Weil
Fragestunde
Frau Präsidentin, sehr geehrter Herr Abgeordneter, ich beantworte die Mündliche Anfrage für die Thüringer Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Die Planungen für die Instandsetzung der Autobahn 73 von der Anschlussstelle Schleusingen bis zur Anschlussstelle Suhl-Friedberg in Fahrtrichtung Suhl wurden vom Bundesministerium für Verkehr und Infrastruktur im Frühjahr 2020 zur Einstellung in den Straßenbauplan des Bundes für das Haushaltsjahr 2021 vorgelegt. Inzwischen ist die Einstellung erfolgt, sodass die Ausschreibung für die Baumaßnahme im III. Quartal 2020 veröffentlicht werden soll. Ziel ist eine Realisierung dieses Abschnitts ab dem II. Quartal 2021. Zu Frage 2: In dem in der Antwort zu Frage 1 genannten Streckenabschnitt werden aktuell punktuelle Schäden beseitigt, um den Abschnitt bis zum Beginn der geplanten Instandsetzung verkehrssicher zu halten. Auf der Gegenfahrbahn in Fahrtrichtung Coburg erfolgen ebenfalls Instandsetzungen. Diese dienen unter anderem auch der Vorbereitung der Fahrbahn für die Aufnahme des Baustellenverkehrs während der in der Antwort zu Frage 1 beschriebenen Instandsetzungsarbeiten. Weitere Instandsetzungsarbeiten sind im III. Quartal 2020 im Abschnitt vom Autobahndreieck Suhl bis Anschlussstelle Suhl-Friedberg auf beiden Richtungsfahrbahnen vorgesehen. Zu Frage 3: Nach Abschluss der in der Antwort zu Frage 1 benannten Instandsetzungsarbeiten soll die dortige Geschwindigkeitsbegrenzung wieder entfallen. Zu Frage 4: Neben der in der Antwort zu Frage 1 genannten Instandsetzung sollen in den nächsten Jahren weitere Teilabschnitte zwischen dem Autobahndreieck Suhl und der Anschlussstelle Schleusingen instand gesetzt werden. Eine genaue zeitliche Zuordnung ist aber derzeit noch nicht möglich.
