Jonas Urbach
Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Brexit-Übergangsgesetzes
Meine sehr geehrten Damen und Herren, werte Präsidentin, zunächst ist nach wie vor der Schritt Großbritanniens 2015, die EU verlassen zu wollen, bedauernd festzuhalten. Ich finde, das ist nach wie vor ein Fehler.
(Beifall CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN, FDP) Ich kann mich der Hoffnung des Vorredners anschließen, dass vielleicht dort irgendwann die Vernunft wieder einzieht. Meine sehr geehrten Damen und Herren, erlauben Sie mir zunächst, den Inhalt des im März vergangenen Jahres hier im Landtag beschlossenen Gesetzes kurz noch einmal in Erinnerung zu rufen. Die wesentlichen Aspekte dieses Gesetzes, die wesentlichen Aufgaben sind, die finanziellen, wirtschaftlichen und auch politischen und gesellschaftlichen Auswirkungen dieses unschönen Brexits so minimal wie möglich für die Menschen ausfallen zu lassen. Die Voraussetzung dafür ist allerdings ein geregelter, sprich geordneter Brexit auf der Grundlage des bereits ausgehandelten Deals zwischen dem Vereinigten Königreich und den übrigen EUMitgliedstaaten. Am 31. Januar hat Großbritannien die Europäische Union formal verlassen. Seitdem befindet sich das Land im sogenannten Übergangszeitraum, in dem Großbritannien sowohl Teil der Zollunion als auch Teil des Binnenmarkts bleibt. Dieser Übergangszeitraum endet nun Punkt Mitternacht am 31. Dezember 2020. An dieser Deadline wird sich nichts mehr ändern, denn die Möglichkeit einer Verlängerung dieser Übergangsfrist um bis zu zwei Jahre hat die britische Regierung kürzlich verstreichen lassen. In diesem Übergangszeitraum bis zum 31. Dezember ist das Vereinigte Königreich weiterhin wie ein EUMitgliedstaat zu behandeln. Jedoch gibt es Ausnahmetatbestände, auf die die Übergangsregelung keine Anwendung finden soll. Diese Ausnahmetatbestände betreffen auch das Landesrecht. Mit dem Thüringer Brexit-Übergangsgesetz, das in allen deutschen Bundesländern letztes Jahr analog beschlossen wurde, ist auf Landesebene Rechtssicherheit hergestellt und geklärt worden, in welchen Fällen das Vereinigte Königreich während des Übergangszeitraums eben nicht wie ein EU-Mitgliedstaat zu behandeln ist. Dieses Übergangsgesetz sieht vor, dass im Falle eines geregelten Brexits bzw. eines Austrittsverfahrens des Vereinigten Königreichs aus der EU bestimmte landesrechtliche Regelungen, die an die Mitgliedschaft in der EU anknüpfen, fortgelten oder eben nicht fortgelten sollen. Laut § 1 des Gesetzes wird geregelt, dass das Vereinigte Königreich auch landesrechtlich im Übergangszeitraum als EU-Mitglied zu behandeln ist. Wird im Landesrecht, wozu auch die von Thüringen gezeichneten und in Landesrecht transformierten Staatsverträge wie im Medien- oder Glücksspielbereich gehören, auf die EU-Mitgliedschaft Bezug genommen, so gilt das EU-Recht auch für das Vereinigte Königreich. Dagegen regelt § 2 die Ausnahme von dieser Übergangsregelung bezüglich des aktiven und passiven Kommunalwahlrechts in Thüringen. Das heißt, auch im Übergangszeitraum sollen Staatsangehörige des Vereinigten Königreichs weder ein aktives noch ein passives Kommunalwahlrecht haben und bereits gewählte Mandatsträger mit dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU ihr Mandat verlieren. Auch das ist eine direkte Folge dieser Verhandlungen. Meine Damen und Herren, wie im Bund ist auch auf Landesebene eine gesetzliche Regelung von landesrechtlich relevanten Angelegenheiten im Übergangszeitraum bis zum endgültigen Austritt Großbritanniens aus der EU erforderlich. Um einen geordneten Brexit auf der Grundlage des inzwischen überarbeiteten Austrittsabkommens zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU umzusetzen, braucht es natürlich Übergangsbestimmungen. Diese federn nicht nur die Brexit-Folgen ab, sondern helfen meiner Ansicht nach auch bei der Gestaltung künftiger Handels- und Wirtschaftsbeziehungen. Ich finde den Vergleich vom Kollegen Gleichmann ganz gut, dass wir hier nicht in eine ähnliche, schwierige Situation geraten wie bei der Straßenverkehrsordnung, sodass wir hier natürlich diesem Gesetzentwurf zustimmen werden und dann in irgendeiner Form wieder vernünftige Beziehungen zu Großbritannien aufrechterhalten. Ich bekräftige noch mal: Ich schließe mich der Hoffnung an, dass wir hier irgendwann auch wieder Großbritannien in unseren Reihen begrüßen dürfen. Vielen Dank.
(Beifall CDU, FDP)
