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Götze

16.07.2020 Sitzungen 7/20

Fragestunde

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Henfling beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Die Schießanlage wurde zwischen den Jahren 2016 und 2018 einmal im Jahr 2016, dreimal im Jahr 2017 und achtmal im Jahr 2018 bei einer Teilnahme von zwei bis elf Angehörigen der Spezialeinheiten der Thüringer Polizei genutzt. Zum Aufenthalt Thüringer Angehöriger der Spezialeinheiten vor dem Jahr 2016 liegen keine Unterlagen mehr vor. Es wird davon ausgegangen, dass seit dem Jahr 2010 die Schießanlage zur Fortbildung genutzt bzw. an Wettkämpfen teilgenommen wurde. Seit dem Jahr 2019 fand keine Fortbildung von Thüringer Angehörigen der Spezialeinheiten auf dieser Schießanlage statt. Die Schießanlage in Mecklenburg-Vorpommern wurde in der Vergangenheit als eine von mehreren unterschiedlichen Schießstätten für die Spezialeinheiten der Thüringer Polizei genutzt. Unabhängig von der Einhaltung von Sicherheitsvorschriften wird durch Trainings auf unterschiedlichen Schießstätten eine Gewöhnung an gleichförmige Abläufe aufgrund immer wieder gleicher örtlicher Trainingsszenarien vermieden. Unterschiedliche Szenarien befähigen die Angehörigen der Spezialeinheiten zu jeweils unterschiedlichem taktischen Vorgehen. Zu Frage 2: Die Verwaltung und Kontrolle der Waffen und Munition der Thüringer Polizei sowie die Aus- und Fortbildung sind durch Polizeidienstvorschriften, Dienstanweisungen sowie die Schießordnung der jeweiligen Schießstätten geregelt. Schusswaffen und Munition sowie Reizstoffsprühgeräte sind so aufzubewahren, dass ein Verlust, ein Entwenden, eine unbefugte Benutzung oder ein Unfall ausgeschlossen werden können. Die Ziele der Aus- und Fortbildung liegen neben dem Erreichen eines sicheren Umgangs mit den Dienstwaffen insbesondere im Erlernen und Beherrschen von Grundtechniken und bestimmten Bewegungsabläufen. Gemäß der Dienstanweisung zum Umgang mit Waffen und Hilfsmitteln der körperlichen Gewalt sowie zu Maßnahmen nach dienstlichem Schusswaffengebrauch in der Thüringer Polizei ist unter anderem Munition in einem Verzeichnis nachzuweisen, welches folgende Angaben enthalten muss: erstens die Menge und Art der enthaltenen Munition, das Datum ihrer Vereinnahmung und zweitens einen Ausgabenachweis sowie den Munitionsverbrauch unterteilt in Schießausübung und Schießausbildung. Verantwortlich für den Nachweis sind die bestandsführenden Behörden und Einrichtungen. Die Dienststellenleiter oder von ihnen Beauftragte haben in unregelmäßigen Zeitabständen die Vollzähligkeit, den Pflegezustand sowie die sichere Aufbewahrung der Schusswaffen und Munition in der Dienststelle gegenständlich zu kontrollieren. Diese Kontrollen sind zu dokumentieren. Auf Schießstätten regeln die dort geltenden Sicherheitsbestimmungen die äußere und innere Sicherheit. Während des Trainings oder bei Wettkämpfen sind diese einzuhalten. Im Umgang mit Waffen und Munition ist insbesondere der Leiter des Schießens für die Ausgabe und die Rücknahme der Munition sowie die Aufzeichnung des Verbrauchs verantwortlich. Vor jedem Training oder Wettkampf wird ein Schießbefehl erstellt, der den Gegenstand der Übung sowie die dafür erforderlichen Waffen sowie die Anzahl von Patronen zur Erfüllung des Übungsziels enthält. Unmittelbar vor der Durchführung der Übung erfolgt die Munitionsausgabe an die beteiligten Polizeibeamten. Nach dem Absolvieren der Aufgaben wird das Ergebnis der jeweiligen Schießleistung aufgezeichnet und gegebenenfalls nicht verschossene Munition zurückgenommen und letztlich wieder in den Bestand der jeweiligen Dienststellen zurückgeführt. Zu Frage 3: Nein, nach den bisher vorliegenden Erkenntnissen ist dies nicht der Fall. Zu Frage 4: Munition mit der Chargenbezeichnung DAG 14A0703 wurde neben der Lieferung an andere Bundesländer auch an die Thüringer Polizei versandt. Die an die Thüringer Polizei übergebene Munition wurde an die Bereitschaftspolizei und das Landeskriminalamt verteilt. Ein Verlust von Thüringer Munition aus dieser Charge wurde nicht festgestellt. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

Protokoll ↗