Stefan Schard
Thüringer Gesetz zur Stärkung der parlamentarischen Beteiligung an Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen nach § 32 des Infektionsschutzgesetzes (Parlamentsbeteiligungsstärkungsgesetz)
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, wir beschäftigen uns heute bereits das zweite Mal mit diesem Thema. Wir haben auch bei der erstmaligen Beschäftigung klargemacht, dass wir es hier mit einer Situation zu tun haben, wo wir die größten Grundrechtseingriffe in der Geschichte Thüringens und – wenn man darüber hinausgehen will – auch Deutschlands zu verzeichnen haben im Zusammenhang mit dieser leidlichen Pandemie. Wir sind als Landtag, als Abgeordnete an dieser Pandemie bzw. in diesen Verordnungen ein Stück weit in die Zuschauerrolle gedrängt und ich halte es durchaus für richtig, zumindest darüber zu diskutieren, wie der Landtag, wie die Abgeordneten in diese Diskussion und eventuell auch in diese Entscheidungsprozesse einbezogen werden können. Ich habe auch überhaupt keinen Hehl darum gemacht, dass ich die ledigliche Beschränkung des FDP-Antrags auf SARS-CoV-2, auf COVID-19 für zu gering bemessen halte. Deshalb denke ich, dass man diesem Antrag, der von der FDP eingebracht wurde, nicht unbedingt zustimmen muss. Wir werden uns deshalb – denke ich – enthalten, aber wir haben ja auch bei einem späteren Antrag noch die Möglichkeit, uns noch einmal mit diesem Thema zu beschäftigen und an dieser Stelle dann dafür zu sorgen, dass der Landtag dort auch eine entsprechende Einflussmöglichkeit bekommt. Ich danke für die Aufmerksamkeit.
(Beifall CDU)
