Andreas Schubert
Fragestunde
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, namens der Landesregierung beantworte ich die eben vorgetragene Mündliche Anfrage der Abgeordneten Meißner wie folgt: Der Thüringer Landtag hat mit seinem Beschluss in der Drucksache 7/920 nach meinem Dafürhalten zu Recht auf die besonderen Leistungen der Familie in der Corona-Krise hingewiesen. Insofern wurde die Landesregierung gebeten, den von der Bundesregierung geplanten Familienbonus in Höhe von 100 Euro für jedes im Haushalt lebende Kind bis 18 Jahre unbürokratisch auszuzahlen. Die Koalitionsfraktionen haben sich mit der CDU-Fraktion diesbezüglich abgestimmt, hierfür die haushaltsmäßige Grundlage zu schaffen. Deshalb wurde im Wirtschaftsplan des Sondervermögens Thüringer Corona-Pandemie-Hilfsfonds vorsorglich ein entsprechender Ausgabetitel „Familienbonus“ mit einem Ansatz von 30,6 Millionen Euro vorgesehen, deren Auszahlung allerdings vom Eingang der ebenfalls im Wirtschaftsplan veranschlagten Einnahmen vom Bund in gleicher Höhe abhängig ist. Der Wirtschaftsplan wurde am 12. Juni mit der Mehrheit von Rot-Rot-Grün und CDU im Haushaltsund Finanzausschuss beschlossen. Der Bund hatte jedoch zwischenzeitlich entschieden, den sogenannten Kinderbonus in Höhe von 300 Euro je Kind für alle kindergeldberechtigten Kinder und Jugendlichen auszuzahlen. Da der Kinderbonus entsprechend dem Verfahren beim Kindergeld über die Familienkassen ausgezahlt wird, wird der Landeshaushalt dadurch nicht tangiert. Deshalb sind auch keine Berechnungen notwendig; die im Wirtschaftsplan vorsorglich ausgebrachten Einnahmen- und Ausgabenansätze werden nicht benötigt. Landesmittel werden durch das jetzt gewählte Verfahren zur Auszahlung des Kindesbonus allerdings nicht frei. Der im Wirtschaftsplan des Sondervermögens für den Familienbonus ausgebrachte Ansatz wird zwar nicht benötigt, allerdings werden eben auch die entsprechenden Bundesmittel nicht fließen, die ebenfalls in der Höhe von 30,6 Millionen Euro im Wirtschaftsplan einnahmeseitig vorgesehen sind, sodass sich im Saldo keine zusätzlichen nutzbaren Mittel ergeben. Der von Bund und Ländern nunmehr gemeinsam beschlossene Kinderbonus in Höhe von 300 Euro ist deutlich weiter gehender als der in der Drucksache 7/920 vorgesehene Familienbonus von 100 Euro. Zusätzlich erreicht die Leistung einen weiteren Empfängerkreis, weil sie auch kindergeldberechtigte Jugendliche umfasst, die älter als 18 Jahre sind. Die Auszahlung erfolgt unbürokratisch über die Familienkassen, eine Antragstellung ist nicht erforderlich. Mit dem Kinderbonus wird insofern den Familien erfolgreich eine wahrnehmbare Anerkennung zuteil. Darüber hinaus profitieren Familien auch von anderen Hilfsmaßnahmen oder Maßnahmen im Rahmen der Corona-Hilfspakete von Bund und Land. Exemplarisch wären zu nennen: Anspruch auf Entschädigung bei Betreuung eines Kindes unter zwölf Jahren für bis zu 20 Wochen, Erstattung des anteiligen Schulgeldes bei Schulen in freier Trägerschaft, Finanzierung digitaler Endgeräte für sozial benachteiligte Schülerinnen und Schüler und professionelle Online-Lehrerangebote, Anhebung des Entlastungsbeitrags für Alleinerziehende für die Jahre 2020 und 2021 von 1.908 auf 4.008 Euro und auch Absenkung der Mehrwertsteuersätze von 19 auf 16 bzw. von 7 auf 5 Prozent bis zum Jahresende 2020. Das waren jetzt die Fragen 1 bis 3. Frage 4: Die Errichtung eines „Digitalen Runden Tisches Familie“ ist derzeit nicht geplant. Das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie steht mit den Familienverbänden und den anderen Akteurinnen und Akteuren der Familienpolitik in engem und regelmäßigem Austausch. Darüber hinaus wird entsprechend den Vorgaben des Thüringer Familienförderungssicherungsgesetzes derzeit die Gründung eines Landesfamilienrats vorbereitet. Daher wird der Bedarf für einen „Digitalen Runden Tisch Familie“ momentan nicht gesehen.
