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Christoph Zippel

CDU 16.07.2020 Sitzungen 7/20

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Krankenhausgesetzes

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wie sinnvoll kann eine Vorschrift sein, bei der die Betroffenen beantragen können, von dieser Vorschrift ausgenommen zu werden? Was bringt eine Quote, bei der es so viele Ausnahmegenehmigungen gibt, dass sie eigentlich nur auf dem Papier existiert? Wenn Sie ehrlich zu sich selbst sind, kennen Sie die Antwort. Die Facharztquote hat sich als stumpfes Schwert erwiesen. Es wurde viel über Behandlungsqualität und über Patientensicherheit gesprochen und es wurde gesagt, das Land dürfe die Qualitätskriterien nicht aus der Hand geben. Aber genau das geschieht doch ehrlicherweise dutzendfach mit jeder Ausnahmegenehmigung an eine Klinik, die die Vorgaben nicht erfüllen kann. Wir wollen den Schwarzen Peter hier nicht den Kliniken zuschieben – in keinster Weise. Jeder hier weiß, wie schwierig es gerade auch im ländlichen Raum für die kleineren Kliniken ist, Facharztstellen adäquat zu besetzen. Quote hin oder her, Fachärzte können wir uns eben nicht aus dem Hut zaubern. Aber die Verordnung konsequent angewendet hätte bedeutet, dass zahlreiche Fachabteilungen seit 2017 eben hätten geschlossen werden müssen. Das kann doch niemand ernsthaft wollen. Deshalb haben wir nun die absurde Situation, dass die Facharztquote gilt, außer für die Kliniken, die sie nicht erfüllen können, alles mit der Begründung: Behandlungsqualität und Patientensicherheit. Sehr geehrte Damen und Herren, das ist Augenwischerei. Das ist ein Schildbürgerstreich und – ich sage es Ihnen ganz ehrlich – das ist nur Qualitätsfassade. (Beifall CDU) Der Hartmannbund hat im vergangenen Jahr zu Recht auf die Absurdität hingewiesen, eine Quotenregelung zu erlassen und sie wieder außer Kraft zu setzen, sobald sie in einem Krankenhaus nicht umgesetzt werden kann. Wenn das seitens der Landesregierung als Qualitätskriterium bezeichnet wird, so der Hartmannbund, sei die Botschaft an die Patienten doch: In Thüringer Krankenhäusern ist es mit der Qualität nicht weit her. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wollen wir wirklich ein solches Signal senden? Sehen wir doch der Realität ins Auge. Die Facharztquote hat sich in der Praxis nicht bewährt – sie hat sich nicht bewährt. (Beifall CDU, FDP) In der jetzigen Form hat sie nichts, aber auch gar nichts mit Qualität zu tun. Das sage ich Ihnen als Mitglied der CDU-Fraktion, die wir immer die Qualität in diesen Diskussionen hochgehalten haben. Wir sind doch dafür, dass die Qualität in Thüringer Krankenhäusern im Fokus steht, aber dann müssen auch Instrumente verwendet werden, die nützlich und sinnvoll sind und nicht eben so ein stumpfes Schwert, wie es die Facharztquote darstellt. Das Patientenwohl ernst zu nehmen heißt doch, Krankenhäuser zu belohnen, wenn sie die Patienten qualitativ hochwertig behandeln. Da ist es doch im Endeffekt egal, ob das mit 5,5 oder mit 5 Ärzten oder 4 Dreiviertelstellen passiert. Wenn die Ergebnisqualität ordentlich ist, dann kann das auch nicht mit einer unterbesetzten Abteilung passieren, sondern dann kann das eben nur mit entsprechendem Personal vor Ort passieren. Und wenn Sie die wissenschaftlich fundierten Qualitätsziele erreichen, dann ist das auch eine messbare Größe. Die Qualitätsindikatoren des G-BA, die schrittweise ausgebaut werden sollen, sind der richtige Weg. Eine starre Facharztquote, wie wir sie nun in Thüringen seit einiger Zeit wie einen Mühlstein mit uns herumtragen, garantiert hingegen allein noch keinerlei Qualität. Im Gegenteil, sie ist eine Rasenmäherlösung, sie zementiert den Status quo, setzt keine neuen Impulse und sie würgt Innovationen in den Krankenhäusern ab. Das mag man jetzt als symptomatisch für die Gesundheitspolitik von RotRot-Grün bezeichnen, aber fortschrittlich und innovativ ist es eben nicht, auch wenn Sie seit einiger Zeit versuchen, uns das hier entsprechend so zu verkaufen. Vor allem – das habe ich in der Einbringung ja schon gesagt – ist ein Nebeneinander von Facharztquote und G-BA-Kriterien vollkommen unpraktikabel. Das wurde zu Recht in der damaligen Anhörung zum Krankenhausgesetz auch kritisiert. Die Kritik kam aus einer breiten Masse an Vertretern. Sie kam von der Krankenhausgesellschaft, vom Verband der Privatkliniken, aber eben auch von der Kassenärztlichen Vereinigung und von der Landesärztekammer. Wenn ich mir jetzige Äußerungen anschaue, dann zielen die darauf ab, die Sorge zu äußern, dass die Qualität eben nicht definiert wird. Genau das soll aber nicht passieren. Wir wollen ja, dass Qualität in Thüringer Krankenhäusern hochgehalten wird, aber – ich sage es noch mal – doch mit tauglichen Mitteln und nicht mit derartigen Lösungen, wie Sie sie hier verzweifelt verteidigen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, eine der größten gesundheitspolitischen Herausforderungen in den kommenden Jahren, wenn nicht sogar die größte, ist doch, die medizinische Versorgung im ländlichen Raum in gewohnter Qualität aufrechtzuerhalten. Deswegen kann es doch nicht Ziel sein, die Thüringer Kliniken mit zusätzlichen bürokratischen Hürden zu belasten, nicht Ärztinnen und Ärzte mit Nachweis- und Dokumentationspflichten zu gängeln. Was wir wollen, sind Qualitätsvorgaben, die tatsächlich dem Patienten zugutekommen. Was wir nicht wollen, ist ein Papiertiger, der in der Praxis wirkungslos ist, ein Papiertiger, der die Kliniken nur belastet und an dem Sie einfach vielleicht aus Trotz, vielleicht aus Verzweiflung festhalten. Geben Sie sich einen Ruck und machen Sie den Weg frei, wie es auch schon gefordert wurde, für eine innovative Krankenhausplanung! Ich will den Antrag der CDU-Fraktion auch als Anstoß verstehen für eine Neudiskussion zur Sicherung der Qualität in den Thüringer Kliniken, denn darum muss es uns allen gehen, darum geht es uns allen und das soll Intention all unseren Handelns hier sein. Vielen Dank. (Beifall CDU, FDP)

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