nur von einer einzigen Person unterstützt wird, wird natürlich von uns im Petitionsausschuss ernst genommen und wir versuchen, im Sinne der Bürger diese Petition zu bearbeiten und an der einen oder anderen Stelle zu helfen. Der Grundgedanke bei den Petitionen, die zur Veröffentlichung freigegeben werden und wo man mitzeichnen kann, ist aber doch ein ganz anderer. Es geht darum, Themen, die eine breite Verwurzelung in der Bevölkerung haben, auch aufs Tableau zu heben, dass man sich gemeinsam für eine Angelegenheit engagiert und diese Gemeinsamkeit auch dadurch dokumentiert, dass man eben mitzeichnet und dann die Möglichkeit hat, dass die Petenten bei der Erreichung der Quoren angehört werden. Dieses gemeinsame Engagement bedeutet aus meiner Sicht eben auch, dass man für eine Sache Gesicht zeigt. Und natürlich haben wir das Problem, dass es bestimmte Anliegen gibt, bei denen es zunächst einmal schwierig ist, Gesicht zu zeigen. Aber ich glaube, gerade in diesen Fällen ist es umso notwendiger. Es wurde das Engagement im Kampf gegen Rechtsextremismus angesprochen. Natürlich ist es auch in diesen Fällen wichtig, Gesicht zu zeigen und mit seiner Person dafür zu stehen, dass wir in einer demokratischen Gesellschaft leben wollen, die wir sozusagen auch begleiten. Wir wissen, dass es viele gibt, auch in diesem Hause, die sich in diesem Sinne engagieren und die auch Anfeindungen ausgesetzt werden. Diesem Problem müssen wir uns natürlich stellen und wir müssen gesellschaftlich schauen, dass wir es auch abstellen. Aber diese Frage mit dem Petitionsrecht zu verbinden, ist dann doch eher eben nicht im Sinne des Erfinders, weil, wie gesagt, die Mitzeichnung ja gerade bedeutet, dass man gemeinsam für etwas eintritt. Es ist natürlich auch wichtig, dass diejenigen, die dort mitzeichnen, tatsächlich auch reale Personen sind und nicht irgendwelche erfundenen Dinge. Ich glaube, in dem Sinne ist es aber auch nicht gemeint gewesen, insofern werden wir uns der Diskussion im Ausschuss nicht verweigern. Was ich persönlich aber auch bei der Bearbeitung dieser Petitionen besonders wichtig finde, ist, dass man eben gerade erkennt, wo das Problem herkommt, dass es einfach bestimmte Häufungen in den Regionen gibt, in manchen Orten, in denen ein Thema besonders intensiv diskutiert wird. Auch diese Information ist natürlich für die Bearbeitung der Petitionen sehr wichtig. Deswegen, finde ich, sollten wir hier nicht voreilig das Petitionsrecht in diesem Sinne ändern, sondern sollten uns im Ausschuss tatsächlich darüber unterhalten, wozu denn diese Möglichkeit der Mitzeichnung dient und inwiefern sie sich bewährt hat. Ich sage, der Name und die Adresse sind natürlich auch personenbezogene Daten, aber das ist nichts, was so umfangreich in die Persönlichkeitsrechte eingreifen würde, dass man wirklich von so einer Mitzeichnung abgehalten werden sollte. Deswegen ist die Regelung nicht ohne Grund getroffen worden und wir sollten sie nicht ohne Not abschaffen. Aber das Grundproblem im Ausschuss zu diskutieren, dem werden wir uns nicht verweigern und werden dementsprechend einer Überweisung an die Ausschüsse zustimmen. Besten Dank. (Beifall CDU)

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