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Dirk Bergner

FDP 16.07.2020 Sitzungen 7/20

Fragestunde

Es geht um die Fördermittelverwendung für E-Government-Programme in Thüringen. Das Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung trat mit Zustimmung des Bundesrats mit der Zielsetzung, die elektronische Kommunikation mit der Verwaltung zu erleichtern und Bund, Ländern und Kommunen zu ermöglichen, einfachere, nutzerfreundlichere und effizientere elektronische Verwaltungsdienste anzubieten, am 1. August 2013 in Kraft. Thüringen und die kommunalen Spitzenverbände des Landes haben dazu im Oktober 2018 eine Rahmenvereinbarung mit dem Ziel einer flächendeckenden elektronischen Verwaltung geschlossen, nach der unter anderem den Kommunen Werkzeuge zur Verfügung gestellt werden, um die Entwicklung des E-Governments maßgeblich zu fördern und die eine intensive Kooperation und Beratung in den Bereichen IT- und Informationssicherheit, die Ausbildung von IT-Sicherheitsbeauftragten, die Konsolidierung von Diensten und Dienstleistern sowie die Gründung eines Kompetenzzentrums 4.0 vorsieht. Das Land beteiligt sich an der Förderung der entstehenden Projekte und stellt dazu bis 2022 insgesamt 80 Millionen Euro für gemeinsame E-Government- und IT-Projekte der Kommunen im Freistaat zur Verfügung. Etwa ein Jahr nach der Verabschiedung des Thüringer E-Government-Gesetzes war die Nutzung neuer Möglichkeiten in der digitalen Verwaltung noch verhalten, was möglicherweise auch an den Rahmenbedingungen und Förderrichtlinien liegt. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche kommunalen Behörden und Einrichtungen haben bis jetzt Fördermittel des Freistaats Thüringen nach der Rahmenvereinbarung vom Oktober 2018 erhalten? 2. Für welche Projekte und in welcher Höhe wurden die Fördermittel ausgereicht? 3. Wie wird sichergestellt, dass ein einmalig gefördertes Vorhaben zur Digitalisierung einer Verwaltungsleistung in anderen Kommunen nachgenutzt wird?

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