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Ralf Plötner

Die Linke 16.07.2020 Sitzungen 7/20

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Krankenhausgesetzes

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Zuhörende, in diesem Gesetzentwurf bzw. diesem Entwurf zur Änderung des Gesetzes stellt die CDU einen wichtigen Qualitätsstandard in Thüringer Krankenhäusern infrage, nämlich die Facharztquote. Die Qualität zur Strukturanforderung ist in der Verordnung geregelt – sie wurde hier schon mehrfach angesprochen – mit den wichtigen mindestens 5,5 Stellen für ärztliches Personal, was vorgehalten werden muss. Gesundheitsministerin Heike Werner hat diese Verordnung eingeführt und – ich sage mal – das Echo war in der Tat ein positives, was ich zumindest vernommen habe und auch im Nachgang in der Auseinandersetzung in Erfahrung bringen konnte. Denn die gesetzlichen Krankenkassen haben das bundesweit als vorbildlich angesehen, dass man sich jetzt endlich mal auf den Weg macht, als Bundesland so was klar zu regeln. Herr Kollege Zippel, es ist eben gut, dass man auch als Bundesland mal das Selbstbewusstsein aufbringt, bei Dingen vorzuschreiten und nicht unbedingt immer schaut, was die anderen Bundesländer so treiben. (Beifall DIE LINKE) Diese Regelung ist deswegen auch ein wichtiges Qualitätsinstrument und muss erhalten werden. Ich sage mal, es wurde vorhin auch noch die Barmer Krankenkasse bemüht, die nun aber auch im Vorfeld dieser heutigen Debatte dazu getwittert hat. Ich zitiere den gestrigen Tweet: Das Aufheben der Facharztquote wäre – Zitat – „ein Rückschritt für die Patientensicherheit!“ (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich denke, diese Hinweise der Kassen muss man doch auch ernst nehmen. Die Facharztquote ist ein Werkzeug für Strukturqualität in Thüringen. Im Hinblick auf diese Patientensicherheit sollten wir sie nutzen. Sie argumentieren auch, dass dieser Standard zu viel Bürokratie bedeuten würde, auch mit den Qualitätsindikatoren, die von der Bundesebene durch den Gemeinsamen Bundesausschuss gekommen sind. Aber es ist doch sinnvoll, dass wir in Thüringen deshalb unsere eigenen Kriterien entwickeln und festlegen, um Qualität zu sichern. Die durch den Gemeinsamen Bundesausschuss beschlossenen Qualitätsindikatoren gelten zwar bundesweit, aber es ist dann eben keine zielgenaue, auf Landesebene spezifizierte Qualitätsindikation.

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