Andreas Schubert
Fragestunde
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Bergner wie folgt: Ich müsste jetzt eigentlich sagen, es gibt keine Antwort zu Frage 1 und demzufolge auch zu Frage 2. Das wollen wir jetzt aber nicht machen. Die Förderung wird nämlich nicht aufgrund der Rahmenvereinbarung, sondern aufgrund der Förderrichtlinie ausgezahlt und deswegen beantworte ich die Fragen jetzt trotzdem so, wie Sie es sicherlich gern von mir hören wollten. Auf der Grundlage der vorgenannten Regelungen, also des E-GovernmentGesetzes und der Anfang 2019 in Kraft getretenen E-Government-Richtlinie, wurden bisher insgesamt 13 Projekte in 85 Kommunen mit einem Gesamtvolumen von 1,182 Millionen Euro gefördert. Die bisherigen Projekte decken dabei nahezu alle in Ziffer 2 der Thüringer E-Government-Richtlinie benannten Fördergegenstände ab, etwa die Ausbildung von IT-Sicherheitsbeauftragten in den Kommunen, die Einführung der E-Rechnung und die Schaffung medienbruchfreier Workflows inklusive Langzeitarchivierung, die Einführung von DMS – also Dokumentenmanagementsystemen –, die Schaffung von Schnittstellen zwischen dem zentralen Antragsmanagement-System des Freistaats ThAVEL und verschiedenen Fachverfahren oder auch die interkommunale Zusammenarbeit bei der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes und – das kann man auch sagen – generell für die Digitalisierung der Verwaltung. In der zweiten Jahreshälfte stehen zudem verschiedene, sehr komplexe Fördermittelverfahren vor dem Abschluss, die eine Ausreichung von weiteren Mitteln in Höhe von 6 Millionen Euro nach sich ziehen. Ich hatte vorhin gerade ein Gespräch mit dem Landrat von Sömmerda, Henning, der einen erheblichen Teil dieser genannten Mittel von 6 Millionen Euro beantragen wird – da sind wir auch auf einem guten Weg. Die Nachnutzbarkeit für andere Kommunen wird auf verschiedenen Wegen abgesichert. Zum einen sind einige der Fördergegenstände an die Bedingung geknüpft, dass mehrere Kommunen zusammenarbeiten bzw. auch das gleiche Produkt beschaffen. Damit wird ein arbeitsteiliges Vorgehen ermöglicht und eine weitere Ausdifferenzierung der Hard- und Softwarelandschaft in den Thüringer Kommunen vermieden. Zudem werden Schnittstellen zwischen ThAVEL und Fachverfahren sowie zwischen zwei Fachverfahren nur dann gefördert, wenn auch andere Kommunen in Thüringen diese Fachverfahren nutzen und mithin von der Schaffung der entsprechenden Stelle partizipieren können. Daneben wird mit der Veröffentlichung der bereits geförderten Projekte auf dem zentralen E-Government-Portal des Landes – das heißt „verwaltung.thueringen.de“ – für die Kommunen transparent gemacht, ob andere Kommunen bereits Erfahrungen mit bestimmten Projekten gesammelt haben, sodass auch eine Nachnutzbarkeit in Gestalt eines Erfahrungsaustauschs und Best-Practice-Beispielen ermöglicht wird.
