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Dr. Wolfgang Lauerwald

AfD 16.07.2020 Sitzungen 7/20

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Krankenhausgesetzes

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, Zuschauer auf der Tribüne und am Livestream, Ziel des vorliegenden Gesetzentwurfs ist die Abschaffung der sogenannten Facharztquote. Herr Zippel hat schon die Entstehung und auch die Ärztezahlen benannt, darauf gehe ich jetzt nicht noch mal ein. Nach einer Übergangsfrist von einem Jahr haben etwa ein Dutzend Kliniken in Thüringen für 20 Fachabteilungen, welche den Personalschlüssel nicht erfüllen konnten, beim Gesundheitsministerium eine Ausnahmeregelung beantragt. Die Konsequenz, die sich für die betroffenen Krankenhäuser daraus ergibt, ist jeweils die Schließung der Fachabteilung. Kernproblem: Kleinere Kliniken werden so möglicherweise durch die Hintertür zur Schließung von Fachabteilungen gedrängt, weil sie das geforderte Personal nicht akquirieren können. Ein aktuelles Beispiel aus der nicht allzu weit zurückliegenden Vergangenheit ist das Krankenhaus Schleiz mit der Gynäkologie und Geburtshilfe. Wesentliche Kritikpunkte an der Facharztquote sind: a) die Vorgabe von den wie schon erwähnt 5,5 Ärzten, dass das willkürlich erscheint und weder auf praktischen noch wissenschaftlichen Erhebungen basiert; b) es gibt keinen geprüften Nachweis, dass dadurch die Behandlungsqualität steigt; c) auf die Strukturqualität, Facharztquote und Ergebnisqualität als Qualitätsindikatoren des Gemeinsamen Bundesausschusses ist auch schon eingegangen worden. Die Kliniken werben untereinander Ärzte ab, das führt zu einer Konzentration von Fachärzten an zahlungskräftigen Standorten. Und d) sind auch noch die Aufblähung kleiner Fachabteilungen und eine unnötige Leistungsmengenausweitung möglich. Kleinere Abteilungen kommen beispielsweise mit drei Ärzten gut aus, müssen aber nun 5,5 beschäftigen. Folglich laufen die Ärzte den Patienten hinterher. Gespart wird stattdessen an Pflegern, deren Tätigkeit die Ärzte übernehmen – gleich Fehlsteuerung. Demgegenüber gilt es Folgendes zu berücksichtigen: a) Perspektivisch sind Kooperationen und Konzentrationen von Fachabteilungen unausweichlich. b) Denn sinkende Fallzahlen aufgrund des demografischen Wandels in Thüringen wirken sich negativ auf die Behandlungsqualität aus. Jede dritte Klinik in Thüringen macht aufwendige und anspruchsvolle Operationen zu selten. Das Wohl des Patienten muss jedoch im Vordergrund stehen. Standortsicherung der Kliniken darf nicht Vorrang vor der Patientensicherheit erhalten. c) Die Grund- und Notfallversorgung muss zweifelsohne thüringenweit und damit explizit im ländlichen Raum sichergestellt sein, aber planbare Eingriffe wie eine Knie-OP sollten in einer Spezialklinik vorgenommen werden. d) Allgemein verbindliche Vorgaben zum Personaleinsatz generell abzulehnen, so wie es die CDU im Gesetzentwurf fordert, ist unter Umständen nicht der richtige Weg und sollte kritisch hinterfragt werden. Große Krankenhäuser sind sicherlich imstande, die Facharztquote zu erfüllen. e) Denn ist das nicht möglich, liegen die Probleme vermutlich noch an anderer Stelle, zum Beispiel der außertariflich schlechten Bezahlung des medizinischen Personals. Fazit: Die Facharztquote ist handwerklich schlecht gemacht, kann aber der Patientensicherheit sowie der Arbeitshygiene und Wertschätzung der Ärzte dienen. Denn in unterbesetzten Fachabteilungen geraten Ärzte regelmäßig an ihre Belastungsgrenzen, nicht zuletzt durch die zusätzlich immer größer werdende bürokratische Last. Herr Hartung, ich kann Sie beruhigen: Früher ging es noch viel schlimmer. Wir als Internisten hatten zum Beispiel 56 Stunden am Stück Dienst in der Klinik und die Anästhesisten sogar 80 Stunden. Aber zum Glück sind diese Zeiten vorbei. Danke schön. (Beifall AfD)

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